Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 75 (1934)
- Issue
- Heft 36 (6.9.1934)
- Date
- 1934-09-06
- Page
- – (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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Seite 2 Nr. 36 Oer Israelit 6. September 1934 Der Staatsjugendtag in den deutschen Schulen. Berlin, 30. Aug. Zur Durchführung der bekannten Vereinbarung des Reichsjugendführers mit dem ReicEskultusminister vom 7. Juni 1934 hat der preußische Kultusminister durch Erlaß vom 30. Juli 1934 bestimmt, daß der Sonnabend als Staatsjugendtag für alle ihm unterstellten Schulen zunächst nur für die dem Jungvolk angehörenden Schüler vom 10. bis zum 14, Lebensjahr, in den höheren Schulen für die Schüler der Klassen bis U 3 einschließlich gelten soll. Die jüdischen Schüler dieser Altersklassen sind von dem nationalpolitischen Unterricht, der an den Staatsjugendtagen den nicht dem Jungvolk angehörenden Schülern erteilt wird, befreit. Unabhängig von dieser Regelung besteht nach wie vor der Erlaß des preußischen Kultusministers, wonach jüdische Schüler in sämtlichen Klassen der öffentlichen Schulen vom Unterricht an Sabbat-Tagen befreit werden können, wenn die Eltern zu Beginn des Schuljahrs einen entsprechenden Antrag fiteilen. Wird von dieser Vergünstigung kein Gebrauch gemacht, so sind die jüdischen Schüler verpflichtet, sich auch an den für Sabbat-Tage festgesetzten schriftlichen Arbeiten und dem Handfertigkeits-Unterricht zu beteiligen. Der „Stürmer" gegen die Talmud Thora-Schule in Hamburg. In offenem Gegensatze zu den Absichten der Reichsregierung, die durch Erklärungen und Gesetzesbestimmungen immer und immer wieder die Tendenz durchblicken läßt, unbeschadet der Rassengesetzgebung, die Religionsfreiheit der Juden nicht zu stören und ihr religiöses Gefühl nicht zu verletzen, nimmt der in Nürnberg erscheinende „Stürmer" in seiner Nr. 33 speziell das gesetzestreue Judentum in Deutschland aufs Korn. Ein auch im „Israelit" erschienenes Inserat der Talmud Thora- Schule in Hamburg, mit dem ein „junger gesetzestreuer Volksschullehrer" gesucht wird, nimmt das Blatt des Herrn Julius Streicher zum Anlaß, um das Wort „gesetzestreu" im Sinne einer „Verpflichtung auf Verletzung der Landesgesetze" zu definieren, eine vom Hamburgischen Staat überwachte Schule als „Schule des Verbrechens" zu bezeichnen und diese unerhörte Unterstellung ,mit den im „Stürmer" stereotyp wiederkehrenden mißverstandenen und mißdeuteten Talmudsätzen zu „belegen". Es geht hier nicht an, auf diese aus der Pfefferkorn'schen und Eisenmenger'schen Antisemitenbibel blindlings übernommenen Fälschungen und Verdrehungen noch einmal sachlich einzugehen. (Wir versuchten es seinerzeit aus Anlaß der sogenannten „Ritualmordnummer" des Stürmers und haben dem, was wir damals über diese Zitate sagten, wenig hinzuzufügen.) Mit Entrüstung müssen wir aber die Behauptung zurückweisen, daß „gesetzestreu" etwas anderes bedeutet als Treue gegen das Religionsgesetz und zugleich auch Treue und Gehorsam gegen die Obrigkeit und die Gesetze des Landes! „Bete für das Wohl der Obrigkeit," ist ein Gebot der Mischna, und „Landesgesetz ist religiöses Gesetz", ist eine grundlegende Maxime des als ,,Buch und Quelle des jüdischen Staatsverrates" verleumdeten Talmuds, wie des rabbinischen Schrifttums überhaupt, dessen allweise Ethik dem das Sittengesetz respektierenden Nichtjuden geradezu hohepriesterliche Würde zuerkennt. Auch die Talmud Thora-Schule in Hamburg, wie alle gesetzestreuen Bildungsinstitute in Deutschland, erzieht, ihre Kinder zur höchsten Sittlichkeit, zur Treue gegen das Religionsgesetz und zur Staatstreue, wovon sich zu überzeugen die Aufsichtsbehörden allezeit die Möglichkeit haben. Das sei gesagt, soweit die Sache uns alle angeht. Im übrigen wird man es der Talmud Thora-Schule selbst überlassen müssen, gegen die Behauptung, sie sei „eine Schule des Verbrechens" auf gerichtlichem Wege vorzugehen. * * « In Kamen, Westfalen, ist nach Polizeibericht, die obengenannte Nummer des „Stürmer" von der Geheimen Staatspolizei beschlagnahmt worden. Es war nämlich in der gleichen Nummer dem Bürgermeister von Kamen vorgeworfen worden, daß er einen langjährigen SA-Mann als Pflichtarbeiter mit Aufräumungsarbeiten auf dem jüdischen Friedhofe beschäftigt habe. Der Bürgermeister erklärte den Vorwurf als unzutreffend, und seine Beschwerde führte zu der Beschlagnahme der Nummer durch die Kamener Polizei. Zum Ergebnis der Volksabstimmung in Furth- Nürnberg, 4. Sept. Die in Nürnberg erscheinende „Fränkische Tageszeitung" veröffentlichte in ihrer Ausgabe vom 25. August unter „Fürther Beobachter" über die Volksabstimmung vom 19. 8. 1934 in Fürth (Bayern) eine Notiz, in der es hieß: ,, . . . In einer Stadt, in der es schon ca 4000 . Juden gibt, wurden bei fast 46.000 Ja-Stimmen nur 3900 Nein-Stimmen, also eine Zahl, die ungefähr den jüdischen Einwohnern entspricht, abgegeben . . . Die Nein-Stimmen in Fürth-Stadt dürften demnach ziemlich restlos auf das Konto der Juden zu setzen sein, über deren Einstellung zum Führer keine Zweifel bestehen . . ." Hierzu erklärt der Vorstand der Israelitischen Kultusgemeinde Fürth: Diese Notiz ist schon deshalb irrig, weil in Fürth nicht, wie angegeben, 4000, sondern höchstens 2100 Juden leben. Bekanntlich sind aber nicht alle wahlberechtigt, so daß es nicht angeht, die in Fürth abgegebenen Nein-Stimmen als mit den jüdischen Stimmen identisch zu erklären. Der Kirchenkongreß in Fanö. Auf der Insel Fanö in der Nähe Kopenhagens fand dieser Tage der ökumenische Kirchenkongreß statt, der scharfe Auseinandersetzungen der Vertreter der evangelischen Kirchen West- und Nordeuropas Und derjenigen Deutschlands über grundlegende Fragen des religiösen Lebens, des Verhältnisses von individueller Gewissensfreiheit und kirchlicher Zucht, von Religion und Rasse, Pazifismus und Nationalismus, Staat und Kirche brachte. Einem Berichte der „Frankfurter Zeitung" entnehmen wir folgendes: „Der Kongreß wurde von den drei Kirchenführern Bischof Bell (Chichester, England), Bi- Die nächsten Nummern des „Israelit" gelangen an. folgenden Tagen zur Ausgabe: Nr. 37 Freitag, den 5. Tischri (14. September), statt Donnerstag. Nr. 38/39 (Doppelnummer), Freitag, den 12. Tischri (21. September) statt Donnerstag. Am Donnerstag, den 18. Tischri (27. September): erscheint des Cholhamoed-Sukkos wegen keine Nummer. Nr. 40 Freitag, den 26. Tischri (5. Oktober) statt Donnerstag. ******regsry****** schof Ammundsen (Haderslev, Dänemark) und Bischof He ekel (Deutschland) beherrscht.. Bischui* Heckel befand sich in einer Verteidigungsstellung. Er sollte den versammelten Kirchenhäuptern einmal das Vorgehen des Reichsbischofs gegen die evangelische. Opposition in Deutschland erklären und darüber hinaus das. neue Deutschland vertreten und verteidigen. Die Reden der Kirchenhäupter griffen nur zu oft ins Politische hinüber. Vielleicht war dies bei der Frage des Verhältnisses von Staat und Kirche sowie bei den häufigen Diskussionen über die Stellung der Kirchen zur Kriegsfrage und zur augenblicklich als drohend empfundenen Kriegsgefahr nicht zu vermeiden. Mit der Ausnahme des Pastors Croßman (Oxford), der die Existenz des englischen Weltreiches verteidigte, auch wenn es mit dem Schwert zusammengehalten werden müßte (wobei auch von seinen Landsleuten auf dem Kongreß heftig widersprochen wurde), sprachen sich sämtliche Redner scharf gegen einen neuen Krieg aus. Die Stellungnahme der deutschen Delegation war schwierig, und wurde viel mißverstanden. Professor Wendland (Heidelberg) sagte in einer Rede etwa folgendes: „Mit Ideen, wie der „Weltstaat", der „Rechtsstaat" oder „Vereinigung der Nationen" beschäftigt sich die deutsche Jugend nicht mehr im geringsten. Sie ist von einem positiven Gedanken erfüllt: Unseres Volkes Gleichberechtigung auf einer friedlichen Grundlage — und sie respektiert andere Nationen. Hierin liegt etwas sehr Bedeutungsvolles." Deutschlands Schicksal habe der deutschen Jugend die nüchterne, realistische Auffassung gegeben, daß die Welt unter dem Gesetz des Bösen lebe, das auch gegenseitigen Krieg und Gewalttätigkeit nicht durch Beschlüsse überwinden lasse, und daß dies G'ttes Strafe sei. Von mehr als einem Redner auf dem Kongreß wurde eine scharfe Trennungslinie zwischen den liberalistischen Ländern West- und Nordeuropas einerseits und Deutschland anderseits gezogen. Diese Trennungslinie wurde nicht nur für Kirchenfragen gezogen, sondern für die gesamte Kulturauffassung. Es gelang nicht einmal dem leidenschaftlichen Werben des greisen Professors Titius (Berlin) um Vertrauen für das neue Deutschland, in die Mauer des Nichtverstehenwollens eine Bresche zu legen. Die dänischen Zeitungen gebrauchten in diesen Tagen oft das Wort „morgenländisch" in Bezug auf Deutschland, ein Wort, das hier im Gegensatz zu „westeuropäisch" gebraucht wurde und darin deutlich zeigt, wie dies auf den Liberalismus eingeschworene Land die Vorgänge in Deutschland empfindet. Gleichzeitig wurden groß aufgemacht viele Meldungen über Unterdrückung der Bekenntnissynode und der Mitglieder des Pfarrernotbundes gebracht. Diese wurden öfters als die letzten Verteidiger der Gewissensfreiheit in Deutschland bezeichnet, sowohl von der Presse, als auch zurückhaltender, von den offiziellen Kongreßteilnehmern. Die Teilnehmer sind im tiefen Unverständnis voneinander geschieden. Die Resolution, die für die Erhaltung der Geistes- und Gewissensfreiheit eintrat, kann unter den vorhandenen Umständen nur als eine Herausforderung des offiziellen Deutschlands verstanden werden.""