Mannheim
Compact Memory

Der Israelit · 1935-03-28 · Heft 13 (28.3.1935) · page 7

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der Israelit
Volume
76 (1935)
Issue
Heft 13 (28.3.1935)
Date
1935-03-28
Page
– (sequence 7)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
96% known words query
IRI
…/2446951-2450858-2450871--81159-2539017
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

Mentioned entities

OCR text

1 entity mentions

28. März 1935 Oer Israelit Nr. 13 Seite 7 deutigen Anweisungen nach innen nicht das Geringste. 2. Synagogen. In einer beispiellosen Willkür sind die meisten aller Synagogen im Lande im allgemeinen und in der Ukraine im besonderen geschlossen wurden. Dabei sind nicht einmal die gesetzlichen Bedingungen eingehalten worden, die für solche Fälle vorgeschrieben sind. Nach dem „Gesetzv darf eine Synagoge nur nach folgender Methode vernichtet werden: Wenn die örtliche jüdische Gemeinschaft es fordert (wie* eine solche Forderung zustande kommt, weiß man) und die Ortsbehörde zustimmt, muß die Ortsbehörde die Angelegenheit der Kreisbehörde vorlegen. Nur wenn auch diese zustimmt, teilt sie der Leitung der Synagoge den Beschluß der Kreisregierung mit, die Synagoge zu schließen. Damit ist die Sache aber noch nicht erledigt. Eine Frist von zwei Wochen muß alsdann den Betern gegeben werden, eine Beschwerde gegen den Beschluß der Zentral-Exekutive einzureichen und solange-deren Antwort nicht vorliegt, dürfen die Beter in der Synagoge nicht gestört werden. So lautet das Gesetz. Praktisch aber setzen sich die Ortsbehörden skrupellos über alle diese Formalitäten hinweg. Im letzten Jahre 1934 hat man in allen Städten und Städtchen der Ukraine die Synagoge meist kurzerhand geschlossen, ohne irgend eine vorherige Mitteilung an die Beter und ohne Zeit für eine Beschwerde zu geben. Man kam einfach plötzlich hinein, befahl die Räumung und wenn nicht Folge geleistet wurde, hat man die Räumung selber vorgenommen, die Synagoge geschlossen und damit fertig. Selbst in zentralen Mittelpunkten wie Odessa, Kiew und anderwärts hat man sich nicht geschämt, so zu verfahren. Ja noch mehr. Als man im letzten Sommer in Kiew die Makkabi-Synagoge plötzlich in der üblichen Weise schloß, telegraphierten die Gaboim dem Zentralkomitee in Charkow wegen dieses Rechtsbruchs. Genützt hat es nicht und Antwort wurde nicht gegeben. In Odessa wurde nach den Nachrichten der Zeitung auch die letzte Synagoge geschlossen, die große Synagoge, die über und über von Betern gefüllt war, nachdem alle anderen G'tteshäuser schon vorher geschlossen worden waren. Man muß von der Zentralregierung fordern, daß sie eine Verordnung erläßt, die für die Zukunft die Schließung von Synagogen überhaupt verbietet und die Wiedereröffnung der widerrechtlich geschlossenen anordnet. 3. Koscherfleisch: In vergangenen Jahren sah man das Schächtverbot als einen Prüfstein des Antisemitismus an. Wie es kam, daß nun in der sowjetrussischen Republik, die sich stolz* rühmt, den Antisemitismus aus ihrer Mitte gänzlich getilgt zu haben, das Schächten von Groß- und Kleinvieh (außer Geflügel) verboten ist? Daß private Metzgereien fehlen, so daß Koscherfleisch nicht erlangbar ist, darüber können wir uns nicht beschweren, weil dies ein allgemeines Uebel darstellt, das die Juden nicht allein trifft. Aber werin^ ein Privatmann sein eigenes Tier 'schatihterf will 'und es1 gemäß der Anforderung des- Gesetzes' tu diesem Zwecke in den Schlachthof bringt, um dort die Schechita zu vollziehen und nachher das- Fleisch zu verkaufen, warum erlaubt man auch darin' in keiner Weise,;anden meisten'Platzeri einem jüdischen Schochet,, gemäß1 dem Religionsgesetze die Schechita zu vollziehen? Es existiert kein offizielles gesetzliches Verbot dagegen, aber praktisch wird es fast überall gehandhabt. Ein weiterer Umstand steht der Bereitstellung von Koscherfleisch entgegen:' die"- Besteuerung der Schochtim. Auf arme Schochtiin, die nichts besitzen,, legen die örtlichen' Behörden in vielen Städten und Städtchen unerträglich hohe Steuern ' in der .Absicht, sie dadurch1'zu zwingen, ihren Posten iaufzugeben und diesi 'gelingt ihnen äuchl' Auf diese Weise wird'die Xä'ge inrm'er schwerer sogar i»:Bezug auf die Geflügel'-Schechita'. ' 4. M i k w ä o t h:.' Die; wichtigste Grundlage ' der Reinheit des Familienleben^, dJe rituellen' Bäder, sind durcb behördliche Gewalt fast überall vernichtet worden, lediglich um damit die der Thora getreuen Menschen zu kränken und zu vergewaltigen. Zuerst vollzog sich die Sache in gesetzlicher Weise: die Mikwaoth waren früher zlim größten Teil als Gemeinschaftsbäder errichtet und da nun alle Gemeinschaftsinstitutionen in den Besitz der Regierung und der städtischen Behörden übergingen, zerstörten diese einfach die Mikwaoth auf Grund des Gesetzesverbotes, religiöse Kulthandlungen in einer Regierungsinstitution zu vollziehen. Erlaubnisse zum Bau neuer Mikwaoth werden nicht erteilt. Ausreden dafür fehlen natürlich niemals. Auch die Mikwaoth, die an Privatorten erbaut worden waren, wurden allmählich von den Behörden geschlossen mit der Ausrede, sie seien nicht hygienisch usw. So stehen wir vor einer entsetzlichen Lage. Nur in einigen Großstädten, die man an den Fingern abzählen kann, befinden sich Mikwaoth und in den meisten, jüdischen Städten und Städtchen im ganzen Bereiche der Sowjetrepublik ist keine Rede mehr von irgend einer Mikwe. Man kann sich hiernach die Lage der G'ttesfürchtigen vorstellen, deren Frauen gezwungen sind, nach fernen Städten zu reisen. Wenn eine scharfe Verordnung von oben erschien, die die örtlichen Behörden anwiese, die Errichtung von Mikwaoth nicht zu stören, würden solche an vielen Orten erbaut werden, ohne daß hierdurch die Sowjetrepublik den geringsten Schaden erlitte. 5. M a z z a : Die verzweiflungsvolle Lage unserer Brüder in Sowjetrußland, wenn der Pesach herannaht, ist nicht zu schildern. Es gibt keine Möglichkeit, Mazzos auf Pesach zu backen. Dies ist ja etwas, was ein Einzelner für sich allein nicht tun kann. Man braucht dazu technische Hilfsmittel, einigermaßen erfahrene Bäcker und bestimmte Räume. Man muß sich also zu einer Gesellschaft zusammenschließen, was in Rußland aus der Angst vor den Steuern schon unmöglich wird. Von solchen Gesellschaften fordert man unerschwingliche Steuern, so daß die Lage von Millionen Juden, die ihre Mazzos auf Pesach bereiten wollen, zum Himmel schreit. Chomez werden sie unter keinen Umständen genießen. So geht einer hm zum anderen, um sich unter den größten Schwierigkeiten in irgend einem Winkel eine kleine Menge Mazzos herzustellen. Auch dies ist natürlich nur in einzelnen Fällen möglich. Im letzten Jahre 1934 hat man der Moskauer Gemeinde nach vielen Bemühungen erlaubt, Mazzos gegen verhältnismäßig nicht allzu große Steuern .zu backen. Aber in den Provinzstädten weiß man von einer solchen Erlaubnis nichts. Es wäre eine Verordnung der Zentralregierung nötig, wonach die Leitungen der Synagogen das Recht erhielten, auf ihren Namen Mazzosbäckereien einzurichten. 6. Bücher und Ritualien. Es gibt kein Gebetbuch in Rußland, nicht einmal ein Luach, kein einfaches Luach, keinen Kalender des Jahres. Allen Druckereien ist es verboten, irgend welche Drucksachen, die der Religion dienen, Korrespondenzen. Deutsches Reich.! i' ■ ■ •' ' 1; Die Rentenanspxüche, früherer nichtarischer | Gewer^sch^itsmitgüeder. i Frankfurt a. M„ 22. März. : Vor kurzem berichtete die „Frankf. Ztg." über einen Beschluß des Kammergerichts, durch welchen ejnem nichtarischen früheren Mitglied des ' Gewerkschafts.bunde-s der Angestellten (GDA) vom Kammergericht , das Armenrecht b'ewilligt' würde, wobei mit ausführlicher Begründung festgestellt wurde, daß die Klage herzustellen. Die alten Gebetbücker und Chumoschim nutzen sich ab und werden zerrissen. Neue gibt es kaum und auch die alten schon zerrissenen werden ja allmählich vollkommen vermodern. Die Hunderttausende von Juden, deren Herz noch von G'tt erfüllt ist, haben kein Buch, aus dem sie beten können. Wann hätte es jemals eine so fürchterliche Lage für eine jüdische Gemeinschaft gegeben? Und die Luchot? Ein einfacher Mann weiß in der Tat nicht, wann die Festtage sind, er weiß nicht wann Rauschchaudesch ist und wann der Moled. In jeder Stadt gibt es wohl irgend einen „Gebildeten", der sich auf schriftlichem Wege ein Hausluach herstellt, oder irgend ein Stadtbewohner übernimmt es, heimlich sich aus dem Auslande ein Luach zu beschaffen, irgend einen Taschenluach, den er als kostbares Geschenk der ganzen Stadt zur Verfügung stellt. Es ist eine Tatsache, daß man in einer Stadt in Sibirien Chanuka eine Woche vor der festgesetzten Zeit gefeiert hat. Nötig ist eines von zwei Dingen. Entweder daß man erlaubt, auf dem Postwege Bücher und Ritualien einzuführen, wenn man auch dafür Zoll erhebt, oder daß man gestattet, in Rußland selbst Gebetbücher, Chumoschim und Luchos herzustellen. 7. Auswanderung, Menschenhandel —• mit einem anderen Namen kann man die unausdenkbare Lage nicht kennzeichnen, die dadurch geschaffen ist, daß man die Ausreise aus Rußland nicht gestattet, außer wenn man als Lösegeld eine große Summe in ausländischer Valuta bezahlt, in einer Valuta, deren Besitz in Rußland jedem Privatmann aufs allerstrengste verboten ist. Die religiös gesinnten Menschen, Rabbinen, Schochtim, die wegen ihrer Religiosität der bürgerlichen Rechte beraubt sind und als schädliche und unerwünschte Elemente wegen ihrer religiösen Anschauungen gelten — warum erlaubt man diesen Menschen wenigstens nicht, das Land zu verlassen? Für ein solches Verhalten gibt es kein geschichtliches Vorbild und kein Vorbild in der Gegenwart. Und es fehlt jeder moralische Vorwand, der diese Lage auch nur scheinbar rechtfertigen könnte. Denen, die der Bürgerrechte beraubt sind, müßte man doch wenigstens gestatten, das Land ohne Hindernis und ohne Lösegeld zu verlassen. Auch sonst müssen diejenigen, die Anspruch auf einen Auslandspaß haben, sich deswegen nach Moskau oder in den Bezirk von Moskau bemühen, dort lange Zeit warten, bis sie als ansässig betrachtet werden, denn an allen anderen Orten, wenn man ein Ausreisegesuch, eia^ reicht, wird man von vornherein jahrelang hingehalten, bis man endlich eine abschlägige Antwort erhält. Dies sind in allgemeinen und kurzen Zügen die dringlichsten aktuellen Forderungen des religiösen Judentums in Rußland. Jeder Kommentar würde die erschütternde Gewalt dieser Darstellung der Tragödie in Sowjetrußland, die zum Himmel schreit, abschwächen. auf Zahlung der Altershilfe gegen den GDA hinreichende Aussicht a'uf Erfolg biete. Die Abwicklungsstelle des GDA übersendet der „Frankf. Ztg." dazu ein Urteil des Amtsgerichts Berlin vom 27. Juli 1934 (Aktenzeichen 25 C. 777/34), in welchem der entgegengesetzte Standpunkt vertreten wird. Es handelte sich ebenfalls um die Klage eines nichtarischen Mitgliedes des GDA auf Zahlung von Altershilfe. Der Kläger hatte auf Beschluß des Bundesvorstandes vom September 1932 bis Juni 1933 Altershilfe schon bezogen. Dann wurden weitere Zahlungen abgelehnt. — Das Gericht hat die Klage abgewiesen. Im Unterschied zum Kammergericht hat es die Satzungsbestimmungen über den Ausschluß des Rechtsweges hinsichtlich des Rentenanspruches an sich für rechtswirksam erklärt, was» jedoch, .nicht ausschließe, daß eine einmal bereits bewilligte Altershilfe auch gerichtlich geltend gemacht werden könne. Trotzdem sei die Klage unbegründet, denn die Rente sei nur widerruflich gewährt,

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.