Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 75 (1934)
- Issue
- Heft 30 (26.7.1934)
- Date
- 1934-07-26
- Page
- – (sequence 9)
- Language
- German
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26. Juli 1934 Israelit Nr. 30 Seite 9 feierliche G'ttesdienste aus Anlaß der vor 15 Jahren verkündeten Emanzipation der Juden in Rumänien Statt, Zur Feier im Bukarester Tempel fanden sich Vertreter" der Regierung, staatlicher und städtischer Behörden und Abordnungen der jüdischen Verbände, auch aus der Provinz, in großer Zahl ein. Alle Redner gedachten in Verehrung des verstorbenen Königs Fer dinand L, der die Emanzipation zum Gesetz erhob", und hoben in dankbarer Erinnerung das Wirken von Staatsmännern wie Ion Bratianu und I. G. D u c a zugunsten der Judenemanzipation hervor. Auch der jüdischen Soldaten wurde gedacht, die auf den Schlachtfeldern ihr Leben für Großrumänien gelassen haben und damit zu Blutzeugen der Vaterlandsverbundenheit der rumänischen Juden wurden, die in der nach folgenden Emanzipation ihre Anerkennung durch den Staat fand. Dies wurde vor allem vom Vorsitzenden des Verbandes der Reserveoffiziere, Oberstleutnant Caracas, betont. Italien. Konferenz der Oberrabbiner Italiens. Erklärungen über Staatsverbundenheit und Zionsstreben. Mailand, 20. Juli. Unter dem Vorsitz des Oberrabbiners von Rom, Prof. Angelo Sacerdoti, fand in Mailand die zweitägige Konferenz der Oberrabbine aller größeren jüdischen Gemeinde Italiens statt. Im Namen der Jüdischen Gemeinde Mailand wurde die Konferenz von dem Gemeindevorsitzenden Comodore J a r a c h begrüßt. Nach gründlicher Erörterung aller Gebiete des jüdischen öffentlichen Lebens in Italien wurden eine Reihe wichtiger Beschlüsse über jüdische Erziehungsaufgaben, sowie Resolutionen von grundsätzlicher Bedeutung gefaßt, In einer dieser Resolutionen wird gesagt, daß „Zugehörigkeit zum Judentum kein Minus an Italienertum im Vergleich zur nichtjüdischen Bevölkerung bedeutet"; das tausendjährige Zionsstreben bilde einen grundlegenden Bestandteil des jüdischen Glaubens. Für eine besondere jüdische politische Presse (vor kurzem wurde eine Zeitschrift zur Stärkung des Faschismus unter den Juden gegründet) sei in Italien kein Bedürfnis vorhanden. In einer zweiten Resolution wird der Rat des Verbandes der Jüdischen Gemeinden Italiens aufgefordert, gemeinsam mit den Rabbinern an der Erstarkung des jüdisch-religiösen Lebens und der Verbreitung jüdischer Kultur unter den Juden Italiens zu arbeiten und die erforderlichen Mittel zur Durchführung dieser Kulturarbeit zur Verfügung zu stellen. Die religiösen Führer haben alle Maßnahmen zur Förderung traditionell-religiöser Eeziehung der Jugend, insbesondere der weiblichen Jugend, zu treffen. Die Konferenz schloß mit einem Treuegelöbnis für den König und den Führer der Regierung. Türkei. Die Lage in Thrazien. Konstantinopel, 21. Juli. Die Zahl der infolge der Ausschreitungen im Dardanellen-Gebiet, in der Gegend von Adrianopel, Rodosto, Chairabolu, Keschan, Uzun-Köprü, Kirklareli u. v, a. in Konstantinopel eingetroffenen Flüchtlinge wird auf 4000 bis 5000 geschätzt. Ein großer Teil der Flüchtlinge ist auf Unterstützung durch die jüdischen Wohlfahrtseinrichtungen angewiesen. Nur sehr wenige thrazische Juden haben sich bisher entschlossen, der in einem Communique der Regierung ausgesprochenen Aufforderung, in ihre Heimatorte zurückzukehren, Folge zu leisten. Einige jüdische Familien, die nach der Erklärung des Ministerpräsidenten Ismet Pascha in die Stadt Uzun-Köprü zurückgekehrt sind, wurden bald nach ihrer Rückkehr wieder zum Verlassen der Stadt gezwungen. Sie haben sich telegraphisch mit einer Beschwerde an den Ministerpräsidenten gewandt. Die jüdischen Notablen von Stambul haben eine Sammlung eingeleitet, aus deren Erträgnis ein Aeroplan als Geschenk der türkischen Judenheit an die türkische Armee erbaut werden soll. Palästina. Stavsky freigesprochen. Jerusalem, 20. Juli. Der Jerusalemer Appellationsgerichtshof unter dem Vorsitz des Oberrichters MacDonnell hat am 20. Juli vormittags das Urteil in dem zur Revision des am 8. Juni gefällten Todesurteils gegen Abraham" Stavsky wegen Mitschuld an der Ermordung Dr. Arlosoroffs eingeleiteten Berufungsverfahren verkündet. Das Urteil des Berufungsgerichtes spricht Stavsky frei, Der Wortlaut der Urteilsbegründung ist noch nicht bekanntgegeben. Jerusalem, 21. Juli, In der Entscheidung, die der Vorsitzende des Jerusalemer Appellationsgerichtshofes Oberrichter Macdonnell im Berufungsverfahren gegen die Verurteilung Abraham Stavskys zum Tode gefällt hat, werden die einzelnen Anfechtungsgründe erörtert und zum Teil anerkannt, zum Teil abgelehnt. Ausschlaggebend für die Freisprechung Stavskys war es, daß das Gericht den vom paläs tinensischen Recht für die Verurteilung eines Angeklagten vorgeschriebenen ergänzenden zweiten Zeugenbe- .weis nicht als erbracht erachtete. Dagegen wird in dem neuen Urteil betont, daß die Aussage Frau Arlosoroffs, die in Stavsky einen der Attentäter erkannt haben will, nicht als erschüttert anzusehen sei, und daß sie vor einem Gericht in England zur Verurteilung ausgereicht hätte. In der Entscheidung des Oberrichtes MacDonnell heißt es: „Ich kann nicht der Ansicht zustimmen, daß die Vorinstanz dadurch, daß sie es unterließ, die Einzelheiten des Untersuchungsergebnisses auseinanderzusetzen, ihr Urteil ungültig gemacht hat, wenn es auch bedauerlich ist, daß sie diese Einzelheiten nicht anführte. Ich kann nicht der Ansicht zustimmen, daß die Identifizierung Stavskys durch Frau Arlosoroff durch die Mithilfe Inspektor Staffords ungültig gemacht wurde, wenn diese auch bedauerlich ist. Bei allem Respekt vor dem widersprechenden Urteil eines Assisen bin ich der Ansicht, daß die Annahme sexueller Motive für das Verbrechen eine bloße Hypothese ist. In England wäre die Zeugenaussage von Frau Arlosoroff allein ausreichend gewesen, hier aber ist eine Erhärtung durch einen zusätzlichen Zeugenbeweis erforderlich, und diese ist nicht erfolgt. Die Bekundungen der Spurensucher sind unzureichend und damit fällt auch die Beweiskraft der Schramme an Stavskys Hand. Die Zeugenaussage Mosche Weisers ist widerspruchsvoll und als Erhärtung unzureichend. Ich kann nicht der Ansicht zustimmen, daß die Erinnerung an einen flüchtigen Augenschein nach drei Wochen ein ausreichender Beweis zur Erhärtung der Aussage Frau Arlosoroffs ist. Da demnach ein erhärtender Beweis nicht vorhanden ist, kann die Verurteilung aufgehoben werden; die Berufung wird zugelassen, der Beschuldigte freigesprochen." Die Richter Baker und Dr. Freitas schlössen sich der Entscheidung des Vorsitzenden an. Bei der Verkündung der Freisprechung Stavskys spielten sich im Gerichtssaal stürmische Szenen ab. Stavsky nahm das Urteil mit dem Rufe „Es lebe Jabotinski!" auf. Die Angehörigen des Freigesprochenen und viele andere Zuhörer brachen in Freudentränen aus. Die Frage des Legislative Council. — Ein neuer Plan des High Commissioner? Jerusalem, 20. Juli. Die in letzter Zeit immer wieder verbreiteten Gerüchte über die bevorstehende Errichtung eines Legislative Council in Palästina haben in der Mitteilung einer Jerusalemer Zeitung festere Form angenommen. In dieser Veröffentlichung wird ein angeblicher Plan über die Einsetzung der gesetzgebenden Körperschaft dargelegt, den der High Commissioner bei seinem bevorstehenden Aufenthalt in England mit dem Minister für die Kolonien und anderen ständigen Beamten des Colonial Office erörtern will. Im September soll dann eine offizielle Verlautbarung der Palästinaregierung über den Legislative Council erfolgen, ^n13f. Wie die Zeitung zu melden weiß, soll sich der Rat aus 20 Mitgliedern zusammensetzen. Den Vorsitz wird der High Commissioner führen. 8 Sitze sollen den Mohammedanern, 4—6 den Juden, 2 den Christen und 4 den englischen Leitern der Regierungs-Departments eingeräumt werden. Sämtliche Mitglieder des Rates werden nicht gewählt, sondern ernannt. Die Funktion der Körperschaft soll eine rein beratende, keineswegs gesetzgebende sein. Bekanntlich setzt die jüdische Bevölkerung der Errichtung eines Legislative Council energischen Widerstand entgegen, während sie von den Arabern als erster Schritt zur Selbstregierung und einem „freien arabischen Palästina" angesehen wird. Wichtige Gerichtsentscheidung zur Frage der illegalen Einwanderung nach Palästina. Jerusalem, 20. Juli. Das Jerusalemer Gericht hat zur Frage der Folgen illegaler Einwanderung nach Palästina ein Urteil von grundsätzlicher Bedeutung gefällt. Gegen die aus Rußland stammenden Boris G o m p o 1 s k i und Meier R e z n i c k war ein Ausweisungsbefehl ergangen. Die beiden waren im Juli 1933 aus Palästina ausgewiesen worden, kamen aber am 28. August auf Grund von Einwanderungs-Zertifikaten, die sie in Triest erhalten hatten, nach Palästina zurück. Ihre Rückkehr erfolgte somit vor der Veröffentlichung der neuen Einwanderungsvorschriften vom 31. August, denen zufolge aus Palästina wegen illegaler Einwanderung Ausgewiesene nicht mehr zurückkehren dürfen. Das Gericht entschied, daß diese Verordnung nur auf solche Personen anzuwenden ist, die nach dem 31. August zurückkehren. Bezüglich der anderen gelten die früheren Vorschriften, auf Grund derer die Anklage spätestens drei Monate nach verübter Gesetzesverletzung erfolgen muß. Der Ausweisungsbefehl gegen Gompolski und Reznick wurde als ungültig erklärt. Stadtratswahlen in Jerusalem voraussichtlich Ende August. Jerusalem, 21. Juli. Aus zuverlässiger Quelle wird berichtet, daß die Wahlen zum Stadtrat von Jerusalem voraussichtlich Ende August stattfinden werden. Die Behörden sind gegenwärtig mit der Zusammenstellung der Wählerliste beschäftigt. Nach ihrer Fertigstellung und Veröffentlichung wird eine etwa vierzehntägige Reklamationspflicht bestimmt werden, in der Beschwerden über Nichteintragung in die Wählerliste vorgebracht werden können. Wird Petach Tikwah Stadtgemeinde? Jerusalem, 20. Juli. Es verlautet, daß in Regierungskreisen gegenwärtig der Plan, die jüdische Kolonie Petach Tikwah zur Stadtgemeinde zu erheben, erwogen wird. Petach Tikwah, das 1878 von Juden aus Jerusalem gegründet wurde, trägt schon seit längerer Zeit den Charakter eines Landstädtchens und bildet mit seinen 16.000 Einwohnern und seinem Jahresbudget von 25.000 Pfund eine für palästinensische Verhältnisse bedeutsame Ansiedlung. Sein Jahresetat ist der fünftirößte nach Tel Awiw, Jerusalem, Jaffa und Haifa. Sollte Petach Tikwah den Status einer Stadtgemeinde erhalten, so wird es nach Tel Awiw die zweite rein jüdische Stadt in Palästina sein. 265.000 Juden leben in Palästina. Jerusalem, 21. Juli. Laut Mitteilung des Statistischen Büros der Jewish Agency in Jerusalem betrug die Zahl der in Palästina lebenden Juden am 1. Juli 1934 rund 265.000 Seelen gegenüber 209.000 im Juli 1933. Demnach hat sich die Zahl der Juden in Palästina im Verlauf eines Jahres um 56.000 Seelen vermehrt. Während der letzten von der Palästinaregierung im November 1931 durchgeführten Volkszählung lebten damals in Palästina 174.610 Juden. Demnach hat sich der Jischuw im Verlauf von 2]/, Jahren um 90.000 Seelen vermehrt. Die Zahl der nichtjüdischen Bevölkerung in Palästina am 1. Juli 1934 wird vom Statistischen Büro der Jewish Agency auf 920.000 geschätzt, davon sind 809.600 Moslems (unter ihnen 66.600 Beduinen), 100.000 Christen und 11,000 Angehörige anderer Konfessionen. /