Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 76 (1935)
- Issue
- Heft 14 (4.4.1935)
- Date
- 1935-04-04
- Page
- – (sequence 6)
- Language
- German
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Seite 6 Nr. 14 Der Israelit Misrachistische Vorschläge für die Verhandlungen zwischen Kneses Israel und Agudas Israel. Bekanntlich hat die palästinensische Regierung den Waad leumi der „Kneses Israel" und die Zentrale der „Agudas Israel" in Jerusalem aufgefordert, "die Verhandlungen wieder aufzunehmen, die im vorigen Jahre über die Möglichkeiten eines Ausgleichs der organisatorischen Gegensätze zwischen den beiden Vertretungskörperschaften des Jischuw geführt worden sind. Die damaligen Verhandlungen erstreckten sichrlediglich auf die Frage des Ober r a b b ip. a t s »wobei sich herausstellte, daß es unmöglich, ist, hier irgend einen Schritt vorwärts zu kommen, wenn nicht vorher die Gemeindefrage selbst gelöst, d. h. dem Anspruch der Agudas Jisroel auf selbständige öffentlich-rechtliche Anerkennung der orthodoxen Gemeinschaften genügt ist. Dies wenigstens ist der Standpunkt der Agudas Jisroel, während auf der anderen Seite nach wie vor mit dem Schlagwort der organisatorischen Einheit operiert und die illusionäre Vorstellung genährt wird, man könnte-diese Einheit aufrecht erhalten und dabei doch den von allen Seiten als berechtigt anerkannten religiösen Forderungen der Agudas Israel Rechnung tragen. Als eine Art Vorbereitung für die neuen Verhandlungen hat nun der Misrächi-Führer Rabbiner O s t - röwski einen Vorschlag veröffentlicht, den er selbst als eine geeignetei Diskussionsgrundlage betrachtet und der in seinen Gründzügen folgendermaßen lautet: 1. Es gibt nur eine einzige Larideskehilla im heiligen Lande und in jeder Stadt nur eine Orts- Kehilla. Jeder Jude gehört zur. Kehilla, außer wenn er erklärt, daß er aus der judischen Gesamtheit ausscheidet. 2. An der Organisation der Gemeinden der Kneseth Israel, an der Wahl ihrer Ausschüsse, ebenso an der Assefath haniwcharim und ihren Institutionen, insbesondere also dem Waad leumi und seiner Leitung nehmen alle im Lande wohnenden Juden teil. 3. Die Gemeindevorstände der. Kneseth Israel und ebenso die Landesorganisation des Waad leumi und seine Leitung beschäftigen sich mit allen ökonomischen, sozialen und politischen Angelegenheiten, welche die Juden betreffen. Die religiösen Gemeindeinstitutionen dagegen — Rabbinat, Schechita, Begräbr niswesen und ebenso' andere Gemeindeangelegen- , heiten, welche religiösen Charakter tragen — werden durch-einen besonders zu .ernennenden R a t — bestehend aus Männern von positiv religiöser Einstellung — «eben den Gemeindevor- ] ständen verwaltet. Ebenso werden die religiösen Landesinstitutionen durch einen eigens zu ernennenden Rat — der sich aus Männern von positiv, religiöser Einstellung zusammensetzt — neben dem Waad leumi verwaltet. - 4. Die Art und Weise der Zusammensetzung dieses Rates und seiner Ernennung wird durch Satzungen geregelt, welche gemeinsam geschaffen werden durch den Wääd'leumi, das Oberrabbinat und die Agudas Israel. 5. Der erwähnte Rät ist autonom, in der Erfüllung seiner religiösen und finanziellen Aufgaben und er gliedert sich zum Zwecke seiner Arbeit in. zwei Ausschüsse: einen religiösen Ausschuß und einen Ausschuß für finanzielle und administrative Angelegenheiten. '." 6. Alle Einnahmen aus Schechitagebüriren, Gerichtsgebühren, Begräbnisgebühren'und änderen Einnahmen aus religiösen Dienstleistungen werden in der Gemeinde, auf einem gesonderien Konto geführt zwecks Erfüllung der religiösen Aufgaben, die „in der Kompetenz des ermähnten. Rates liegen, und die Gelder dieses Kontos stehen zur Verfügung der Mitglieder des religiösen ttäies. 7. Ein Entwurf für die Regelung der Schächtgebühren wird ausgearbeitet durch einen besonderen Rat/ gebildet aus Bevollmächtigten der Schechita-Räte in den größeren Gemeinden und wird einbegriffen in die jährliche Steuerverordnung, die von der Assefath haniwcharim bestä tigt wird. 8. Das Budget des religiösen Rates ist so zu gestalten, daß es die. Deckung der Ausgaben für Schechita^ Räbbinatsbüro und Beteiligung an dem Budget des Oberrabbinats sichert. 9. Das Budget des religiösen Ratesi wird in einem besonderen Paragraphen in das allgemeine Budget einbegriffen, das durch den Gemeindevorstand genehmigt und dem Distriktsgouverneur zur Bestätigung vorgelegt wird. 10. Wenn die Rechnung des religiösen Rates am Jahresende einen Ueberschuß der Einnahmen aufweist, so wird die Hälfte davon auf das Budget des religiösen Rates für das neue Jahr -vor getragen und, die zweite Hälfte kommt dem allgemeinen Budget des Gemeindevorstandes zu gute. Ist dagegen am Ende des Jahres ein Defi zit in dem Budget des religiösen Rates vorhanden, so hat der Gemeindevorstand eine besondere Steuer auszuschreiben zwecks Deckung des Defizits. Analogerweise muß auch bei den Landesorganisationen der Waad leumi eine besondere Steuer zur Deckung des Defizits ausschreiben. 11. Die Erziehungssteuer, welche durch den Gemeindevorstarid erhoben wird, ist auf alle Schulen zu verteilen, in denen Hebräisch die Unterrichtssprache ist, im Verhältnis der Zahl ihrer Schüler. Zur Begründung seiner Vorschläge hebt Rabbiner Ostrowski zunächst das nach seiner Ansicht als grundlegend zu betrachtende Prinzip hervor, daß es nur eine einheitliche jüdische Gemeinde geben könne, weil nur so auch derjenige Teil der Juden, der leider auf religiöse Institutionen keinen Wert legt, zur Erhaltung dieser Institutionen finanziell herangezogen werden könne. Es sei als ein religiöses Interesse der Gesamtheit anzusehen,'. dafür zu sorgen, daß die religiösen Gemeindeinstitutionen nicht als eine Privatliebhaberei einer einzelnen Gruppe, angesehen werden, sondern als grundlegende nationale Institu-' tionen. Wenn nun auch in diesem Punkte ein scharfer Gegensatz zur Agudas Jisroel bestehe, so habe diese doch im Laufe mehrjähriger Verhandlungen deutlich zu erkennen gegeben, daß sie bereit sei, in s o z i a 1 e n , wj r t s c h a f t- 1 i.c h e n und politischen Angelegenheiten mit den übrigen Gruppen des Jischuw zusammen zu wirken. Die Teilnahmean-der einheitlichen Kehilla sei also der Agudas Jisroel nur deshalb; ' unmöglich, weil diese. Kehilla sich mit r e I i g i ör sen Angelegenheiten . befasse und weil es im Geiste,des,Thoragesetzes unzulässig sei, Männern, die das Cfesetz nicht als ^verbihdlich arierkennen, Einfluß auf die Gestaltung der religiösen Institutionen zuzugestehen. So gelange, Agudas Jisroel dazu,. folgende Alternative zu stellen:-entweder zwei getrennte Kehillos, von denen jede einzelne sich mit allen jüdischen Angelegenheiten befaßt und die dann gemeinsam einen Ausschuß für gemeinsame jüdische Angelegenheiten wählen, oder aber Anerkennung einer-ganz profanen jüdischen Gemeinde, die alles Religiöseausschließt, so daß dann die Religion als Privatsache angesehen wird. Der Misrachi hält es für ein Stück Assimilation, jüdische Gemeinden zu schaffen, die einen Unterschied machen zwischen sozialen und religiösen Angelegenheiten. Auch das soziale, wie das ganze Gemeinschaftsleben überhaupt sei dem Judentum eine durchaus religiöse Angelegenheit und das: *py "jTtX 'mein Bestandteil der Triora. Die Scheidung zwischen profanen und religiösen -Dingensei auf/ttemBoden des Judentums überhaupt unmöglich. D a r a u s sollen sich; nach Rab— •biner Ostrowski folgendre- Schlußfolgerungen ergeben;l f\ ~\~"t~ - *' l |"'a) GeracteTim he&j|en Landexmusse^der Ein" heitsehar^lrter^es'jüdischen Vblkes^zum körperschaftlichen Ausdruck gelangen^unä es sei unzulässig, dort /verschiedene^ r e 1 i g i ö se Gemeinschaften/innerhalb eines pr of an en jüdischen Volkes zu schaffen. . b) Die -? Durchführung ~der Forderungen der Agudas, Jisroel ,führe } dazu,' daß man künstlich das Entstehen von Reformgemeinden nach europäischem Muster in Erez Jisroel heraufbeschwöre, c) Irgend welche prinzipiellen Unterschiede religiösen Charakters zwischen den verschiedenen Gruppen des orthodoxen Judentums in Erez, Jisroel existierten nicht. Die einzige Meinungsverschiedenheit sei die Frage, ob durch eine einheitliche Gemeinde oder durch getrennte Gemeinden den Interessen der Religion und der Ueberlieferung besser gedient sei. Wir haben uns bemüht, den. Gedankengang von Rabbiner Ostrowski möglichst vollständig und präzis wiederzugeben, da wir nicht bezweifeln, daß seinen Vorschlägen der -aufrichtige Wille, xzu einer Verständigung zu -gelangen, zugrunde liegt. Trotzdem muß schon heute-gesagt werden, daß ' die Ostrowski'schen Vorschläge schon deshalb keine geeignete Basis für Verhandlungen bilden, w e i 1 sie i n n er 1 ich im höchst e n G r a d e w-i d e r s p r u c h s v o 11 sind. Gerade das, was Rabbiner Ostrowski-mit so großer Energie bekämpft, die Vorstellung nämlich; als ob es irgend ein. Gebiet des Gemeinschaftslebens gäbe, das der Autorität des Thoragesetzes n i c h t unterworfen zu werden brauche, g e r a d e d i e s e s Stück „Assiriiilatiön" wird ja durch seine Vorschläge in; geradezu sinnfälliger Weise zur Wirklichkeit erhoben! Die Gemeinde als solche bleibt vollkommen profan, ihre Verwaltung ist rabbinischer Kontrolle und Kompetenz genau so wenig unterworfen wie bisher, sie kann ihre Verwaltungsakte jeglicher Art auch im krassesten Widerspruch mit dem Thoragesetz durchführen — es wird nur innerhalb, dieser profanen Gemeinde eine Sonde r a b teil u n g f ü r religio s e A n g e 1 e g e n^h eiten'gebildet, so . daß , dem Thoragesetz in der Tat -der gleiche F r ä.k tions c h a.r a k t e r aufgeprägt wird, wie ihn der Misrachi innerhalb'der zionistischen Organisation oder wie ihn in Europa die sogenannte „Gemeindeorthodoxie" innerhalb der Eiriheitsgemeinden trägt. / Es kann sein, daß durcheine Gestaltung, wie sie Rabbiner: Ostrowski; sich denkt,- den .p r aktischen Bedürfnissen der orthodoxen Juden. Genüge geleistet wird , aber1 gerade der große Gesichtspunkt einer in dem Bod en des T ho r a g esetes würze In dennat i-o n alen Einheit' wird durch diese Vorschlägevollkommen sabotiert. Ostrowski, scheint zu verkennen, daß es für Agudas Israel ja darauf ankommt, der. .,Jug.en:dv "wie der. ganzen Welt überhaupt,.,durch die S c:h a f f u'n g e i n er v o rbje h a 11 Lo s > d e m, T h.o.r a g e s e!t;z u rt't e r - wo r f e n-e.n j ü di s ch e n G e m e ins c h a f t. vor allen Dingen , einmal das i d e a Ue P r i n z i p' der Thoranation zu zeigen, :das Vorbild-des. echten jüdischen Zibbur,.für bessere Zeiten;zu gestalten. Erst nachdem dieses Prinzip gewahrt, dieses Vorbild geschaffen ist, läßt sich davon reden^ daneben den praktischen Bedürfnissender Zusammenarbeit mit den „Freien" auf wirtschaftlichem und politischen^ Gebiete in dieser oder jener Form Rechnung zu tragen, sofern hierbei direkte Verstöße gegen ., das Thoragesetz vermieden bleiben. Dievon Ostrowski ' ersehnte ^einheitliche Lindeskehilla" aber'^repräsentiert schon durch ihre areligiöse Führung die E m a n - z i p a t i o n d e s j ü di s c h e n Volkes vom T h öt a g e s et z und gräbt damit der ganzen Zukunft dieses Volkes'v;rr das Grab. Qärüjjer sollte " sich* der „Misrachi"' vor allem; klar, werden.