Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 76 (1935)
- Issue
- Heft 3 (17.1.1935)
- Date
- 1935-01-17
- Page
- – (sequence 2)
- Language
- German
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Seite 2 Nr. 3 Der l s r <a e 1 i-1 17. Januar- 1935 ethische Pflicht der Stunde und religiöse Verantwortung unserem Volk gegenüber gewesen, wenn Du von der Rassengesetzgebung den Rassenhaß ebenso scharf unterschieden hättest, wie wir von der strukturellen Notwendigkeit des Klassenkampfes im Kapitalismus den Klassenhaß unterschieden und bekämpft haben. Wüed'er ist es Dein ungebrochener Sakramentalismus, der Dich hindert, zu sehen, was Du hättest sehen müssen und können." Reichsminister Dr. Frick über die staatsrechtliche Stellung der Nicktarier. B e r 1 i n , 10. Januar. Wie der „Völkische Beobachter" meldet, empfing der Reichs- und Preußische Minister des Innern, Dr. Wilhelm Frick, einen Berliner "Mitarbeiter der „Hearst Press", um ihm verschiedene für die amerikanische und die deutsche Oeffentlichkeit aktuelle Fragen über den Aufbau des neuen Deutschland zu beantworten. Eine dieser Fragen betrifft die zukünftige staatsrechtliche Stellung des nichtarischen Bevölkerungsteils in Deutschland. Der Mitarbeiter der „Hearst Press" fragte Dr, Frick, ob das bisherige allgemeine, gleiche, unmittelbare und geheime Wahl-. recht für beide Geschlechter in Geltung bleibe und ob auch die nichtärisehe deutsche Bevölkerung künftig das aktive Wahlrecht ausüben dürfe. Reichsminister Dr. Frick ^ab darauf folgende Antwort: „Das allgemeine, gleiche, unmittelbare und geheime Wahlrecht zum Reichstag wird für beide Geschlechter aller deutschen Staatsbürger weiterhin in Geltung bleiben. Die Frage, ob die nichtarische Bevölkerung des Dritten Reiches das aktive Wahlrecht erhält oder nicht, hängt von der weiteren Gestaltung des Staatsbürgerrechts im Deutschen Reich ab. Nach den Gründsätzen der NSDAP, vom Jahre 1920 sollen Staatsbürger des Deutschen Reiches nur Deutsche sein. Deutsch ist aber nur der, der deutschen Blutes ist." Arische und nichtarische Abstammung. Berlin, 15. Januar. Vor dem Schöffengericht in Büro bei Magdeburg hatte sich ein gewisser Rudolf Lilie aus Burg wegen übler Nachrede gegenüber dem stelle vertretenden Kreisleiter der NSDAP, des Kreises Jerichow I, Hans Ziemann, zu verantworten. Lilie hatte behauptet und diese Behauptung trotz beigebrachter entgegenstehender Urkunden aufrecht erhalten, daß Ziemann nichtarischer Abstammung sei. Ajuch vor Gericht ließ sich Lilie nicht davon überzeugen, daß Ziemann arischer Abstammung sei. Das Schöffengericht verurteilte ihn zu einer Gefängnisstrafe von sechs Monaten. In dem Berliner Rundfunk-Prozeß sollte der von der Verteidigung geladene Sachverständige Dr. Stern heim über einen bestimmten Fragenkomplex gehört werden. Der Vertreter des Nebenklägers widersprach jedoch seiner Vernehmung mit der Begründung, daß Dr. Sternheim Nichtarier sei und ein deutsches Gericht keinen Anlaß habe, sich der Hilfe von Nichtariern als Sachverständigen zu bedienen. Das Gericht beschloß, auf den nichtarischen Sachverständigen zu verzichten. Die österreichische Regierung und die religiösen Gemeinschaften« Aeußerung des Bundeskanzlers Dr. Schuschnigg. Wien, 14. Januar. Bundeskanzler Dr. Kurt Schuschnigg hielt in einer geschlossenen Versammlung führender Persönlichkeiten, 2u der nur geladene Gäste Zutritt hatten, einen Vortrag über aktuelle innen- und außenpolitische Fragen, dessen Inhalt soeben durch eine amtliche Meldung der Oeffentlichkeit bekanntgegeben wurde. Nach Erörterung außenpolitischer Fragen kam der Bundeskanzler auf die Stellung der Regierung zur Kirche zu sprechen und betonte, daß sowohl der Vorwurf, daß die Regierung zu sehr katholisch sei, wie auch die andere genau so" oft gehörte Behauptung, daß sie zu wenig katholisch sei, ungerecht und unzutreffend ist. Der Kurs, den die Regierung zu gehen habe, sei der österreichische. Dabei werde die Regierung selbstverständlich stets die Rechte aller religiösen Gemeinschaften, in erster Linie der katholischen. Kirche, zu der sich die erdrückende Mehrheit des Volkes bekennt, respektieren. Er gab, daran anschließend, seiner besonderen Freude Ausdruck, daß auch die evangelische Oberkirchenbehörde, in eindeutiger vaterländischer Weise gegen die konfessionelle Pressehetze im Ausland Stellung genommen habe, „genau so wie auch die israelitische Kultusgemeinde gegen gewisse Auswüchse der internationalen öffentlichen Meinung in dankenswerter Weise eingeschritten se i." Abschluß der Weltkonferenz derZionisten-Revisionisten Krakau, 14. Januar. Am 14. Januar wurde die VI, Weltkonferenz der Union der Zionisten-Revisionisten geschlossen, nachdem ein Antrag, an dem geplanten Jüdischen Weltkongreß teilzunehmen, angenommen und eine Protestresolution gegen die Ausbürgerung der palästinensischen Jungrevisionisten Achi-Meir und Dr. J e v i n gefaßt worden waren. Auch der Stadtrat von Tel A w i w hat, wie auf der Konferenz mit Befriedigung bekanntgegeben wurde, eine Resolution gefaßt, in der gegen die Verfügung des Einwanderungsamtes der Palästina-Regierung, durch die Abba Achi- Meir und Dr, Jevin die palästinensische Landesangehörigkeit abgesprochen wird, Protest erhoben wird. (Weitere Berichte über die Konferenzverhandlungen in Krakau siehe Korrespondenzenteil auf Seite 8.) ' Irakpetroleum in Haifa. Nachdem die von K i f k u k (Irak) nach Haifa führnde 2000 Kilometer lange Rohölleitung durch König C h a z i dieser Tage eingeweiht jworden ist, werden nun auch ähnliehe Eröffnungsfeiern in Tripoli, Damaskus, Amman und zuletzt in H a i f' a stattfinden.' Dort wird derh englische Oberkommissar, Sir Arthur W a u c h o p e , die Einweihung vornehmen? vIm Anschluß hieran;:wird die Leitung in Betrieb gesetzt Und das erste Rohöl von den Petroleumfeldern Iraks direkt in Tankdampfer in Haifa gepumpt werden. Der Bau der Linie, der mehrere Jahre gedauert und über 10 Mill. Pfund gekostet hat, ist in erster Linie das Werk Sir John Gädman n s , der ein Menschenalter lang die Linie geplant und an der Durchführung seiner Pläne gearbeitet hat. Die Jahresförderungder Leitung beträgt rund 4 Mill. Tonnen Rohöl, die bisher zum großen Teil durch den S u e z k a n a 1 transportiert werden mußten. Der Status von Flüchtlingen aus Sowjetrußland in Palästina. Jerusalem, 13. Januar. Der Oberste Gerichtshof Palästinas hat ein. für die Rechtslage jüdischer Flüchtlinge' aus Sowjetrußland in Palästina sehr bedeutsames Urteil gefällt. Das Gericht stützte sich in seiner Entscheidung auf die Bestimmung des russischen. Gesetzes, der zufolge Personen, die ohne Erlaubnis der Sowjefbehörden nach dem 7. November 1917 das Gebiet der Sowjetunion verlasseh haben, dadurch ihrer Bürgerrechte in Sowjetrüßland verlustig gegangen sind.. Im November 1920 hatte die damalige Sowjetbürgerin Nechama Wecker mit ihrem Bräutigam Menachem Mendel Zeidler Rußland ohne Paß oder behördliche Erlaubnis verlassen und hatte am 20. Dezember 1920 in Rumänien Zeidt ler geheiratet. Auf Grund eines ihm dort* ausgestellten Zertifikats kam das Ehepaar Anfang 1921 nach Palästina. Noch im selben Jahr erhielt Zeidler einen provisorischen Ausweis als. Bürger Palästinas. Im September 1925 wurde die Ehe durch das Rabbinische Gericht in TeL Awiw getrennt. Eine neue Staatsangehörigkeit hatte Zeidler — von dem provisorischen palästinensischen Dokument abgesehen —- damals noch nicht erworben. Seine geschiedene Gattin reichte •hierauf beim Leiter des Einwanderungsamtes der Palästinaregierung um die Ausstellung eines palästinensischen Bürgerschaftsaüsweises ein. Das Gesuch wurde jedoch mit der Begründung abgelehnt, daß die Scheidung nicht als rechtsgültig; anerkannt werde, und. daß. Frau Zeidler daher sich nicht unabhängig von ihrem Gatten, um die palästinensische Bürgerschaft bewerben könne. Alle Bemühungen, eine Aenderung des Stande punktes des Einwanderungsamtes herbeizuführen, blieben erfolglos. Im Oktober 1933 stellte Frau Zeidler beim Obersten Gerichtshof den Antrag, den Einwanderungsdirektor zur Angabe der Gründe, warum er die Scheidung durch das Rabbinische Gericht nicht anerkenne, aufzufordern. Nach einem längeren Verfahren, in dem die Staatsbürgerschaftsbestimmungen des russischen Gesetzes genau geprüft wurden, hat nunmehr der Oberste Gerichtshof die Rechtsgültigkeit der Scheidung anerkannt. In der Begründung wird ausgeführt, daß Zeidler als illegaler Auswanderer aus Rußland seine Staatsangehörigkeit verloren hatte und somit nicht Ausländer war. Demgemäß war das Rabbinische Gericht zur Vornahme der Scheidung befugt. Meir Berlin legt Vorsitz in der Misrachi-Weltexekutive nieder. Jerusalem, 14. Januar. Meir Berlin, der Vorsitzende der Weltexekutive des Misrachi ist von seinem Amt zurückgetreten. Als Grund für diesen Rücktritt werden Meinungsverschiedenheiten mit der Majorität über die F r i e d e n s a k t i o n*e n inr nerhalb des Misrachi und der zionistischen Welt angegeben. t . -