Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 75 (1934)
- Issue
- Heft 21 (24.5.1934)
- Date
- 1934-05-24
- Page
- – (sequence 7)
- Language
- German
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24. Mai 1934 Der L s r - a eilt Nr. 21 Seite 7 lehrender oder sonst interessanter Vortrag von palästinensischen, oder hier zu Besuch weilenden Akademikern gehalten wird, so geschieht dieses stets in „Iwrith", was die Frauen meist leider nicht verstehen. Die religiösen Feiern finden in einer Form statt, die keinerlei religiöse Befriedigung hervorrufen kann. Es fällt mir nicht leicht, meine Stimme heute anklagend erheben zu müssen, aber wenn man sich immer wieder die Augen verschließen und so tun -will, als ob man nichts sieht, dann wäre auf Abstellung dieser Mißstände niemals zu hoffen. Wir sehen die Uebelstände Und werden uns nicht mehr länger in Schweigen hüllen. Wir sehnen die Führer herbei, die uns führen und helfen sollen. (Schluß folgt.) Korrespondenzen. Deutsches Reich. Gegen jede Betätigung von Nichtariern an Bühnen. Berlin, 17. Mai. Das „Büro des Vereins Deutscher Zeitungsverleger" berichtet: „In den Veröffentlichungen des Kampfbundes für deutsche Kultur und Reichsverbandes „Deutsche Bühne", wird auf den Passus der großen Rede des Reichspropagandaministers Dr, Goebbels im Sportpalast verwiesen,* der sich auf die Judenfrage bezog. Der Minister hatte u. ä. erwähnt, die Juden möchten diese Worte als letzte Warnung betrachten. Hierzu weisen nun die genannten Institutionen darauf hin, daß ein notwendiges" Wort zu notwendiger Zeit von maßgeblicher Seite' gesprochen worden sei. Nicht" nur als Schauspieler und Sänger verbitten wir uns die Juden, so heißt es u. a. weiter, „sondern auch als Autoren und Komponist e n". Auch' als Textdichter in musikalischen Bühnenwerken verbitten wir uns die Juden ebenso wie als Regisseur oder Bühnenbildner. Unsere kompromißlose Ablehnung trifft aber auch jene Judenstämmigen, welche als sogenannte Frontarier heute noch auf Nebengleisen oder Hinterhöfen glauben, ungestraft Personal- und Spielplanpolitik treiben zu können. Ebenso lehnen wir auf deutschen Bühnen alle jene Leute ab, die heute noch mit jüdischen Kreisen befreundet oder mehr oder weniger verheiratet sind. Sie mögen noch iso große „Könner" sein. Die Kernstelluhg des Judentums in der deutschen Kultur bilden heute noch die jüdischen Bühnenverlage, die wir leider verabsäumt haben, ihrer Machtstellung zu entkleiden." Eine neue Entscheidung über Ablehnung nichtarischer Richter. Berlin, 17. Mai. In zwei Entscheidungen des Landgerichts Berlin in Zivilsachen wurde zur Frage der Ablehnung nichtarischer Richter festgestellt, daß eine objektive Befangenheit des Richters zur Ablehnung n i c h t erforderlich sei, es genüge vielmehr, daß eine verständige Partei aus sachlichen Gründen berechtigt sei, Befangenheit zu besorgen. Aus diesem Grundsatz hatte sich dann aber die Folge ergeben, daß besonders in einem dieser Fälle die subjektive Auffassung der streitenden Partei für die Ablehnung des Richters geradezu bestimmend wurde. Jetzt teilt die „Juristische Wochenschrift" (Heft 19) eine neue Entscheidung zum gleichen Thema mit, und zwar diesmal eine solche des Kammergerichts (KG., 26. Ziv.-Sen. Beschl. v. 5. März 1934, 26 W 13/34). Auch diese neue Entscheidung läßt sich aus dem oben erwähnten Grundsatz herleiten; sie liegt jedoch sichtlich — obgleich in diesem Falle dein Ablehnungsgesuch stattgegeben'1 wurde— verstärktes Gewicht auf das Hinzutreten sachlicher Gründe zu der persönlichen Auffassung der Partei. Das Kammergericht hat sich nämlich unter Berufung auf seine ständige Rechtsprechung dahin ausgesprochen, es müßten nicht n u r im Glauben der Parteien, nicht nur subjektive, sondern es müßten auch objektive Gründe vorliegen, die geeignet seien, Mißtrauen gegen die Unparteilichkeit des Richters zu erregen. DnuanBaBHHBHHES Die Woche/ Berlin. Das Nürnberger ,,8-Uhr-Abendblatt" schreibt: „Wie in Ansbach mitgeteilt wurde, ist der Kreis Hersbruck jetzt vollständig frei von Juden, was nicht zuletzt ein Verdienst des dortigen Bürgermeisters Sperber ist, der einer der verdientesten Mitkämpfer Julius Streichers seit Jahren ist." — Die „Wahrheit" erinnert mit Rücksicht auf den Beginn der neuen Badesaison daran, daß jüdischen deutschen Staatsangehörigen das Baden in öffentlichen Badeanstalten nicht verboten sei. Eigenmächtige Verbote lokaler Behörden seien in der vorigen Saison von höherer Stelle annulliert worden. Breslau. Das Breslauer Landgericht erklärte eine 1927 geschlossene Ehe zwischen einem Militäranwärter und einer Jüdin auf Antrag des Ehemannes für ungültig, weil ihm diese seinerzeit ihre jüdische Abstammung verschwiegen hätte. Worms. Am Sonntag, den 3. Juni kann die alte Synagoge von Worms auf ihr 900jähriges Bestehen zurückblicken. Aus diesem Anlaß findet in der Synagoge eine g'ttesdienstliche Feier im engen Kreise der Gemeindemitglieder statt. Wir werden auf das Jubiläum noch zurückkommen. H Nürnberg. Die „Fränkische Tageszeitung" veröffentlicht einen Bericht über einen öffentlichen Sprechabend, bei dem Stadtrat Fink das Thema „Politik der Wahrheit" behandelte und hierbei die Abhaltung eines internationalen Antisemiten- Kongresses im September in Nürnberg ankündigte. Budapest. Der Minister für Kultus und Unterricht hat der Szegediner Jüdischen Gemeinde, die sich bisher als „Jüdisch-religiöse Gemeinde von Szegedin" bezeichnet hatte, mitgeteilt, daß diese Bezeichnung unzulässig sei, da der ungarischen Judenheit seinerzeit die Gleichberechtigung als „Israelitischer Konfession" gewährt worden sei. Es sei demnach ausschließlich die Bezeichnung „I s r a e 1 i t i s.c h e Gemeinde" zulässig. Warschau. Eine Abteilung von 120 Mitgliedern des Brith Trumpeldor hielt das Lokal des Warschauer Palästina- Amtes besetzt und forderte von den Beamten, sie sollten von der Palästina-Exekutive telegraphisch den Widerruf der Weisung, an Mitglieder des Brith Trumpeldor keine Zertifikate auszugeben, verlangen. Bei dem Zusammenstoß wurde ein Teil der Einrichtung zertrümmert. Als Polizei eintraf, räumten die Betharisten das Lokal. — Mit Hinblick auf die vielfachen Terrorakte gegen Juden wurde von der Warschauer Jüdischen Gemeinde ein Rechtsschutzbüro gegründet, das die Einzelfälle zu prüfen und ihnen nachzugehen hat. Riga. Im Zusammenhang mit der Verkündung des Ausnahmezustandes wurde mit vielen anderen auch die revisionistische Tageszeitung verboten und das Volkshaus des „Bund" geschlossen. Unter den Verhafteten befindet sich auch der Vorsitzende des „Bund", Rabinowitsch. London. Im Unterhaus erklärte der Minister für die Kolonien, _ es sei ihm von einem Plane, 1000 jü- ' dischen Familien aus Deutschland in B r i - tisch-Ostafrika anzusiedeln, nichts bekannt. — Der Erzbischof von C a riierbury, das Oberhaupt der englischen Hochkirche, nimmt in einem Artikel in dem „Times" scharfe Stellung gegen die Ritualmordbeschuldigung. Er spräche, wie er mitteilt, im Namen von weiteren vierzig repräsentativen Vertretern der christlichen Kirche Englands. Jerusalem. Der High Commissioner besuchte eine Reihe jüdischer Siedlungen, in denen er zu seiner Verwunderung Gelegenheit hatte, eine große Anzahl von früheren Rechtsanwälten und Aerzten kennenzulernen, die als einfache Landarbeiter tätig sind. In „Pardes Channah" allein traf er über ein Dutzend jüdischer Akademiker aus Deutschland als landwirtschaftliche Arbeiter von bester Qualität. In eine Debatte über jü-.' dische Einwanderung ließ er sich grundsätzlich nicht ein. B|HnBn|||BBinaBBaBBBnnBaBIB Liegt die Auswanderung eines nichtarischen Arztes im deutschen Interesse? Berlin, 18. Mai. ' Zu der Frage, ob die Auswanderung eines nichtarischen Arztes, der durch die Ereignisse seine Stellung verloren hat, im deutschen Interesse liegt, hat der Reichsfinanzhof (12. 4. 1934 IIIA 117/34) im ablehnenden Sinne Stellung genommen.. Ein Arzt, der bis Frühjahr 1933 Direktor eines Krankenhauses war, mußte im Frühjahr 1933 die Stellung aufgeben und übernahm eine ähnliche Stellung in Amerika. Da sowohl ein Vorliegen eines deutschen Interesses an der Auswanderung (Werbung für deutsche Art und deutsches Wesen, den Ruf deutscher Forschungsmethoden im Auslande zu steigern) verneint wurde, wie auch die Auswanderung als volkswirtschaftlich nicht gerechtfertigt erschien, wurde die Heranziehung zur Reichsfluchtsteuer aufrechterhalten. Der RFH, führt in dem Urteil dann noch aus: „Der nichtarische Arzt war keineswegs zur Auswanderung gezwungen, sondern hätte seine ärztliche Tätigkeit, wenn auch auf andere Weise im Inland fortsetzen können." Hilfe und Aufbau. Berlin, 22. Mai. Der Zentralausschuß der deutschen Juden für Hilfe und Aufbau und in seinem Auftrage die Zentralwohlfahrtsstelle der deutschen Juden führen in diesen Tagen die Beitragskarte für Hilfe und Aufbau m die jüdischen Gemeinden ein. Ziel der Beitragskarte ist, wie es in einem Aufrufe der Zentralwohlfahrtsstelle heißt, daß jedes Mitglied der jüdischen Gemeinschaft in Deutschland mithelfend und mittragend an der Arbeit der jüdischen Wohlfahrtspflege und an edn andern Werken von Hilfe und Aufbau teilnimmt. Die monatlichen Beiträge sind so bemessen, daß keiner von der gemeinsamen Arbeit ausgeschlossen ist. Alle in den Gemeinden, Männer, Frauen und Jugend, Vereine und Bünde, werden im Aufrufe aufge- fordert, mit allen ihren K.rä.itea tnitzvtwtrlcen. Die Beitragskarte ist ein Ausdruck des jüdischen Lebens¬ und Gemeinschafts willens, der Verantwortung und des Opfers. Neuregelung der Zulassung von Kassenärzten. Berlin, 22. Mai. Die Zulassung der Aerzte zur Tätigkeit bei den Krankenkassen wird durch eine vom Reichsarbeitsminister im Reichsgesetzblatt bekanntgegebene Verordnung neu geregelt, wobei wesentliche Aenderungen namentlich bei den Voraussetzungen für die Zulassung vorgenommen wurden. Entsprechend der Beamtengesetzgebung werden nichtarische Aerzte und Aerzte mit nichtarischen Ehegatten nicht mehr neu zugelassen. Schon vorher war die Ausschaltung der nichtarischen Aerzte, soweit sie nicht Frontkämpfer oder seit 1914 niedergelassen waren, erfolgt. Für die Zukunft werden Aerzte ferngehalten, die nicht die Gewähr für ein jederzeitiges rückhaltloses Eintreten für den nationalsozialistischen Staat bieten. Die Möglichkeiten zur bevorzugten Zulassung der Kämpfer des Weltkrieges und der nationalen Erhebung wurden erweitert. Die Kassenärzte müssen künftig eine Zeitlang in der Landpraxis tätig gewesen und im Denken und Handeln im Sinne der Volksverbundenheit erzogen sein. Reichsjustizkommissar Dr. Frank über die Rassegesetzgebung. Berlin, 18. Mai. Reichsjustizkommissar Dr. Frank befaßte sich in dem Vortrag, den er anläßlich der Inaugurierung des von der Akademie für deutsches Recht an der deutschen Hochschule für Politik neu geschaffenen Lehrstuhls über „Erneuerung des deutschen Rechts" hielt, auch mit der Rassegesetzgebung. In einem Bericht über diesen Vortrag heißt es in der „Frankfurter Zeitung": „Auf der positiven Seite der Rechtserneuerung sieht Dr. Frank einen Aufstand der 'Substanzwerte unseres Volkes. Solche Werte sind Arbeit, Rasse, Blut und Boden, Wehr und Ehre, die einen stärkeren Rechtsschutz schon erhalten hätten. Von' diesem Streben-werde man sich durch keine Drohung in der