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Der Israelit · 1935-04-17 · Heft 16-17 (17.4.1935) · page 7

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Journal
Der Israelit
Volume
76 (1935)
Issue
Heft 16-17 (17.4.1935)
Date
1935-04-17
Page
– (sequence 7)
Language
German
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17. April 1935 Oer I s i a e 1 i t Nr. 16/17 Seite 7 Was von Maimonides gesagt und —nicht1 gesagt wird. Von St. Immer rascher, immer höher schwillt die Maimonides-Hochflut an, um wohl bald eben so rasch wieder zu verebben. Die Tagesliterafcur geht Wieder unter.Uebrig bleiben wird eine Anzahl gelehrter Arbeiten, die in den Bibliotheken verstauben werden. Sicher weiter leben, wie seit Jahrhunderten schon so heute noch, auch ohne judentumsfremde Geburtstagsfeiern und Jubiläumstheater, wird vielleicht nicht Maimonides, wohl aber der Rambam, der <las Lernen iri Jeschiwoh und Lehrhaus, alles Lernen und Forschen in der Thora richtungweisend, erhellend, klärend lenken und leiten wird, wie er es immer, getan. Es ist wahr: die dem Lernen Fernstehenden, die dem praktischen Judentum mehr oder weniger Entfremdeten erhalten durch die Tagesliteratur eine Ahnung von der Größe dieses bedeutendsten Geistesriesen der nachtalmudischen Zeit. Aber es ist ein Oberflächenwissen, bei dem es ohne Weglässungen oder Widersprüche nicht, abgehen kann, wie überall, wo man über die Dinge spricht, aber den besten, anschaulichsten Unterricht durch das Kennenlernen der Dinge sei bsi beiseite setzt. So entsteht denn leicht bei der großen Masse, die den Philosophen, 'der das Wissen und die Weltweisheit seiner Zeit mit dem Judentum ausgleichen wollte, nicht verstehen kann, die aber für den Halachisten wohl das nötige Verständnis aufbringen könnte, .ein falsches, sehr unvollständiges Bild über den Rambam und sein Judentum. Eine jüdische Auffassung, die doch nichts anderes ist als das unverkürzte Judentum der schriftlichen Lehre und seiner damit untrennbar verbundenen mündlichen U eberlief erung in ihrer unversehrten Ganzheit, wie sie von Tannaim und Amoraim im Talmud und dem dazu gehörigen Schrifttum niedergelegt ist, nichts anderes als der unverkürzte kodifizierte Extrakt dieses talmudischen Judentums. Auf des Rambam Hauptwerk kann man sagen, was von der Thora selbst gesagt wurde: Wende es. hin und her nach allen Seiten, alles ist darin enthalten. Kann aus der Tagesliteratur " der harmlose Leser sich einen Maimonides vorstellen, der als Volljuden nur einen splchen anerkennt, der das umfassende talmudisch-rabbinische Religionsgesetz bis zu seinen letzten Vorschriften in Sabbat- und Speisegesetz, in Ehe- und Rechtsvorschriften, in den zahlreichen, das tägliche Leben regelnden Gesetzen und Uebungen praktisch anerkennt? Er erfährt ja so vieles andere; er erfährt: Von ihm strömt ein breites, tiefes geistiges Leben über alle folgenden Geschlechter aus. Sein organisatorisches Genie ordnet die chaoti? sehen Massen des Wissens zu einer, wunderbar geschlossenen Einheit des Gedankens. Bis in die „populistischen'' Disputierstuben. der . polnischen Jeschiwos des neunzehnten Jahrhunderts reichte der Einfluß dieses aufrüttelnden Werkes (Mischne Thora). Mit einer ans Wunderbare grenzenden Meisterschaft holt er die Bausteine aus allen entlegenen Stellen und versteckten Winkeln des schier unübersehbaren Schrifttums herbei und führt einen monumentalen Prachtbau von künstlerischer Vollendung auf, in dem alles übersichtlich geordnet und leicht auffindbar seinen Platz hat. N i c h t s i s t* d'a v e r g e s s e n worden, nichts Beachtliches unbeachtet g e b 1 i e b e ri; Wohl gibt sich das Werk als Darstellung der' jüdischen Tradition. Wie im ,,'Führer"-*die: Philosophie, so "hat hier die Ueberlieferung auf weite Strecken hinaus allein das Wort, soweit nämlich, als es nur die Regelung; des religiösen Lebensgilt: Und wenn; die Achtung vor menschlicher Geistesarbeit sichj im „Führer" bekundet, so die tiefe Ehrfurcht vor Offenbarung und Tradition in Mischne Thora. Aber ungeachtet dieser tief in Maimunis Wesen wurzelnden Pietät zeigt sich auch hier, an den Berührungspunkten der religiösen Pflichtenlehre mit dem wissenschaftlichen Weltbild, Maimunis eigene Hand in Ergänzungen, Weglassungen, Umbiegungen und in vereinzeltem Widerspruch gegen Auslegungen, die mit der Wissenschaft unvereinbar sind. —- R. Mosche b Maimon wurde als maßgebender religiöser Führer und hervorragende Autorität auf dem Gebiete der Halacha anerkannt. Die Anhänger aller Richtung e n überließen sich gern der Führung des Mannes, der die Gesetze des Judentums nicht nur kodifizierte, der sie auch durch sein eigenes Leben auf die edelste und erhebenste Weise zur Entfaltung brachte. — Mit überlegenem Wissen belehrte er (einen jüdischen Zeloten), daß man sich dem Märtyrertod. mir dann aussetze, wenn .es sich um Zwang zu Götzendienst, Blutschande und Mord handele. Alle änderen Gebote und Verbote seien, wie die Weisen ein bekanntes . Wort der Thora erläutern, dem Menschen gegeben, daß er durch sie „lebe" und nicht „sterbe". So könnte* man, wenn Zeit und Raum es gestatteten, Zitat an Zitat reihen, und zum Vorschein .kommt doch immer nur Maimonides, so wie der Autor ihn versteht, nicht der Rambam, der in seinem Mischne Thora in jedem Kapitel, in jedem Satz klar und eindeutig die durch nichts zu erschütternde, weil selbstverständliche Gesetzeskraft der überlieferten, schriftlichen und mündlichen Thora verkündet, der ohne Kompromiß für Lehre und Leben den einzig richtigen Weg zeigt,.-den der Jude gehen muß, um des Schöpfers Willen zu erfüllen. Und den der unbefangene, durch kein Wissen beschwerte Leser leicht für eine schwankende Gestalt halten könnte, in deren Werken jeder gerade das finden kann, was er braucht, der in seinem bahnbrechenden Buche der Freiheit des Gedankens im Judentum die Pforte öffnete und der hervorragendste Meister auch der Halacha wurde, der aus den religionsgesetzlichen Forschungen und Lehrmeinungen sich für die Lebenshaltung ergebenden religiösen Norm. Ja, wenn man ihn gerade auf diesem Gebiete nur selbst .zu Worte kommen ließe. Als die Reform in ihrer Sünden Maienblüte an den Grundlagen des Judentums rüttelte, hat sie sich immer gerne auf unsere Großen und Größten als Eideshelfer für ihr Zerstörungswerk berufen; sie nahm sie nicht als einheitliche Persönlichkeiten, deren selbstverständliche Weltanschauung die uneingeschränkte Verpflichtungskraft des Thoragesetzes bildete, sondern holte heraus, was für den Augenblick gerade? verwendbar war, alles andere unterdrückend; So auch aus Maimonides,; Da hielt es ein ganz Großer, Samson Raphael Hirsch *?"Sf für geraten, vor den^Lesern und Hörern von damals den Rambam — nicht zu verteidigen — nein, ihn selbst zu Wort kommen zu lassen. Der Leser und Hörer soll sich selbst ohne Kommentar sein Bild entwerfen. Hirschs wörtliche Uebersetzung sei hier zum Teil wiedergegeben: r.f: ■'. „Klar und deutlich ists äus der'Thora, daß sie für ewige Zeiten unabänderlich geböten, denn also heißts? Alles, was ich e.üch gebiete, das haltet sorgfältig, .iut nichts hinzu, nichts ab! . . . Du hörst hier also/ daß wir alle Worte der Thora für alle Zeiten, zu erfüllen verpflichtet sind, so heißt sie ja auch;| ewiges Gesetz für eure Nachkommen,i und\t „nicht im:; Himmel;; ist. sie mehr" heißt es ferner; und; dies soll dir sagen, daß selbst ein Prophetniöhts Neues mehr bringen dürfe/ . Würde daher unter Juden oder Nichtjuden irgend jemand aufstehen, täte Wunder und spräche: G'tt habe ihn gesandt, ein Gebot durch Ab- oder Zutun zu verändern, oder irgend ein* Gebot anders, als nach dem uns von Moses überlieferten Sinne zu kommentieren, oder der sagen würde: die Israel gewordenen Gebote seien nicht für immer und für alle Zeiten, sondern wären nur für ihre Zeit gewesen, für die sie gepaßt — so ist das ein Lügenprophet, denn er widerspricht Mosis Sendung, und hat den Tod verdient, weil er sich erkühnt, im Namen G'ttes etwas zu lehren, 4was ihm nicht aufgetragen worden, da G'tt v dem Moses aufgetragen, daß dieses Gesetz uns und unseren Kindern eine ewige Verpflichtung bleibe, und G'tt ist kein Mensch, daß er seinen Sinn ändere, [Jessode Hathora IX, 1.)" „Jeder, der an Moses und seine Sendung glaubt, hat sich in Erfüllung des Gesetzes an die Lehre und Ueberlieferung der hohen Gerichtsbehörde in Jerusalem zu halten. Sie waren die Hauptträger der mündlichen Lehre, sie die Säulen des Gesetzes und ihr Ausspruch hat als Gesetz und Recht für ganz Israel zu gelten . . . Jeder Lehrer in Israel, der ihren Worten widerspricht, hat den Tod verdient. Sei es in Dingen, die sie aus Ueberlieferung hatten, sei es, was sie aus eigener, nach den überlieferten Regeln angestellten Forschung feststellten, sei es, was sie als Gesetz schützenden Zaun oder nach Zeitbedürfnis angeordnet, Geseroth, Thekanoth, Minhagoth, in allen diesen ists G'ttesgebot, ihnen zu gehorchen und von G'tt verboten, ihnen zuwider zu handeln. (Mamrim I, 1, 2.)" „Keinen Teil an Olam habba haben . . . Offenbarungsleugner, Messiasleugner, Mumrim, Volksverführer, die vom jüdischen Gemeindeleben sich Sondernden, die öffentlich, mit kecker Stirn wie Johojakim das Gesetz übertreten . . . Drei aber sind Offenbarungsleugner; ob einer die ganze Offenbarung oder nur einen Vers oder ein Wort der Thora leugne und behaupte, das habe Moses aus sich selbst gesagt, oder er leugne die Wahrhaftigkeit der Tradition und ihrer Ueberlieferer, oder behaupte die Abrogierung und Antiquierung eines Gesetzes oder der ganzen Thora — in jedem Falle ist er ein Offenbarungsleugner. Zwei aber sind Mumrim, Mummor in bezug auf eine spezielle Sünde, oder Mummor in Betreff der ganzen Thora. Mummor in Betreff einer Sünde ist der, der es sich zum Prinzip gemacht, irgend eine Sünde mutwillig zu begehen und sich daran offenkundig gewöhnt hat, und wären dies auch nur Sünden" leichteren Ranges, es hätte sich z. B. einer zum Prinzip gemacht, Schaatnes zu tragen oder sich die Bartecke abzurasieren und er benimmt sich, als wäre für ihn ein solches Gebot gar nicht mehr vorhanden, ein solcher heißt Mummor in spezieller Sünde, sobald er aus Prinzip handelt. (Teschubah III, aus 6, 8, 9)" Diesen Sätzen, entnommen aus: Die Religion im Bunde mit dem Fortschritt (Ffm. 1854. S. 18, 19)"' seien hoch einige andere aus dem Gebiete des täglichen Lebens angefügt. „Wer keine Tefillin legt, übertritt acht Gebote. (Hilch. Tefillin, IV. 26.)" „Das Enthalten von der Arbeit am siebenten Tag ist ein Gebot; wer Arbeit tut, hat ein Gebot vernachlässigt und ein Verbot übertreten. Tut er das mit Absicht, verdient er Korethstrafe; wurde er vor Zeugen gewarnt, ist der des Todes (durch Steinigung) schuldig; für aus Irrtum begangene Uebertretung der Sabbatgebote hat er ein Sündopfer zu bringen. (Hilch. Schabbos I, 1). Zu den so zu bestrafenden Arbeiten gehört u.a. Backen und Kochen, Schreiben, Anzünden und Auslöschen von Feuer und Licht. (VII ff.)" „Wer Gesäuertes von Olivengröße an Peßach, vom Beginn der Nacht des 15. bis ans Ende des 21. Nissan ißt, verdient die'1 Korethstrafe. Man darf am Peßach keinerlei Vorteile von Gesäuertem haben. Wer Gesäuertes in seinem Besitze

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