Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 75 (1934)
- Issue
- Heft 49 (6.12.1934)
- Date
- 1934-12-06
- Page
- – (sequence 8)
- Language
- German
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Seite 8 Nr. 49 Der Israelit 6. Dezember 1934 Ein Urteil des Breslauer Oberlandesgerichts zu den Konsequenzen des Schächtverbots. Breslau, 3. Dez. Die Synagogengemeinde Breslau hatte von der Stadtgemeinde Breslau im Jahre 1930 in der Kleinmarkthalle Räume gemietet. In dem Vertrage war ausdrücklich vorgesehen, daß diese Räume zum Schlachten bezw. Rupfen von Geflügel dienen sollten. Nachdem durch das Reichsgesetz vom 21. April 1933 das Schächten warmblütiger Tiere verboten worden war, stellte die Synagogengemeinde die weiteren Mietzahlungen ein. Die Stadt verlangte von ihr Fortzahlung des Mietzinses, weil durch das Reichsgesetz nicht das Schlachten an sich, sondern nur das Schächten nach jüdischem Ritus verboten worden sei. Wenn die Synagogengemeinde eine andere Art des Schlachtens nicht ausübe, so berühre das die Vermieterin nicht. Es seien auch Versuche im Gange, die Vorschriften des jüdischen Schlachtritus mit denen des angeführten Gesetzes in Einklang zu bringen. Die Synagogengemeinde möge also nachweisen, daß es keine Möglichkeit gebe, ihre Ritualvorschritten den Bestimmungen des Gesetzes anzupassen. Tue sie das nicht, so müsse sie sich so behandeln lassen,* als wenn die Hinderungsgründe nur in ihrer Person lägen. Ein eigensinniges Festhalten eines jahrtausendalten auf die Verhältnisse eines orientalischen Hirtenvolkes abgestellten Brauches sei jedenfalls nicht zu billigen, wenn eine Anpassung an die Gesetze des Staates möglich sei. Die Ablehnung einer solchen Anpassung könne dann auch bei objektiver Würdigung nicht mehr schutzwürdig erscheinen. Die Klage der Stadt Breslau ist sowohl vom Landgericht als auch vom Oberlandesgericht Breslau abgewiesen worden. In dem Urteil des Oberlandesgerichts vom 5. November d. J. heißt es u. a., daß der beklagten Synagogengemeinde die weitere Benutzung der Räume zu dem vertragsmäßigen Zwecke unmöglich geworden sei, da durch das Gesetz vom 21. April 1933 das Schlachten von warmblütigen Tieren durch Blutentziehung ohne vorherige Betäubung verboten worden sei, die Besonderheit des Schächtens aber gerade in dieser Art des Schlachtens bestehe. Im vorliegenden Falle sei im Vertrage "ausdrücklich die Benutzung zum Schächten vereinbart worden. Damit sei aber die Möglichkeit des Schächtens zur auflösenden Bedingung des Vertrages gemacht worden und dieser durch das Schächtverbot nach § 158 BGB. erloschen. Wenn man auch annehmen wollte, daß eine echte Bedingung nicht vorliege, so sei doch die Möglichkeit des Schächtens von beiden Parteien zur Vertragsgrundlage gemacht worden. Durch das Verbot des Schächtens sei diese Grundlage, von der die Wirksamkeit des Vertrages abhing, weggefallen. Die beklagte Synagogengemeinde sei daher von der Verpflichtung der Zahlung des Mietzinses frei geworden. Freistaat Danzig. Grundsätzliche Stellung und tatsächliche Lage der Juden in Danzig. « D a n z i g , 30. Nov. Der neue Präsident des Danziger Senats, Herr Greiser, hat in einer im Volkstag gehaltenen Rede erklärt, jeder anständige Mensch der Freien Stadt Danzig stehe unter dem Schutze des Staates und seiner Autorität; für die Regierung und ihre Organe werde es getreu dem Buchstaben der Verfassung keinen Unterschied in Bezug auf Beruf, Glauben, Rasse und Nation geben. Wer im Gebiet der Freien Stadt Danzig arbeitet und seine Pflichten erfüllt, habe sich des selbstverständlichen Schutzes seitens des Staates zu erfreuen. Im Zusammenhang mit dieser Erklärung des neuen Senatspräsidenten wird von jüdischer Seite darauf hingewiesen, daß die jüdische Bevölkerung wiederholt an den früheren Senatspräsidenten Dr. Rauschning mit Wünschen und Beschwerden herangetreten ist und in manchen Fällen bei ihm ein gewisses Verständnis zu finden geglaubt hat. Indessen sei es unter der Regierung Dr. Rauschnings niemals dazu gekommen, daß die Ursachen der Beschwerden beseitigt und die Wünsche erfüllt worden wären. Die neue Erklärung des jetzigen Senatspräsidenten gebe Anlaß zum Wunsch, daß unter ihm die grundsätzliche Gleichstellung des jüdischen Bevölkerungsteils in die Tat umgesetzt werde. Oesterreich. Vorbildlicher Rechtsschutz für die Minderheiten in Oesterreich. — Eine Ehrenpflicht der Regierung. Wien, 30. Nov. Anläßlich der Eröffnung des österreichischen Bundestages, der Obersten in der neuen Verfassung vorgesehenen Repräsentatiosnkörperschaft des Staates, hielt Bundeskanzler Dr. Kurt Schuschnigg eine Ansprache, in der er u. a. erklärte, es sei eine Ehrenpflicht und der Ehrgeiz der österreichischen Regierung, den in Oesterreich lebenden Minderheiten einen vorbildlichen Rechtsschutz zu gewähren. Oesterreich sei deutsch und werde deutsch bleiben. Auf Grund seiner Vergangenheit und seines heutigen Charakters sei es ein christliches Land, in dem der Kirche die geistige und seelische Erziehung übertragen sei. Gegenüber den im Ausland gegen das jetzige Regime erhobenen Vorwürfen, daß Oesterreich katholisch regiert werde, erkläre er, Oesterreich werde österreichisch regiert. Dem neuen Bundesrat, der sich aus Vertretern der übrigen staatlichen Ratskörperschaften, wie Staatsrat, Kulturrat, Wirtschaftsrat usw. zusammensetzt, gehört kein Jude als Mitglied an. Schweiz. Erledigung von Palästina-Petitionen durch die Mandatskommission. Genf, 28. Nov. Die Mandatskommission hat ihre Herbsttagung beendet. Die bereits genannten Palästinapetitionen scheinen keine erwähnenswerte Debatte hervorgerufen zu haben und sind auch nicht Gegenstand besonderer Empfehlungen an den Rat des Völkerbundes geworden. Die der Kommission unterbreitete zionistischrevisionistische Petition ist mit der von den Revisionisten u. a. auch dem britischen Parlament eingesandten „Jüdischen Weltpetition" identisch. Ueber diese Petition erstattete der Kommission der Belgier Orts einen Bericht, der nach kurzem Meinungsaustausch angenommen wurde. Dieser Bericht enthält keinerlei besondere Empfehlungen an den Rat. Die Petition des „Brith Kibbuz Galuiot" berührte die Frage der freien Einwanderung der Transjordanier nach Palästina im Gegensatz zu den den jüdischen Emigranten auferlegten Beschränkungen. Von gut informierter Seite wird mitgeteilt, daß die Kommission die endgültige Erledigung dieser Petition bis zu ihrer nächsten Tagung aufgeschoben hat, da sie vom Vertreter der Mandatarmacht einige weitere Aufklärungen in dieser Frage erbitten möchte. Die Petition des „General Council of Women Workers in Palestine" — eine Organisation jüdischer Frauen — verlangte, daß das Wahlrecht den jüdischen Frauen nicht nur in Tel Awiw, sondern in ganz Palästina zugestanden werde. Die Berichte der Kommission an den Völkerbund werden wahrscheinlich erst Anfang Januar veröffentlicht werden. Dänemark. Dänemark — ein Land ohne Antisemitismus. Kopenhagen, 26. Nov. Der Kopenhagener jüdische „Verein von 1930'' hat eine Kundgebung unter dem Motto: „Antisemitismus und Kultur" veranstaltet, in welcher Abgeordnete der vier dänischen politischen Parteien sprachen: Der Führer der konservativen Partei Christmas Möller, der Liberale Bro, der Radikale Rager und der Sozialdemokrat Rasmussen. Sämtliche vier Redner haben ihrer Verblüffung Ausdruck gegeben, daß sie als Redner zu dieser Versammlung eingeladen wurden, da ja Antisemitismus in Dänemark überhaupt nicht existiere und man sich nicht denken könne, daß diese Bewegung jemals in Dänemark Wurzel fassen könnte, Der Konservative Christmas Möller bemerkte, daß eine Eingliederung von 100.000 Fremdstämmigen für Dänemark zwar unerträglich wäre, die dänischen Juden würden aber nicht als Fremde betrachtet; gerade der Jude Georg Brandes sei der beste Verteidiger der dänischen Nation und der glänzendste Stilist der dänischen Sprache gewesen. Der Radikale Rager sprach sich gegen Antisemitismus im Interesse der Freiheit kultureller, Entfaltung aus. Der Sozialdemokrat Rasmussen bemerkte, daß es zwar in Dänemark keinen Antisemitismus gäbe, daß aber in manchen Kreisen gewisse antisemitische Gefühle existieren, die man energisch bekämpfen müsse; sie seien hauptsächlich auf Konkurrenzsucht und Neid gegenüber jüdischem Initiativgeist zurückzuführen. Finnland, Abwehr antisemitischer Propaganda in den skandinavischen Ländern. Helsingfors, 21. Nov. Die antisemitische Presse Finnlands und der skandinavischen Länder ist in letzter Zeit dazu übergegangen, sich in ihrer Propaganda der „Protokolle der Weisen von Zion" zu bedienen. Man bemüht sich außerordentlich, dieses Buch, das ins Finnische und Schwedische übersetzt wurde, zu verbreiten. Zur Abwehr dieser antisemitischen Propaganda hat der Oberrabbiner von Helsingfors, Dr. Federbusch, soeben ein Buch in finnischer und schwedischer Sprache erscheinen lassen, das den Titel führt: „Die geheimen Protokolle der Weisen von Zion im Lichte der Wahrheit". In dem Buch wird nachgewiesen, daß es sich bei den Protokollen um eine Fälschung handelt, und im Zusammenhang damit die Methodik der antisemitischen Propaganda im allgemeinen dargelegt. Das Werk des Oberrabbiners Dr. Federbusch wurde von der finnischen, schwedischen und norwegischen Presse äußerst günstig aufgenommen. Die Zeitungen wenden sich in ihren Besprechungen scharf gegen die Benutzung von Fälschungen und die Verbreitung von Verleumdungen bei der antisemitischen Agitation. (ITA.) Polen. Polnische Interimspässe für Auswanderer aus Deutschland und Rußland. Warschau, 26. Nov. Die Polnische Presseagentur teilt mit, daß anläßlich der letzten Tagung des Verwaltungsrats des Internationalen Auswandererhilfswerks, Polen gleich den übrigen europäischen Staaten sich bereit erklärt hat, die auf seinem Gebiet befindlichen Auswanderer mit Interimspässen zu versorgen. Nach Ablauf der Gültigkeit dieser Papiere sollen den Auswanderern besondere Personaldokumente ausgestellt werden. Die Regelung dieser Angelegenheit wird durch eine Verordnung der Zentralbehörden, die sich jetzt mit der Frage befassen, erfolgen. Das Rundschreiben betreffend die Interimspässe wird sich auch auf diejenigen Auswanderer aus Rußland beziehen, die nicht im Besitz eines Nansenpasses sind. Die Rabbinatsfr-age in Lodz. Lodz, 30. Nov. Entgegen falschen Gerüchten über die Wahl eines Oberrabbiners in Lodz wird im Warschauer „Jiddischen Togblatt" mitgeteilt, daß wohl Beratungen über diese Frage stattgefunden haben, ohne aber daß sie zu einem Wahlresultate schon herangereift wären. Die agudistische Gemeindemehrheit setzt sich selbstverständlich hier wie in Warschau für eine Regelung des Rabbinates nach den religiösen Bedürfnissen der großen Gemeinde ein, und obwohl sie das Recht und die Macht hätte, die Dinge nach eigenem Ermessen zu erledigen, legt sie doch Wert darauf, daß die oder der Rabbiner aus dem Vertrauen der gesamten Bevölkerung hervorgehen. So ist eine von allen Schichten vertretene Kommission zu dem einmütigen Beschluß gekommen, daß ein Oberrabbiner mit autoritativen Befugnissen in der Tat an der Spitze des Rabbinates und der Gemeinde stehen müsse. Ueber den Kandidaten zu sprechen ist noch verfrüht. Ernste judenfeindHche Ausschreitungen in Lemberg anläßlich des Grotkowski-Grabgangs, Lemberg, 27. Nov. Anläßlich des von nationaldemokratischen Studenten veranstalteten Massenbesuchs am Grabe des