Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 75 (1934)
- Issue
- Heft 21 (24.5.1934)
- Date
- 1934-05-24
- Page
- – (sequence 8)
- Language
- German
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Seite 8 Nr. 21 Der Israelit 24. Mai 1934 Welt abhalten lassen. „Alle Drohungen des jüdischen Volkes in der Welt gegen unseer Rassegesetzgebung werden nicht hindern, daß wir auch hier voll und ganz den Weg der Entwicklung weiterschreiten werden. Es darf ein Jude an maßgeblicher Stelle des deutschen Rechtslebens künftig nicht mehr wirksam sein." Dezernat iür Handelsvertreter. Berlin, 17. Mai. Nachdem die jüdischen Handelsvertreter in den neuen allgemeinen Handelsvertreterverband, den Reichsverband deutscher Handelsvertreter und Geschäftsreisender, der auf dem Arierprinzip fußt, nicht aufgenommen werden, ist bei der Reichsvertretung der deutschen Juden ein Handelsvertreterausschuß gebildet worden. Gleichzeitig wurde im Auftrage der Reichsvertretung beim Central-Verein deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens E. V. ein Dezernat für Handelsvertreter errichtet, das allen jüdischen Handelsvertretern, unabhängig davon, welche inner- . jüdische Richtung der einzelne hat, zur Verfügung steht. Der Handelsvertreter-Ausschuß der Reichsvertretung hat die Aufgabe, die für den Handelsvertreterberuf in Betracht kommenden allgemeln-wirtschaftspolitischen Fragen zur Bearbeitung im Rahmen der Gesamtwahrung der jüdischen Interessen durch die Reichsvertretung zu behandeln. Das Dezernat wirkt im Interesse aller jüdischen Handelsvertreter für die Sicherung und Förderung ihrer Existenz- und Betätigungsmöglichkeit und dient der beruflichen Unterrichtung und Beratung des einzelnen jüdischen Handelsvertreters. Endlich wird sich das Dezernat die Betreuung von in Not geratenen jüdischen Handelsvertretern und der Hinterbliebenen von verstorbenen Handelsvertretern angelegen sein lassen. Das Dezernat wird innerhalb des C. V. der Syndikus des Centraiverbandes Deutscher Handelsvertreter-Vereine, Diplomkaufmann A. Juliusburg, innehaben. Schankkonzessionen iür Juden. Mannheim, 23. Mai. Der Mannheimer Bezirksrat hatte einem Gastwirt die Erlaubnis zum Betriebe einer Gastwirtschaft versagt, weil er als Jude zur Führung der Gastwirtschaft nicht geeignet erscheine. Der Verwaltungsgerichtshof hat auf Klage des Wirts die Entschließung des Bezirksrats aufgehoben. In der Begründung wird u. a. ausgeführt, daß nach der Rechtslage und nach der Rechtsauffassung höchster Regierungsstellen und Gerichte die des Schutzes der deutschen Gesetzgebung überhaupt würdigen Juden in Deutschland diesen Schutz der Gesetze genießen und gerade auf dem Gebiete der freien Wirtschaft und damit auch des Gewerbes nicht anders behandelt werden sollen als nach Maßgabe des geltenden Rechts. Daraus folge aber, daß die Eigenschaft als Jude allein nicht genügen könne und nicht geeignet sei, die Annahme zu rechtfertigen, daß ein Jude die für den Gewerbebetrieb eines Schankwirts erforderliche Zuverlässigkeit nicht besitze. Die Ausübung des Schankgewerbes besitze zwar die Besonderheit, daß es sich hier auch um Wahrung polizeilicher Gesichtspunkte handle. Aber auch nach dieser Richtung könne eine persönliche Unzuverlässigkeit nicht von vorneherein unterstellt werden. Eben so wenig sei es angängig, etwa die Grundsätze des § 3 des Berufsbeamtengesetzes auf diese Fälle anzuwenden (wobei der betreffende Wirt übrigens als Frontkämpfer untre die Ausnahmebestimmung des § 3 Abs. 2 gefallen wäre). Der Bezirksrat hatte seine ablehnende Entscheidung auch darauf gestützt, daß die betreffende Gastwirtschaft ein fast ausschließlich von Juden besuchtes Lokal sei; damit sei, so meinte der Bezirksrat, keine hinreichende Gewähr für die Zuverlässigkeit des Wirtes gerade für dieses Lokal gegeben. Auch dieser Auffassung ist der Verwaltungsgerichtshof nicht gefolgt: Die Sorge dafür, daß ein Lokal nicht zum Sammelpunkt staatsfeindlicher Bestrebungen werde, sei Aufgabe der Polizei. Sollte sich je ergeben, daß sich unter Duldung des Wirts in der Wirtschaft staatsfeindliche Bestrebungen geltend machten, so wären Tatsachen gegeben, welche die Unzuverlässigkeit des Wirtes im Sinne des § 2 Abs, 1 Ziff. 1 des Gaststättengesetzes dartun würden, und die dann der Polizei ein Einschreiten gemäß: § 12 des Gaststättengesetzes mit. dem Ziele der Erlaubnisentziehung sofort ermöglichten. Aber der Umstand, daß.: fast ausschließlich Juden in der betreffenden Wirtschaft verkehrten, könne nicht etwa zu der Folgerung führen, daß. der Wirt nicht auch Jude sein, dürfe. Solange die Gesetzgebung ein Verbot der Erlaubniserteilung für das Wirtsgewerbe an Nichtarier nicht ausspreche, sei es aus Rechtsgründen nicht möglich, einen Juden wegen seiner Eigenschaft als Jude von diesem Gewerbe auszuschließen, zumal da auch gerade das Wirtsgewerbe, im Gegensatz zu zahlreichen' anderen Berufen mit Nichtariern keineswegs übersetzt sein dürfte. Oesterreich. Ein weltlicher Vertreter des Judentums, in der „Wiener Bürgerschaft". Wien, 16. Mai. Der Bürgermeister von Wien, Dr. Schmitz, hat soeben die* 64 Mitglieder der Wiener Bürgerschaft, die nach der neuen Verfassung an die Stelle des Gemeinderats tritt, ernannt. Neben Vertretern der katholischen und der protestantischen Kirche wurde als Vertreter der Wiener Judenheit der Rechtsanwalt und ehemalige jüdischnationale Gemeinderat der Stadt Wien, Hauptmann a. D. Dr. Jakob Ehrlich in die Bürgerschaft berufen. Neben ihm ist noch ein zweiter Jude Mitglied der Bürgerschaft, nämlich Gremialpräsident Langer, aber nicht als Vertreter der Juden, sondern als Repräsentant eines der Wirtschaftskreise. Der ursprüngliche Plan, den Wiener Oberrabbiner Dr. Feuchtwang als Vertreter des Judentums für die Wiener Bürgerschaft vorzuschlagen, wurde mit der Begründung fallen gelassen, daß in der Bürgerschaft nicht allein religiös-jüdische, sondern auch andere Belange wahrzunehmen seien. Palästina. Jüdische und arabische Arbeit in den jüdischen Orangenpflanzungen. Jerusalem, 11, Mai. Die Jewish Agency veröffentlicht eine Statistik der in den jüdischen Orangenpflanzungen Palästinas beschäftigten jüdischen und arabischen Arbeitskräfte. Aus dieser Statistik geht hervor, daß Ende Februar in 1044 jüdischen Orangenplantagen 6800 jüdische und 4548 arabische Arbeiter tätig waren. Nur 14 von 25 Kolonien verwenden ausschließlich jüdische Arbeiter. High Commissioner, Sir Arthur Wauchope, hat sich in Begleitung des politischen Dezernenten der Palästinaexekutive Mosche Shertok im Flugzeug nach Chedera begeben, um die dortigen Kolonisationsarbeiten zu inspizieren. Der Arlosoroif-Prozeß, Jerusalem, 22. Mai. Ein Araber namens S u b h i soll in der Bestechungsangelegenheit vermittelt haben. Er bestätigt die Aussagen Abdul Medschids dahin, daß man ihn gedungen hätte, Medschid und Issa zu überreden, daß sie die Schuld am Arlosbroffmord auf sich nehmen. Subhi ist mit einer orientalischen Jüdin .verheiratet und beherrscht die hebräisceh Sprache. Unter den weiteren Zeugen ist von Interesse die Aussage Hauptmann Rices, der alle Einzelheiten über das Geständnis Abdul Medschids und die Rücknahme desselben mitteilt. Am 16. Mai wird vor der Verhandlung bekanntgegeben, daß das Gericht die Freilassung Achi Meirs verfügt habe ... Achi Meir galt auf Grund seiner Reden, Artikel und Tagebücher als der intellektuelle Urheber der revisionistischen Verschwörung bei denen, die an eine solche glaubten. Die Bekanntmachung seiner Freilassung machte deshalb den größten Eindruck. Die Verhandlung wird in der Form einer zum Teile scharfen Auseinandersetzung zwischen dem Hauptmann Rice und dem Verteidiger fortgesetzt. Er, Rice, habe keinen. Kontakt mit den Nachforschungen der Histadruth. unterhalten. Er habe gelegentlich Frau Arlosoiioff, erlaubt,, Rosenblatt ins Gewissen, zu. reden, daß, er. seine. Hinter,männeri angebe. Auf die Frage, wer Rosenblatt angezeigt habe und ob es, seine Freundin Rifka, Feig.itn gewesen, sei, bleibt er die Antwort schuldig. Von, einer Aeuß.erung der Frau; Arlosoroff, Araber hätten die Tat begangen, wtüßte er nichts, er sei aber auch allen Verdachtsmomenten nach dieser Richtung hin. nachgegangen, so seien 25, verschiedene Spur,en verfolgt und bis Aegypten und. Syrien Nachforschungen, angestrengt worden. Rice gibt zu, daß. man in Sachen, von Medschid mehr Zeugen, hätte vorladen können, er habe aber darauf verzichtet, weil er von vornherein der Selbstbeschuldigung; der Araber keine große Bedeutung beigemessen, hätte. (Bewegung im Publikum.) Er habe aber in keiner Weise versucht, Medschid zum Widerruf seines Geständnisses zu bewegen. Rice gibt zuletzt zu, daß die Feigin. ihm, gesagt hatte, Rosenblatt habe, ihr gegenüber einiges eingestanden. Der Rest des Tages wird mit Vernehmung von nebensächlichen Zeugen, Handschriftsachverständigen und der Verlesung der Tagebücher Achi Meirs, in denen sich starke und scharfe Ausdrücke gegen Histadruth, aber auch gegen die zionistische Organisation und ihre Einrichtungen befinden. Auf Grund dieser Verlesungen wurde, wie bereits erwähnt, die Freilassung Achi Meirs auf Antrag des Verteidigers verfügt. Es wirkte dramatisch, als Achi Meir sich mit einer Umarmung von Stavsky und Rosenblatt verabschiedete. Er verließ den Saal mit dem Rufe: „Es lebe Jabotinsky!" Die weiteren Anträge des Verteidigers, auch die anderen Angeklagten freizulassen, werden abgelehnt. Am 17. Mai wird noch einmal Stavsky vernommen. Er sei im März 1933 nach Palästina gekommen und habe sich gleich den Revisionisten angeschlossen. Er habe nie etwas gegen Arlosoroff in einen Stein eingegraben. Rosenblatt habe er früher nie gekannt, einen Revolver besaß er seit Mai 1933, habe ihn aber später an einen Araber verkauft. Als die Tat geschah, in die er verwickelt wurde, sei er gerade im Begriff gewesen, nach Polen abzureisen. Er bleibt dabei, daß er am Mordabend in Jerusalem geweilt hätte, wo er sich um Paß und Visum für Polen bemühte. Er sucht dann {im Einzelnen sein Alibi nachzuweisen. Die Sensation des Tages am 18. Mai ist, daß Achi Meir trotz offizieller Freilassung durch das Gericht, von der Polizei immer noch in Haft gehalten werde. Er ist zum Proteste gegen die Maßnahme der Polizei in den Hungerstreik getreten. Die Verhandlung des Vormittags, erstreckt sich immer noch auf den Nachweis Stavskys, wo und wie er die kritischen Stunden des Mordes verbracht hatte. Er leugnet entschieden, Abdul Medschid irgendwie beeinflußt zu haben, er habe erst am 26. Januar von dessen Geständnis erfahren. Auf die Frage des Staatsanwaltes, warum er nicht vor Gericht hebräisch spreche, antwortete Stavsky, er : beherrsche die hebräische Sprache nur zum Zwecke des Gebetes. Seine einzige Schuld bestehe darin, daß er eine illegale Einwanderung aus Polen organisieren wollte, was aber in seinen Augen keine Schuld sei. Achi Meir kannte er kaum, obwohl er mit ihm das Zimmer teilte und habe selten mit ihm gesprochen, da A. eine viel höhere Bildung besitze. Terroristische. Methoden widersprächen dem revisionistischen Programm. Es liege nur an der Unfähigkeit der Polizei, daß sie bis jetzt die richtigen Mörder nicht gebunden hat. In ähnlicher Weise spricht/ sich der zweite Angeklagte Rosenblatt aus. ^k.m Mordabend habe er sich in Kfar Saba befunden. ^Stavsky habe er nie gesehen. Frau Arlosoroff habe <^inmal auf ihn eingeredet, er möchte sich zur Tat bekennen, worauf er nur gesagt hätte: „Ich habe nichts\ zu gestehen, ich bin unj schuldig." Medschid habe er/nie beeinflußt. Er äußerte sich dann auch über Rifka^ F e i g i n , die ihn angezeigt hatte. Sie habe es aijis Rache getan. Beide Angeklagten werden unter E.'id vernommen.