Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 76 (1935)
- Issue
- Heft 49 (5.12.1935)
- Date
- 1935-12-05
- Page
- – (sequence 8)
- Language
- German
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Seite 8 Nr. 49 Der IsraeJit 5. Dezember 1935 liberalen'- Juden Deutschlands außerordentlich viele Schattierungen gibt, dürfte Herrn Dr. Hoffmann als orthodoxem Rabbiner in einer orthodox-liberalen Einheitsgemeinde doch gewiß bekannt sein. Außer Herrn Dr. Hahn aus Essen, der Herrn Dr. Hoffmann für den ersten Teil seiner Ausführungen assistierte, gibt es auoh eine große Zahl jüdischer Menschen in Deutschland, die heute die Kraft haben, zu sagen, daß für Erez Jisroel der Liberalismus, der in 100 Jahren der Emanzipation groß -wurde und der ja jüngst von Herrn Dr. Hoffmann bei einem Vortrage im Rambaim-Lehrhaus in Berlin treffend charakterisiert wurde, keine Exportware für Palästina darstelle, daß vielmehr doch, wenn man zwischen zwei Wegen zu wählen hat, der des Keren Hajischuw den Vorzug verdient, gegenüber einem Keren Hajessod, welcher in Erez Israel auoh einer religionslosen und antireligiösen Kultur Förderung gewährt. Es ist hier nicht der Ort, um über die außerordentlich wichtigen Fragen der geistigen Umstellung der Jugend aus diesen liberalen Kreisen für ein religiöses füdisohes Leben in Erez Jisroel sich auseinanderzusetzen, aber wohl dürfte es am Platze sein, die Satzungen des Komitees für den Aufbau Palästinas auf religiöser Grundlage — dem wohl auch prominente Mitglieder des RjF. aber keineswegs ausschließlich diese angehören — einer größeren Oeffentliahkeit bekanntzugeben, damit in Zukunft eine Diskussion nicht mehr mit demagogischen .Schlagwörter!, sondern mit Kenntnis der Tatsachen geführt werde. Die wesentlichsten Satzungen dieses Komitees lauten: - § 1. Die jüdische Gemeinschaft in Palästina zieht mehr und mehr die Aufmerksamkeit der ganzen Welt auf sich. Sie wird vor den Augen der Welt den Nachweis zu erbringen halben, daß dem Judentum bei freier Entfaltung seiner Kräfte hohe ethische und kulturelle Werte innewhonen, und daß der oft gehörte Vorwurf von der zersetzenden Kraft des Judentums unberechtigt ist. Dieser Nachweis wird alber nur erbracht werden können, wenn in den Aufbau Palästinas die religiösen Werte einbezogen werden, denen das Judentum seine geschichtliche Bedeutung verdankt. Das Komitee für den Aufbau Palästinas auf religiöser Grundlage bezweckt daher, diejenigen Juden Deutschlands zu opferfreudigen Leistungen heranzuziehen, die den Aufbau Palästinas im Einklang mit der geschichtlich religiösen Wesensart des Judentums erstreiben. § 3. Die Mitglieder des Komitees sind verpflichtet, unter den Juden Deutschlands Sinn und Verständnis für die Notwendigkeit eines religiösen Aufbaus in Palästina zu wecken und zu Leistungen für diesen Zweck anzuregen. § 4. Alle Beträge ''sind nach Abzug der Kosten an den Keren Hajisohuw der Palästina-Zentrale abzuführen, der sie bestimmungsgemäß verwendet. § 5. Dem Zentral-Komitee ist über die Verwendung der Gelder zu berichten. Wir erwarten mit Bestimmtheit, daß alle jüdischen Organisationen und Gemeinden in Deutschland, die sich überhaupt an dem Aufbauwerk in Palästina beteiligen, ije nach der Einstellung ihrer Mitglieder entweder sich am Keren Hajessod oder am Keren Hajischuw oder paritätisch an beiden beteiligen und hoffen, daß von einer höheren Warte aus gesehen vor allem auch die nichtagudistischen, religiös gesinnten Menschen es allmählich freudig begrüßen werden, wenn ihnen durch den Keren Hajischuw ein Weg gezeigt wird, das Primat des Religiösen auch in Erez Jisroel tatsächlich zum Ausdruck zubringen. Korrespondenzen. Deutsches Reich. Die Zahl der Rassenmischehen. Frankfurt a. M., 25. Nov. Der Referent in der Abteilung für Erb- und Rassenpflege des Reichsgesundheitsamtes, Dr. H. Göllner, veröffentlicht eine Untersuchung über' die Zahl der gegenwärtig bestehenden Maschehen. Er -weist darauf hin, daß es sich bei den zahlenmäßigen Unterlagen nur um nach rein konfessionellen Gesichtspunkten aufgemachte Nachweise handeln könne. Da •das nötige statistische Material fehle, müßten diejenigen Mischehen unberücksichtigt bleiben, 'die von getauften Juden, von konfessionslosen Juden und von halbjüdisch ein Ehepartnern eingegangen worden seien. S. Wellisch habe in der Zeitschrift ifür Rassenkunde zwei Millionen Menschen mit indischem Blutsanteil für Deutschland, also das Vierfache der Konfessionsjuden errechnet. Diese Ziffer liegt noch um 45 Proz. höher als die bekannte Schätzung von Ministerialrat Conti. Bei Zugrundelegung dieser Zahl wäre mit 200.000 bis 300.000 solcher Mischehen zu rechnen, bei denen ein Ehepartner irgendwie jüdisch, versippt sei. Die Zahl der Mischehen im üblichen Sinne dagegen — mit einem volljüdischen Ehepartner •— dürfte mit 100.000 anzusetzen «ein. Di© Betrachtung der durch die Religionsstatistik nachgewiesenen Ehen ergebe, daß im Reichsgebiet von 1901 bis 1933 insgesamt 42.452 Mischehen geschlossen worden seien, dagegen 118,000 rein (jüdische Ehen. Der Anteil der Mischehen auf tausend Eheschließungen sei ständig angestiegen, auch in der Nachkriegszeit. Besonders hohe Zahlen ergäben sich in den Großstädten, wo die meisten Juden wohnten. Während im Reich auf hundert rein jüdische Eben 1901 rund 17 Mischehen gekommen seien, seien es in Berlin im gleichen Jahre 33 gewesen. Demgegenüber sei bisher eine stetige Abnahme der rein jüdischen Ehen zu verzeichnen gewesen. Aus der Repräsentantenversammlung der Berliner Jüdischen Gemeinde. Berlin, 27. Nov. In der jüngstem Sitzung der Repräsentanz der Jüdischen Gemeinde wurde, nach Hinweis auf die neue Lage 'dlurch die Nürnberger Gesetze, beschlossen, § 2 der FTiedihofsordnung zur Vermeidung von Differenzen wie folgt zu fassen; „Auf den Gemeindefriedhöfen können beerdigt werden 1. die verstorbenen Mitglieder der jüdischen Gemeinde zu Berlin., sowie alle dm Gemeindebezirk verstorbenen Personen jüdischen Glaubens), die ihren Wohnsitz außerhalb des Gemeindebezirks haben, sofem sie nicht aus der Synagogengemeinde ihres Wohnortes ausgetreten sind." Pie zahlreichen Punkte der Tagesordnung umfassen Bewilligungen von Subventionen, Personalangelegenheiten, Entsendung von Repräsentanten und Gemeindemitgliedern in Kommissionen und Kuratorien. Es wird im Verlaufe der Beratungen zum Konrektor der Mittelschule der dort bisher als Lehrer tätige Herr Feige gewählt, in den Vorstand des Krankenhauses wird Herr Obermedizinialrajt Lustig berufen, die Rabbinerwahlkommission wird durch mehrere Persönlichkeiten ergänzt. Einem (Beschluß des Gemeindevorstandes wegen Abschließung eines Vertrages mit der Israelitischen Union, durch den die Union der Gemeinde auch in personeller Beziehung angefügt wird, stimmt die Versammlung zu. Zwei Arbeitsgerichtsurteile. Berlin, 29. Nov. In der „NS-Sozialpolitik", der Monatsschrift des Sozialamtes der Deutschen Arbeitsfront, wird zu zwei Berliner Arbeitsgerichtsurteilen Stellung genommen, die die Rass enf rag« in den Betrieben beihandeln. In beiden Fällen stand zur Entscheidung, ob in der E n 11aseu n g e in es ] ü d i s c he n Arbeit e r s nach den heute herrschenden Anschauungen eine unbillige Härte erblickt weiden könne. Das eine Urteil b e j a h t diese ■. Frage,' während das andere eine unbillige Härte verneint. Das Urteil, das eine unbillige Härte 'als vorliegend annimmt, führt aus, daß es widersinnig sein würde, zwar die Anwendung des Kündigungsschutzes auf Nichtarier zu bejahen, aber dann zu sagen, daß Nichtarier schlechthin arbeitslosen Volksgenossen ihre- Arbeitsplätze einzuräumen hätten. Das Blatt des Sozialamtes erklärt dazu, daß dieser Begründung keinesfalls beigepflichtet werden könne. Dadurch, daß ein Urteil in der Kündigung eines nichtarischen Arbeiters eine unbillige Härte nicht erblicke, lehne es doch keinesfalls die Anwendbarkeit des Arbeiteordnungsgesetzes auf nichtarische Arbeiter ab. Es -werde immer auf die Lage des einzelnen Falles (ankommen. Grundsätzlich sei aber zu betonen, daß niohtarisiche Gefolgschaftsmitglieder arischen Gefölgschaftsaugehörigen zu weichen haben. Von der Jüdischen Winterhilie in Berlin. Berlin, 27. Nov. Jm Dezember wird die Jüdische Winterhilfe der Berliner Jüdischen Gemeinde folgende Sammlungen veranstalten: Sonntag, den 8. Dezember, Sammlung der Eintopfspende, und Sonntag, den 22. Dezember, Chanukkah-Haussaininlunig. Ueber die verschiedenen Arten der Mittelaufbringung für die Jüdische Winterhilfe scheinen noch immer gewisse Unklarheiten zu bestehen. Die Jüdische Winterhilfe der Gemeinde Berlin führt deshalb nochmals sämtliche Arten" der MittelauSbringung im folgenden auf:. 1. Der regelmäßige monatliche Beitrag, der sich nach dem Einkommen richtet und bei Festangestellten 10 Proz. der Lohnsteuer, bei freien Berufen und selbständigen Gewerb etreilbenden monatlich 3 Proz, der veranlagten Einkommensteuer von, 1934 beträgt; 2. Eintopfspende am zweiten Sonntag eines jeden Monats; 3. Haussammlung als Ersatz für Straßensammliungen und Anstecikzeichenverkäufe am vierten Sonntag eines jeden Monat®; 4. Büchsensammlungen bei sämtlichen öffentlichen jüdischen Veranstaltungen und in allen öffentlichen jüdischen Räumen; 5. Eintopfspende in Gaststätten; 6. Pfundspende, wöchentlich von sämtlichen jüdischen Frauenorganisationen eingesammelt, die durch einen Geldbetrag abgelöst werden kann. Hausangestellte und die Nürnberger Gesetze, B e r Ii n , 1. Dez. Auf der J u g e n d b u t g Hohenstein (Sachsen) fand eine Tagung der Reichsfachgruppe H a u s g e h i 1 f e n im Frauenamt der Deutschen Arbeitsfront statt. Im Mittelpunkt der Tagung stand die Nürnberger Gesetzgebung. Der „Inforaationsdienst", die amtliche Korrespondenz der Deutschen Arbeitsfront, berichtet darüber u. a.: Es konnte die gewiß interessante Feststellung gemacht werden, daß in wiederholten Fällen 'die Juden bemüht waren, anstatt der Hausgehilfinnen nunmehr deutsche Männer zur Arbeit in ihren Haushalten zu verwenden. Diese und andere Bestrebungen, die neuen Gesetze zu umgehen o der in anderer Weise illusorisch zu maonen, können nicht streng .genug verurteilt werden. Es ist z. B. vorgekommen, daß Hausgehilfinnen, die in einem (jüdischen Haushalt beschäftigt waren, unter den seltsamsten Begründungen Befreiung von den Vorschriften des Gesetzes forderten. Dabei habe sich dann nachträglich immer feststellen lassen, daß die Mädchen dies« Schreiben gar nicht selbst verfaßt, oft sogar — wenn der jüdische Haushaltungsvorstand das Gesuch geschrieben hatte — nicht einmal etwas davon gewußt hatten. Sozialwalter Schmidt stellte in Beantwortung aller Grenzfragen eindeutig fest: „Wir halben kein Interesse, daß Wege gefunden werden, die deutschen Mädchen das Verbleiben in einem jüdischen Haushalt erleichtern, sondern werden im Gegenteil von Tuns aus nichts unversucht lassen, als Nationalsozialisten dieses wichtige Gesetz zu verwirklichen helfen!" Eine Anzahl von Hausgehilfinnen wird infolge der Gesetzesbestimmungen jetzt und in nächster Zukunft ihren Arbeitsplatz in jüdischen Haushalten verlassen. Diese Frauen und Mädchen werden nacht alle