Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 76 (1935)
- Issue
- Heft 26 (27.6.1935)
- Date
- 1935-06-27
- Page
- – (sequence 7)
- Language
- German
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27 Jsini 1935 D I 1 i t 26 Seite 7 fordert/. Sie hat bei allen Beratungen und Ent Scheidungen — laut rabbinischer Anordnung — mitzusprechen und mitzustimmen* Dagegen kann sie niemals in ein Gremium gewählt werden und . kann sich auch an den Wahlen zu einem solchen Gremium nicht beteiligen, Auch an der geistigen Arbeit des Kibbuz nimmt sie* Anteil, jedoch V nur auf solchen Gebieten, die ihrvom Dih zuge- : -sprochen-sind. So bilden Tjehach und Dinim den I hauptsächlichen 'Gegenstand" der regelmäßigen Mädels-Schuirim. Auch in Bezug auf die physische/Arbeit ist die Frau über die Haushaltsarb eiteh hinaus zu allen landwirtschaftlichen Arbeiten im eigenen Betrieb sowie in fremden grundsätzlich zugelassen. Jedoch konnte der Wunsch unserer Chaweroth nach landwirtschaftlicher Arbeit bisher nicht erfüllt werden, da ihre Anzahl so klein iArar, daß sie kaum zur Erledigung der>-^nbtivendigen'':Häushältsäitbeit reichte. ' L e i tu n g d e s Ki b b u z. Ein Kibbuz kann nur dann nach dem Führerprinzip geleitet werden, wenn sich eine Führerpersönlichke.it in seiner Mitte, befindet; d. h, daß ein Chawer vorhanden ist, der an. Erfährung, an Reife und an Wissen den anderen, voranstellt. Eine solche Kibbuz-Leitung wäre;bestimmt die beste . und leistungsfähigste. Wenn aber,-—rwie in unserem Kibbuz —- eine solche Persönlichkeit nicht vorhanden, ist,, dann muß man sich eben auf demokratischem. Wege behelfen. Man wählt eine aus drei Leuten bestehende Leitung, die lediglich exekutive Macht besitzt. Einer, dieserdrei Chawerim führt die Kasse, der zweite teilt die Arbeit ein und der dritte hat alle übrigen an die Leitung herantretenden Fragen zu regeln.- Beschlüsse, auch wenn sie. nur von untergeordneter Bedeutung sind, können nur von der Vollversammlung aller Chawerim und Chaweroth oder einer aus ihrer Mitte gewählten .Kommission gefaßt werden. Diese Kommission, genannt Moasah, besteht aus sieben Chawerim und berät in ihrer wöchentlichen Sitzung alle an den Kibbuz herantretenden Fragen: Aufnahm e u.n d A u s s c h 1 u ß y. o n >!s r„ C h a w e r i m. Die Hauptaufgabe der Vollversammlung der Chawerim ist die Wahl der^ Leiti&g^und Aufr nähme und Ausschluß der Chawerim. Grundsätzlich kann jeder Chawer und jede Chäwera in den Kibbuz aufgenommen werden, die die Gesetze Jisraels halten, wenn sie < das 18. Lebensjahr überschritten haben. Ob der Chawer, auch jene Anforderungen erfüllt, die das Gemeinschaftsleben und die tägliche Arbeit an ihn stellen, kann nur durch die Praxis erwiesen werden; Daher wird jeder zuerst auf ein halbes Jahr als MuaL mad (Kandidat) aufgenommen, jedoch stellt .sich fast immer schon in den ersten vier Wochen, heraus, ob der Chawer sich einordnen kann» Nach Ablauf dieser sechsmonatigen Probezeit kann der Muamad auf seinen Antrag durch die'Ab'|- stimmung aller Chawerim als 'Chawer^ aufgenom-- men werdern. Mit dieser Aufnahme hat er Anteil am. Kibb^uz; und 'an dessen gesamtem Vermögen. -; W a:s: d e riiiKüfb b ju. z, d e m C h a w e. n- %i>ertj e t ,iu,n ä^'wa-s!^^ VfO n i h m.v-ef Laa g4>; In Efez-: Isirael ist' man viel stärkei^lfatif uein Milieur'-gleidh? de-hkender und gleich:, strebender Meris^h^ der Gbla der Fall ist/ Man trifft daher den orthodoxen Bauern niemals als Einzelsiedler -oder als Glied einer nicht orthodoxen Siedlung. Nur dann kann er auf die Gesellschaft gleichstrebender -Menschen verzichten", wenn ihm . sein persönliches wirtschaftliches Fortkomnien a höher steht al£ seine -jüdischen Interessent :Der -Erfolg der ortho'doxesten Erziehung istf dann in; Frage gestellt!' wenn diesfe Erziehung nicht von. einer bewußt thoratreueh'Schule und einem ' bewußt thoratreuen Kamer.adenkr.eis getragen ist. Dies bewußt thoratreue Milieu finden unsere Chawe^ rim. im Kibbuz ianz 'so, wie., es ihren Idealen . . . -^o .. r ■ t "entspricht ohne jene {Kompromisse und Rücksichten,- die einem in der Stadt aufgezwungen werden. ■ ' ' Mit dem Tage seines Eintritts in den Kibbuz ist der Chawer allen privaten finanziellen Sorgen, soweit sie seine eigene Pers,on betreffen, enthoben. An Stelle der Sorge für sich muß eine ebenso intensive Sorge um das Wohl der Gemeinschaft treten. Jene Initiative, die ihm sein persönliches Fortkommen ermöglicht hätte, muß er nun in vollem Maße der Gemeinschaft nutzbar machen; Dem Wohl der Gemeinschaft muß fortan sein ganzes Streben gelten, dann wird sich der Kibbuz gewiß durchsetzen. Was der Kibbuz vom einzelnen Chawer verlangt, ist die rechte Einstellung zur Thora, die rechte Einstellung zur Arbeit•, und die rechte Einstellung zur Gemeinschaft. Was ein agudistischer Kibbuz unter rechter Einstellung zur Thora und zur Arbeit versteht, wird jedem Leser bekannt seinv Was die Einstellung zur Gemeinschaft, betrifft, so ist diese nur sehr schwer schriftlich niederzulegen.. Denn was Gemeinschaft ist, kann man nicht erlesen, sondern nur erleben. Die Jugend zu solcher Gemeinschaft zu erziehen, das ist Aufgabe unserer Jügendbünde und Hachscharah-Gemeinschaften. Wenn nun eine solche Kibbuz-Gemeinschaft getragen ist von Idealismus, gegenseitigem Vertrauen ünd( Disziplin, dann ist das Leben in dieser Gemeinschaft wirklich schön und wirklich befriedigend, dann ist weitgehende Garantie für den Zusammenhalt des Kibbuz vorhanden. Unsere Nach w u c h s - Be w e g u n g. Die Jugendbünde, die wir als unseren Nachwuchs betrachten und in deren Hand die Erziehung unseres Nachwuchses gelegt ist, sind die agudistischen Jugendbünde einschließlich des Esra. Diese Bünde :haben Gruppen in sämtlichen größeren und in .vielen kleineren Gruppen Deutschlands.. Unser, Ziel muß fnun sein, die Verbindung zwischen unseren Kibbuzim in Palästina und unseren. Bünden in Deutschland so zu gestalten, daß eine erfolgreiche Erziehung zu Chalüziuth zustande kommt. Denn Wir sind uns darüber klar, daß, sowohl,unsere Bewegung als unsere Kibbuzim ohne starken Chaluzimnachwuchs keine 'Xülcünft' h'aWen \veMefl! *' ' ' . Vor und Während ihrer Ausbildungszeit wer- 3t$ar ict%" iSfl^luziin im No-ar^ Ägüldäti zusammen- ^efäßtr Dieser hat diS^üffajfe5 der"Jugend"die letzten Eigenschaften anzuerziehen, die. .wir drüben von ihr verlangen müssen. Sie muß über da,s künftige Leben im Kibbuz bis ins einzelne informiert werden, . damit sie sich keinen Illusionen hingibt, die zur Enttäuschung führen. Und diese Information ist Aufgabe unserer Kibbuzim und muß" in den kommenden Wochen organisiert werden. . Dfer Noar Agudati muß ein reiner Chaluzimi- Bünd bleiben, d. h. er darf nur solche" C^haWerim erfassen, die WirklicH Chälüzim' sind,- die die 'ö'rnstc'^AbsTcn't haben, 'in \Erez^'Jisrael in: einem Kibbuz zu leben.' Denn'däV "Wört Chäluz heißt aii£ deutsch nicht Arbeiter, sondern Kämpfer. Und eben so' wenig Wie jemand das Recht hat, sich Soldat zu nennen', ohne/Glied einer Truppe zu sein, ebgn so' wenig darf man sich als CHaluz ansprechen', wenn man üldht im Kibbuz 3eBt ''oder nicht vorhat, drüben im Kibbuz; mitzukämpfen. "1 Mäh unterschätzt in Deutschland zumeist die überaus große Bedeutung/die die ChalUzim-Einwanderühg für einen Kibbuz darstellt. D'ir Kibbuz hört' in dem5'Augenblick''auf; si6h weiter ztr: entiwickeln, wenn der Einwanderungsstrom seiner Chaluzim aufhört. Und Stillstand heißt in einer Periode allgemeiner Entwicklung Rückgang. Unser Kibbuz zählt heute 40 Menschen. Wenn er nicht in deri'jiächsteh 2-^-3 Monaten zumindestens 30 Menschen —"Jungeris und Mäd'els- — ,Jbe-| kommtH'hält er dicftii "stand. Wir'haben uns! z!. B| einem Pardeß-Besitze*? gegenüber verpflichtet^ die gesamten^ Arbeiten in" derh'Pärdeß zu erledigen. Dies ist eine Verpflichtung, der wir bei langsamer,' gleichmäßiger Entwicklung sehrWjguf hätten nachkommen können. Aber s'eit drei Mo* naten haben'wir keinen neuen Chawer mehr 'be- Ifommen.,"dagegen hat sich" der'-Pardeß durch 'Anpflanzungen1 "stark vergrößert. Die Falge1 ist; daß wir dem wachsenden Arbeiterbedürfnis nicht entsprechen können. Unsere Leute arjbeiten heute statt acht Stunden .14 Stunden täglich, und doch gelingt es ihnen, nicht, alle' Bäume, die das Auto aus Petach Tikwah bringt, einzupflanzen, sp, daß die Bäume bis-zum nächsten Tag liegenbleiben müssen. Und bei der jetzt herrschenden -Hitze bedeutet dies keinen unbedeutenden Schaden. Der Pardeßbesitzer, der nun sieht, daß wir ihn derart im Stiche lassen, daß er sich , auf uns nicht verlassen kann, sieht sich gezwungen, Arbeiter von einer anderen Arheitergruppe ■ aus einem anderen Ort kommen ztf lassen. Er muß ihnen versprechen, ihnen auch nach der Pflanzungs-Saison bei etwaiger Arbeitslosigkeit weiter Arbeit zu geben. Auf diese Weise verlieren wir alle unsere festen Arbeitsplätze. Noch viel schlimmer ist es, wenn die Haushaltsarbeiten aus Mangel, an weiblichen Arbeitskräften nicht erledigt werden können. j Unsere Chaweroth werden kaum mit der Küchenarbeit fertig; von der Rasche ist schon seit Monaten immer nur das Allernotwendigste geflickt worden; unser, bereits tadellos gediehener Gemüsegarten vertrocknet, weil niemand da ist, der Zeit hat, ihn zu begießen und zu bearbeiten. So steht es heute, und es ist nicht abzusehen, wie es morgen stehen wird, wenn nicht sofort Verstärkung kommt. Wir sind jedoch keineswegs verzweifelt und unser Bitachon ist in keiner Weise erschüttert. Wir wissen, daß wir auch diesen schwierigen Moment überdauern werden. Aber wir rufen die' Palästina-Zentrale, die Zertifikat-Verteilungsstellen, den Noar Agudati, die Jugendbünde und atye unsere Ziele bejahenden Menschen an, unserer Aufforderung Rechnung zu tragen, für uns zu werben und uns zu fördern. Denn nur jenes Bewußtsein, daß hinter uns eine große Bewegung steht, die im Geiste mit uns ist, nur dieses Bewußtsein kann uns die Kraft geben, die wir in unserem Kampfe benötigen. Deutsches Reich. Reichsvertretung und RjF, in Sachen d«s Wehrgesetzes. Berlin, 24. Juni. Wie schon in jüngster Nummer berichtet, hat die 'Reichsvertretung der deutschen Juden ein Communique zum Wehrgesetze herausgegeben, in dem der Versuch eines Juden, nach der Musterung die Heranziehung zum aktiven Wehrdienst zu erreichen, „als zwecklos und auch als unverträglich mit dem Gebote' jüdischer Zurückhaltung*' •bezeichnet wird. t: Der5 „Schild'1, das offizielle' Organ des R;F.T der schon in seiner' Nummer vom' 14: Juni v'ds. Js. die Meinung ' vertreten hatte, der deutsche -Jude müßte yon jeder ihnf gegebenen Möglichkeit, sein Recht,-zu begründe'h, GebraWch 'niache'n, "nimmt nun hr's'einer Ausgabe vom 21." Juni Stellung* zur Erklärung der Reichs Vertretung. Es komme nicht darauf an, ob solche Gesuche mehr oder weniger Aussicht versprächen, es komme nur auf die B e r e i t s c h a f t zur JJebernahmevon Pflichten an, die wir unter allen " Umständen zeigenn müßten, wenn wir ernstlich auf Rechte-'1 Wert legten. Iin Gegensatze izur Reichsvertfetung"'ist der RjF. der Ansicht, daß wer mit seinem Antrag :zum' Eintritt'; in den Wehrdienst ,die Verpflichtung-anerkennt, jede gegebene Möglichkeit.;zu ergreifen, um fundamentale ' geschichtliche Rechte geltend zu machen,' auf keinen Fall eine Handlung begeht, .die unverträglich mit dem Gebotfe. jüdischer Zurückhaltung wäre> Das Blatt legt im Namen der jüdischen Frontk&nrpferi 'schärfste rVerwahruAg.' gegen die Auffassung und'-Bekanntmachung "der RerchsVertretung der:.deut-