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Der Israelit · 1935-04-17 · Heft 16-17 (17.4.1935) · page 2

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Journal
Der Israelit
Volume
76 (1935)
Issue
Heft 16-17 (17.4.1935)
Date
1935-04-17
Page
– (sequence 2)
Language
German
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Seite 2 Nr. 16/17 Der Israelit 17. ^gri! 1935 Offizielle Bekanntgabe der neuen Arbeiter-Einwanderungs-Schedule. Jerusalem, 16. April. Wie die ITA. erfährt, wird die Ausgabe der neuen Arbeiter-Einwanderungs-Schedule für das Sommer-Halbjahr 1935 morgen, am 17. April, amtlich bekanntgegeben werden. Von den 8000 Zertifikaten der neuen Schedule wird die Jewish Agency jedoch nur 6700 erhalten, während 400 Zertifikate von der Regierung zurückbehalten werden, um sie Bewerbern zuzuteilen, die sich an sie unmittelbar um die Erlaubnis zu dauernder Niederlassung in Palästina wenden. Im vorigen Jahre wurden bekanntlich von der Regierung Einwanderungszertifikate auch an ägyptische Araber ausgefolgt, die in Haifa als Hafenarbeiter Verwendung fanden. Ob diesmal die von der Regierung direkt zu verteilenden Zertifikate ausschließlich für jüdische Bewerber bestimmt sind, steht noch nicht fest. Auf eine vor wenigen Tagen von der ITA. mit Bezug auf die von der Agentur „Palcor" verbreitete Nachricht, der Jewish Agency sei eine neue Einwanderungs-Schedule von 8500 Zertifikaten gewährt worden, an den Leiter der Einwanderungs-Abteilung der Jewish Agency, Abg. Jizchak Grünbaum, gerichtete Anfrage hatte dieser erklärt, es sei ihm von der bereits erfolgten Ausgabe einer neuen Schedule nichts bekannt. Der Leiter der politischen Abteilung, Mosche Shertok, teilte mit, die neue Schedule sei noch nicht amtlich bekanntgegeben, auch würden nicht 8500, sondern nur 8000 Zertifikate neu bewilligt werden. Die im November v. J. ausgegebene Schedule war für die Monate Ok-' tober 1934 bis März 1935 bestimmt und umfaßte 7500 Zertifikate. Die Exekutive der Jewish Agency teilte damals mit, sie habe bei der Regierung auf Grund einer genauen Untersuchung der augenblickHchen yerhaltnisse auf dem jüdischen Ärbeitsmarkt 18;6Ö0 Arbeiter-Zertifikate angefordert. Die Regierung habe diese Anforderung mit der Feststellung ^beantwortet, daß sie die wirtr schaftliche Aufnalmiefähigkeit des Landes in der Schedule-Periode mit der Eiwanderungsmöglichkeit für 9700 Arbeiter und Arbeiterinnen bemesse, also mit 53 Proz, der von der Jewish Agency auf Grund ihrer Untersuchung gefundenen Zahl. Von dieser festgestellten Gesamtemwandererzahl zog die -Regierung 2300 als Reserve ijxt illegale Einwanderung in dem laufenden Halb--, jähr und für die nachträgliche Gewährung der Niederlassungserlaubnis an. Touristen ab, die über die Dauer ihrer Aufenthaltserlaubnis, hinaus im Lande zu verbleiben wünschen. Somit wurde die eigentliche Einwanderungs-Schedule mit 750O Zertifikaten festgesetzt. Immerhin würde die neue Schedule uin 500 Zertifikate größer sein als die letzte, die bereits eine Rekordziffer darstellte, «Die Exekutive der Jewish Agency veröffentlichte anläßlich der Ausgabe der letzten Schedule eine Erklärung, in der sie darauf hinwies, daß die neue Quote um 1900 Zertifikate größer sei als die im April 1934 bewilligte und um 700 größer als diese Schedule einschließlich der im Juli 1934 bewilligten Ergänzungsquote von 1200 Zertifikaten. Ihre Ausgabe bedeute in der Tat eine neue Etappe in der Entwicklung der Arbeiter-Einwand derung, sei aber' noch weit von jenem Minimum entfernt, das notwendig wäre, um dem andauern^ den schweren Arbeitermangel abzuhelfen und den vitalen Notwendigkeiten des wachsenden Siedlungswerks zu entsprechen. Ein Hafen für Jaffa und Tel Aviv. Jerusalem, 15. April. Es wird berichtet, daß die Palästina-Regierung Pläne für die Errichtung eines großen Hafens für Jaffa und Tel Awiw ausarbeitet. Wann mit dem Ausbau des Hofens begonnen werden soll, ist noch nicht entschieden, doch seien die Ingenieure intensiv mit der Vollendung der Pläne beschäftigt, um sie so bald als möglich dem Kolonialamt, vorlegen zu können. Devisenerlaß über die Auswanderung nach Palästina. Berlin, 16. April. Nach einem allgemeinen Erlaß Nr. 207 DSt vom 2. April kann eine Einzahlung auf Sonderkonto I der Bank der Tempel-Gesellschaft auch den nach Palästina bereits ausgewanderten Personen jüdischen Volkstums deutscher Staatsangehörigkeit gestattet werden, wenn sie nur mit verhältnismäßig geringen Beträgen ausgewandert sind, die sich nachträglich als unzureichend zur Begründung einer selbständigen wirtschaftlichen Existenz herausstellen. Das Gutachten der Auswanderer-Beratüngsslelle kann in diesem Falle durch eine Dringlichkeitsbescheinigung des zuständigen deutschen Konsulats in Palästina ersetzt werden. Dagegen genügt eine Bescheinigung der Merkas Hitachduth Olej Germania (Vereinigung deutscher Einwanderer) selbst dann nicht, wenn das deusche Konsulat auf der Bescheinigung allgemein zum Ausdruck bringt, daß den Angaben dieser Stelle Glauben beigemessen werden könne.;! Uebersteigt die Summe des einzuzahlenden und der bereits in bar oder über Sonderkonto transferierten Beträge 60.000 RM., so entscheidet die Reichsdevisenstelle. Auch gegen eine Schenkung an die ausgewanderte Person und Einzahlung auf Sonderkonto I bestehen keine Bedenken, wenn es sich wirklich - um eine ernstliche Schenkung handelt. Dies kann insbesondere an-, genommen werden, wenn der Schenker ein näher i 'Angehöriger des Auswanderers ist, z. B. Eltern-; und Geschwister. Es muß jedoch geprüft wer-) den, ob nicht der Verdacht der Kapital- oder' Steuerflucht gegen den .Schenker besteht. Der vorstehende Erlaß gibt eine seit Ende: 1933 bestehende Regelung für bereits nach Palästina ausgewanderte Juden, neu zusammengefaßt, wieder. , Ein Prozeß über die Judenfrage in Alexandrien. Alexandrien, 12/ April. Wie erinnerlich, hat ein jüdischer Kaufmann namens Umberto J a b e s gegen den Direktor der Siemens-Orient-Gesellschäft, van Mee te - r e n , der Vorsitzender des „D eutsehen Klub" ist, Beleidigungsklage erhoben, weil der „Deutsche Klub" in Kairo im Spmmer 1933 eine Broschüre über das Judenpfoj^lem iia Deutschland veröffentlicht hat. Jabes. fühlte sich als einzelner Jude betroffen und verlangte 101 ägyptische Pfund als Schadenersatz. Das Geld solle einer jüdischen WoUfahrtsst.elle überwiesen werdend In erster Instanz vor dem internaj:iqnä,len Gerichtshof in Kairo wurde die .Klage a bjg e - w i e s e n. Das Ä p p e 1 la t i p n s g e r i cjj jjh. i rf Alexandrien hat sich nun mit" dem Prc(?,eßj; der (jas int.ersssg der gpai^tgn -eYwte mfpm$ ^,&1%^n; A , a . In den Plädoyers erklärte. der i^m^alt - des.'' Klägers, Castro, daß" inji Falle der IKlageab-r» Weisung die jüdischen JVünderlieitßn alle?" Län-r der. vogj^lfrei und wehrlos allen Beleidigungenausges^tzt sein würden. Der Vertreter der Deut* sehen Partei, Advokat Kamel by S e d k y', verteidigt den Standpunkt der ersten Instanz. Darauf hielt Professor Dr. Grimm;, Essen £ine yerteidigungsredej um die Unzulässigkeit einer Klage von privater Seite, wenn die; Beleidigung gegen eine Volksgemeinschaft ergangen ist, nachzuweisen. Der Verteidiger hielt sich in gemessener. Weisevon Angriffen gegen/das Judenium fern, suchte nur den rechtlichen Standpunkt zu klären und meinte, es gehe nicht an, weün nach dem Beispiel von Jabes jeder Jude einen Prozeß gegen die Beleidigung einer Kollektivität von 15- Millionen. Menschen anstrengen wollte. Man könne für die Juden allein ein solches Privileg und Monopol, das keine andere Kollektivität der Welt besitze, nicht in Anspruch nehmen. Am. Donnerstag kommt der ä g y p t i s c h e S t a a t s v e r t r e t e r zu Wort. Man sieht dem Urteile, das vor Monatsende kaum erfolgen wird,, mit größter Spannung entgegen. , Boykott jüdischer und deutscher Geschäfte in Polen. P o s e n , - 15. April. Der „Polnische Westverb and " (der Nachfolger des „Westmarkenvereins") hat eine Propagandawoche für die polnisch-christliche Kaufmannschaft veranstaltet. In einem Aufruf an die polnische Bevölkerung wird diese aufgefordert, nur in den durch ein besonderes Schild als „Mitglied des Verbandes polnischer Kaufleute" gekennzeichneten Geschäften zu kaufen. Durch diese Propaganda wird in erster-Linie zum Boykott der j ü d i s.c h e n , jedoch auch der deutschen Geschäfte aufgefordert. Gesetz gegen Rassenhaß in New Jersey sanktioniert« New York, 10. April. Das am 5. März d. J. vom Parlament des Staates New J.erse-y. beschlossene Gesetzf durch das Propaganda gegen Menschen einerbestimmten Rasse, Hautfarbe oder Religion wegen ihrer Zugehörigkei zu einer solchen Gruppe als Verbrechen erklärt wird, ist durch die Unterschrift des Staatsgouverneurs Hoffmann sanktioniert worden. Für Verletzung des Gesetzes sind Geldstrafen von 200. bis 5000 Dollar oder Gefängnisstrafen von 90 Tagen bis zu drei Jahren vorgesehen. Geld- und Gefängnisstrafen können auch gleichzeitig verhängt werden. Oberrabbiner da Fano, der hebräische Lehrer des Papstes, gestorben. Rom, 15. April. Im Alter von 88 Jahren ist der Ob er r ab - b i n e r von Mailand, Dr. Alessandro D a F a n o, gestorben. Die Beisetzung findet am Dienstag, den 16. April, statt. Oberrabbiner Da Fano stand an der Spitze des italienischen Rabbinerrats. Seit dem Jahre 1892 war er mit dem gegenwärtigen Papst Pius XI.; eng befreundet, den er in der hebräischen Sprache unterrichtete. Rambamfeierlichkeiten. New York, 15. April. . Die Reihe der vom. amerikanischen Maimonides-Jubiläumskomitee vorbereiteten Kundgebungen wurde am 14. April mit einem eindrucksvollen Festbarjikett im^ Permsylvanien-Hotel feierlich eröffnet. Än " der Veraiist.altung nahmen Vertreter von . elf^ jüdischen Organisationen, sowie zaÜreiche führende' jüdisene ' undr nicht» jüdische Persönlichkeiten teil. Eine Begrüßungsansprache hielt u. a. auch der W^asHirigtoner spanisphe Gresanjäte.

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