Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 75 (1934)
- Issue
- Heft 17 (26.4.1934)
- Date
- 1934-04-26
- Page
- – (sequence 6)
- Language
- German
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Seite 6 Nr. 17 D e i Israelit 26. April 1934 neue Ordnung dsr Gesellschaft heilbar dargetan; und dennoch dringe gerade diese Forscherschule bis an die wahren Grenzen dessen vor, was im Menschen aus edler und was aus unedler Region stammt, — wiederum ein Segen aus dem Munde des „Schutzengels der Feinde". Wie aber können wir eine Zeit herbeiführen helfen, in der nicht nur unsere eigenen Wankelmütigen aus dem Munde der Fremden die Lehre G'ttes bestätigt, sondern auch die Anderen ein Wort hören, das sie zum Berge G'ttes wahrheitsuchend zu wandeln ruft? „Einst werden Helfer den Zionsberg besteigen, um Esaws Berg zu rieh ten"; wir können, um dem Berge des Wissens der Anderen Urteil und Lehre zu geben, nichts anderes tun, als unseres traditionellen jüdischen Wissens Berg ersteigen, darin „suchen und suchen, da alles darin ist"; — dann wird G'ttes das Reich sein. r^-m SB Korrespondenzen, Deutsches Reich. Rabbiner-Seminar zu Berlin. Berlin, 25. April. Die Eröffnung des Sommersemesters 1934 (5694) hat am Montag, den 23. April, 19 Uhr, stattgefunden. Den Eröffnungsvortrag über „Notwendigkeit der Quellenforschung auch in der Halacha" hielt Herr Dr. Jechiel Weinberg. Den halachischen Eröffnungsvortrag (Psicho) hielt der gleiche Dozent am Sonntag, den 29. April. Der Stundenplan' im Sommersemester 1934 ist vorläufig wie folgt festgesetzt: Dr. Jechiel Weinberg: Talmud (Abt. A.): Jebamoth. Dezisoren: Eben- Haezer. Halachische Vorträge der Hörer. — Dr. Samuel Grünberg: Bibelexegese statarisch: Jesaia (Forts.] •.. Bibelexegese cursorisch: II. Könige (Forts.) Talmud '(Mittelabt.): Baba Bathra. Hebr, Grammatik.- Literaturgeschichte: Nachtosafistische Periode. Pentateuch: Genesis. Hebräisch (Uebungen u. Referate). — Dr. Moses Auerbach: Talmud (Abt. B.): Kidduschin. Geschichte: Die Juden in Spanien. Geschichte: Das- 19. Jahrhundert (Fort.). 'Pädagogik: Die Methodik der rabbinischen Fächer. — Dr. Alexander Altmann: Geschichte der mittelalterlichen Religionsphilosophie, II. Teil. Uebungen über Jehuda Halevis 'Kusari. Kolloquium über religiöse Gegenwartsprobleme, 14tägig zweistündlich. " Herr Dr. Meier Hildesheimer hat sich" bereit erklärt, über Homiletik einige Vorlesungen zu halten. Zeitpunkt und Thema wird späterhin bekannt gegeben werden. Devisenzuteilung bei Studienaufenthalt im Ausland. Berlin, 21. April. In einem Runderlaß Nr. 30 vom 17. April der Reichsdevisenstelle wird zur Einschränkung der Freigrenze u. a.. ausgeführt: Soweit ein gerechtfertigtes Interesse an der Leistung von Zahlungen besteht, die bisher auf Grund der RM. 200.—Grenze ausgeführt" werden konnten, für die aber die herabgesetzte Grenze von RM. 50.— nicht mehr ausreicht, können die Devisenstellen die erforderlichen Genehmigungen erteilen. Dies gilt insbesondere für Studienaufenthalt im Ausland und zwar auch für nichtarische Studenten und Schüler, bei denen der Schulbesuch oder das Studium im Ausland in der Regel eine erwünschte Vorbereitung einer künftigen Abwanderung sein werde. Auch für Unterstützungszahlungen an im Ausland befindliche Inländer oder an ausgewanderte Personen können bescheidene Beträge, die zum Unterhalt erforderlich sind, genehmigt .werden, gegebenenfalls auch als Sammelgenehmigung für mehrere Monate, Rentenansprüche an Auswanderer. Berlin, 21. April. Die Reichsversicherungsanstalt für Angestellte hat kürzlich darauf hingewiesen, daß Versicherte deutscher oder ausländischer Staatsangehörigkeit, die Deutschland verlassen, ihre Anwartschaft nur durch freiwillige Weiterversicherung, die nach § 21 Abs. 2 des Angestelltenversicherungsgesetzes ohne Rücksicht auf die Staatsangehörigkeit auch vom Auslande aus zulässig ist, aufrechterhalten können. Bei Aufrechterhaltung der Anwartschaft können in Deutschland selbst später die Renten, unabhängig von dem zeitweiligen Aufenthalt im Ausland, bezogen werden. Beim Rentenbezug im Ausland muß zwischen Reichsdeutschen und Angehörigen solcher Staaten, mit denen Gegenseitigkeitsabkommen bestehen, unterschieden werden. Die letzteren Staaten sind Oesterreich, Polen und Jugoslavien. Für Reichsangehörige sowie für Angehörige dieser drei Staaten gilt die Bestimmung, daß die Rente auch ins Ausland gezahlt wird. Dabei ist es gleichgültig, in welchem fremden Staat sich der Versicherte aufhält. Hingegen erhalten Niederländer ihre Renten nur überwiesen, wenn sie sich in den Niederlanden aufhalten. Bei den übrigen Ausländern tritt ein Ruhen der Renten ein, wenn sie sich nicht nur vorübergehend im Auslande aufhalten. Kapitalanlagemöglichkeiten in Palästina. Berlin, 18. April. Die im Verlag Ernst Köstenbaum, Berlin-Zehlendorf, erscheinenden „Palästina-Nachrichten", die sich unter Ausschaltung jeder politischen Tendenz die Information der Oeffentlichkeit über die wirtschaftliche Entwicklung Palästinas zur Aufgabe gemacht haben, bringen in ihrer letzten Nummer zwei instruktive Artikel über Anlagemöglichkeiten in Palästina und die Entwicklung eines tragfähigen Kapitalmarktes von den palästinensischen Bankiers Hermann Ellern und Dr. Ernst Wolfgang. Besonders bemerkenswert ist in dem Heft ferner die Rubrik „Palästina-Kurszettel", in der zum ersten Male palästinensische Notierungen von Wertpapierkursen usw. getrennt nach Nachfrage und Angebot», veröffentlicht werden. Die Gesamtsumme der Depositen, die in Palästina- Banken hinterlegt sind, beträgt jetzt nicht weniger als zehn--Millionen Pfund und übersteigt die vom Ende 1932 um das "Doppelte. Es handelt sich hier um Gelder, de noch nicht in die palästinensische Wirtschaft investiert sind und die als Reserve für zukünftige, wirtschaftliche BetäCigung anzusehen sind. Der starke Zufluß von Barkapital bringt es mit sich, daß die Banken nicht in der Lage sind, für diese brachliegenden Gelder Zinsen zu zahlen. Wettspiele zwischen arischen und jüdischen Sportvereinen. Berlin, 18. April. Obersturmbannführer Glöckler, der Führer des Gaues III im Deutschen Füßballbund, hat ah die Berliner Sportgemeinschaft im RjF. folgendes Schreiben gerichtet: Deutscher Fußball-Bund, Gau III Brandenburg. — Berlin NW. 40, Kronprinzenufer 19. An die Berliner Sportgemeinschaft 1933 im Sportbund des Reichsbundes jüdischer Frontsoldaten, Berlin. — Gl/J. — 16. 4. 1934. Der Spielverkehr mit den arischen Sportvereinen ist den jüdischen Sportvereinen zu Privatspielen im Gau III des DFB. nicht verboten. Ich erwarte, daß die Privatspiele von beiden Seiten mit der gebotenen Zurückhaltung ausgetragen werden. Mit sportlichem Gruße Der Führer des Gaues III des DFB. gez. Glöckler, Obersturmbannführer./ Die Berliner Sportgemeinschaft im RjF. kündigt den Erlaß von Ausführungsbestimmungen an ihre Sportgruppen im Zusammenhang mit diesem Schreiben an. Nur arische Makler an der Kölner Immobilienlind Hypothekenbörse, Berlin, 18, April, In der „Frankfurter Zeitung" wird die Mitteilung des Reichsverbandes Deutscher Makler (RDM) veröffentlicht, daß nach dem Vorbild von Hamburg auch in Köln durch die dortige Ortsgruppe des RDM. «in Verbindung mit der Industrie- und Handelskammer; eine Immobilien- und Hypöthekenbörse gegründet wurde,.zu der nur arische Makler mit erbrachtem Be- :; iähigungsnachweis zugelassen sind. (Zu dieser Bestimmung bemerkt die „Fkftr, Ztg.", daß offenbar auch solche Nichtarier nicht zugelassen werden, für die nach dem Berufsbeamtengesetz Ausnahmen zu machen wären). In der Mitteilung heißt es weiter, es werde erwartet, daß in der nächsten Zukunft die meisten Geschäfte am Platze iiT Immobilien und Hypotheken ■ nur noch im börsenmäßigen Verkehr durch die RDM- Makler getätigt werden. Derartige unter behördlicher. Kontrolle und in Gemeinschaft mit den Industrie- und . Handelskammern durchgeführten Börsen sicherten in besonderem Maße das Vertrauen des Publikums und gäben u. a. Gelegenheit, unlautere und für den Berufsstand nicht tragbare Elemente leichter auszuschalten, da die Kammern das Recht haben, unerwünschte Bewerber um die Börsenmitgliedschaft ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Der Reichsverband deutscher Makler beabsichtige, demnächst auch in anderen Städten, z. B. Frankfurt a. M., Weimar u.;a. derartige Immobilien- und Hypothekenbörsen einzurichten. Kundgebung der Deutschen Gesellschaft für Rassenhygiene. Berlin, 23. April. Im Rahmen der Ausstellung „Deutsches Volk — Deutsche Arbeit" fand am 22. April eine Kundgebung der Deutschen Gesellschaft für Rassenhygiene statt, bei der der Präsident der Gesellschaft, Prof. Dr. Rüdin-München, eine Ansprache hielt, in der er u. a. , ausführte: „Wir Rassenhygieniker gehen von dem Standpunkt aus, daß der Kern des deutschen Volkes, der aus nordischem Blut besteht, der Erhaltung und des Schutzes bedarf. Jede Mischung mit anderen unähnlichen Rassen lehnen wir ab. Das ist kein Hochmut, sondern Besinnung auf unsere völkische Eigenart. Mit uns kämpfen müssen die Aerzte, Rassenforscher, Naturwisenschaftler, Politiker, Geschichtsforscher, Juristen und nicht zuletzt die Lehrer, die der heranwachsenden Jugend rassisches Wissen, Fühlen, Denken und Wollen beibringen sollen.- Ohne gesunde und hochstehende Rasse läßt sich keine Wertarbeit, lassen sich keine Höchstleistungen erzielen." Im Namen des Reichsinnenministers Dr. Frick sprach Ministerialrat Dr. Gütt der Gesellschaft den Dank für ihr Wirken aus. Gemeindekonflikt durch Schiedsspruch der Reichsvertretung entschieden. Dresden, 17. April. Innerhalb der Gemeinde Dresden war in den letzten Wochen ein Verfassungsstreit ausgebrochen, der in seinem Kern über den Dresdener Fall hinaus von Bedeutung ist. Die Gemeinde stand vor der Neuwahl ihrer Gemeindevertretung (Gemeinderat). Da Verhandlungen über die Aufstellung einer Einheitsliste nicht zum Ziele führten, glaubte'der Gemeindevorstand, einen Wahlkampf dadurch vermeiden zu müssen, daß er „unter vorübergehender Außerkraftsetzung entgegenstehender Bestimmungen der Satzungen" die Mitglieder des neuen Gemeinderats von sich aus berief. Diese Berufung ist im Gemeindevorstand einstimmig unter Mitwirkung der Vorstandsmitglieder aller Parteieinrichtungen erfolgt. Gegen diese Maßnahmen des Gemeindevorstandes Haben I einige Organisationen der Dresdener Gemeinde entschieden Widerspruch erhoben. Darauf riefen sowohl der Gemeindevorstand wie die Hauptopponentin, die Jüdische Volkspartei, die Reichsvertretung der deutschen Juden an. Der Schiedsspruch der Reichsvertretung ist nunmehr ergangen. Er billigt zunächst die Auffassung, daß bei der augenblicklichen Lage des deutschen Judentums die Vermeidung ehies Wahlkampfes wünschenswert sei. Er stellt darüber hinaus fest, daß die besondere innerjüdische Lage der Dresdener Gemeinde die Durchführung eines Wählkampfes in der Tat besonders bedenklich erscheinen lasse. Es muß aber auch daran festgehalten werden, daß eine Führung der Gemeinde nur möglich ist durch eine Körperschaft, die vom Vertrauen der Gemeinde^ getrgaen ist. Der verfassungsmäßige Apparat der Gemeinde, der das sicherstellen soll, funktioniert zurzeit1 nicht