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Der Israelit · 1935-02-21 · Heft 8 (21.2.1935) · page 8

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Journal
Der Israelit
Volume
76 (1935)
Issue
Heft 8 (21.2.1935)
Date
1935-02-21
Page
– (sequence 8)
Language
German
Belongs to
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Seite 8 Nr. 8 0 r a e 1 i t 21. Februar 1935 Pflege der Beziehungen zu ausgewanderten Gemeindemitgliedern. Berlin, 14. Febr. Der „Preußische Landesverband jüdischer Gemeinden" hat an seine Mitgliedsgemeinden ein Rundschreiben gerichtet, worin zunächst zur geeigneten Begehung des Maimonides-Geburtstages durch Vorträge, Arbeitsgemeinschaften und sonstige Belehrung angeregt wird. Des weiteren weist das Rundschreiben darauf hin, daß es eine Ehrenpflicht der Gemeinden sei, menschliche Beziehungen zu den nach dem Inland oder Ausland verzogenen ehemaligen Gemeindemitgliedern aufrecht zu erhalten, die die Lösung von ihren bisherigen Gemeinden oft innerlich sehr schwer empfunden haben. Wo Gemeindeblätter existieren, sollten diese zur Verfügung gestellt, sonst andere Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Beziehungen getroffen werden. Die Firmenbezeichnung „deutsch" bei nichtarischen Inhabern. Berlin, 14. Febr. Das Kammergericht hat in einer in der „Juristischen Wochenschrift" veröffentlichten Entscheidung "wiederum zu der Frage Stellung genommen, inwieweit eine Verwendung der Bezeichnung „deutsch" in Firmennamen zulässig ist, falls ein oder die Geschäftsinhaber •nichtarischer Abstammung sind. Gegen die Verwendung des Wortes ^deutsch" kann vorgebracht werden, daß es zu einer Täuschung über Art und Umfang des Geschäftes führen, andererseits aber einen Verstoß gegen die guten Sitten enthalten könne. Das Kammergericht hat in der Begründung seines Beschlusses darauf verwiesen, daß es an seinem bisherigen Grundsatz festhalte, es müsse bei all diesen Fragen behutsam vorgegangen werden. Insbesondere sei das Wort „deutsch" nicht etwa nur Unternehmungen besonders großen Umfanges zuzubilligen. Dagegen werde die Bezeichnung „deutsch" immer mehr in der Bedeutung von arisch im Gegensatz zu nichtarisch (jüdisch,) verstanden, so daß es für das Publikum und für Handelskreise naheliege, in dem Zusätze „deutsch" einen Hinweis auf die Art der Abstammung des Geschäftsinhabers zu sehen. Es sei also eine Täusohungsgefahr vorhanden, wenn der Inhaber tatsächlich nichtarisch sei. Dies gelte aber nicht, wenn besondere Umstände eine Täuschung ausschließen. Dies sei dann der Fall, wenn der in der Firma enthaltene oder erscheinende Name der Geschäftsinhaber klar und deutlich für jedermann die nichtarische Abstammung ergebe. Da dies in der zur Entscheidung stehenden Sache nicht zutraf, ist die Firmenbezeichnung nicht zugelassen worden. Die Frage, ob eine solche Firmenbezeichnung eventuell gegen die guten Sitten verstoße, hat das Gericht ausdrücklich offen gelassen. Neue Bestimmungen über die Zulassung von Zahnärzten und Dentisten zu den Kassen. Berlin, 15. Febr. Im „Deutschen Reichsanzeiger" wird eine „Dritte Verordnung über die Zulassung von Zahnärzten und Dentisten zur Tätigkeit bei den Krankenkassen" veröffentlicht, die insbesondere erweiterte Vorschriften im Sinne \ der Ariergesetzgebung bringt. Wenn die Zulassung von Zahnärzten und Dentisten zu den Krankenkassen von der Eintragung in* ein Register abhängig gemacht ist, so ist in Zukunft diese Eintragung nur dann zulässig, wenn nicht nur der Antragsteller selbst, sondern auch sein Ehegatte arischer Abstammung ist. Gleichzeitig wird die Anordnung des § 4 Absatz 4 der Verordnung vom 27. Juli 1933, wonach „die nichtarische Abstammung kein Hindernis für die Eintragung ist, wenn die Antragsteller im Weltkriege auf Seiten des Deutschen Reiches oder seiner Verbündeten teilgenommen haben, oder wenn ihre Väter oder Söhne im Weltkriege gefallen sind," aufgehoben. Von der Zulassung ausgeschlossen sind künftig u. a. Zahnärzte und Dentisten, gegen deren Zulassung ein in ihrer Person liegender wichtiger Grund vorliegt, sowie Zahnärzte und Dentisten, die nicht die Gewähr dafür bieten, daß sie jederzeit rückhaltlos für Die Wochc- Beriin. Der bekannte Chirurg, Prof. Dr. Richard Bier, feiert seinen 70. Geburtstag. Prof. Bier war der erste angestellte jüdische Arzt an der Universitätsklinik Berlin. — Mitglieder des NS-Lehrbundes, einerlei, ob Parteimitglieder oder nicht, dürfen sich durch jüdische Rechtsanwälte nicht vertreten lassen. — In Bude n h e i m und Hirschaid bei Bamberg sind Tafeln angebracht worden: „Juden nicht •erwünscht". In Z e r f f (Saarburg) stehen am Ortseingang Schilder „Juda, kehre um". — Auf dem jüdischen Friedhofe zu Berlin-Weißensee fand am 18. Februar die Bestattung des beim Ausproben einer neuen Maschine abgestürzten jüdischen Fliegers Heinz K i s s i n statt. Kissin war 25 Jahre alt und hatte bereits über hundert Flüge, auch mehrere Passagierflüge über die Alpen, absolviert. — Im Verlage von Verhagen u. Klasing in Leipzig ist von Dr. von Leers und Dr. Konrad Frenzel ein Atlas zur deutschen Geschichte der Jahre 1914 bis 1933 herausgegeben worden. In ihm ist auch eine Karte über die Ausbreitung der Juden in Deutschland enthalten. Neustrehlitz. Wie die „Landeszeitung" in Neustrehlitz meldet, sind die Schaufenster verschiedener jüdischer Firmen von unbekannter Hand mit der Aufschrift „Juden" versehen worden. Die Beschriftung ist mit einer säurehaltigen Farbe vorgenommen, die es bisher unmöglich machte, dieses Wort abzuwaschen oder zu entfernen. Köln. Durch Verfügung des Kölner Polizeipräsidenten sind, einem Antrag der Stadtverwaltung entsprechend, im Vorort Köln-Lindenthal die Mendelssohnstraße in L i s z t straße, die Heinestraße in C o r r e n s straße und die Offenbachstraße in B r a h m s straße umbenannt worden. Süderode. Der Verkehrsverein des Harzbades Süderode beschloß einmütig, den Gemeindevorstand zu bitten, jüdische Gäste fernzuhalten. Als besonders unerwünscht wird in dem Beschluß bezeichnet, daß sich unmittelbar am Eingang zum neuen Kurpark ein jüdischer Mittagstisch befinde, der zeitweise bis zu 90 Gäste aufweise. Zürich. Die antisemitische Zeitung in Solothurn, „Der Volksbund", wurde wegen ihrer Hetzartikel gegen das Judentum vom Regierungsrat unter Präventivzensur gestellt. Der Vertrieb einer jeden Nummer kann erst nach der Zensur erfolgen. Warschau. Das polnische Handelsministerium hat die Erlaubnis zur Einfuhr von 30.000 kg M a z - zoth aus Palästina nach Polen erteilt. — Dr. D o 1 a c k i, der Herausgeber einer nationaldemokratischen Zeitung, ist wegen Beleidigung der jüdischen Soldaten zu vier Monaten Gefängnis verurteilt worden. — Eine von der Warschauer Gemeinde erhaltene V o 1 k sk ü c h e mußte aus Mangel an Mitteln geschlossen werden. Wilna. Gegen eine hiesige jüdische Schreibwarenhandlung wurde eine Bombe geworfen, die großen Schaden anrichtete. Das häufige Vorkommen solcher Bombenwürfe in der letzten Zeit weist darauf hin, daß eine organisierte Bande am Werke ist. — Das Wilnaer Gericht verhandelt gegen sechs jugendliche Nationaldemokraten, die seinerzeit Bombenattentate gegen verschiedene Synagogen in Wilna verübt •hatten. Der Hauptangeklagte ist Student, Sohn des Direktors einer angesehenen Bank in Wilna. Rom. Die italienische Regierung hat dem Oberrabbiner von Alexandrien, Prof. P r a t o , früher Rabbiner in Florenz, zum Großoffizier des Ordens der Krone Italiens ernannt. Paris. Das Exekutiv-Komitee der Revisionisten veröffentlicht eine Erklärung, wonach die Partei über die Zurückweisung ihrer Petition in Genf nicht überrascht sei. Man werde dieser ersten Petition unentwegt weitere folgen lassen, bis die öffentliche Meinung der ganzen zivilisierten Welt für den Gedanken des Jüdenstaates gewonnen sei. — Im Mai 1935 soll unter den Auspizien des jüdischen Kriegsteilnehmerverbanbandes Frankreichs in Paris eine Weltkonferenz jüdischer Kriegsteilnehmerverbände stattfinden. . Haifa. Die im Gefängnis zu Akka untergebrachten „illegalen Einwanderer" haben den Hungerstreik am 16. Februar abgebrochen, nachdem ihnen mit Bestimmtheit versprochen worden war, daß ihre Freilassung unmittelbar bevorstehe. den nationalsozialistischen Staat eintreten. Die Entziehung der Zulassung ist u. a. von Amtswegen auszusprechen, wenn ein arischer Kassenzahnarzt oder Kassendentist einen Ehegatten nichtarischer Abstammung heiratet, oder nach dem 1. Juli 1933 geheiratet hat. Vererbungslehre und Rassenkunde im Unterricht. B e r 1 i n , 15. Febr. Im dritten Heft des „Amtsblattes des Recihs- und Preußischen Ministeriums für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung und der Unterrichtsverwaltungen der anderen Länder" finden sich eingehende Ausführungen über Bedeutung und Behandlung der Vererbungslehre und Rassenkunde im Unterricht. Es heißt darin, daß die Kenntnis der biologischen Grundtatsachen und ihre Anwendung auf Einzelmensch und Gemeinschaft unerläßliche Voraussetzung für die Erneuerung des deutschen Volkes sei. Ohne dieses Grundwissen dürfe heute kein Schüler und keine Schülerin ins Leben entlassen werden. Aus den Kenntnissen müsse vor allem die Folgerung für alle Fach- und Lebensgebiete gezogen werden. Bei der Besprechung der geistigen Entwicklung des Einzelnen wie der Kultur des ganzen Volkes solle vor allem auf die Bedeutung der Rasse eingegangen werden. Auf die furchtbaren Folgen rassenpflegerischen Leichtsinns sei mit' allem Ernst hinzuweisen. Die Gefahren der Rassenmischung mit rremdartigen Gruppen, besonders solchen mit außereuropäischen Bestandteilen, seien nachdrücklichst darzustellen, da Völker und Kulturen ihrer Sendung nur dann gerecht werden können, wenn sie die durch ihre Rasse bedingte Aufgabe in ihrer Geschichte erfüllen, also rein aus eigener Art nach eigenen Zielen streben. Jede Vermischung bedeutet Verrat an dieser dem Volke gestellten Aufgabe und damit am Ende Untergang. Grund der Ausschaltung fremdrassiger Gruppen sei etwa nicht die Ueberzeugung von der besonderen Schlechtigkeit, sondern lediglich die Feststellung ihrer unabweislichen A-ndersartigkeit. Die Deutsche Arbeitsfront und die Einstellung von jüdischen Arbeitnehmern bei jüdischen Firmen. Berlin, 12. Febr. Eine in ( jüdischem Besitz befindliche Firma . in Frankfurt a. M. hatte auf eine entsprechende Aufforderung durch die zuständige NS-Kreisbetriebszellenleitung ihren Ende Januar 1934 wegen angeblich staatsfeindlicher Aeußerungen verhafteten jüdischen Hauptbuchhalter fristlos entlassen. Nach wenigen Tagen wurde der Buchhalter wieder auf freien Fuß gesetzt; das Strafverfahren gegen ihn wurde eingestellt. Die Bezirksleitung der Deutschen Arbeitsfront versagte ihre Zustimmung zu einer Wiedereinstellung des Buchhalters. Mit der Begründung, daß seine Entlassung zu Unrecht erfolgt sei, klagte der Buchhalter gegen die Firma auf Fortsetzung des zwischen den Parteien bestehenden Arbeitsvernaitnisses. Die i irma berief sich demgegenüber auf die ihr erteilte Entlassungsanweisung. Das Arbeits- und Landesarbeitsgericht in Frankfurt a. M. hatte die Klage abgewiesen. Auf die Revision des Klägers hat das Reichsarbeitsgericht die Sache an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen und neuerliche Verhandlung angeordnet. Die Zurückstellung der Privatinteressen des Klägers hinter die Rücksicht auf das Betriebsganze konnte der Firma als geboten und die Weiterbeschäftigung des Buchhalters als nicht zumutbar erscheinen lassen. Allerdings — so meint das Reichsarbeitsgericht — hat sich der Betriebsführer in solchen Fällen um Aufklärung der wahren Sachlage zu bemühen. Nur wenn er trotz der ihm insoweit zumutbaren Nachforschungen weiterhin eine irrige Auffassung über die Auswirkung auf seinen Betrieb hatte, kann ihm das Recht zur außerordentlichen Kündigung zugebilligt werden." und Mg! # la Benzin 31 flg. pro Liier $ la Oel 8&P!g.an » Auto-ZuDetiör $ Garagen Konsia» FranKfurt *am„ GeiüBflirsciisjf.

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