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Der Israelit · 1935-06-20 · Heft 25 (20.6.1935) · page 2

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Journal
Der Israelit
Volume
76 (1935)
Issue
Heft 25 (20.6.1935)
Date
1935-06-20
Page
– (sequence 2)
Language
German
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Seite 2 Nr. 25; Der 1 s r a e 1 i t. 20;' Juni 1935 Jüdische Handwerkerkurse für Auswanderungswilllige zugelassen. B e r 1 i n , 17. Juni. In den Blättern des Rassenpolitischen Amtes der NSDAP wird mitgeteilt: „Da jede Maßnahme, die die Auswanderung der Juden aus Deutschland fördert, zu b e g r ü ß en ist, hat der .Reichs wirtschaftsminister in einem Runderlaß erklärt, daß jüdische Handwerkerkurse für auswande rungswillige Juden als Förderung der Auswande rung z u g e 1 a s s e n sind." Die Zahl der Nichtarier in Deutschland* Berlin, 13. Juni. In einem Vortrag über „Rassenpflege im völkischen Staat" vor dem Seminar für nationalpolitische Pädagogik an der Hochschule für Politik kam der preußische Staatsrat Ministerialrat Dr. Conti auf die Frage zu sprechen, wieviele Juden heute noch in Deutschland lebten. Er erklärte, daß noch vielfach die falsche Ansicht verbreitet sei, es habe in Deutschland immer- „nur" 600 000 Juden gegeben. Diese Zahl sei auf eine Zählung von 1912 zurückzuführen, bei der unter „Juden" nur die Angehörigen der jüdischen Konfession verstanden worden seien. Tatsächlich aber habe es damals 2,5 Million en Nichtarier gegeben. Diese Zahl sei inzwischen etwa auf 1,5 Millionen gesunken, und zwar zähle man heute in Deutschland 500.000 mosaische Volljuden, 300 000 Volljuden nichtjüdischen Glaubens und 750 000 jüdische Mischlinge. Ministerialrat Dr. Conti warnte davor, zu glauben, daß die Gefahr des Unterganges für das deutsche Volk schon gebannt sei durch die rassenpolitischen Maßnahmen und die zahlenmäßige Vermehrung der Geburten im letzten Jahr. E seien immer noch Wz Millionen Kinder zu wenig geboren, und den ersten Kindern müßten nun die zweiten, dritten und vierten folgen; denn drei und vier Kinder müßten aus jeder einzelnen fruchtbaren Ehe hervorgehen, wenn der zahlen mäßige Bestand für immer gesichert sein solle. Widerruf der Einbürgerung ist nicht Ausbürgerung. Zu den letzten Ausbürgerungen wird der deutschen Presse von unterrichteter Seite mitgeteilt: Die Maßnahme stütz sich auf § 2 des Gesetzes vom 14. Juli 1933, wonach ausgebürgert werden kann, wessen Verhalten gegen die Pflicht zur Treu gegen Volk und Reich verstößt. Diese Maßnahme darf nicht mit dem Widerruf der Einbürgerung .verwechselt werden, der nur eine Korrektur der verkehrten Einbürgerungspolitik der Nachkriegsregierungen darstellt. Die Ausbürgerung ist vielmehr. die Ausstoßung aus der Volksgemeinschaft als entehrende — außerdem mit Vermögensbeschlagnahme verbundene — Strafe für die, die im Ausland in hetzerischer Form gegen Deutschland tätig sind. Sie wird grundsätzlich nur in den schwerstwiegenden Fällen angewandt; man verspricht sich von ihrer Verhängung unter anderem auch die Wirkung, daß die öffentliche Meinung des Auslandes von solchen Personen abrückt. Als besonders beschämend wird empfunden, daß ein erheblicher Teil der Ausgebürgerten in der Nachkriegszeit'führende oder doch angesehene Stellungen in Deutschland einnahm. Die Unterbindung von Mischehen durch das Wehrgesetz. Berlin, 19. Juni. Wie von uns schon mitgeteilt, hatte das Standesamt in Pforzheim vor kurzem die beantragte Eheschließung eines Ariers mit einer Jüdin unter Berufung auf die Bestimmungen des Wehrgesetzes, die arischen Angehörigen der Wehrmacht das Eingehen der Ehe mit Personen nichtarischer Abstammung verbieten, abgelehnt. In einer Aeußerung des Bundes Nationalsozialistischer Deutscher Juristen an das Rassenpolitische Amt der NSDAP hat, nach einem Bericht des „Berliner Tageblattes", der Stellvertreter des Reichsjuristenführers diese Entscheidung begrüßt und erklärt, daß rechtliche Bedenken gegen sie nicht geltend gemacht werden können. Er werde dementsprechend auch eine Stellungnahme der Deutschen Rechtsfront veranlassen .Das, Blatt zitiert den Paragraphen des Wehrgesetzes, auf den sich der Stellvertreter des Reichsjuristenführers in seiner Erklärung bezieht und fügt hinzu: „Etwaige. Wehrmachtangehörige nichtarischer Abstammung werden also naturgemäß von dem" Eheverbot mit Nichtarierinnen nicht berührt." Tagesschulen für Berufsvorlehre. Berlin, 18. Juni. Die Pressestelle der R e i c h s v e r t r e t u n g d er-d e uts ch en" Jud en .teilt .mit: ■■ , Der Präsidialausschuß der Reichsvertretung hat sich mit der Frage der Ausbildung der jüdischen Jugend nach Vollendung des schulpflichtigen Alters befaßt. Im Anschluß an die Vorschläge Dr. Baecks, die vom Präsidialausschuß einstimmig gebilligt wurden, werden die Einzelheiten des Entwurfs von der Schulabteilung der Reichsvertretung ausgearbeitet. Der neue Plan zielt darauf ab, große Teile der Jugend, die über ihre Zukunft in Sorge und Ungewißheit sind, auf das Berufsleben vorzube? reiten. In „Tagesschulen für Beruhvorlehre", die an der Großstadtperipherie innerhalb von Gartengrundstücken liegen, werden die Jugendlichen körperliche und geistige Arbeit, die .in sinnvollem Wechsel aufeinander abgestimmt ist, zu leisten haben. Unterrichtsziel I ist die unmittelbare Vorbereitung auf praktische Berufe (Landwirtschaft, Hauswirtschaft, Handwerk und Gewerbe, kaufmännische Betriebe), und zwar unter Berücksicthigung des Umstandes, daß für einen erheblichen Teil der Jugend die Auswanderung unausweichlich ist und daß unter den Auswanderungsländern Palästina an erster Stelle steht. Demgemäß wird neben die praktische Berufsvorbildung die Erlernung des Hebräischen und des Englischen treten; hinzu kommt die Fortbildung in Mathematik, . Naturwissenschaft und Zeichnen — alles dies unter klarer Begrenzung der Stoffgebiete, wie sie von der Praxis der künftigen Berufe diktiert wird. Die Erziehungsziele sind dieselben, die heute im ganzen deutschen Judentum — über alle richtungsmäßig entwickelten Abwandlungen hinaus — in Elternj haus, Schule und Bund-angestrebt wenden;'-Die - Beschäftigung mit jüdischem und deutschem so-; wie allgemeineuropäisehem Geistesgut, mit Musik \ und bildender (Kunst wird der erzieherischen Formung zu dienen; habend neuer - Lernstoff darf hieraus nicht erwachsen^ ^weit die - praktische Schulung im Vordergrund stent. In den neuen Tagesschulen. werden an die Jugend hohe Anforderungen gestellt?werden. Acht Arbeitsstunden täglich sind, vorgesehen. Eine U eberlastung wird vermieden, durch den Wechsel körperlicher und geistiger Arbeit und dadurch, daß Sport und Turnen in den Stundenplan eingefügt sind. Ebenso werden die „Schularbeiten" (Unterrichtsvoribereitung des Schülers) im Rahmen des Stundenplans unter Aufsicht von Lehrkräften ausgeführt. Die Zulassung von Nichtariern zu den ärztlichen und zahnärztlichen Prüfungen. . > Berlin, 13. Juni. In einer Ausführungsanweisung des Reichs¬ und preußischen Ministers des Innern zur Verordnung über die Aenderung der Prüfungsordnung für Aerzte und Zahnärzte werden die Grundsätze für die Zulassung von Nichtariern-zu den Prüfungen veröffentlicht. Danach sind nichtarische Kandidaten der Medizin und Zahnheilkunde, die das Studium vor dem Sommersemester 1933 begonnen haben, regelmäßig zu den Prüfungen zuzulassen, ohne daß es der Einholung einer Zustimmung des Ministers bedarf. Die Zulassung erfolgt unter dem Vorbehalt, daß durch die Ablegung der Prüfungen kein Anrecht auf die Approbation erworben wird. Studierende nichtarischer Abstammung, die erst im Sommersemester 1933 oder später das, Studium der Medizin oder •Zahnheilkunde begonnen haben, können nur in ganz besonderen Ausnahmefällen und nur mit Zustimmung des Ministers, zu den Prüfungen zugelassen werden. Bei der Zulassung von Ausländern zu den Prüfungen wird auf den . Nachweis der arischen Abstammung verzichtet, für den außer den Heiratsurkunden der Eltern und Großeltern deren Geburtsurkunden nur dann beizubringen sind, wenn in den Heiratsurkunden Angaben über Religion und Geburt der Eltern und Großeltern fehlen. Die Approbation als Arzt oder Zahnarzt wird Nichtariern bis auf weiteres versagt. Nur in Ausnahmefällen, die dem Minister zur Entscheidung vorzulegen sind, wird die Approbation erteilt. Ein Ausnahmefall kann dann als gegeben angesehen werden, wenn der Kandidat sich als Frontkämpfer am Weltkrieg beteiligt hat oder nur einen jüdischen Großvater oder nur eine jüdische Großmutter hat, sowie nach seelischer Haltung und entsprechendem Aussehen einwandfrei erscheint. Die Einschränkungen für die Zulassung nichtarischer Kandidaten finden bis auf weiteres keine Anwendung auf die der Minderheit angehörenden Einwohnerdes Abstimmungsgebietes der Provinz Oberschlesien und auf die Bewohner des Saarlandes, die am 3. Dezember 1934 dort wohnhaft waren; Judenhetzen in Jemen. -Jerusalem, 16. Juni. Nach in Jerusalem eingetroffenen Nachrichten werden in' den Städten und Dörfern des J e m e n in Palästina hergestellte Plakate angeschlagen, auf denen behauptet wird, daß die Juden Palästinas die Moscheen von Jerusalem zerstören. Auch die Innenseite der Klagemaüer, der als „el Burak" bekannte Platz, von wo aus nach mohammedanischer Ueb erlief erung Mohammed auf dem Rücken seiner Zauberstute „el Burak" seine Himmelfahrt antrat, soll, so wird'in. den Plakaten behauptet, von den Juden verwüstet worden sein. Diese Hetze hat zu einer bedrohlichen Aufstachelung des religiösen -Fanatismus im Jemen geführt. Es wurden "bereits Fasttage proklamiert und Versammlungen in den Moscheen, abgehalten. Die_ jüdische Bevölkerung ist von schwersten Besorgnissen erfüllt. '

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