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Der Israelit · 1934-05-31 · Heft 22 (31.5.1934) · page 9

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Journal
Der Israelit
Volume
75 (1934)
Issue
Heft 22 (31.5.1934)
Date
1934-05-31
Page
– (sequence 9)
Language
German
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*r «Mfc.— - port von Gep^cF:., Hausgerät, von Maschinen und Instrumenten. Für viele Tausende wurde ein umfang reicher Briefwechsel mit Behörden, Gemeinden und Hilfskomitees geführt. Der Hilfsverein betrachtet es als seine Pflicht, denen, die den schweren Entschluß gefaßt haben, ihr Vaterland zu verlassen, bei der Gründung einer neuen Existenz zu helfen. Der Hilfsverein berät Auswanderer nach allen Ländern mit Ausnahme von Pa lästina. Bisher hat er bei der Auswanderung nach 34 überseeischen Ländern mitgewirkt. Ein erschöpfendes Referat erstattete sodann der Generalsekretär des Hilfsvereins Dr. Mark Wischnitzer über die Arbeit des Hilfsvereins im Jahre 1932. Er schilderte eingehend die weitverzweigte Be ratungs- und Fürsorgearbeit des Vereins in Auswan derungs- und Ansiedlungsmöglichkeiten in überseeischen Ländern und berichtete über die ersten Erfolge, die auf dem Gebiet der Seßhaftmachung jüdi scher Auswanderer aus Deutschland in überseeischen Ländern bereits erzielt werden konnten. Rabbiner Dr. Leo B a e c k , der Vorsitzende des Zentralausschusses der deutschen Juden für Hilfe und Aufbau, dankte der Leitung des Hilfsvereins für die geleistete Arbeit, ebenso Rabbiner Dr. Hildesheimer, der auch Anregungen für die neue Arbeit gab. Die statutenmäßig ausscheidenden Mitglieder des geschäftsführenden Ausschusses wurden einstimmig wiedergewählt. Juden als Pfleger jüdischer Mündel. Breslau, 17. Mai. Ein Breslauer jüdischer Rechtsanwalt war Pfleger eines jüdischen Mündels. Nachdem gegen ihn ein Vertretungsverbot erlassen worden war, wurde er vom Amtsgericht mit Rücksicht hierauf aus seinem Amt als Pfleger entlassen. Die Entscheidung des Amtsgerichts wurde vom Landgericht bestätigt. Das Kammergericht hob die Entscheidung des Landgerichts auf und wies zur Prüfung der Frage, ob etwa sonstige Bedenken gegen die Beibehaltung der Pflegschaft, die dem früheren Anwalt auch als Privatperson belassen werden kann, die Sache an das Landgericht zurück. Dieses kam erneut zur Zurückweisung der Beschwerde gegen die Entlassungsverfügung des Amtsgerichts mit einer Begründung, der wir, nach der „Jüdischen Zeitung", folgendes entnehmen: „Die Pflegebefohlene ist zwar ebenso wie der Pfleger nichtarisch. Das berechtigt sie aber nicht dazu, die Bestellung eines nichtarischen Pflegers zu verlangen. Sie lebt als Angehörige eines rassefremden Volkes in Deutschland, ebenso wie die Angehörigen einer nationalen Minderheit. Diese Feststellung ist schon allein dadurch geboten, daß gerade die Angehörigen der jüdischen Rasse nach dernationalsozialistischen Revolution ausnahmslos die Rechte für sich in Anspruch genommen haben, die nach völkerrechtlichen Verträgen den nationalen Minderheiten zustehen. Es ist für das beschließende Gericht offenkundig, daß fast alle Juden, die ihren Wohnsitz in Oberschlesien gehabt hatten, diese Rechte für sich in Anspruch nehmen, soweit sie sich davon eine Förderung ihrer Interessen versprechen. Wenn die Juden im übrigen Deutschland wiederholt dieser Auffassung ihrer in Oberschlesien wohnhaften Rassegenossen widersprochen haben, so entsprechen diese Aeußerungen nicht ihrer wirklichen Meinung. Solche Auslassung ist nur daraus erklärlich, daß sie selbst diese Rechte nicht für sich haben in Anspruch nehmen können, während sie befürchteten, daß durch die Beanspruchung dieser Rechte seitens ihrer oberschlesischen Rassegenossen ihre eigenen Interessen beeinträchtigt werden könnten. Es wäre sonst nicht ersichtlich, aus welchem Grunde gerade bei den oberschlesischen Juden eine ganz andere Geistesrichtung und Einstellung zum deutschen Staate herrschen sollte, als bei den übrigen in Deutschland ansässigen Juden. Diese Grundeinstellung dieser jüdischen rassischen Minderheit beweist, daß sich das Judentum entgegen seinen früheren Erklärungen bewußt außerhalb des Deutschtums stellt. Besethen aber solche Spannungen zwischen der Minderheit und dem Staatsvolk im allgemeinen, so erfordern die Interessen der Pflegebefohlenen es, daß diese Spannungen beseitigt würden. Ihre Nichtbeseitigung würde das Interesse der Pflegebefohlenen gefährden und zwar auch hier, wo es sich lediglich um eine Vermögensverwaltung handelt. Diese Feststellung wird augenscheinlich durch die Tatsache bewiesen, daß alle jüdischen Unternehmer, die auf einen Verkehr mit Behörden oder der Oeffentlichkeit schlechthin angewiesen sind, deutsche Betriebsleiter gewählt haben, um nicht selbst oder durch jüdische Betriebsleiter am öffentlichen Verkehre teilnehmen zu. müssen. Das ist offenbar geschehen, um die eigenen Interessen nicht zu gefährden. Gerade der Beschwerdeführer erscheint aber un geeignet dazu, die Spannungen auszugleichen, die zwischen der Pflegebefohlenen als einer Angehörigen einer rassischen Minderheit und dem deutschen Volke und seinen Volksgenossen bestehen. Er ist durch die nationalsozialistische Revolution aus seiner Lebensstellung, ja überhaupt aus seinem Berufe herausgerissen worden. Es ist offenkundig, daß ihm wie anderen Juden in gleicher Lage diese Ereignisse jede Objektivität in seiner Einstellung zum deutschen Volke genommen haben, jene Objektivität, die dazu erforderlich sei, um das Vermögen der Pflegebefohlenen in ihrem wohlverstandenen Interesse zu verwalten. Die Vermögensverwaltung erfordert, wie bereits festgestellt, einen ständigen Verkehr mit Behörden, insbesondere den Gerichten und anderen öffentlichen Stellen. Der Beschwerdeführer wird bei der Abwicklung dieses Verkehrs nicht unbefangen sein können. Er wird entweder die Interessen der Pflegebefohlenen nicht mit der Entschiedenheit vertreten, mit der es ein deutscher Pfleger tun würde, weil er befürchtet, aus seinem Auftreten als Pfleger persönliche Nachteile zu erfahren, oder aber er wird die Vermögensverwaltung so führen, daß dadurch feindliche Spannungen zwischen der Pflegebefohlenen und dem deutschen Volke entstehen. In beiden Fällen sind die Interessen der Pflegebefohlenen gefährdet." Die hiergegen erneut eingelegte Beschwerde führte wiederum zur Aufhebung des Beschlusses des Landgerichts und zur Zurückweisung an die Vorinstanz. Oesterreich. Die erste Aguda-Hachscharah in Oesterreich. Wien, 22. Mai. Die Landeszentrale für Palästina-Angelegenheiten der A. J. in Oesterreich hat eine große Hachscharah-Kolonie geschaffen. Ein jüdischer Grundbesitzer im Burgenland hat seine Besitzungen der A. J. zur Verfügung gestellt. Der erste Transport in die Kolonie wird in den allernächsten Tagen erfolgen. Die A. J. konnte den jungen Kolonisten Zertifikate in sichere Aussicht stellen. (J. P. B.) Jüdische Vertreter in den Ausschüssen der Wiener Bürgerschaft. Wien, 22. Mai. Bei der Konstituierung der Wiener Bürgerschaft wurde der Vertreter der Judenheit, Dr. Jakob Ehrlich, in den Heimatausschuß und der Präsident des Gremiums der Wiener Kaufmannschaft, Leopold Langer, in den Haushaltsausschuß gewählt. Beth Jakob-Inspektionsreise von Dr. Deutschländer. Wien, 23. Mai. Wie bereits kurz gemeldet worden ist, hat der Leiter der allgemeinen Beth Jakob-Zentrale, Dr. Deutschländer, einige der neugegründeten Beth Jakob-Schulen in der Slowakei erstmalig besucht. In Anwesenheit des Schulvorstandes fanden Prüfungen statt, und zwar in Neutra, wo Frl. Steinberg unterrichtet, in Topolczany (Lehrerin Frl. Mehr), in Nowe- Zamky (Frl. Flora Silbermann), in Kosice (Frl. Roos), und in Presov (Frl. Margit Silbermann). Die Prüfungen zeigten das erfreuliche Wachstum in der Bewegung und eine ebenso erfreuliche Anteilnahme weitester Kreise an der Beth Jakob-Idee. Dies kam auch in den überaus anerkennenden Worten zum Ausdruck, die die Herren Oberrabbiner der genannten Städte, ohne Ausnahme, an den Inspizienten richteten. Die Ortsgruppen der Agudas Jisroel und die Kuratorien von Beth Jakob benutzten die Anwesenheit von Dr. Deutschländer, um an den Abenden größere Gemeindeversammlungen einzuberufen, in welchen der Referent über das Chinuch-Problem im Allgemeinen und über das Erziehungswesen in Erez Jisroel im Besonderen wirkungsvoll sprach. Das Ritualmordmärchen vor einem Wiener Gerichte. Wien, 27. Mai. Am 26, Mai fand in Wien die erste Verhandlung in einem Prozeß statt, in dem — zum ersten Male in der Geschichte — nicht Juden, sondern zwei Katholiken, der verantwortliche Redakteur der „Gerechtigkeit", Franz Weniger und Frau Irene Har a n d den Nachweis erbringen wollen, daß die Ritualmordbeschuldigung eine Lüge ist und die zu Ihrer Begründung herangezogenen gefälschten Talmudzitate eine Verunglimpfung des Talmud darstellen. Gleichzeitig sollen die „Protokolle der Weisen von Zion" als Fälschung dargetan werden. Frau Irene Harand, die Führerin der gegen den Antisemitismus gerichteten, von Nichtjuden getragenen „Harand-Bewegung", hatte auf wiederholte schwere Verleumdungen und Beschimpfungen des Judentums durch ein in Oesterreich erscheinendes antisemitisches Blatt mit einem Artikel geantwortet, in dem sie die betreffende Zeitung wegen Wiederholung der Ritualmordbeschuldigung, Berufung auf die angeblichen Protokolle der Weisen von Zion und Verunglimpfung des Talmud der Lüge und Verleumdung geziehen hatte. Das angegriffene Blatt erhob eine Presse-Ehrenbeleidigungsklage gegen die Verfasserin des Artikels und den verantwortlichen Redakteur Franz Weniger. In der vor dem Oberlandsegerichtsrat Dr. Kunze durchgeführten Verhandlung erklärte der Vertreter der Angeklagten, daß diese den Wahrheitsbeweis für die in dem Artikel erhobenen Beschuldigungen antreten. Sie beantragen die Einholung eines Gutachtens des erzbischöflichen Ordinariats, der theologischen Fakultät der Wiener Universität und anderer Autoritäten darüber, daß die Ritualmordbeschuldigung eine Verleumdung ist, die Protokolle der Weisen von Zion gefälscht sind, und daß es eine schwere Verunglimpfung des Talmuds bedeute, wenn behauptet werde, der Talmud schreibe den Juden Ausbeutung und Bewucherung der Nichtjuden vor. Der Richter gab dem Antrag der Verteidigung auf Zulassung des Wahrheitsbeweises statt. Damit hat der Prozeß eine über den lokalen Rahmen weit hinausgehende Bedeutung erlangt. Der Aufrollung der Ritualmordlegende und der von antisemitischer Seite gegen den Talmud immer wieder erhobenen Beschuldigungen in öffentlicher Gerichtsverhandlung wird mit Spannung entgegengesehen. Schweiz. Der Palästina-Jahresbericht an die Mandatskommission. G e n f, 28. Mai. Der Jahresbericht der Mandatarmacht über die Verwaltung Palästinas im Jahre 1933 ist der Mandatskommission, die am 30. Mai zu einer Tagung in Genf zusammentritt, zugegangen. Das 300 Druckseiten umfassende Buch wird am 14. Juni in London veröffentlicht werden. Die Mandatskommission wird sich in ihrer Maitagung auch noch mit anderen Falästinafargen, u. a. auch mit der Petition der Agudas Jisroel in Sachen der Gemeindeordnung in Palästina zu befassen haben. Es liegen ihr ferner auch mehrere arabische Petitionen über die jüdische Einwanderung vor. Polen. Die Ausschreitungen in Polen dauern fort. Warschau, 28. Mai. Die Unruhen sind noch nicht zum Abschluß gekommen. In Bialystok wurde bei einem Ueberfall wiederum ein jüdischer Weber so schwer mißhandelt, daß er im Spital seinen Verletzungen erlag. Seine Braut, die beim Ueberfall zugegen war und mehrere andere Juden, die dem Ueberfallenen zu Hilfe kommen wollten, wurden ebenfalls schwer verletzt. Die Bestattung des Opfers war eine ergreifende

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