Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 75 (1934)
- Issue
- Heft 52 (28.12.1934)
- Date
- 1934-12-28
- Page
- – (sequence 2)
- Language
- German
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Seite 2 Nr. 52 Der Israelit 28. Dezember 1934 Das Recht der Nichtarier. Das Arbeitsgericht Aachen erklärte (ähnlich wie in mehreren anderen Fällen, die Kündigung eines nichtarischen Abteilungsleiters in einer Damenputzabteilung für eine unbillige Härte. Die Firma hatte die Kündigung damit begründet, daß die Beschäftigung des Nichtariers ungünstig auf den Umsatz gewirkt habe. Das Gericht entschied, daß zwischen dem Umsatzrückgang und der Beschäftigung des Nichtariers ein Zusammenhang nicht erwiesen sei, daß aber der Angestellte durch die Entlassung hart betroffen würde, da er nach seinen persönlichen Verhältnissen schwerlich eine andere Stellung finden würde. 6 Durch Allgemeine Verfügung vom 10. Dezember hat der Reichs; und Preußische Justiz - minister neue Grundsätze über die Beiordnung von Rechtsanwälten in Armensachen aufgestellt. Wie das „Berliner Tageblatt" meldet, hat das Oberlandesgericht in Frankfurt a. M. eine Entscheidung gefällt, die sich damit beschäftigt, ob ein nichtarischer Rechtsanwalt einen Anspruch auf Bestellung als Armenanwalt, habe und ob die Partei, die das Armenrecht beantragt, ein Recht darauf hat, daß ihr ein ganz bestimmter, von ihr bezeichneter Anwalt beigeordnet wird. In der Entscheidung sagt das Gericht, daß aus dem Gesetz über die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft in Verbindung mit dem Berufsbeamtengesetz sich unzweideutig ergebe, daß der Gesetzgeber Personen nichtarischer Abstammung zur Rechtsanwaltschaft nicht zulassen wolle. Zur Vermeidung von Härten seien besonders in der Uebergangszeit Maßnahmen zugelassen, und es bleibe auch nach der Durchführungsverordnung vom 1. Oktober 1933 jeder im Beruf verbliebene Rechtsanwalt nicht nur im vollen Genuß'der Berufsehre, sondern er habe auch Anspruch auf die Achtung, die ihm als Angehörigen dieser Standesgemeinschaft zukomme. Es dürfe auch kein Rechtsanwalt an der gesetzmäßigen Ausübung seines Berufes verhindert-öder beeinträchtigt werden. Es wäre aber eine gekünstelte Auslegung, wenn man dies dahin verstehen wolle, daß dem nichtarischen Anwalt ein nötigenfalls erzwingbares Recht oder Anspruch auf Bestellung zum Armenanwalt hätte beigemessen werden sollen. Auch die arme Partei habe kein Recht darauf, daß ihr ein bestimmter, von ihr bezeichneter Anwalt beigegeben wird oder daß ihr gar nur ein nichtarischer Anwalt zu geben sei. Dieses Recht könne nicht aus der Verfügung an die Gerichte hergeleitet werden, möglichst den von der Armenpartei gewünschten Anwalt zu gewähren. * Der Preußische Kultusminister hat auf Grund eines Erlasses vom 14. November 1934 dahin entschieden, daß Anträge nichtarischer Frontkämpfer auf Zulassung zu akademischen Prüfungen so zu behandeln sind, wie die von Studenten, die Söhne nichtarischer Frontkämpfer sind. Es erfolgt deshalb eine Zulassung zu den akademischen Prüfungen. Buchhändlerberuf für Juden verschlossen- Breslau, 18. Dezember. In den „Mitteilungen des Provinzialverems der schlesischen Buchhändler e. V." in Breslau" wird folgende Erklärung veröffentlicht: „N i c h ta r i e r können nicht mehr als Lehrlinge und Volontäre im Buchhandel ausgebildet werden, da sie nicht damit rechnen können, in die Reichsschrifttumskammer über die zuständigen Verbände aufgenommen zu werden, Eine solche Mitgliedschaft ist aber Voraussetzung für die Berufsausübung. Eine Ausnahme gilt nur für rein jüdische Buchhandlungen, die sich auf Belieferung jüdischer Kundschaft beschränken." Die österreichischen Bischöfe über religiösen Frieden- Wien, 23. Dezember. Zu den Weihnachtsfeiertagen haben die österreichischen Bischöfe — Kardinal Innitzer, Fürsterzbischof Dr. W a i t z , die Fürstbischöfe Dr. Hefter und Dr. P a w 1 i k ow s k i, sowie die Bischöfe Dr. GföIIner und Memelauer — eine Kundgebung an das katholische Volk erlassen, in der nach einem kurzen Rückblick auf die. Ereignisse des abgelaufenen Jahres die Notwendigkeit a) des gesellschaftlichen, b) des wirtschaftlichen, c) des bürgerlichen und d) des religiösen Friedens sehr ausführlich behandelt wird. Im Abschnitt über den religiösen Frieden heißt es u. a.: „Für katholisches Denken ist auch in diesem Punkte die Gerechtigkeit maßgebend, und gerade im christlichen Staat darf nach katholischer Auffassung die religiöse Freiheit des Einzelnen in der inneren Ueberzeugung und äußeren Betätigung nicht angetastet werden . . . Der katholische Gedanke hat nichts zu tun mit religiöser Unduldsamkeit. Davon gibt Oesterreich wahrlich klares Zeugnis. Wo wird so wie in Oesterreich mit aller Sorgfalt nach den Erfordernissen des Naturrechtes vorgegangen, das vorschreibt, daß man die Gewissensfreiheit anderer achten, die Rechte der anerkannten Religionsgemeinschaften auf öffentliche Ausübung ihres Bekenntnisses und die volle bürgerliche Gleichberechtigung der konfessionellen Minderheiten voll anerkennen soll?" Das neue Landkaufgesetz von Cypern, In der letzten Zeit berichtet die jüdische Presse aller Richtungen von einem am 1. Dezember erlassenen Gesetz, das den Landkauf von C y p e r n regelt. Wie nicht anders zu erwarten, wurde die Verfügung vielfach anders gedeutet und mißverstanden. Von gut unterrichteter Seite wird uns über die Ursache und Bedeutung des Gesetzes folgendes mitgeteilt: Als im Jahre 1934 die Frage der Niederlassung deutscher Juden auf Cypern sich ergab, glaubten gewisse palästinensische Spekulanten auf der Insel ein neues Tätigkeitsgebiet zu ergattern. Sie kauften daher um einen Spottpreis große Ländereien auf, um sie später um ein Vielfaches wieder an die Einwanderer abzusetzen. Als dies der englischen Behörde bekannt wurde, trat sie durch das soeben erlassene Landkaufgesetz der Spekulation entgegen. Von heute an muß der Landkauf durch die Regierungsbehörden genehmigt werden. Spekulationen, wie wir sie in Palästina leider so oft feststellen mußten, sind damit unmöglich gemacht worden, und die Spekulanten in ihren Erwartungen enttäuscht, was; niemand im Interesse der einwandernden deutschen Juden bedauern wird. Wie schon wiederholt geäußert wurde, kommt Cypern als Masseneinwanderungsland keineswegs in Betracht. Es ist also kein „Ersatz" für Palästina, sondern höchstens eine „Etappe" dafür. Der spanische Ministerpräsident zum Maimonidesgedenken. Der vom spanischen Ministerpräsidenten. Lerroux im Zusammenhang mit der kurz gemeldeten offiziellen Staatsfeier, des 800. Geburtstages Maimonides' herausgegebene Erlaß hat folgenden Wortlaut: „Der 30. März ist das Datum der 800. Wiederkehr der Geburt des großen jüdischen Humanisten Mose Ben Maimon, in der Geschichte unter dem Namen Maimonides bekannt, dessen Einfluß auf die Kultur des Mittelalters Spanien und besonders Corflova, der Geburtsstadt des großen Rabbi, zum Ruhme gereicht. Es ist überflüssig, die Bedeutung der Arbeit dieses außerordentlichen Gelehrten in Erinnerung zu rufen, eine Arbeit, die sich nicht nur mit den philosophischen Auffassungen der jüdischen Religion befaßt, sondern auch mit der humanistischen Philosophie des Mittelalters und die dem menschlichen Denken auf den Gebieten der Medizin, der Astronomie, der Mathematik und der orientalischen Sprachen, insbesondere der jüdischen Wissenschaften, neue Horizonte eröffnet hat. Die Republik, stets darauf bedacht, dem Andenken der Söhne Spaniens, die seinen Namen erhöht und über die Grenzen des Landes hinaus getragen haben, den Tribut der Huldigung und Bewunderung darzubringen, hegt den Wunsch, sich mit den Zielen des Komitees, das die 800- Jahrfeier des Maimonides organisiert, zu verbinden; zu diesem Zweck hat der Vorsitzende des Ministerrats mit Zustimmung des Ministerrats beschlossen: 1. Alle Veranstaltungen, die von dem mit der Feier des 800. Geburtstages Maimonides' beauftragten Komitee in Cordova organisiert werden, tragen offiziellen Charakter. 2. Das Ministerium für öffentliche Erziehung und schöne Künste wird in allem, was die Feier betrifft, mitarbeiten; es wird bei dieser Arbeit von dem staatlichen Amt für Fremdenverkehr unterstützt werden." Eine Zertifikatverlosung für junge Agudisten. Warschau, 26. Dezember. Gemäß den neuen Bestimmungen wurden von den der polnischen Orthodoxie zugefallenen Arbeiterzertifikaten 70 unter den gleich qualifizierten Olim verlost. Unter starker Beteiligung und großer Spannung, bei Anwesenheit von Mitgliedern des A. C. und des C. R. der Agudas Jisroel wie der Vorsteher des Keren Hajischuw aus Wilna, Krakau u, a. ging der Verlosungsakt vor sich. Als Gewinner gingen siebzig Mitglieder der Z e i r e i - und P o a 1 e Agudas Jisroel hervor, die alle eine gründliche Ausbildung auf einer Hachschara genossen haben,. Vor der Verlosung hielt der Vorsitzende, A, S. Friedmann, eine Ansprache über die Bedeutung dieser Verlosung und erstattete auch Bericht über die Lage und die bisherige Arbeit der ersten orthodoxen Aulim in Palästina. Nach den Stadtratwahlen in Lodz. Lodz, 26. Dezember. Der Ausgang der S t a d t r a t w a h 1 e n ist für die Juden nicht gerade günstig. Die Orthodoxie hat aber einen großen Sieg zu verzeichnen, denn zu den zwei gewählten jüdischen Deputierten gehört der bekannte Agudaführer, Herr, Fischel Liebermann, Präsident des Lodzer Kehillarates und des Lokalkomitee der Agudas Jisroel. Es ist das erste Mal in der Geschichte der Lodzer jüdischen Bevölkerung, daß das gesetzestreue Judentum auch in der kommunalen Selbstverwaltung der Stadt vertreten ist.