Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 75 (1934)
- Issue
- Heft 40 (5.10.1934)
- Date
- 1934-10-05
- Page
- – (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 96% known words query
- IRI
…/2446951-2450807-2450845--80746-2538613- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
Seite 2 Nr, 40 Der Israelit 5. Oktober 1934 Die endgültige Zusammensetzung des Stadtrates von Jerusalem- Jerusalem, 30, September, Auf Grund des endgültigen Ergebnisses der Stadtratswahlen in Jerusalem am 26. September (siehe ITA-Dienst Nr. 220 vom 1. Oktober) werden dem Stadtrat 6 jüdische und 6 arabische (4 mohammedanische und 2 christliche) Mitglieder angehören. Zwei weitere Stadtverordnete werden den Bestimmungen der Gemeindewahlordnung gemäß von der Regierung ernannt werden. Neben den am 26. September gewählten jüdischen Stadtverordneten Samuel Eden, Joseph Hachmaschwili und Hyam Solomon und den ohn Gegenkandidaten als gewählt erklärten Mitgliedern Isaak Ben Zwi, Vorsitzender des Waad Leumi und Rechtsanwalt Daniel Auster wird dem Stadtrat als sechstes jüdisches Mitglied Abraham E 1 m a 1 a h , einer der stellvertretenden Leiter des Waad Leumi, angheören, der gleichfalls ohne Gegenkandidaten als gewählt proklamiert wurde. : Jüdischer Bürgermeister für Jerusalem gefordert« Ein Beschluß der neuen jüdischen Stadtratsfraktion. Jerusalem, 3, Oktober. Die neugewählten jüdischen Mitglieder des Stadtrats von Jerusalem haben ihre konstituierende Fraktionssitzung abgehalten, an der auch Vertreter der jüdischen Spitzenverbände Palästinas teilnahmen. In der Sitzung wurde beschlossen, die Forderung nach Einsetzung eines jüdischen Bürgermeisters für Jerusalem zu erheben. Bei diesem Beschluß ging die Fraktion von der Tatsache aus, daß die jüdischen Stimmen bei der letzten Wahl die Hälfte aller abge gebenen Stimmen ausmachten und daß die Parleiverhältnisse bei den Arabern sich so gestaltet haben, daß viele von ihnen für die Ernennung eines Juden zum Bürgermeister eintreten würden Die Nichtarier in der Justiz. Die „Juristische Wochenschrift" veröffentlicht in Heft 38 die^Rede, die Reichsjustizkommissar Dr. Frank auf dem nationalsozialistischen Parteikongreß in Nürnberg gehalten hat. Darin heißt es u. a.: „Wir richten von unserer nationalsozialistischen Bewegung aus den Appell an den Führer, möglichst bald die Beteiligung nichtarischer ,,Staatsangehöriger" im Prozeß zu verbieten. {Tosender Beifall.) Selbstverständlich wird diese Entwicklung in den Methoden durchgeführt werden, die unserer deutschen Kulturhöhe entsprechen und die wir bisher auch bei unserer Ariergesetzgebung verfolgt haben." Es scheint hiernach der Wunsch führender nationalsozialistischer Kreise und des Reichsjustizkommissars selbst zu sein, allmählich auch den bisher zugelassenen jüdischen Rechtsanwälten die Berechtigung zur Ausübung ihres Berufes zu entziehen. Diese werden,also gut tun, sich darauf einzurichten, wenn auch mit dem hier geäußerten Wunsch noch nichts über die Stellungnahme der Staatsführung selbst entschieden ist. Kein Zwang zur Teilnahme am Religionsunterricht in den Schulen- Dresden, 27. Sept. Das Ministerium für Volksbildung in Sachsen hat bestimmt, daß bis zum Inkrafttreten einer reichsgesetzlichen Regelung, „deren Zustandekommen möglichst beschleunigt werden soll", davon abzusehen sei, daß die Teilnahme am Religionsunterricht durch Strafen oder zwangsweise Zuführung in solchen Fällen erzwungen werde, in denen die Kinder nachweislich auf ausdrückliches Verlangen der Erziehungsberechtigten dem Unterricht fernbleiben. In Fällen, in denen bereits Strafverfügungen erlassen sind, soll die Zurücknahme veranlaßt werden. Die Staatsanwaltschaften sollen ersucht werden, Rechtsmittel zurückzuziehen, die sie bei freisprechenden Urteilen eingelegt hätten, um nachträglich eine Verurteilung zu erreichen. Die in Sachsen getroffene Regelung findet ihre Parallele in der Behandlung der gleichgelagerten Fälle in P r e u ß e n. In einigen Regierungsbezirken ergangene Entscheidungen von Regierungspräsidenten, die eine Befreiung vom Religionsunterricht ausschlössen, mußten nach freisyjrechenden Urteilen der zuständigen Gerichte zurückgezogen werden. Ergänzungswahl zum Rabbinischen Landesrat der Agudas Jisroel in Deutschland« Berlin, 4. Oktober. Wie die Landesorganisation der Agudas Jisroel in Deutschland mitteilt, wurde bei der Ersatzwahl für den heimgegangenen Oberrabbiner Dr. Samuel Spitzer-Hamburg Rabbiner K u n - stadt- Fulda zum Mitglied des Rabbinischen Landesrates der Agudas Jisroel in Deutschland gewählt. Milderung des antijüdischen Schulerlasses in Oesterreich Neue Weisung des Unterrichtsministeriums an Wien, 30.. Sept. Amtlich wird mitgeteilt: „Der Erlaß des Bundesministeriums für Unterricht an den Stadtschulrat für Wien, durch den Weisungen über die Teilung von Mittelschulklassen in Parallelzüge gegeben wurden, hat vereinzelt zu Folgerungen geführt, die nicht beabsichtigt waren. Es muß festden Stadtschulrat. gestellt werden, daß der Erlaß nicht den Zweck verfolgt hat, eine Trennung der Schüler nach konfessionellen Gesichtspunkten vorzunehmen, sondern daß er ausschließlich von schultechnischen und finanziellen Erwägungen ausging. Um etwaigen Schwierigkeiten zu begegnen, die sich aus der Durchführung des Erlasses für einzelne Schüler infolge Ausscheidens aus ihrem bisherigen Klassenverbande ergeben sollten, hat das Bundesministerium für Unterricht an den Stadtschulrat für Wien einen Erlaß gerichtet, in dem es ihn ermächtigt, nach Ueberprüfung der vorgebrachten Klagen .der Elternschaft geeignete Vorkehrungen zur Milderung solcher Schwierigkeiten zu treffen." Ob der neue Erlaß tatsächlich eine wirksame Abhilfe gegenüber der eingeleiteten Absonderung der jüdischen Schülerschaft bringen wird,, kann nach der Meinung maßgebender jüdischer Kreise vorläufig noch nicht festgestellt werden. Es darf nicht übersehen werden, daß die Schwierigkeiten, von denen der neue Erlaß spricht, sich nicht ausschließlich in Bezug auf die jüdischer Kinder ergeben haben. Zahlreiche Klagen wurden auch von evangelischen Eltern vorgebracht, die sich dagegen wandten, daß ihre Kinder von den übrigen christlichen Kindern abgesondert werden und in die ,,Judenklasse" kommen sollen. Man wird daher zunächst abwarten müssen, ob die in dem neuen Erlaß angekündigte Milderung nicht in erster Reihe sich auf die Zuteilung der evangelischen, nicht aber auf die Absonderung der jüdischen Schüler beziehen wird. Einzelne Maßnahmen, in denen manche Schulleitungen den Rahmen des ersten Erlasses offenkundig überschritten haben — durch Schaffung besonderer „Judenbänke" usw. — sind inzwischen rückgängig gemacht worden, Trotz aller Vorbehalte der österreichischen Judenheit, die nach wie vor die völlige Aufhebung der konfessionellen Klassentrennung fordert, ist der neue Erlaß des Unterrichtsministeriums als erster Erfolg der Abwehr einer von judenfeindlicher Seite inspirierten einschneidenden Maßnahme zu werten, die allgemein als Versuch einer Diffamierung der österreichischen Judenheit beurteilt wurde. Oberkommissar für Auswandererfürsorge eröffnet die jüdische Arbeitssiedlung im Wieringermeer. Amsterdam, 3. Oktober. Die seit einiger Zeit im Wieringermeer-Polder auf einem trocken gelegten Teil der Zuidersee bestehende Schulsiedlung zur Ausbildung junger Juden aus Deutschland in Landwirtschaft und Handwerk zwecks späterer Uebersiedlung nach Palästina und anderen überseeischen Ländern wurde am 3. Oktober durch einen offiziellen Festakt feierlich eröffnet. Ansprachen hielten der vom Völkerbund eingesetzte Oberkommissar für Auswandererfürsorge James G. Macdonald, der europäische Direktor der Joint Distribution Committee, Dr. Bernhard Kahn und der bekannte holländisch-jüdische Philanthrop, Dr. van den Bergh. An der Feier nahmen auch hohe Beamte der holländischen Regierung teil, die bekanntlich Grund und Boden sowie Baracken für die Siedlung zur Verfügung gestellt hat. Oberkommissar Macdonald hob die Verdienste der holländischen Regierung "um das Zustandekommen dieses jüdischen Arbeitslagers besonders hervor. Die Bedingungen für Einwanderung und Niederlassung in Cypern.. Berlin, 4, Oktober. Gegenüber einer Londoner Meldung betreffend Einwanderungs- und Niederlassungsbedingungen in Cypern macht das British Passport- Control Office darauf aufmerksam, daß die Einwanderung nach Cypern von den Landesbehörden genehmigt wird, wenn der Einwanderer im Besitze beträchtlicher Mittel ist. Die Entscheidung hierüber steht in jedem einzelnen Falle den Behörden zu. Der Erwerb der britischen Staatsangehörigkeit ist in Cypern an dieselben Bedingungen gebunden wie überall in Großbritannien und keinesfalls in einem kürzeren Zeitraum als. in fünf Jahren möglich.