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Der Israelit · 1934-08-30 · Heft 35 (30.8.1934) · page 2

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Journal
Der Israelit
Volume
75 (1934)
Issue
Heft 35 (30.8.1934)
Date
1934-08-30
Page
– (sequence 2)
Language
German
Belongs to
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Seite 2 Nr. 35 Der Israelit 30. August 1934 Anmeldung der Landhandelsbetriebe zum Reichsnährstand. Berlin, 28. August. Im Reichsgesetzblatt Nr. 99 vom 27. August wird die Zweite Verordnung des Reichsministers für Ernährung und Landwirtschaft vom 22. August 1934 über die Anmeldung der Betriebe des Landhandels und der Be - und Verarbeitung landwirtschaftlicher Erzeugnisse zum Reichsnährstand veröffentlicht. Die Verordnung gilt auch für die in jüdischem Besitz befindlichen Betriebe. Nach dieser Verordnung wird der in der öffentlichen Aufforderung des Reichsbauernführers vom 25,. Juni 1934 und in der Verordnung über die Anmeldung der Betriebe des Landhandels und der Be- und Verarbeitung landwirtschaftlicher Erzeugnisse zum Reichsnährstand vom 6. Juli 1934 vorgesehenen Meldepflicht von Jerusalem, 24. August. Der Merkas der Arbeiterpartei Palästinas hat an alle Kreise des Jischuw und der zionistischen Bewegung ein längeres Manifest erlassen, das mit folgenden Thesen schließt: Die Arbeiterpartei Palästinas erblickt in den folgenden Grundsätzen das Fundament zu angemessenen Beziehungen im Jischuw und in der zionistischen Bewegung. A, Beziehungen zwischen den. Arbeitern untereinander werden auf Grund allgemeiner Anerkennung folgender drei Prinzipien geordnet: 1. Jüdische Arbeit, Entschiedene Solidarität in der Verteidigung des jüdischen Arbeiters gegen jene, die ihn vertreiben oder boykottieren. 2. Volles und gleiches Recht jedes jüdischen Arbeiters auf Arbeit; gerechte Verteilung der Arbeit unter allen Arbeitern ohne Unterschied von Partei, Strömung oder Gemeinde durch ein allgemeines Arbeitsamt. 3. Schutz angemessener Arbeitsbedingungen und geordneter Beziehungen zu den Arbeitgebern durch entsprechende Organisation. Alle Arbeiter-Interessen werden durch eine allgemeine Arbeiter-Organisation wahrgenommen; solange nicht eine einheitliche Arbeiter- Organisation besteht — auf Grund von Abkommen zwischen den verschiedenen Arbeiter-Organisationen (nach Art des Abkommens zwischen der Histadruth und dem Hapoel Hamisrachi). B. Die Beziehungen zwischen den Arbeitern Berlin, 29. August. Der Vorstand der Jüdischen Gemeinde zu Berlin nimmt zu der vor kurzem in Genf abgehaltenen „jüdischen Weltkonferenz" durch die nachstehende Veröffentlichung Stellung: „Es ist für nicht jüdische Publizisten sicher nicht leicht, Meldungen, die ihnen über Vorgänge im jüdischen Leben, zumal außerhalb Deutschlands, zugehen, richtig zu würdigen. Zuweilen möchte man wünschen, daß vor Publikationen über derartige Ereignisse grundsätzlich eine Auskunft eines wirklichen Sachkenners eingeholt wird. So brachten in den letzten Tagen eine ganze Anzahl deutscher Zeitungen, zum Teil in großer Aufmachung, Berichte über eine „jüdische Weltkonferenz", die dieser Tage in Genf getagt hat den Inhabern der Betriebe des Landhandels und .der Be- und Verarbeitung landwirtschaftlicher Erzeugnisse auch dann genügt, wenn sie sich bis zum 1. September 1934 bei der zuständigen Kreisbauernschaft anmelden. Von den Inhabern der Betriebe des Lebensmitteleinzelhandels wird der Anmeldepflicht auch dann genügt, wenn diese Inhaber sich bis zum 15. September 1934 entweder bei der örtlich zuständigen Kreisbauernschaft oder bei der örtlich zuständigen Bezirksorganisation des Reichsverbandes Deutscher Kaufleute des Kolonialwaren-, Feinkost- und Lebensmitteleinzelhandels anmelden. Die Strafverfolgung wegen Zuwiderhandlung gegen die erwähnte Verordnung vom 6. Juli 1934 tritt nur auf Antrag des Landesbauernführers ein. und den Arbeitgebern werden geordnet auf Grund von Arbeitsabkommen nach folgenden Prinzipien: 1. Organisierte Arbeit. 2. Angemessene Arbeitsbedingungen. 3: Schiedsgerichtsbarkeit bei Arbeitsstreitigkeiten. C. Die Beziehungen innerhalb des Jischuw sind gegründet auf: 1. Einheit der Knesseth Israel. 2. Gleichberechtigung aller Mitglieder der Knesseth Israel. 3. Gewissenhafte Erfüllung aller Verpflichtungen, die durch die Knesseth Israel auferlegt werden. D. Die Mitgliedschaft in der Zionistischen Organisation ist abhängig von der Anerkennung folgender Grundsätze: 1. Integrität der Zionistischen Organisation und ihre Oberhoheit über alle Teile , der Bewegung in allen zionistischen Fragen. 2. Gleiche Rechte und gleiche Pflichten für jedes Mitglied der Zionistischen Organisation. 3. Freiheit der Diskussion, der Propaganda und der Kritik für alle Fraktionen und Parteien. 4. Disziplin und Befolgung aller Beschlüsse der autorisierten Institutionen der Organisation. 5. Gewissenhafte Pflichterfüllung gegenüber den zionistischen Fonds. In dieser großen und schweren Stunde erkennt die Arbeiterpartei Palästinas die unbedingte Notwendigkeit der Zusammenfassung aller konstruktiven und verantwortungsbewußten Kräfte im Jischuw und im Zionismus auf der Grundlage eines Aktionsplanes und gemeinsamer Verantwortung. und insbesondere auch Beschlüsse über „eine verschärfte Fortsetzung des Boykotts deutscher Waren" gefaßt haben soll. Daß die deutschen Juden derartige Boykottbestrebungen aufs schärfste ablehnen und verurteilen, bedarf keiner Darlegung. Es ist von den maßgebenden jüdischen Organisationen, so auch vom Vorstand unserer Gemeinde, schon in den schweren Tagen des März/April 1933 feierlich erklärt worden. Was damals galt, gilt unverändert heute. Aber die Tagespresse tut den Ereignissen in Genf zuviel Ehre an. Diese „Weltkonferenz" dient der Vorbereitung eines „Weltkongresses" und dieser „Weltkongreß", der seit Jahren geplant ist, kommt nicht zustande, weil sich die maßgebenden jüdischen Organisationen von ihm wie von den vorbereitenden Konferenzen geflissentlich fern halten. Eben erst veröffentlicht das American Jewish Committee eine Erklärung gegen diese Pläne, und die Haltung des englischen Jewish Board of Deputies und vieler anderer bedeutender Körperschaften ist die gleiche. Die ernst zu nehmenden jüdischen Kreise des Auslandes beobachten mit lebhaftem und begreiflichem Interesse die Lage des deutschen Judentums; ihre helfende Hand hat Not gelindert und Segen gewirkt. Aber sie lehnen Boykottreibereien, wie sie auf jener sehr wenig belangreichen Konferenz — wenn die Zeitungsberichte zutreffen —'■ sich ereignet haben, durchaus ab. Wir hoffen, daß auch die Tagespresse von dieser Sachlage, die jedem Kenner der jüdischen Verhältnisse geläufig ist, allmählich Kenntnis nehmen wird." Internationale wissenschaftliche Untersuchung der Rassenfrage. Genf, 24. August. Auf der Genfer Konferenz, über die wir bereits berichteten, machte der bekannte Rassenforscher Dr. J. Zollschan-, Karlsbad, die Anregung zur Gründung einer Internationalen Instanz für wissenschaftliche Rassenforschung. In seinem Referate betonte er einleitend den Unterschied zwischen politisch orientierter Rassentheorie und voraussetzungsloser naturwissenschaftlicher Rassenforschung und Anthropologie. Er setzte sodann auseinander, daß jene Theorien, nach denen die Juden infolge der Heterogenität ihrer rassischen Zusammensetzung nicht anders als zersetzend wirken können und als Verkörperung des Bösen schlechthin anzusehen seien, von wissenschaftlich unhaltbaren Prämissen ausgehen. Es sei festzustellen, daß die Wissenschaft diesen Theorien gegenüber ihre Verantwortung zu fühlen beginnt. Um der Freiheit und Menschenwürde der Juden willen, müsse die Rassenfrage vor ein Forum gebracht werden, das den strengsten Ansprüchen in Bezug auf wissenschaftliche Zuständigkeit und wissenschaftliche Objektivität genügt. In drei für die betreffenden Fragen zuständigen Sektionen des vor zwei Wochen abgeschlossenen Anthropologen-Kongresses in London habe der führende englische Anthropologe und Vorsitzende der Sektion A des Kongresses, Sir G. Elliot. Smith, eine Resolution eingebracht, in der ge- | fordert wird, daß in verschiedenen Staaten einj gehende Untersuchungen über die Grundbegriffe j der Rassenlehre, am besten unter Führung des „Instituts für intellektuelle Zusammenarbeit", in Angriff genommen werden. Der Redner forderte die Konferenz auf, sich diese Resolutionen zu eigen zu machen und sich mit aller Energie für das Zustandekommen einer solchen Enquete einzusetzen. An die Männer, die für das Wahrheitsstreben deutscher Wissenschaft einzutreten berufen sind, richtete, der Vortragende den Appell, ihre Teilnahme an dieser wissenschaftlichen Arbeit nicht zu versagen. Es gehe nicht um die Würde der Juden allein, sondern um die Würde der Menschheit überhaupt. Wochenkalender. Vom 1. — 8. Sept. 1934 / Vom 21. — 28. Elul 5694 '8V r\1 1 21 J'tJ'J Samstag na sian-'s Sonntag 2 22 OD Montag 3 23 X Dienstag Sept. 4 24 •pWlTp Mittwoch 5 25 2 Donnerstag 6 26 *T Freitag 7 27 n a*"TSD jvayn Samstag 8 28 .'i D'3S2 Der Friedensappell der jüdischen Arbeiterschaft Palästinas- Erklärung der Berliner jüdischen Gemeinde zur Genfer „Jüdischen Weltkonferenz",

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