Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 75 (1934)
- Issue
- Heft 31 (2.8.1934)
- Date
- 1934-08-02
- Page
- – (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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Seite 2 Nr. 31 D er Israelit 2. August 1934 Das Stavsky-Urteil und seine Folgen. Man schreibt uns aus Jerusalem vom 27. Juli: Nicht von den unmittelbaren Folgen des Freispruchs im Stavsky-Prozeß soll die Rede sein: Als solche stellen sich z. B. die noch nicht dagewesenen Skandalszenen dar, die sich am Tage nach dem Urteil (rat?) in der Tel Awiwer großen Synagoge abspielten; dort kam es zu Prügeleien, weil Arbeiter eindrangen und mit Lärm verhindern wollten, daß der Freigesprochene ^»"Un roia verrichte (letzteres eine Absicht, die noch weit erfreulicher gewesen wäre, hätte man sie nicht von revisionistischer Seite des Gebetscharakters entkleidet und zu Demonstrationszwecken benutzt!) Wichtiger und weittragender sind die Wünsche nach Burgfrieden, die jetzt, nachdem das oberste Gericht, gesprochen, immer dringender werden. Die Arbeiterpartei hat allerdings durch einen Aufruf die Hoffnung auf Befriedung fast zunichte gemacht; sie erklärt darin, daß sie weiter in Stavsky den Mörder sehe, der nur aus formalem Grunde freigesprochen sei, während er in England — nach eigener Angabe des Gerichts — verurteilt worden wäre. — Auf der Suche nach Persönlichkeiten, die der inneren Einigung dienen könnten, muß man nach Lage der Dinge vom Oberrabbinat absehen. Dessen mehrfach stark betonte Stellungnahme für die im Prozeß Angeklagten hat bei der Arbeiterpartei den Eindruck einseitiger Festlegung des Rabbinates gemacht, sicher zu Unrecht, wenigstens sofern Raw Kuk selbst in Frage kommt. Aber eine über den Gegensätzen stehende, autoritative und von allen anerkannte Instanz stellt das Oberrabbinat bei dieser Sachlage nicht mehr dar. Bialik, der wirklich auch bei den feindlichen Brüdern großes Ansehen genoß, kann sein zürnendes Wort und seinen Friedenswunsch nicht mehr in die Wagschale werfen. In einem offenen Briefe hat Ittamar ben Avi die Rolle des Friedensstifters Ussischkin zugeschoben, der in der Tat als ältester und erfolgreichster Mitarbeiter Herzls in allen zionistischen Lagern Respekt genießt — obwohl die Revisionisten den von ihm aufgebauten und geleiteten Keren Kajein Polen. Warschau, 31'. Juli. In den von der Ueberschwemmungskatastrophe betroffenen jüdischen Städtchen Polens herrscht unbeschreibliche Not. Ein ITA-Sonderberichterstatter hat das durch die Hochflut zerstörte jüdische Armenviertel Pieklo in Neu-Sandec besucht, das unmittelbar am Ufer des Dunajec liegt. Dort wohnten etwa 350 jüdische Familien in tiefstem Elend, arbeitslose Handwerker, Lastträger usw., in Kellerwohnungen, die in kürzester Zeit vollkommen unter Wasser standen. Nur dem heldenmütigen Verhalten vieler Einwohner von Pieklo ist es zu verdanken, daß dort keine Todesopfer zu verzeichnen waren. Jetzt bietet das Viertel das Bild eines verwüsteten Friedhofs. Die armseligen Häuser sind zum Teil ©ingestürzt, die Wohnungen mit Steinen und Schlamm erfüllt. Die wenigen Einrichtungsgegenstände sind entweder zertrümmert oder fortgespült. Die Straßen sind an vielen Stellen von meterhohem Schlamm erfüllt, so daß man zu vielen Häusern nicht gelangen kann. Die 350 Familien sind in Bethäusern in Talmud-Thora-Schulen untergebracht, 17 Personen sind in einer kleinen Schule zusammengepfercht. Trotz größter Opferwilligkeit der Bewohner der übrigen Viertel ist eine auch nur notdürftige Verpflegung der etwa 2000 obdachlos Gewordenen nur noch für höchstens zehn Tage möglich. meth boykottieren. — Die innere Befriedung, so notwendig sie ist, hat leider noch wenig Aussicht auf Verwirklichung — menschliche Mittel zu ihrer Herbeiführung fehlen. Und inzwischen geht der Riß immer tiefer, und die Sorge der Verantwortlichen wird immer drückender. Nachrichten, die der zionistischen Zentrale in London unterm 30. Juli aus Warschau und Antwerpen zugegangen sind, besagen, daß an beiden Orten wiederholte Zusammenstöße zwischen Anhängern der palästinensischen Arbeiterpartei und den Revisionisten stattgefunden haben, die zum Teil zu Schlägereien führten, so daß in Antwerpen und auch in anderen Städten Belgiens eine Anzahl ausländischer Juden, die an diesen Zusammenstößen beteiligt waren, wegen Störung der öffentlichen Ruhe ausgewiesen wurden. In Wien hat am gleichen Tage der Leiter des Palästina-Amtes, Dr. Rothenberg, wegen der schweren Zusammenstöße zwischen Revisionisten und ihren Gegnern die Palästina-Amtskommission aufgelöst. Angesichts dieser Lage, die sich immer mehr zuspitzt, haben, wie aus Tel A w i w unterm 30. Juli gemeldet wird, die hebräischen Tageszeitungen in ihrer Mehrzahl vereinbart, die weitere Erörterung des Arlos oroff-Mordes einzustellen, um zur Wiederkehr von Ruhe und Frieden innerhalb der jüdischen Bevölkerung beizutragen. Die Exekutive der Revisionisten in Paris hat an die Leitung der palästinensischen Arbeiterpartei ein Schreiben gerichtet, in dem sie vorschlägt, eine Round-table-Konferenz von Vertretern beider Parteien einzuberufen, um angesichts der Gefahr, die durch den Streit heraufbeschworen wird, über Schritte zur Herstellung eines modus vivendi zu beraten. Ebenso tragisch ist die Situation tausender Juden im Gebiet von Jaslo, in Mielec und Limanowa. In vielen Orten sind die Brunnen verseucht. Die jüdischen Gemeinden Sandomierz und Szczuczyn haben sich an die ITA. mit der Bitte gewandt, der Oeffentlichkelt bekanntzugeben, daß dort Hunderte jüdischer Familien aller Mittel entblößt sind und Hunger leiden. Rührend ist die Hilfsbereitschaft, die vielfach auch von Nichtjuden der notleidenden jüdischen Bevölkerung gegenüber gezeigt wird. So hat in Grzybow die Inhaberin einer dortigen Brauerei, Frau Paszkova, eine Christin, 52 jüdische Kinder aus Neu-Sandec in Verpflegung genommen. In vielen Dörfern teilen die Bauern das Brot mit den jüdischen Flüchtlingen aus den Ueberschwemmungsgebieten. Eine Gerichtsentscheidung über die Eintragung des „Kulturbundes Deutscher Juden" ins Vereinsregister, Berlin, 31. Juli. Das Zentralorgan des Bundes Nationalsozialistischer deutscher Juristen „Deutsches .Recht" beschäftigt sich in seinem neuesten Heft mit der Eintragung des „Kulturbundes deutscher Juden" in das Vereinsregister. Das Registergericht hatte den Eintragungsantrag mit der Begründung abgelehnt, daß es eben 50 - wenig deutsche, wie p o 1 n i s c h e o d e r französische Juden usw. g e b e. Auf Be- , schwerde hat das Landgericht Berlin (3. Zivilkammer) durch Beschluß vom 28. Juni 1934: das Amtsgericht angewiesen, von den geäußerten Bedenken abzusehen, und ist der Ansicht, daß es keine deutschen, genau so wenig wie es polnische oder französische Juden gebe, nicht beigetreten. Der auch jetzt noch nach der Staats- Umwälzung übliche Sprachgebrauch besage, wie das Landgericht ausführt, vielmehr das Gegenteil. Die Zeitschrift „Deutsches Recht" schließt ihre kritische Würdigung dieses Beschlusses des Landgerichts Berlin folgendermaßen: „Wenn das Gericht in diesem Beschluß weiter ausführt: „So ist nicht einzusehen, aus welchem Grunde sich nicht Juden deutscher Staatsangehörigkeit oder deutscher Sprache zu einer Vereinigung „deutscher Juden" zusammenschließen können", so kann man für eine solche Einstellung, die auf eine Verkennung der tatsächlichen Verhältnisse hinausläuft, kein Verständnis aufbringen, zumal der Beschluß des Landgerichts Berlin diese Einstellung noch dadurch unterstreicht, daß es ausdrücklich betont: „Zumal wenn die Zwecke und Ziele des Vereins keinesfalls als politisch erscheinen, sondern laut Statuten (!) auf kulturellem Gebiet liegen sollen." Abgesehen davon, daß die Statuten keine Sicherheit dafür geben, daß ein solcher jüdischer Kulturbund nicht auch staatsfeindliche Ziele verfolgt,, ist es ganz untragbar, jüdische Kulturbestrebungen in irgend eine Verbindung mit der deutschen Kultur zu bringen. Gegen diese Unmöglichkeit geht ja gerade der Kampf der nationalsozialistischen Bewegung." Es ist schwer verständlich, wie jemand in seinem Mißtrauen so weit gehen kann, einer von den Behörden genehmigten rein künstlerisch-kulturellen Unternehmung wie dem „Kulturbund",, die den depossedierten jüdischen Künstlern Betätigungsmöglichkeiten schaffen sollte, „staatsfeindliche" Zwecke zu unterstellen. Im übrigen gibt es doch auch „österreichische- Deutsche" — warum sollte es also nicht, wie das Landgericht mit Recht meint, „deutsche Juden" geben können? Einschränkung jüdischer Versammlungtätigkeit gewünscht. B e r 1 i n , 30. Juli. Der Vorstand der Jüdischen Gemeinde zu Berlin gibt folgendes bekannt: Wie das Geheime Staatspolizeiamt mitteilt,, wird von' Angehörigen jüdischer Organisationen in der letzten Zeit die Pflicht zur Anmeldung jüdischer Versammlungen dadurch umgangen, daß Zusammenkünfte in Ausflugsorten, Landhäusern und anderen Privaträumen vorbereitet und abgehalten wurden, ohne daß der für den Versammlungsort zuständigen Polizeibehörde hiervon rechtzeitig Mitteilung gemacht worden ist. Dieses Verhalten steht im Gegensatz zu den gesetzlichen Bestimmungen und darf in Zukunft unter keinen Umständen fortgesetzt werden. Wir weisen mit allem Nachdruck darauf hin, daß alle Zusammenkünfte von Mitgliedern der Organisationen rechtzeitig und in schriftlicher Form der für den Versammlungsort zuständigen Polizeibehörde mitgeteilt werden müssen. Der Vorstand der Jüdischen Gemeinde erwartet von allen verantwortlichen Leitern der jüdischen Organisationen und Vereine, daß sie die bestehenden gesetzlichen Vorschriften und Anordunngen mit äußerster Korrektheit beachten. Er gibt gleichzeitig der Auffassung Ausdruck, daß die Leiter der Organisationen und Vereine auf eine Verminderung der Versammlungen und Zusammenkünfte bedacht sein sollen. Unbeschreibliche Not in den von der Ueberschwemmung betroffenen jüdischen Städtchen