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Der Israelit · 1935-06-06 · Heft 23 (6.6.1935) · page 6

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Journal
Der Israelit
Volume
76 (1935)
Issue
Heft 23 (6.6.1935)
Date
1935-06-06
Page
– (sequence 6)
Language
German
Belongs to
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Seite 6 Nr. 23 Oer Israelit 6. Juni 1935 rael, indes die spätere Mystik (der Kabbalisten) die letzte Erfüllung in der Anschauung der Herrlichkeit G'ttes (Schechina) sieht. Die Sonderheit dessen aber, was unter dem „Leben" im Lande Israel gemeint ist, schließt jedoch diese metaphysischen Komponenten in sich, was wir im zweiten Teil dieser Darlegung erklären werden. Die sinaitische Offenbarung ist ferner ein „Gnadenakt", d. L, sie entspringt keiner irgendwie gearteten Kausalität, sondern stellt den freien — durch kein Verdienst motivierten ■— g'ttlichen Beschluß. über Israel dar. Die damit verbundene „Erwählung" besagt aber nichts über die Qualität der begnadeten Menschen. Der Einbruch der Gnade in die Lebenswirklichkeit Israels ist also eine von ihm unabhängige Emanation G'ttes. Die erste und einzige. Denn vom Tage dieser gnadenhaften Heilstatsache bis zum Tage der Ankunft des Messias ist Israel nun — da es im „Bunde" steht und damit zu einem selbständigen Faktor im g'ttlichen Weltplan geworden ist — Täter seines Geschickes und Motor der Gnade. II. Der G'ttes staat. Welches ist der Inhalt dieser gnadenhaften Offenbarung?: Die Sichtbarmachung G'ttes auf Erden, oder, wie Martin Buber sagt, „die Verwirklichung G'ttes zwischen den Menschen", oder, wie wir es noch prägnanter fassen wollen, die Konstituierung des G'ttesstaates. Was der Tempel für Israel ist — die Zentralisierung des Unbegrenzten, Allmächtigen —, das ist der G'ttesstaat für die Welt: das Heiligtum schlechthin. Wie ist nun dieser G'ttesstaat beschaffen? Wie muß er notwendig, seiner Natur gemäß, beschaffen sein? Wir können auch hier nicht umhin, einen Terminus zu gebrauchen, der meist in ganz anderen (weltlichen, allzuweltlichen) Zusammenhängen steht. Der sinaitische G'ttesstaat ist ein totaler, ja er ist der totale Staat an sich, der einzig denkbare totale Staat. Nur im G'ttesstaat ist Totalität möglich und — unvermeidbar. Der totale Menschenstaat hingegen bleibt immer eine conlradictio in adjecto, denn dem Menschlichen ist Totalität versagt. Der G'ttesstaat aber kann gar nicht anders als total sein. Stellt er doch die irdische Manifesation des Absoluten dar. Dem Absoluten aber ist nur das Totale adäquat. Von hier aus gesehen wird nun auch der Heilsbegriff klar. „Das Heil" ist das Leben in dieser aus dem Absoluten strömenden Totalität, die zu einer restlosen Verschmelzung mit dem Born dieser Ordnung (in der die letzte Wand durchstoßenden Ekstase) führen kann. Hier schließt sich der Ring. III. Die Diaspora und die Idee des G'ttesstaates. Israel hat die Möglichkeit des Vertragsbruches gewählt: die Diaspora ist die Folge. Die Diaspora aber wird nur dann in ihrem Ursinn erfaßt, wenn sie überwunden wird. Ein untätiges In-ihr-verharren heißt sie ihrem Wesen nach mißverstehen. Denn die Einmaligkeit des sinaitischen Gnadenaktes schließt seine Wiederholung — wir sagten es oben —aus. Es steht uns also nicht an, den abermaligen Einbruch der Gnade abzuwarten, um den G'ttesstaat von neuem zu errichten, vielmehr ist es an uns — im Bewußtsein unserer Gnadenbedürftigkeit — die Gnade durch die vorbereitende Tat (die als metaphysische Kausalität verstanden sein will) herabzuziehen. Hier liegt für uns die Möglichkeit zur Politik. Alle jüdische Politik muß, wenn sie kein Verrat an der Idee Israels sein soll, mit der Vollendung durch die Gnade rechnen; Anstreben der Totalität aus eigener Machtvollkommenheit, das hieße den Baalim der Weltvölker opfern! Allenthalben «chickt man sich an, in Israel den Baalim zu opfern. Dies erkennen und die Konsequenz ziehen, die im Sinne der Ausrichtung auf den G'ttesstaat liegt — das ist, wie mich dünkt, der aktuelle Sinn dieses Tages.! , Neueste Wirtschaftsnachrichten aus Erez Jisroel. (Nach Palnews.) Tel A w i w. Die chemische Industrie Palästinas steht vor einer bedeutungsvollen Erweiterung. Nach längeren Verhandlungen ist die Palestine Chemical Industries Ltd. mit einem Kapital von Lst. 100.000 gegründet worden. Die neue Gesellschaft wird in Beziehungen zur Imperial Chemical Industries Ltd. in London treten und mit ihr Verträge zwecks Zusammenarbeit auf chemisch-industriellem Gebiete in Palästina und in den benachbarten Ländern abschließen. Es dürften eine Anzahl Tochtergesellschaften gegründet werden. Chajim Weizmann soll Präsident des neuen Unternehmens werden, A. Mann, ein polnischer Fachmann, Generaldirektor. Die erste Tochtergesellschaft soll in Haifa eine Fabrik zur Erzeugung von Schwefelsäure und verwandter Produkte errichten. Der Bedarf wird auf jährlich 35.000 Tonnen zur Raffinierung von einer Million Tonnen Petroleum geschätzt. Auch die Palestine Potash Ltd. kommt als Großverbraucher in Betracht. Die zweite Fabrik soll kaustische Soda fabrizieren, hauptsächlich für die palästinensische Seifenfabrikation. Das Hauptrohmaterial, Salz, ist in Palästina bekanntlich in großen Mengen verfügbar. Haifa. Am 7. Juni nimmt die jugoslavische Dampfergesellschaft den Adria-Palästina- Verkehr mit dem 15.000 Tonnendampfer Prinzeß Olga auf. Warschau. Die Orangenimporte Polens in den ersten drei Monaten nach der Zollermäßigung von Ende Dezember haben sich gegenüber dem Vorjahre verzehnfacht. Tel A w i w. Vor etwa einem Monat ist die Palestine Chemical Co. gegründet worden, die Tinte, Stempeltusche und Gummi arabicum herstellt. Man rechnet auf den Bedarf, des Landes, der zur Zeit ganz durch Import gedeckt wird. Tel A w i w. Bei H e d e r a wird durch die Agro-Bank die Parzellierung eines Geländes zwischen dem Orte und dem Meere in Größe von 2000 Dunam vorgenommen. Es wird in Parzellen von einem Dunam Netto Umfang aufgeteilt. Tel A w i w. Der Fruchtimport Palästinas hat sich im Jahre 1934 weiter beträchtlich erhöht. Es sind z. B. frische Aepfel im Jahre 1934 für fast Lst. 100.000 importiert worden. Bei den anderen frischen Früchten ist die Steigerung gegenüber dem Vorjahre noch beträchtlicher. Es ist allerdings anzunehmen, daß die umfangreichen Anpflanzungen von Fruchtbäumen im Laufe der letzten Zeit in den nächsten Jahren den Einfuhrbedarf herabdrücken werden. Tel A w i w. Der palästinensischen Lampenfabrikation ist es gelungen, im Jahre 1934 einen großen Teil des Bedarfs zu decken, so daß die Einfuhr von 18.000 auf Lst. 11.000 zurückging. Kairo. Das ägyptische Landwirtschaftsministerium hat Techniker mit der Prüfung der Frage beauftragt, ob es lohnend ist, den Abbau der Kali-Vorräte in den Salzseen bei Alexandrien zu betreiben. Bagdad. Eine Uebersicht über den irakischen Außenhandel zeigt, daß beim Import Japan von der vierten an die zweite Stelle gerückt ist. Es führt bereits den driften, Teil der von England gelieferten Waren ein. Die wichtigsten Exportartikel nach dem Irak sind BaumwollwarenJ Metalle und Erze, alsdann in weitem Abstand Zucker, Fahrzeuge, Oele, Maschinen, Seidenwaren, Teei Holz usw. Der Export des Irak nach Palästina hat sich vervierfacht. Haifa. Die Bevölkerungsziffer wird zur Zeit auf 75— 80.000 geschätzt, darunter etwa 45 Proz. Juden. Tel Awiw. Die vor Jahresfrist gegründete pharmazeutische und chemische Fabrik Z o r i ist in guter Entwicklung begriffen. Es werden zur Zeit etwa 20 verschiedene Produkte hergestellt. Während die Gesellschaft sich bisher auf den Inlandsmarkt beschränkte, hat sie nun mit ägyptischen und persischen Stellen Exportverträge abgeschlossen. Bemerkt muß werden, daß in den letzten Jahren die Einfuhr von Droguen und medizinischen Artikeln naturgemäß sehr stark erhöht wurde. Unter den importierten Präparaten befinden sich viele, die auch von der pharmazeutischen Industrie Palästinas hergestellt werden können. Beyruth. Hier wurde eine neue Fabrik für Strumpfwaren und Unterwäsche auf ägyptische Initiative und unter Beteiligung ägyptischer Kapitalisten gegründet. Das Unternehmen will , hauptsächlich nach, Palästina^; exportieren. Korrespondenzen. Deutsches Reich. Das Ende der jüdischen Siedlung in Groß-Gaglow. Berlin, 29. Mai. Zu der nach einem Aufsatz der „Jüdischen Rundschau" auch von uns gebrachten Mitteilung über das Ende der jüdischen Siedlung in Groß-Gaglow schreibt „Der Schild" ,das Organ .des Reichsbundes jüdischer Frontsoldaten, daß es völlig unrichtig sei, anzunehmen, die Siedlung Groß-Gaglow sei aufgelöst worden, weil jüdische Siedlungen oder jüdischer Grundbesitz überhaupt in Deutschland nicht mehr zugelassen seien. Der RjF. und die Jüdische Landarbeit GmbH, (die Trägerin des Siedlungswerkes in Groß-Gaglow) hätten besonderen Wert darauf gelegt, daß gerade diese Frage in dem Verfahren, das zur Räumung der Siedlung führte, klar gestellt worden sei.'Dies sei auch in dem Bescheid des Reichs- und Preußischen Ministers für Ernährung und Landwirtschaft vom 1. April 1935 geschehen, in dem es heißt: „Es handelt sich im vorliegenden Falle nicht um die grundsätzliche Frage, ob Nichtarier, insbesondere ehemalige Frontsoldaten, in Deutschland überhaupt Grundbesitz erwerben dürfen, sondern nur darum, ob in dem behördlich geleiteten Siedlungsverfahren von Groß-Gaglow arische oder nichtarische Siedler angesetzt werden. Für dieses Siedlungsverfahren aber muß ich entsprechend meinen allgemeinen Richtlinien für die Auswahl und Vermittlung neuer Bauern in behördlich geleiteten Siedlungsverfahren daran festhalten, daß nur solche Personen angesetzt werden, die gemäß § 13 des Reichserbhofgesetzes vom 29. September 1933 deutschen oder stammesgleichen Blutes sind, und zwar auch auf Stellen, die der Größe nach keine Erbhöfe sind. Hier kann ich auch für ehemalige Frontkämpfer keine Ausnahme machen. Die rechtliche Grundlage für die Ansiedlung der nichtarischen Siedler in diesem Verfahren liegt, wie ich bereits in meinem Bescheid vom 25. Februar an die jüdische Landarbeit GmbH, mitgeteilt habe, darin, daß es in einem solchen behördlich geleiteten Siedlungs- und Rentengutsverfahren im Ermessen der Behörde steht, wen sie als Siedler zulassen will. Dabei ist die Behörde auch berechtigt, bereits erteilte Genehmigungen im Laufe des Verfahrens wieder zurückzunehmen. Es muß daher bei den von mir für die Ueberleitung der Siedlerstellen auf arische Siedler angeordneten Maßnahmen verbleiben. Unberührt bleibt hierdurch die grundsätzliche Frage, ob außerhalb eines behördlich geleiteten Siedlungsverfahrens Nichtarier Grundbesitz erwerben dürfen." Diese ministerielle Entscheidung ergibt klar, so bemerkt „Der Schild", daß die grundsätzliche Frage des Erwerbs von Grundbesitz durch Juden in Deutschland und der Siedlung außerhalb eines behördlich geleiteten Siedlungsverfahrens überhaupt nicht entschieden, worden ist. Es hat sich vielmehr ausschließlich darum, gehandetl, daß in einem solchen behördlich geleiteten Siedlungsverfahren, bei dem öffentliche Gelder zur Verfügung gestellt worden sind, auch die Auswahl der Siedler von der Behörde nach freiem Ermessen getroffen werden kann. Auch die Angaben der „Jüdischen Rundschau", so 'heißt es weiter, über die verwandten öffentlichen jüdischen Gelder, und die in diesem Zusammenhang angegebene Zahl von 250 bis 300.000 RM. sei unrichtig. Die richtigen Zahlen, sind den beteiligten jüdischen Stellen genau bekannt. Dieses Siedlungsunternehmen war an sich ein Erfolg bedeutenden Ausmaßes, heißt es zum Schluß. Dieses allseits anerkannte Ergebnis trägt: für die jüdische Zukunft seine Bedeutung in sich selbst. Arbeitstagung des Preußischen Landesverbandes jüdischer Gemeinden. ... . -Berlin; 3. Juni. Der Preußische Landesverband jüdischer Gemeinden hatte die Vorstände der Provinzialverbände sowie die Bezirksrabbiner nach Berlin einberufen, um

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