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Der Israelit · 1935-06-20 · Heft 25 (20.6.1935) · page 8

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Journal
Der Israelit
Volume
76 (1935)
Issue
Heft 25 (20.6.1935)
Date
1935-06-20
Page
– (sequence 8)
Language
German
Belongs to
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Seite 8 Nr. 25 LI e r 1 s r a e 1 l t beiderseitigen Vorständen geführten Verhandlungen ausschließlich sachliche Beweggründe obgewaltet haben. Pflicht des Einsenders wäre es gewesen, sich zuvor über die tatsächliche Sachlage bei uns zu unterrichten. Wir bitte nergebenst um Veröffentlichung •dieser Zuschrift in nächster Nummer Ihres Blattes." Ganz im Einklang mit dieser Einsendung haben ■wir von vornherein den in der Zuschrift unseres Berliner Mitarbeiters, ausgesprochenen Verdacht) es handle sich bei der Berliner Aktion um eine beabsichtigte Schädigung der orthodoxen Gemeinde, als unberechtigt zurückgewiesen. Indessen müssen wir daran festhalten, daß, wenn auch die ganze Verbilligungaktion, wie ja ohne weiteres ersichtlich, in der lautersten Absicht erfolgt, der Uebergang eines unter Aufsicht stehenden Ritualgeschäftes von e i n e r . Gemeinde zu anderen am selben Orte einen für die Gemeindemoral und für die Aufrechterhaltung des Kaschrus höchst bedenklichen Vorgang darstellt, Ordnung auf diesem Gebiete könnte nur dann geschaffen werden, wenn die Ge-< meinden eine gewisse Solidarität zeigen und es ablehnen, vor Ablauf einer Sperrfrist von 1—2 Jahren -ein Ritualiengeschäft unter Aufsicht zu nehmen, das eben erst, aus welchen Gründen auch immer, seine Beziehungen zu der Gemeinde, deren Aufsicht es bisher unterstand, löst. Es wäre vor allem eine Aufgabe der Rabbinerverbände, hierfür zu sorgen. »Auch der jüdische Betriebsführer darf in seiner Ehre nicht gekränkt werden," Berlin, 16. Juni. Das Arbeitsgericht Berlin hat in einem Urteil vom 26. März 1935 ausgesprochen, daß auch der jüdische Betriebsführer von seinen Gefolgschaftsmitgliedern verlangen kann, daß er in seiner Ehre als Betriebsführcr nicht gekränkt wird, wenn er dazu keinen Anlaß gegeben hat. In dem entschiedenen Falle hatte der Kläger, der wegen Störung des Arbeitsfriedens fristlos entlassen worden war, ohne Erfolg auf Feststellung geklagt, daß die fristlose Entlassung unwirksam und die darin etwa enthaltene ordentliche Kündigung zu widerrufen sei. In den in der „Arbeitsrechtsprechung" vom 1. Juni veröffentlichten Entscheidungsgründen heißt es u. a.: „Die Aeußerung des Klägers gegenüber den anderen Gefolgschaftsmitgliedern stellt ein grobe Verletzung der dem Kläger als Mitglied der Gefolgschaft obliegenden Verpflichtungen dar. Der Kläger durfte einmal nicht die angegebene Aeußerung hinsichtlich des Betriebsführers tun. Denn auch der jüdische Betriebsführer kann von seinen Gefolgschaftsmitgliedern verlangen daß er in seiner Ehre als Betriebsführer nicht gekränkt wird, wenn er dazu keinen Anlaß gegeben hat. Wenn der Kläger glaubte, dem Betriebsführer irgendwelche Vorwürfe machen zu sollen, so hätte er sieh an den Vertrauensrat oder. an den Betriebszellenobmann wenden sollen, nicht aber * durfte er den übrigen Gefolgschaftsmitgliedern gegenüber sich in einer derart abfälligen Weise über den Betriebsführer äußern. Desgleichen stellte die Androhung, den Betrieb schließen zu lassen, eine grobe Verletzung der Treupflicht gegenüber dem Betriebsführer und auch gegenüber den anderen Gefolgschäftsmitgliedern dar. Denn Betriebsführer und Gefolgschaft haben an der Erhaltung des Betriebes in gegenseitigem Vertrauen mitzuwirken . . . Daß wirklich irgendwelche ins Gewicht fallende Mängel im Betriebe vorhanden waren, hat der Kläger nicht hinreichend behauptet; es wird auch widerlegt dadurch, daß trotz der verschiedenen Anzeigen des Klägers gegen den Betrieb bisher nichts unternommen wurde. Nach dem angeführten Verhalten des Klägers kann dem Beklagten eine Weiterbeschäftigung nicht mehr zugemutet werden, vielmehr ist die fristlose Entlassung aus wichtigem Grunde berechtigt . . ." Die Angabe der Firma an Ladengeschäften, B e r 1 i n , 14. Juni. Die Reichsbetriebsgemeinschaft Handel der Deutschen Arbeitsfront Gau Kurhessen weist in einem in der „Kurhassischen Landeszeitung" Kassel veröffent- Neueste Wirt schaftsnaehrichten aus Erez Jisroel. (Nach Palnews.) Rischon l'Zion. Die Arbeiten .zur Installation der Bierbrauerei in den Kellereien von Rischon l'Zion sind nahezu fertiggestellt. Im . August soll mit dem Brauen begonnen werden und im November das erste Bier auf dem Markt erscheinen. Die Verkaufspreise werden 30 Proz. unter den Preisen für europäisches Bier liegen. Der Import von Bier ist von 1931- bis 1934 von 22,000 auf 40,000 Lst. gestiegen. Das Kapital der neuen Brauerei in Höha von Lst. 50.000 ist von einer französischen Gruppe aufgebracht, ein Drittel ist im Besitze der Pica. Gegenüber der syrischen Konkurrenz ist die palästinensische Brauerei leider durch hohe Regierungsabgaben benachteiligt. Tel A w i w. Der Eisen- und Stahlwaren- Import Palästinas hat im Jahre 1934 gegenüber dem Vorjahre um 80 Proz., gegenüber 1932 um 350 Proz. zugenommen. Es handelt sich bei der starken Zunahme im wesentlichen um die Einfuhr von Baumaterialien. B e i r u t h. Auf Grund des syrischen Industrieförderungsgesetzes wurde in letzter Zeit einer Reihe von Industrieunternehmungen zollfreie Einfuhr von Maschinen und Ausrüstungsgegenständen zugestanden. Bagdad. Die Brunnenbohrungen in der syrischen Wüste bei dem Bau der Oelleitung haben ergeben, daß überall in 200— 300 m Tiefe ausreichend Wasser vorhanden ist. Diese Erfahrungen eröffnen gänzlich neue Perspektiven für die Besiedlung der Wüste und die Seßhaftmachung von Beduinenstämmen. Haifa. Der polnisch-palästinensische Handel hat im ersten Quartal 1935 dem Vorjahre gegenüber eine auch für Palästina günstige Entwicklung genommen. Der Export Polens nach Palästina ist von etwa 2 Millionen auf 2lA Millionen Zloty, der Import von 1h Millionen auf 2% Millionen gewachsen. Letzteres ist die Folge der Herabsetzung des Orangenzolles. Jerusalem. Wie verlautet, stehen Verhandlungen über den Abschluß eines Handelsvertrages mit Japan bevor. Das Ziel dieser Verhandlungen besteht vor allem darin, daß Japan sich zur Aufnahme gewisser Mengen von Citrusfrüchten bereit findet. Jaffa. Der Hamsin, der Ende April und Anfang Mai 9 Tage andauerte und zu einer seit 20 Jahren nicht dagewesenen Hitzewelle führte, richtete in den Orangenplantagen beträchtlichen Schäden an. Die Verluste werden auf mehrere hunderttausend Kisten geschätzt. — Rischon l'Zion. Die hksr errichtete Tirsa^Lt d., Möbel und Holzbearbeitungsfabrik, hat in diesen Wochen mit der Aufnahme der Fabrikation begonnen. Sie umfaßt folgende Abteilungen: Poliererei, Tapeziererei, Schleiflackieranstalt, Furnier- und Leimabteilung Tischlerei. Die auf das modernste ausgestattete Maschinenhalle, der eine Schlosserei angeschlossen ist, verfügt über eine unter den Boden verlegte Anlage, die die Sägespäne automatisch abführt. Jedes Holz wird, bevor es zur Verarbeitung' kommt, in der Trockenanlage in 90 Grad Hitze ausgetrocknet, wodurch - eine besonders gute Möbelqualität garantiert ist. Es wird ein großes Lager an Hölzern gehalten. Das Produktionsprogramm legt den Hauptwert auf die Schaffung qualitativ hochwertiger Schlafzimmer in mittlerer Preislage, größere Arbeiten für Hotels, Cafehäuesr, Pensionen, daneben werden Möbel aller Art hergestellt. Die Fabrik wird zunächst 100 Arbeiter beschäftigen. .Auf Zertifikate sind 50 auswärtige Fachleute herangezogen werden. Jerusalem. Die in Anlehnung an das Bankhaus Jacob J a p h e t u. Co. Ltd, gegründete M o t o r h a n d e 1 s g e s e 11 - Schaft hat mit einem eingezahlten Kapital von Lst. 35.000 ihre Tätigkeit aufgenommen. Das Kapital ist im Transferwege in Deutschland aufgebracht. Das Unternehmen verfolgt im Einverständnis mit der Haäwara die Aufgabe, den Kapitaltransfer aus Deutschland durch den Import von. Lastautos (Mercedes-Benz) zu beschleunigen. Die deutschen Einzahler werden in Palästina nach Maßgabe der Verkäufe und Zahlengsemr gänge ausbezahlt. Durch die Tätigkeit der Gesellschaft wird der Transferimport aus Deutschland auf ein Gebiet ausgedehnt, auf dem bisher ein Import aus Deutschland nicht stattgefunden hat; 20. Juni 1935 lichten Aufruf auf die ungenügende Firmierung der offenen Ladengeschäfte; hin, damit die Ladeninhaber .bei einer demnächst stattfindenden Kontrolle, die in Verbindung mit den zuständigen Dienststellen der NS-Hago und Verwaltungsbehörden durchgeführt wird, die notwendigen Maßnahmen ergreifen können. Den Ladeninhabern soll nochmals Gelegenheit gegeben werden, eine ungenügende Firmierung zu ergänzen und sich vor einer Bestrafung zu schützen. Ein ehrbarer, berufstüchtiger Kaufmann und besonders ein solcher arischer Abstammung solle seinen Namen sichtbar und deutlich am Eingang seines Ladens anbringen, damit kaufende Partei- und Volksgenossen ohne zu zögern den Laden betreten können. Oesterreich. „Arische Sommerfrischen" und der österreichische Fremdenverkehr. Wi^(n, 16. Juni. In verschiedenen österreichischen Sommerfrischen findet man Privathäuser und Pensionen, die Schilder mit der Aufschrift „Nur an Arier zu vermieten" — „Arische Pension" usw. ausgehängt haben. Es ist auch versucht worden, in das offizielle österreichische Hotelbuch Hinweise auf „arische" Fremdenherbergen einzuschalten, und manche Orte haben sogar Prospekte ausgegeben, in denen sie generell als „arische Sommerfrische" bezeichnet sind. Diese Maßnahmen haben sich im allgemeinen als sehr schädlich für den österreichischen Fremdenverkehr erwiesen.' Die Leitung des österreichischen Verkehrsbüros hat nun die ihr untergeordneten Stellen beauftragt, derartige Prospekte sofort zu vernichten. Man hat daraufhin" die Propagandaschriften der Ortschaften Ramsau, Mollbrücke und anderer Gemeinden zurückgezogen. Die jüdischen Arbeitslosen in Wien. ." - Wie n , 16. Juni. Wie der Leiter des unentgeltlichen Arbeitsnachweises der Wiener Kultusgemeinde,. Dr. A, Schmelzer, der ITA, mitteilt, wurden in den ersten fünf Monaten dieses Jahres im Arbeitsnachweis 1766 Arbeitslose neu angemeldet. Die Gesamtzahl der an dieser Stelle allein vorgemerkten jüdischen Arbeitslosen beträgt 4020. Dauernd erscheinen nicht nur entlassene Angestellte, sondern auch Unternehmer mit ihren Familienangehörigen als Arbeitsuchende. Viele Kaufleute und Gewerbetreibende im Alter von 40 bis 70 Jahren, denen durch die neue Gewerbeordnung die Umstellung auf einen anderen Geschäftszweig immöglich ist, bieten ihre Arbeitskraft um jeden Preis an. Unter den früheren Angehörigen des ijüdischen Mittelstandes sind Juristen, Bankbeamte, Geschäftsleiter und Buchhalter, aber auch Schlosser, Klempner, Installateure, Elektriker, Automechaniker, Lederwarenerzeuger und nun auch Chauffeure zu finden, die vor dem Nichts stehen. (ITA.) > Schweiz. Arabische Proteste gegen jüdische Palästinaeinwanderung. Genf, 14. Juni. Ueber die der Mandatskommission des Völkerbundes unterbreiteten arabischen Petitionen betreffend Palästina wird dem ITA-Vertreter inoffiziell folgendes mitgeteilt: Die Petitionen sind — wie gewöhnlich — gegen die Grundbestimmungen des Mandates gerichtet und werden von der Kommission schon aus diesem Grunde als unannehmbar erklärt. Sie entbehren daher jeder Bedeutung. Eine dieser Petitionen stammt von dem syrischen Araber Emir Shekib Arslan und sucht die Unvereinbarkeit der Balföur-Deklaration mit den den Arabern seitens Großbritannien während des Krieges gegebenen Versprechungen zu beweisen. Sie verlangt die Abschaffung der Balfour-Deklaration. Eine andere Petition, ebenfalls syrischer Araber, protestiert gegen die Erteilung der Huleh-Konzessiqn an die Juden, bezeichnet die Verkäufer dieser Konzession (bekanntlich syrische Araber) als Volksverräter, erklärt daher den Verkauf als .ungültig und fordert die Mandatskommission auf, den gleichen Standpunkt einzunehmen.

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