Mannheim
Compact Memory

Der Israelit · 1934-11-08 · Heft 45 (8.11.1934) · page 2

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der Israelit
Volume
75 (1934)
Issue
Heft 45 (8.11.1934)
Date
1934-11-08
Page
– (sequence 2)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
95% known words query
IRI
…/2446951-2450807-2450850--80827-2538699
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

Seite 2 Nr. 45 Oer Israelit 8. November 1934 Genehmigungspflichtige Sammlungen, Ein vom Reichskabinett verabschiedetes und j mit dem 1. November in Kraft getretenes Gesetz bestimmt, daß der Genehmigung der zuständigen Behörden bedarf, v/er auf Straßen oder Plätzen, in Gast- und Vergnügungsstätten, oder in anderen jedermann zugänglichen Räumen, oder von Haus zu Haus, oder sonst durch unmittelbares - Einwirken von Person zu Person eine öffentliche Sammlung von Geld- oder Sachspenden oder Geldwertleistungen veranstalten will. Unter die Genehmigungspflicht fällt unter Umständen auch der Verkauf von Gegenständen sowie von Karten zum Eintritt in eine öffentliche Veranstaltung, Unter die Genehmigungspflicht fallen auch Sammlungen im Auslande, die vom Inland aus oder durch ausgesandte Mittelspersonen durchgeführt werden sollen. Das Gesetz gilt nicht für öffentliche Sammlungen und sammlungsähnliche Veranstaltungen, die von den Reichsbehörden oder der NSDAP. durchgeführt werden, oder für Sammlungen einer christlich enReligionsgesellschaft des öffentlichen Rechtes in K chen und kirchenähnlichen Versammlungsräumen. Nachdem das Gesetz lediglich für die c h r i s t liehen Religionsgesellschaften des öffentlichen Rechtes Sammlungen in Kirchen und kirchen ähnlichen Versammlungsräumen zuläßt, wird es Aufgabe der Reichsvertretung und der „Vertre tung der Unabhängigen Orthodoxie" sein, dahin zu wirken, daß die seit Jahrhunderten in den Synagogen am Montag und Donnerstag, vielfach auch jeden Tag*, üblichen Pfennigsammlungen, die einen Bestandteil des G'ttesdiens t e s bilden, allgemein für das Reich genehmigt werden und nicht an jedem Orte erst von einer besonderen Genehmigung abhängig gemacht werden. Legislative Council und Agudas JisroeL Palästinensische Blätter wissen ihren Lesern Legenden über angebliche Meinungsverschiedenheiten innerhalb der Leitung der Agudas JisroeL Weltorganisation hinsichtlich der Stellungnahme zum Legislative Council zu erzählen. Insbesondere wird behauptet, die westeuropäischen Mitglieder der Leitung seien für einen Eintritt agudistischer Persönlichkeiten in den Council, während Warschau den entgegengesetzten Standpunkt einnähme und damit sicherlich durchdringen werde. Demgegenüber sei festgestellt, daß in der Frage de? Legislative Council die drei hauptsächlichen Gruppen der Agudo-Leitung: Wie Frankfurt und Warschau ihre Beschlüsse von vornherein in vollkommener Einmütigkeit gefaßt haben. Agudas Jisroel wird ihren Standpunkt zu dieser Frage ge g e n ü b e r den anderen interessierten jüdischen Gruppen zur Geltung bringen, nach außen aber darauf halten, daß in dieser Frage, in der ja religiöse Differenspunkie nicht ins Gewicht fallen, im allseitigen sachlichen Interesse eine jüdische Einheitsfront gesichert wird. Ein Mosley-Prozeß in London. London, 7. November Der bekannte Faschistenführer Sir Oswald M o s 1 e y verklagte den Verlag des Londoner Abendblattes „Star" wegen Beleidigung, weil diese Zeitung einen abfälligen Bericht über seine Versammlungen gebracht und ihn selbst wegen einer in einer öffentlichen Aussprache getanen Aeußerung des Landesverrates geziehen hatte. Der Prozeß wuchs sich zu einer großen politischen Angelegenheit heraus, schon deshalb, weil die ersten Anwälte Londons die Parteien vertraten. Nach zweitägiger Verhandlung wurde der Verlag zu einer Entschädigung von 5C00 Pfund und zur Tragung der Kosten verurteilt. In der Verhandlung erklärte Mosley, daß er keine militärische Organisation im wirklichen Sinne des Wortes ausbilde, daß seine Leute keine Waffen besitzen und keine Gewalttaten ausüben, es sei denn, daß sie sich gegen Angriffe mit den Händen wehren, Der englische Faschismus wolle sich lediglich schützend vor die Krone steilen, wenn Anarchie einträte. Der britische Faschismus sei ein Eigengewächs und nicht neah ähnlichen Bewegungen anderer Länder orientiert. Persönlich aber sehe er mit größier Achtung zu den Führern in Italien und in Deutschland hinauf. Der Vorsitzende des Gerichtes sagte in seiner Ermahnung an die Jury u. a., Mosley sei ,;ein Mann des öffentlichen Lebens, dessen Mut, Offenherzigkeit und Fähigkeit bewundert werden müssen." Darauf kam es nach eineinhalbstündiger Beratung des Gerichtes zu der genannten Verurteilung des beklagten Blattes. Englische jüdische Frontkämpfer gegen Mosley- London, 5. November. An der jährlichen Heldengedenkfeier für die jüdischen Kriegsgefallenen, die auf dem H o r s e Guarde Paradefeld in London stattfand, nahmen 5000 jüdische Soldaten des Weltkriegs teil. Der Feldg'ttesdienst wurde von Chiefrabbi J. A. Hertz und Dajan G o 11 o p geleitet, die Parade nahm der Präsident der British Legion, Generalmajor Sir Frederik Maurice, ab. Leutnant Keysor und Jack White legten im Auftrag des Verbands der jüdischen Kriegsteilnehmer am Grabmal des Unbekannten Soldaten einen Kranz nieder, Nach der Parade fand in der Albert Hall eine Versammlung statt, bei der der Schatzmeister der British Legion, Major Brunei C o - h e n , den Vorsitz führte und Lord M e 1 c h e 11, . General Maurice, Chiefrabbi Hertz und Neville L a s k i Ansprachen hielten. Lord Melchett wies auf den großen Unterschied zwischen dieser Versammlung und der in demselben Saale eine Woche vorher abgehaltenen Mosley-Versanimlung hin. Er erinnerte daran, daß Sir Oswald Mosley in einem an ihn vor zwei Jahren gerichteten Schreiben jede antisemitische Tendenz seiner Bewegung in Abrede gestellt hat. „Ich appelliere an Euch," fuhr Lord Melchett fort, „Euch um die Schwarzhemden nicht zu kümmern. Wir waren stets eine ordnungsliebende Bevölkerung und wollen auch weiterhin so bleiben. Als Antwort an Sir Oswald wollen wir uns auf den Hinweis beschränken, daß 50.000 englische Juden unter den Fahnen standen und 10.000 von ihnen gefallen sind." Nachdem General Sir Frederik Maurice von seinen vielfachen herzlichen und innigen Beziehunegn zu Juden gesprochen und Chiefrabbi J. H. Hertz die Ueberzeugung geäußert hatte, daß diese Versammlung zur Festigung des guten Rufes der englischen Judenheit beitragen werde, ergriff Hauptmann Neville L a s k i, der Präsident des Jewish Board of Deputies das Wort. Er erklärte, Sir Oswald Mosley dürfe sich nicht wundern, wenn manche Juden ein wenig widerspenstig werden, nachdem er einen ungezügelten Antisemitismus zu einem wesentlichen Bestandteil seiner Parteipolitik gemacht hat: Eine „jüdische Pierausforderung", von der Sir Oswald sprach, habe es jedoch nie gegeben. Dies sei eine bloße Erfindung einer Einbildungskraft. Die Juden fordere er auf, den Mosley-Versammlungen fernzubleiben, um keinen Vorwand für den Vorwurf der" Gewalttätigkeit zu bieten. An den König richtete die Versammlung eine Ergebenheitskundgebung, deren Empfang mit Dank bestätigt wurde. In einem Bericht über die Londoner Kundgebungen der jüdischen Kriegsteilnehmer schreibt der Berliner „Völkische Beobachter" u. a.: . „Bei den „Kriegsteilnehmern" handelt es sich in der Mehrzahl um Juden, die in der Etappe oder später bei dem Einzug in Jerusalem „mit dabei waren". Diese jüdische Demonstration vor dem Ehrenmal findet jedes Jahr Anfang November statt und ist daher nichts Außergewöhnliches. Außergewöhnlich war aber eine jüdische Massenversammlung in der Aibert-Halle, wo wenige Tage zuvor Sir Oswald Mosley, der Führer der britischen Union der Faschisten, den Juden einige Wahrheiten gesagt hatte. Lord Melchett (Mond), schwerreicher Hauptaktionär der englischen Chemie-Industrie und Giftgasfabrikant, erging sich in wüsten Beschimpfungen Sir Oswald Mosleys, dem er vorwarf, „populäre antisemitische Schlagworte" zu benutzen. Wie schützt man sich vor Feuerbestattung? Frankfurt a. M,, 5. November. Wir lesen in der „Katholischen Kirchenzeitung" vom 4. November 1934 u. a.: „Leider muß diese Frage heute gestellt werden; denn das neue deutsche Reichsgesetz vom 15. Mai 1934, das die Feuerbestattung nicht nur gestattet, sondern der Erdbestattung völlig gleichstellt, schafft eine Lage, die bisher nicht bestand, und die gerade deshalb verhängnisvoll werden kann, weil wir noch nicht gewohnt sind, mit ihr zu rechnen. Die bischöflichen Behörden verpflichten deshalb die Seelsorger dringlich, ihre Gläubigen über die durch das Gesetz geschaffene Lage aufzuklären und sie zeitiger Willensverfügung zu veranlassen. D;i neue Lage ist praktisch nämlich die, daß jeder neah seinem Tode verbrannt werden kann, der das Gegenteil nicht zeitig urkundlich festgelegt hat. Das Bestimmungsrecht über die Art der Bestattung hab.en die Angehörigen. Bei dem geringen Umfang der Feuerbestattung und den hohen Kosten war eine dem Willen des Verstorbenen widersprechende Feuerbestattung bisher nicht leicht zu befürchten. Bei der gewandelten Anschauungsweise weiter Kreise und der großen Agitation, die für die Beseitigung der altchristlichen Sitte heute getrieben wird, sind heute aber sehr leicht Fälle denkbar, in denen Kinder in Gegensatz kommen zu ihren Eltern, Ehegatten zu ihren Frauen usw. Wer sich also sichern will, tut gut daran, ein für allemal seinen Widerspruch gegen Feuerbestattung schriftlich niederzulegen, und zwar am besten in doppelter Ausfertigung, einmal für seine Verwandten und sonstigen Bestattungsberechtigten, das zweite Mal für das zuständige Pfarramt. Wer ohne nähere Verwandte etwa in einem Krankenhause dem Tode entgegensieht, tut gut daran, dem Seelsorger mitzuteilen, wo er seine Begräbnisverfügung hinterlegt ha t." Diese Ausführungen haben, worauf uns ein Freund unseres Blattes aufmerksam macht, auch für jüdische Patienten, die Aufnahme in nichtjüdischen Kränk enhäusern oder Nervenkliniken finden, großes Interesse.

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.