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Der Israelit · 1934-05-17 · Heft 20 (17.5.1934) · page 2

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Journal
Der Israelit
Volume
75 (1934)
Issue
Heft 20 (17.5.1934)
Date
1934-05-17
Page
– (sequence 2)
Language
German
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Seite 2 Nr. 20 Der Israelit 17. Mai 1934 Zur Frage der elektrischen Betäubung» Erklärung. In der jüdisch-liberalen Zeitung vom 4. Mai sind zwei Artikel über die elektrische Betäubung vor der Schechita erschienen, durch die im Publikum Verwirrung erregt werden kann. Demgegenüber erklären wir: Es ist nicht wahr, daß seitens der Orthodoxie aus anderen als halachischen Gründen Zurückhaltung gegen die Betäubung geübt wird. Tatsächlich sind die orthodoxen Rabbiner seit Jahren dauernd bemüht, halachisch zulässige Möglichkeiten für Anwendung der Betäubung zu finden. Zu unserem großen Bedauern ist es aber bisher noch nicht gelungen, eine einwandfrei religionsgesetzlich statthafte Form der Betäubung festzustellen. Bei aller Sorge um die Ernährung der deutschen Juden hat kein Rabbiner, der sich der Verantwortung gegenüber Judentum und Judenheit bewußt ist, das Recht, eine Form der Schechita gutzuheißen, die nicht ohne jeden Zweifel dem g'ttlichen Gesetz entspricht. Berlin, 15. Mai 1934. Dozentenkollegium des Rabbiner-Seminars zu Berlin Dr. M. Auerbach Dr. S. Grünberg Dr. J. Weinberg. Sachliche Klarstellung. Von Dozent Dr. Moses Auerbach in Berlin. In der Jüdisch-liberalen Zeitung (Nr. 35/36 vom 4. Mai ds. Js.) legt Herr Rabbiner Dr. Dienemann in Offenbach den jüdischen Gemeinden nahe, den Schächtbetrieb wieder einzuführen.*) Dem bezüglichen Staatsgesetz könne jetzt Genüge geleistet werden, weil neuere Experimente und Feststellungen ergeben hätten, daß ein elektrisches Betäubungsverfahren gefunden sei, dem keine Religionsbestimmung im Wege stehe. Die noch geltend gemachten Einwände seien unsachlicher Art und mit dem erwiesenen Tatbestand unvereinbar. Für keine der in den Ausführungen aufgestellten Behauptungen wird ein Zeugnis von fach-; männischer Seite — überhaupt ein zeugnismäßiger Beleg — angeführt. Vergeblich sucht man im ganzen Artikel die Berufung auf nur eine wissenschaftliche Autorität. Vergeblich nach der Entkräftung auch nur eines der in der Oeffentlichkeil bekanntgegebenen Einwände auf Grund religionsgesezlicher Forschung. Vergeblich nach einem Forscherprotokoll über organische Feststellungen. Weitestgehende Behauptungen, in die Oeffentlichkeit getragen, ohne Sachbeleg, ohne Fachzeugnis, ohne dem denkenden und kritischen Leser irgendeinen Anhalt zur objektiven Nachprüfung zu geben. Aber vielleicht war der Verfasser der Meinung, die von ihm angeführten konkreten Einzelpunkte überhöben ihn der Autorenpflicht, die objektive Berechtigung zu seiner mit öffentlicher Anklage verknüpften Forderung zu erweisen. Diese Einzelbehauptungen sind: 1. Verfasser schreibt, zugegeben sei, „daß am 1. Mai vorigen Jahres, als das Gesetz von Staats wegen in Kraft trat, die damals in Gebrauch befindlichen Apparate zur elektrischen Betäubung nicht so ausgebildet und verfeinert waren, daß man nicht hätte befürchten müssen, es könnten edle Teile des *) Siehe Wochenrundschau: „Ein liberaler Uebergriff" in der letzten Nummer des „Israelit". Nichtarier in derWirtschaft. Der Reichswehrminister hat jetzt für den Bereich seiner Zuständigkeit das Rundschreiben des Reichsinnenministers Dr. F r i c k über die Grenzen der Ariergesetzgebung zur Tieres verletzt sein und das Tier wäre trefoh. Heute aber ist die Situation eine andere. Im Laufe des Jahres hat die interessierte Industrie Apparate konstruiert, die jede Beschädigung der Organe, die das Tier trefoh machen könnten, ausschließt." Die Wahrheit ist: Der Industrie ist trotz aller Experimentierungen bisher nicht gelungen, einen neuen Apparat zu konstruieren. Sämtliche Experimente mußten mit denselben Apparaten vorgenommen werden "wie vor Jahresfrist. Neuerprobte Weisen der Methodik haben den Ausfall verbessert, aber nicht alle bedenklichen Wirkungen aus dem Wege räumen können. Verfasser ist von falscher Annahme ausgegangen. 2. Verfasser schreibt: „Schritt um Schritt vorgehend, konnte man denen, die immer weiter auf der Behauptung fußten, das Gehirn werde verletzt, das Herz werde verletzt, das Tier könne sich nach Abklingen der Betäubung nicht mehr erheben und sei also im Lebensnerv getroffen, nachweisen, daß alle ihre Behauptungen falsch und überholt sind.*" Obwohl Verf. mit diesem einen Satze die schon eine umfangreiche Literatur darstellenden tiefschürfenden Religionserörterungen erster Talmudgelehrter in Bausch und Bogen abtut, soll zur Entkräftung nur zweierlei betont werden: a) Einerseits ist niemals — seitdem die viele Jahre umspannende Forschung währt — von irgendeiner Seite angegeben worden, die elektrische Betäubung müsse bei jedem Tier das Gehirn oder das Herz oder die allgemeine Konstitution des Tieres wesentlich schädigen. b) Andererseits sind bis zur Stunde bei sämtlichen Experimentierungsphasen — im In- und Ausland — Organveränderungen in Erscheinung getreten, deren ursächlicher Zusammenhang mit dem elektrischen Strom entweder bestimmt gegeben war oder nicht mit der vom Religionsgesetz geforderten Gewißheit verneint werden konnte. Wenn Verf. die fachwissenschaftlich abgefaßten Protokolle aus autoritativen Händen prüft, wird er nicht ein einziges entdecken, in dem dieser Tatbestandsnachweis fehlt. 3. Verf. hat dem letztzitierten Satz noch eine. Bemerkung angefügt, die sich der Kritik entzieht, weil sie, statt die in Betracht kommenden Punkte greifbar zu nennen, eine allgemeine Redewendung darstellt. Er schreibt nämlich: „Man konnte sogar nachweisen, daß Dinge, die als ein Unbrauchbar machen erzeugend hingestellt wurden, gar nicht im Schulchan Aruch als solche verzeichnet sind." Demgegenüber darf erklärt werden, daß von keinem der Bearbeiter des Betäubungsproblems jemals auch nur ein einziger bezüglicher Einwand, zur Verhandlung gestellt worden ist, der nicht in den halachischen Grundsäzen oder in dem von den maßgeblichen Dezisoren aufgestellten Einzelbestimmungen wurzelte und darum ernstester Ueberprüfung unterworfen werden mußte. Der Verfasser des Artikels hat somit in der Oeffentlichkeit Behauptungen aufgestellt, denen die unerläßliche Vorbedingung jeder berechtigten Kritik fehlt: sorgfältigsteFeststellung des Tatbestandes, Durch keine Sachwidrigkeit, keine ungerechte Anklage wird die Orthodoxie sich hindern lassen, gemäß ihrer innersten Ueberzeugung für das G'ttesgesetz gewissenhaft einzutreten. Beachtung bekanntgegeben. Der Reichsinnenminister hatte in diesem Rundschreiben an die obersten Behörden, wie erinnerlich, vor , allem darauf hingewiesen, daß es nicht angebracht, ja sogar bedenklich sei, wenn die Grundsätze des sogenannten Arierparagraphen auf Gebiete ausgedehnt würden, für die sie überhaupt nicht bestimmt seien; dies gelte insbesondere, wie die nationalsozialistische Regierung immer wieder hervorgehoben habe, von der freien Wirtschaft; er bitte Uebergriffen auf diesem Gebiete mit aller Entschiedenheit entgegenzutreten. Der Reichswehrminister fügt der Bekanntgabe noch die Anordnung hinzu, daß wegen der Behandlung nichtarischer Unternehmen bei der Vergebung von Leistungen die bestehenden Bestimmungen zu beachten seien und daß ihm, dem Minister, unter Anführung der Gründe zu berichten sei, bevor Maßnahmen getroffen würden, die auf Sonderbehandlung von Nichtariern abzielten. Zu den Ausführungen des Reichsministers Dr. Goebbels. Berlin, 15. Mai. Die R e i c hs v e r t r e t u n g der deutschen Juden hat zu den Ausführungen, die der Reichsminister für Volksaufklärung und Propaganda, Herr Dr. Goebbels, in einer Versammlung im Sportpalast zu Berlin am 11. Mai d. J. über die Juden gemacht hat, in einem eingehenden Schreiben an den Herrn Minister Stellung genommen. Biro Bidschan eine jüdische Republik. Das Zentral-Exekutivk-omitee der Sowjetunion und der Rat der Volkskommissare der Sowjetunion haben, wie mitgeteilt wird, beschlossen, in einem Dekret,, das von dem Präsidenten der Sowjetunion K a 1 inin, von Stalin und Mo.tolow unterzeichnet ist, das jüdische Kolonisationsgebiet in Biro Bidschan mit sofortiger Wirkung zur autonomen unabhängigen jüdischen Sowjet-Republik mit eigener Regierung auszurufen. In dem Dekret heißt es, daß die neugegründete jüdische Sowjet- Republik als gleichwertiges Mitglied in den Bund der Sowjet-Republik eintritt, Sie erhält eine eigene Regierung und bildet eine eigene Armee unter Leitung des Generals der Roten Armee Rappaport, Die Stärke der Armee wird auf vorläufig 7500 Mann festgesetzt. Gleichzeitig veröffentlicht die neugebildete jüdische Regierung von Biro Bidschan einen Erlaß, der sich gegen die 'zionistischen Elemente in Biro Bidschan wendet und dazu auffordert, in der neuen Sowjet-Republik Biro Bidschan gegen den Zionismus zu kämpfen. Die Regierungssprache ist jiddisch. Biro Bidschan erhält eigene Briefmarken und Währung. Wir kommen noch auf die Sache zurück. Agudas Jisroel im Verwaltungsrate des Oberkommissariats für Flüchtlingshilfe vertreten. London, 10. Mai. Der Regierungsausschuß des Hochkommissars für die Flüchtlinge hat beschlossen, die Agudas Jisroel -Weltorganisation zur Entsendung einer Vertretung in den Organisationsbeirat des Hochkommissars, aufzufordern.

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