Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 76 (1935)
- Issue
- Heft 7 (14.2.1935)
- Date
- 1935-02-14
- Page
- – (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 94% known words query
- IRI
…/2446951-2450858-2450865--81060-2538911- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
Seite 6 Nr. 7 Der Israelit 14. Februar 1935 zel, von der das Wort G'ttes verkündigt wird, dessen Leugnung und Negierung gepredigt werden könnte. Das wäre eine Entweihung der Heiligkeit des G'tteshauses. 5. Sehr bitter wurde über die traurige Tatsache geklagt daß vielfach Personen ohne richtige Sachkenntnis, besonders ohne richtige Praxis, an die Durchführung von Ehescheidungen sich heranwagen. Das Publikum darf nicht von einem jeden Rabbiner erwarten, daß er die hierzu notwendige gründliche Sachkenntnis und Praxis besitzt. Zur Wahrung der Heiligkeit von Gittin sollen nur in den größeren Städten und nur von bestimmten, mit der Materie voll und ganz vertrauten Bote Dinim Scheidungsakte vorgenommen werden. Wer mit den Verhältnissen auch nur einigermaßen vertraut ist, weiß, wie notwendig gerade diese Warnung ist. 6. Als Zeichen einer neuen Zeit und zugleich als eine erfreuliche Erscheinung unsrer Gegenwart darf die auf der Versammlung von verschiedenen Seiten aufgestellte Forderung bezeichnet werden, daß der Typ des Talmid Chochom, des thorakundigen Bäl habajith, mehr und mehr in den Gemeinden zur" Geltung kommen müsse, was aber nur durch den Besuch von Jeschiwoth möglich, sei. Erst die in den Jeschiwoth ausgebildeten Bale Battim vermögen unsre assimilierten Gemeinden umzuwandeln. Eben diese Bale Battim werden auch die Stellung und das Ansehen des Rabbiners, das heute so schwach, ja ganz gefährdet ist, wieder stär ken und befestigen können. Aus den angeführten Punkten, zu denen wir noch verschiedene hinzufügen könnten, ersehen wir, welche wichtigen das ganze gesetzestreue Judentum berührenden und erfassenden Fragen auf der Versammlung zur Erörterung standen. Eben diese Tatsache bewirkte einerseits, daß die Aufmerksamkeit aller Teilnehmer, wie verschie den sie auch in gemeindepolitischen Dingen den ken, auf alle behandelten Probleme mit aller In tensität gelenkt war, andrerseits, daß es zu einer Annäherung, ja in gewissem Sinne zu einer Einigung unter den Mitgliedern des Verbandes und darüber hinaus zur Anbahnung eines Weges zu dem Orthodoxen Rabbinerverbande gekommen ist. Soll nun aus der Zusammenarbeit, besonders aus den gefaßten Resolutionen und Anregungen der Leipziger Rabbinerversammlung für die gesetzestreue Gesamtheit Ersprießliches und Se gensreiches hervorgehen, sollen Spuren dieser Zusammenkunft in der Zukunft bemerkbar sein, dann muß bewirkt werden, daß in einer jeden konservativen Gemeinde die erwähnten Leit- und Grundsätze von Rabbiner und Publikum gemeinsam durchgesprochen und beraten werden Denn zur Ausführung der genannten Punkte ist unbedingt die Mithilfe einer größeren Schicht notwendig. Diese Zusammenarbeit zwischen Rabbiner und Gemeinde könnte letzten Endes die Stellung des Rabbiners stärken und heben. Ein Danaergeschenk* Zu den geplanten neuen Kongreß-Ergänzungsstatuten in Ungarn« Von Rabbiner Ph. Fischer in Sarospatak. (Schluß.) III. Man wird mir aber eventuell entgegnen, man müsse doch den etlichen, innerhalb neologer Gemeinden sich befindenden orthodoxen Minoritäten, denen bisher die Gründung autonomer orthodoxer Gemeinden infolge der Schwierigkeiten noch nicht gelungen ist, zu Hilfe eilen. Darauf haben wir Doppeltes zu erwidern. Man spreche zu den neologen Führern mit aller brüderlichen Offenheit und Klarheit und erkläre ihnen, daß es für eine orthodoxe Minorität innerhalb einer neologen Gemeinde allenfalls den größten Gewissenszwang bedeutete, so man sie zur Anteilnahme an dem meologen G'itesdienste oder zum Benutzen der unzuverlässigen neologen Schöchitah zwingen wollte; daher ist es brüderliche Pflicht und Schuldigkeit neologer Gemeinden, hierin ihren orthodoxen Minoritäten alle mögliche Erleichterung zu gewähren. Inbezug auf n e o 1 o g e Minoritäten innerhalb orthodoxer Gemeinden aber, die eine besondere autonome neologe Gemeinde entweder nicht gründen wollen oder nicht können, kann ähnliches nicht behauptet werden. Kann denn auch der radikalste Neologe zu behaupten wagen, daß ein altjüdischer G'ttesdienst ohne Orgelspiel und Weibersang, oder ohne phrasengespickte Predigt eines Pester Seminarzöglings "i^EH on possul ist,! Ruft doch schon in ähnlicher Weise der große Vorkämpfer für die Trennung in Ungarn, R. Chajim Sofer b"11> der erste Rabbiner und eigentliche geistiger Vater der orthodoxen Gemeinde in Budapest, eine der größten rabbinischen Autoritäten seiner Zeit, in seiner berühmten G. A, S, T\"W VT) rrw 'D"n njn» aus: nvm dn nvay pN vftn "»a a^*na >Va rana n\T ds jw psi yxaKana'an •"Di nbna-rwtb jwbi ps? w Vaa Daher kann von einer orthodoxen Gemeinde keinesfalls mit Fug und Recht verlangt werden, daß sie — und wenn auch nur im Prinzip — ihre eventuelle Genehmigung zur Gründung eines neologen Bethausvereins in ihrer Mitte geben soll. Zweitens aber: '■jTnrn "»aia 'paio yvi 'an rrm na „Wer sagt dir denn, daß dein Blut röter ist als das Blut deines Nebenmenschen." Steht es denn, von der prinzipiellen Seite abgesehen, auch nur vom rein halachischen Standpunkte aus eindeutig fest, daß man die vitalsten religiösen Interessen der orthodoxen Majorität einer Gemeinde zugunsten der orthodoxen Minorität einer fremden neologen Gemeinde preisgeben darf?! Das talmudische '■jTnn rotw ^awa xon uinb onaiK ^ai scheint das Gegenteil zu besagen. (S. Talm. Sabbat, 4 a und die dort in Tossafoth herangezogenen Parallelstellen. Die in Tossaf. z. St. konstatierte Ausnahme: a^an msa oder ->:kw nai rma läßt sich hier nicht anwenden, denn dort handelt es sich üm-pn'H NUfr hier aber um ein D"QTr NUri' denn ein illegaler Punkt in den orthodoxen Landesstatuten wäre doch gewiß ein ö'aTT ÜÜTi ) Aber außer allem und jeglichem Zweifel steht es, daß in prinzipieller Hinsicht eine derartige Konzession, oder auch nur „schöne Geste" seitens der Orthodoxie gleichbedeutend mit der Preisgabe des traditionellen Rechtsanspruches auf die legale Alleinherrschaft in Bezug auf religiöse Dinge innerhalb des Judentums wäre. Sie würde hiermit Anerkennung auch solchen Einrichtungen gewähren, die ihre größten Kapazitäten als traditions- und gesetzwidrig verwarfen. Hiermit würde aber die Autoritätsanerkennung in den Augen der eigenen Jugend erschüttert werden. Aber auch in den Augen der zuständigen •staatlichen Faktoren würde durch eine derartige „schöne Geste" das Ansehen der Orthodoxie einen geradezu gefahrbringenden Bruch erleiden müssen. Wie?! Seit fast einem Jahrhundert schon hört die Orthodoxie nicht auf, vor den staatlichen Behörden zu beteuern: *]J,a'l 'J'a d'atlTT' Himmelhohe Unterschiede trennen uns von unseren neologen Brüdern, daher können wir Orthodoxen in eine einheitliche Organisation mit den Neologen nicht einwilligen! Auf einmal aber würden die neologen Führer im Besitze jener „schönen Geste" seitens der Orthodoxie vor die zuständigen staatlichen Faktoren hintreten und sprechen; So sieht es mit jenen himmelhohen Unterschieden aus, daß im Prinzipe wenigstens, die Gründung eines n e o - logen Bethaus Vereins inmitten einer o r t Ho - doxen Gemeinde von der letzteren genehmigt werden kann! Daher ist auch ihrs Antipathie gegen die einheitliche Organisation nur Rabu- Iistik und Rechthaberei! ... Schon alles dagewesen; daher blickt der Weise auf die Zukunft hin! . , , Und diese „schöne Geste" wäre zugleich auch ein'— Faustschlag ins Gesicht des mutigen Häufleins der „Austritts - Orthodoxen" _ in Deutschland und ein äußerst willkommener Anerkennungsgruß für die dortigen —- Neutralge^ meindenl Fürwahr, nicht darum hat S. R. H i r s c h b"XT mit seinem Herzblute für eine „reinliche Scheidung" gekämpft, damit die berufenen. Verwalter des Erbes seiner ungarländischen Zeit--*und Gesinnungsgenossen „den Löwen nach dessen Tode" desavouieren sollen! ViTWa nßW naa „Solches darf innerhalb Israels nicht geschehen!" Sarospatak, 7. Februar. Inbezug auf diesen meinen- Artikel „Ein Danaergeschenk usw." erhielt ich unterm 5. Februar ein ausführliches Schreiben von Herrn Dr. J, Reiner, Rechtskonsulenten der orthodoxen israelitischen Zentralkanzlei in Budapest, worin derselbe mir die Mitteilung macht, daß meine in erwähntem Artikel ausgesprochenen Befürchtungen unbegründet seien, da die ihnen zugrunde liegenden Behauptungen im E g y e n - I ö s e g und Szombat, daß in der Zukunft laut Vereinbarung mit den führenden Vertretern der Orthodoxie orthodoxe Kultusgemeinden ihre Genehmigung zur Gründung neologer Bethausvereine in ihrer Mitte erteilen werden, nicht den Tatsachen entsprechen! Vielmehr gehe das Bestreben der orthodoxen Z. K., und zwar eben infolge jenes ominösen Artikels im Egyenlöseg Nr. 44 dahin, auch für alle Zukunft Derartiges unmöglich zu machen! Natürlich konnte ich nicht ahnen, daß eine Persönlichkeit wie der Oberfiskat der Pester Kongreßgemeinde: Dr. Ernt Munkacsi, eine derartige hochwichtige und. -folgenschwere Behauptung, und dazu noch in solcher positiver Form, unberechtigterweise in die große Welt hinausposaunen kann. Doch beruhigt uns vollkommen die Versicherung des Herrn Rechtskonsulenten Dr. Reiner, wonach jene Behauptungen unbegründet und unberechtigt waren, wenn wir auch unser Bedauern darüber nicht unterdrücken können, daß jene bereits im November v. J. veröffentlichten Behauptungen nicht sofort seitens der amtlichen orthodoxen Leitung mit aller Entschiedenheit als unrichtig gekennzeichnet und so Raum für Befürchtungen und Besorgnisse gelassen worden ist, Wohl hat Herr Dr. Reiner in seinem im Zsido Ujsag Nr. 43/44 veröffentlichten Artikel am Beginne seiner Einwendungen gegen übermäßige Steuerbelastung der Mitglieder o r - t h o d o x e r Bethausvereine seitens der neologen Muttergemeinde darauf hingewiesen, daß nach einem ministeriellen Erlasse v. J. 1888 in einer Ortschaft, wo es nur eine orthodoxe Kultusgemeinde gibt, möglich ist, ohne vorherige Genehmigung seitens derselben einen neologen Bethausverein zu gründen, doch konnten wir dies keineswegs als eine JEntgegnung auf Dr. Munkacsis Behauptung, wenn auch nur etwa in verschleierter, diplomatischer Form, betrachten, da doch Herr Dr. Munkacsi etwas ganz anderes behauptet hatte. Er behauptete nämlich, daß laut der Vereinbarung von nun, ab orthodoxe Kultusgemeinden i n r e Q e - nehmigung zur Gründung neologer Bethausvereine erteilen, also gleichsam* die Legali-^