Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 75 (1934)
- Issue
- Heft 47 (22.11.1934)
- Date
- 1934-11-22
- Page
- – (sequence 7)
- Language
- German
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22. November 1934 Der Israelit Nr. 47 Seite 7 aushebende Wunder, die Tatsache, daß Grtt von 'KltyErfüllung von Geboten forderte — das wollte Prinz nicht bringen (und macht dem zuliebe die Nacht zum Tag und den Tag zur Nacht). Nun erst verstehen wir, warum wir die Bundesschließung G'ttes mit DiTinx missen müssen, warum die nt?,Ö rPH fehlt, die erste mS» des jüdischen Volkes (auch die geschichtliche fllX» des Spannaderverbo.ts fehlt), warum der Auftrag Abrahams an Isaak nichts anderes ist als: „Abraham wünschte, daß dieser Sohn später einmal alles erben sollte. Schon frühzeitig lehrte er ihn, die Tiere zu lieben und das Feld zu bestellen. Er zeigte ihm seinen ganzen Besitz und sagte ihm immer wieder (!): „Das wird dir einmal alles gehören. Du mußt es gut verwalten, damit es auch deine Söhne einmal erben können." Also der egoistisch-materialistische Abraham, der auf sein großes Vermögen gut aufzupassen heißt. Aber vergeblich suchen wir nach irgendwelchem geistigen Auftrag, nach irgendeiner höheren religiösen Aufgabe. Kein Wort von Abrahams wahrem Sein. Keine Silbe von dem Dn*"DK,der damit „Vater" aller Völker wurde. (Auf Abraham hat es Prinz allerdings abgesehen. Seine Schilderung des „listigen, verschlagenen, feilschenden, schwer reichen Beduinen" — im Buche „Wir Juden" — ist in böser Erinnerung. Sie deckte in der Darstellung des. hoch erhabenen Anklammerns an G'tt um Sodoms Erhaltung sich ebenso mit antisemitischer Erzählungsweise wie obiger Bericht vom „Erbe" Abrahams, das mit Geld zählbar ist.) Selten wohl hat sich deutlicher gezeigt, wie jüdisch-nationale Volksauffassung Jisroel und seine Großen herabwürdigt, ihnen jede Sonderaufgabe geistiger Art, jede Heiligung zum G'ttesdienst, jedes min- Leben abspricht. Wie auch in der ganzen Geschichte König Davids nichts sich findet, daß er nicht nur „klug" und „mutig", sondern auch fromm gewesen ist; daß die Uria-Erzählung in schärfster Schärfe, aber nichts davon berichtet wird, daß David schließlich der Sänger der Psalmen gewesen ist. Und ein solches Buch, dasvon einer höheren Sonderaufgabe Israels nichts wissen will, dürften wir unseren Kinderngeben? Wir suchen weiter im Prinz'schen Buch, suchen — wie ja auch 7 Gebote Noahs sich darin finden — nach irgend einer Stelle der Verpflichtung Israels auf G'ttes Gesetz, nach der Zukunftsankündigung Moses, die von der Erfüllung g'ttlicher Pflicht abhängig ist, nach der uns allen heiligen Schrift G'ttes, der Thorarolle, und suchen — bis auf die Offenbarung des Zehnworts — vergeblich. Einen Zug durch die Wüste in das Land, immer wieder das Land, das finden wir, (Nicht allerdings, daß Mose das Land Kanaan nicht betreten durfte — und warum — daß er also nicht so zufällig vor dem Einzug starb. Nicht allerdings, daß Israel — nach der Kündschaftererzählun'g —- das Land 'erstürmen wollte und. daß c(ies. niißlarig;;'weil gegen;.'G'ttes Wille^} '; Die U e b' e r gab e der T h orarblle, d a.s W o r t „ T h o r a" au c h nur finden wir n i c h t.4) ' , Josua vernimmt wohl G'ttes Wort — und er hört "es immer wieder — „sei stark und fest", aber nichts hört er von einem „sei stark und fest gar sehr zu hüten, zu handeln ganz nach der Thora, die Mose Dir befahl." Daß er Jisroel zum Halt eri und Lernen dieser Thora gemahnt hat, davon kein Wort. Darum wohl auch nur das riOS-Fest, das Fest der Freiheit erwähnt, aber nichts von seiner Ergänzung durch nisnatL''' das Fest der Thora-Gebung. (Uebrigens auch nichts von der letzten. Verzeihung der Götzendienst-Sünde am *nsD Q-p). 4) Wohl „schreibt Mose" auf dem Berg „viele Gesetze, damit er-sie später dem Volke weitersagen konnte." Aber Was sind das für Gesetze, wo sind sie niedergeschrieben, wo ist das Volk zu ihrer Beobachtung verpflichtet. Darum wohl auch Korah und Genossen Empörer nicht gegen Moses Sendung, sondern — weil sie den Priestern nicht mehr Wasser über die Hände gießen und sie bedienen wollten. Und damit dies klappt, macht Prinz schnell die 250 Mann bKIW"» "»ja» zu — Leviten. Darum auch in der Mannageschichte — nur erzählt, daß das Manna nnw nicht fiel, aber verschwiegen, daß G'tt vorher warnte, den mib zu verletzen, daß manche im Volk die Sünde taten, aber vergeblich, ebenso wie die Geschichte des Holzlesers fehlt. Mit all dem hätte sich Prinz ja zu dem Begriff der mxa bereitfinderi müssen. (Schluß folgt.) Korrespondenzen. Deutsches Reich. Kündigungseinspruch von Nichtariern» Frankfurt a. M„ 14. Nov. Wie das „Frankfurter Volksblatt" meldet, hatte sich das Arbeitsgericht mit dem Kündigungseinspruch einer jüdischen Arbeitnehmerin zu beschäftigen, die die Klage auf Widerruf ihrer Kündigung darauf gestützt hatte, daß sie als Jüdin allein wegen dieser Eigenschaft nicht entlassen werden könne. Das Arbeitsgericht hat die Klage abgewiesen. .In den Urteilsgründen wird festgestellt, daß die Kündigung keine unbillige Härte in diesem Falle darstellt. Sie sei außerdem durch die Verhältnisse des Betriebes bedingt. Nach dem, Bericht des „Frankfurter Volksblattes" hat das Gericht zugleich die Frage aufgeworfen, ob bei der . Klägerin überhaupt ein Rechtsschutzbedürfnis vorliege, da die Fälle immer zahlreicher werden, daß Juden, die auszuwandern gedenken, nur auf einen erwünschten und nach ihrer Meinung günstigen Abgang warten, wobei alle Mittel und Wege gesucht werden, um dartun zu können, daß ihre zum Teil provozierte Entlassung nicht ducrh Gründe, die in ihrer Person oder in den Betriebsverhältnissen liegen, bedingt sind, sondern nur auf ihre Judeneigenschaft zurückzuführen sind. Die Klage verfolgt dann nur den Zweck, einen angeblichen Rechtsverstoß außergewöhnlich zu vergrößern. Es sei ferner anzunehmen, daß in Wirklichkeit ein vermeintliches Unrecht gar nicht beseitigt werden, soll, daß aber auch auf Fortsetzung des Dienstverhältnisses weder bei dem gegenwärtigen Arbeitgeber noch bei einer anderen ähnlichen Firma überhaupt Wert gelegt wird. Diese Ansicht wird damit begründet, daß die Klägerin, die zum nächsten Termin gekündigt worden war, nachdem das Geschäft auf einen neuen arischen Inhaber-üb erging, ein Zeugnis verlangt hatte, das die Angabe enthalten sollte, daß die Klägerin nur deshalb ' entlassen worden sei, weil sie Jüdin ist. Man werde, so meinte das Gericht, nur ein Zeugnis verlangen,-das fördert und nicht eines,; das in Deutschland nur schädigen kann, weil es nämlich den Schluß und die Absichten der Klägerin offenbart, ein Zeugnis zu bekommen^ das dazu bestimmt sein soll* die deutsche Volksgemeinschaft im Ausland zu schädigen und bei Stelleribewerbungen im Ausland falsches Mitleid zu erregen. Das Gericht hat schließlich das Rechtsschutzinteresse der Klägerin bejaht, weil der Anspruch auf Widerruf der Kündigung nicht nur auf die Weiterbeschäftigung an sich, sondern für den Fall, daß der Unternehmer die Wiedereinstellung ablehnt, auch auf Auszählung einer vom Gericht festgesetzten Entschädigung gerichtet ist. Es könne angenommen werden, daß die Klägerin gerade dies wolle, wenn ihr beim Verlangen eines derartigen Zeugnisses an einer Wiedereinstellung bei der Beklagten und einer weiteren Tätigkeit in Deutschland nicht viel liegt. Zu diesem Urteile bemerkt die „Frankf. Ztg." vom 17. November: .Wenn der Berichterstatter 'der „Frankfurter Volksblattes" die Ürteilsbegründung zutreffend wiedergegeben hat, dann ist vom Gericht nicht etwa festgestellt worden, daß die Klägerin auszuwandern gedenke, sondern im Wege allgemeiner Deduktionen ist der Versuch gemacht worden, das Vorbringen der Klägerin in seinen Motiven als verdächtig erscheinen zu lassen und als eines Rechtsschutzes nicht würdig. Wenn ein Gericht zur Kündigung noch die belastenden Feststellungen hinzufügt, die Gekündigte wünsche gar keine Beschäftigung mehr in Deutschland, sie verfolge mit ihrer Klage offenbar unlautere Nebenzwecke, so hätte man in der Tat erwarten müssen, daß dies an den Tatsachen des Einzelfalles bewiesen werde. In Wirklichkeit bedarf es; schwerlich des Hinweises auf Auswanderungsabsichten oder ähnliches, um das Interesse eines gekündigten Arbeitnehmers an der Feststellung deutlich zu machen, daß er wegen Zugehörigkeit zur jüdischen, Rasse entlassen worden sei. Mit der Feststellung im Zeugnis, daß er Jude sei, ist der Arbeitnehmer schon deshalb nicht geschädigt, weil jeder Arbeitgeber, der Wert darauf legt, die Abstammung heute festzustellen vermag; dagegen bewahrt ihn die Feststellung, daß er wegen einer Rässezugehörigkeit gekündigt sei, vor dem Verdacht, daß seine Leistungen unbefriedigend seien. Gibt es ein plausibleres Motiv? Offenbar war es der Wille des Gesetzgebers, daß das Gericht festzustellen habe, o b die Kündigung wegen der Rassezugehörigkeit erfolgt sei oder nicht. Das Gericht selbst spricht in seiner Urteilsbegründung solche Fälle als einen „Rechtsverstoß" an, und das macht zur Genüge deutlich, daß der Arbeitgeber die Rassezugehörigkeit als Kündigungsgrund (wenn dies der eigentliche Grund der Entlassung war) nicht gern ausdrücklich wird nennen wollen, sonst müßte er in einem anschließenden Prozeß notwendig unterliegen. Aufgabe des Gerichts kann es also ausschließlich sein, den Tatbestand daraufhin zu untersuchen, ob der Arbeitgeber formell unter Vorwänden, tatsächlich aber wegen Rassezugehörigkeit gekündigt hat oder nicht. Daß diese Frage zwischen Kläger und Beklagten strittig sein kann, liegt in der Natur der Sache. Hier jedoch wird umgekehrt argumentiert: Verzichtet der Kläger auf die Feststellung, daß die Kündigung wegen seiner Rassezugehörigkeit erfolgt sei, so hat er keinen Grund mehr zur Klage; besteht er dagegen auf der Feststellung, so macht er sich nach Ansicht des Gerichts aus allgemeinen Erwägungen heraus verdächtig. Auf welche Weise also soll der Kläger, welcher glaubt, daß ihm wegen seiner Rassezugehörigkeit gekündigt worden sei, seinen Einspruch begründen? Ungestörtes Weihnachtsgeschäft. Berlin, 17. Nov. Der Reichs wirtschaftsminister hat in einem Schreiben an die Landesregierung und die beteiligten Stellen der Wirtschaft mitgeteilt, daß die gleichen Gründe, die ihn im vorigen Jahre im Interesse der Arbeitsbeschaffung veranlaßten, sich für eine ungestörte Abwicklung des Weihnachtsgeschäftes einzusetzen, auch in diesem Jahre vorliegen. Mit Rücksicht auf die wirtschaftliche Lage Deutschlands, insbesondere im: Interesse der Erhaltung und Schaffung von Arbeitsgelegenheiten für deutsche Volksgenossen hält der. Reichswirtschaftsminister einen völlig reibungslosen A b J a u f: i d e,s W>e i,hnachtsgeschäfts fürr;ge.boten i.und wird allen Verstößen nachdrücklich entgegentreten. Es soll sowohl der unbeeinträchtigte Verkauf von Weihnachtsgeschenken und Baumschmuck, wie eine ungehinderte Werbung auch für nichtarische Betriebe für den Weihnachtsverkauf sichergestellt werden. Diese Mitteilung versieht der „Völkische Beobachter" mit folgender durch Fettdruck hervorgehobener Bemerkung: „Die bekannten Anordnungen der Partei und ihrer Organisationen werden hierdurch selbstverständlich nicht berühr t." Polen. Fortdauer der antisemitischen Unruhen an der Krakauer Universität. Warschau, 15. Nov. Am Mittwoch, den 14. November, wiederholten sich an der Jagiellonischen Universität zu Krakau