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Der Israelit · 1934-07-19 · Heft 29 (19.7.1934) · page 2

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der Israelit
Volume
75 (1934)
Issue
Heft 29 (19.7.1934)
Date
1934-07-19
Page
– (sequence 2)
Language
German
Belongs to
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Seite 2 Nr, 29 Der Israelit 19. Juli 1934 Vernehmung des genannten Rechtsanwaltes. Auch die widerspruchsvollen Aussagen der Frau Dr. Arlosoroff besprach der Verteidiger noch einmal. Die nochmalige Vernehmung Medschids und Dr. E 1 i a s h ' s wurde vom Gerichte abgelehnt. Wie in Jerusalem, so war, nach einem hier einlangenden Telegramm aus Warschau, auch in Polen vom Rabbinate angeordnet; daß am Montag halbtägiges Fasten stattfinde und Bittgebete für die Rettung Stavskys verrichtet werden. Tel Awiw, 16. Juli. Montag früh gegen acht Uhr lief der Dampfer „Italia" mit den sterblichen Ueberresten Bialiks in den Jaffaer Hafen ein. Mit dem gleichen Dampfer ist der Dichter vor vier Wochen nach Wien gefahren, wo er Genesung erhoffte, Bilder zeigen Bialik in lebhaftem Gespräche mit dem jüdischen Kapitän des Dampfers Steindler. Nun war es dem gleichen Kapitän beschieden, die Gebeine des Dichters zur letzten Ruhe in die Heimat zurückzuführen. Der „Lloyd Triestino" hat den Transport als Ehrensache und als ein Ausdruck des Beileides mit dem jüdischen Volke kostenlos übernommen. Das Schiff trug die Flagge auf Halbmast. Der Montag wurde im nationalen Judentum in Palästina als Trauertag begangen. Schon vor Zypern übernahm eine Ehrendelegation den Sarg und stellte ihn bei der Ankunft in Tel Awiw in der Stadthalle, die sich gegenüber dem Bialikhaus befindet, auf. Bald begann der Vorbeimarsch an der Bahre, der fünf Stunden andauerte, da aus allen Teilen des Landes Freunde und Verehrer gekommen waren, um vom Dichter letzten Abschied zu nehmen. Um 2 Uhr mittags wurden alle Läden geschlossen und eine Stunde später der ganze Straßenverkehr eingestellt. Um 4 Uhr setzte sich der Trauerzug in Bewegung, der viele Zehntausende in stummer Trauer umfaßte. Alle Straßen und Balkone waren schwarz bedeckt von Menschen, die Arbeit ruhte vollkommen. Gegen 6 Uhr erreichte der Zug den Friedhof, wo die Beisetzung, auf ausdrücklichen Wunsch des Dichters, in aller Einfachheit und unter peinlicher Einhaltung aller religiösen Vorschriften und Bräuche vor sich ging. Wie bei den Feierlichkeiten in Wien, so durfte auch hier keine Rede gehalten werden. Als aber nach hiesigem Brauch der Chasan das tss -Gebet anstimmte, ging tiefe Bewegung durch die Massen, man hörte lautes Schluchzen. Man sah auf den öffentlichen Gebäuden und auch an vielen Privathäusern die blauweiße Fahne mit Trauerflor umhüllt und auch auf Halbmast hängen. Es muß aber stark bezweifelt werden, ob diese keineswegs jüdische Form der Ehrung im Sinne Bialiks war. Aus allen Teilen der Welt, auch aus Deutschland und Polen, kommen Berichte über ergreifende Trauerfeiern, die am Montag zur Stunde des Begräbnisses dort stattgefunden haben. ArIscl\~j\iciisclYe Mischehen. Leipzig, 12. Juli. Der 4. Zivilsenat des Reichsgerichts hat am Donnerstag, entgegen einem Urteile des Karlsruher Oberlandesgerichtes, eine grundsätzliche Entscheidung über die Frage der Anfechtbarkeit arisch-nichtarischer Mischehen auf Grund des § 1333 BGB. bekanntgegeben: Eine solche Ehe ist nach der Entscheidung des Senats nur dann anfechtbar, wenn bei Abschluß der Ehe dem einen Teil die Zugehörigkeit des anderen Teiles zur jüdischen Rasse nicht bekannt war. Im vorliegenden Falle aber kann die Ehe nicht angefochten werden. Der anfechtende Teil hat die Zugehörigkeit des anderen Teiles zur jüdischen Rasse gekannt. Das EhLreiikreu^. In den Bestimmungen über das vom Reichspräsidenten Hindenburg gestiftete Ehrenkreuz für Kriegsteilnehmer heißt es u. a.: „Als Kriegsteilnehmer gilt jeder Reichsdeutsche, der auf deutscher Seite oder auf Seite der Verbündeten Kriegsdienste geleistet hat. Frontkämpfer ist jeder reichsdeutsche Kriegsteilnehmer, der bei den fechtenden Truppen an einer Schlacht oder an einer Belagerung teilgenommen hat." Mit diesen Sätzen ist klar ausgesprochen, daß es bei der Verleihung des Ehrenkreuzes einen Unterschied nach Rasse und Konfession nicht gibt und daß dabei alle Staatsbürger, auch Juden, die selbst am Kriege teilgenommen oder ihre nächsten Angehörigen im Kriege verloren haben, völlig gleichgestellt sind. Der status quo an der Klagemauer- Durchgang zum Platz der Omar-Moschee wird geschlossen, deutsame Entscheidung des Distrikts-Kommissars, Eine be- Der Distriktskommissar von Jerusalem hat eine bedeutsame Entscheidung zur Erhaltung des Status quo an der Klagemauer getroffen. Er hat angeordnet, daß die von den Mohammedanern vor einem halben Jahr in der Umfassungsmauer des Platzes vor der Klagemauer geöffnete Tür, die zu dem Platz führt, auf dem die Omar-Moschee steht, wieder geschlossen werde. In dem Befehl des Distriktskommissars heißt es, die Oeffnung der Tür sei unzulässig, weil sie eine Verletzung des Status quo darstellt. Gegen die baulichen Veränderungen an der Klagemauer, die 1928 begonnen haben, ist von jüdischer Seite immer wieder schärfster Protest erhoben worden. Durch die Oeffnung der Tür zum Platz der Omar-Moschee war der Raum vor der Klagemauer, auf dem die Juden von altersher ihre Gebete verrichten, zu einem Durchgangsweg geworden, wodurch die Andacht der Beter in erheblichem Maße gestört wurde. Eine Judendebatte im griechischen Senat- Während die griechischen Blätter die Judenausweisungen und Verfolgungen an den Dardanellen weidlich gegen die Türkei ausnützen, wagt es der ehemalige Minister im Venizelos-Kabinett, Jasonides, in der Senatsversammlung mit den rüdesten Verdächtigungen und Verleumdungen der Juden hervorzutreten. Der Ministerpräsident Tsaldaris sah sich darauf veranlaßt, eine Erklärung abzugeben, die ein Ehrenzeugnis, für die vaterländische Gesinnung der jüdischen Bevölkerung und ihre staatsbürgerliche Tugenden darstellt. „Die Juden", sagte der Ministerpräsident, „bilden ein wertvolles und aufbauendes Element der Bevölkerung. Als gute Söhne des Vaterlandes, verdienen sie es nicht, in einem po-' litischen Ghetto abgesondert zu werden. Eine volle Gleichberechtigung der Juden muß im. Interesse- Griechenlandes proklamiert und durchgeführt werden." Er verteidigte im weiteren die Aufhebung des eigenen Wahlkatastersfür die jüdischen Bürger Griechenlands und ihre Einreihung in die allgemeinen Wählerlisten. Die Unterbringung von Akademikern aus Deutschland im Ausland* Der Oberkommissar für Auswanderer-Fürsorge, James G. Macdonald veröffentlicht Mitteilungen über die Ergebnisse einer am 4. und 5. Juli in London abgehaltenen Tagung der internationalen Sachverständigen-Kommission für die Probleme der aus Deutschland ausgewanderten Akademiker. Die Kommission bildet einen Teil des vom Oberkommissar geschaffenen Hilfsapparats. Im Verlauf, der Beratungen ergab sich vor allem, daß die meisten der entlassenen Gelehrten und der vorzeitig von den Hochschulen abgegangenen Studenten Stellungen finden können, falls entsprechende Mittel zur Verfügung gestellt werden; vielen Angehörigen freier Berufe könnte bei Kooperation der verschiedenen Hilfseinrichtungen unter Leitung des Oberkommissariats die Gründung einer neuen Existenz ermöglicht werden. Man erwartet, daß im Juli 1935 Universitäten und ähnliche Lehranstalten 140 Gelehrte aufgenommen haben werden, weitere 150 werden in Forschungs-Laboratorien von Industrieunternehmungen, in Krankenhäusern usw. Anstellung/ finden. In den Besprechungen wurde zum Ausdruck gebracht, daß durch die Neugestaltung der Verhältnisse in Deutschland die Gruppe der Akademiker und der Angehörigen freier Berufe am stärksten betroffen worden ist. Ueber 1300 Hochschullehrer und wissenschaftliche Beamte hätten ihre Stellungen verloren; von ihnen seien 600 bis 700 ausgewandert oder dürften innerhalb der nächsten Monate auswandern. Von den Angehörigen der freien Berufe seien 5200 bis 5500 genötigt gewesen auszuwandern, weil sie ihren Lebensunterhalt nicht mehr verdienen konnten. Etwa 7000 Studenten mußten vor Abschluß ihrer Studien die Universitäten und Hochschulen verlassen. Von ihnen haben sich 1500 bis 1600 nach dem Ausland gewandt. Die Gesamtzahl der Akademiker und Angehörigen der freien Berufe, die vor der Notwendigkeit stehen, sich im Auslande eine neue Existenz zu suchen, betrage somit über 7500. Was die Unterbringung der übrigen Akademiker betrifft, so könne als sicher angenommen werden, daß weitere 130 Gelehrte dank der Tätigkeit von Organisationen wie dem Akademischen Hilfsrat und dem Hilfskomitee für entlassene deutsche Gelehrte mit Hilfe von Zuschüssen we:den arbeiten können. Demnach würden bis zum Juli 1933 420 aus Deutschland ausgewanderten Gelehrten die Möglichkeit verschafft worden sein, ihre Arbeit fortzusetzen. Die Kommission habe beschlossen, alle Anstrengungen zu machen, um Forschungsstipendien zu schaffen und Forschungsgemeinschaften zu organisieren. Bei genügender Unterstützung durch die Oeffentlichkeit und gewisse Stiftungen werde auch dadurch einegroße Zahl von Wissenschaftlern versorgt wer' den können.

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