Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 75 (1934)
- Issue
- Heft 16 (19.4.1934)
- Date
- 1934-04-19
- Page
- – (sequence 8)
- Language
- German
- Belongs to
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Seite 8 Nr. 16 Der Israelit 19, April 1934 weiden. Dieser Zweck würde aber nur sehr teilweise erreicht, wenn man ihnen die Möglichkeit gäbe, in der Form von Rechtsbeiständen oder dergleichen sich doch wieder mit den Rechtsangelegenheiten anderer zu befassen oder gar ihnen dabei noch durch das Gestatten der Führung des Titels „Rechtsanwalt" — wenn auch mit Zusätzen — eine besondere Förderung zuteil werden ließe. Der Verstoß gegen die Tendenz des Gesetzes vom 7. April 1933, der in der Verbindung von Beschäftigung mit Rechtsangelegenheiten anderer und Führung des Titels „Rechtsanwalt" liegt, richte sich gegen die guten Sitten. Eine zivilrechtliche Unterlassungsklage der Berufsorganisationen der Anwälte auf Unterlassung der Titelführung wird in vielen Fällen möglich sein. Es würde darüber hinaus dem Rechtsempfinden nicht entsprechen, wenn zwar eine zivilrechtliche Unterlassungsklage den Berufsorganisationen der Anwälte gegen den ehemaligen nichtarische Rechtsanwalt wegen der Titelführung zustünde, aber wegen desselben Tatbestandes eine Bestrafung nicht erfolgen könne. Keine Befreiung auswandernder Nichtarier von der Reichsiluchtsteuer. Berlin, 10. April. Um Befreiung von der Reichsfluchtsteuer zu erlangen, machte ein früherer nichtarischer Rechtsanwalt und Notar geltend, daß seine Auswanderung im volkswirtschaftlichen deutschen Interesse liege, da er beabsichtige, in Palästina deutsche Waren einzuführen. Zum Beweise dafür legte er zwei Schreiben deutscher Firmen bei, aus denen deren Bereitschaft hervorgeht, dem früheren Anwalt die Vertretung für den Absatz ihrer Waren, landwirtschaftlicher Maschinen und Zuckerwaren zu übertragen. Das Gesuch wurde vom Reichsfinanzhofe abgelehnt. In der jetzt bekanntgegebenen Begründung wird u. a. gesagt: „Es kann nicht als erwiesen angesehen werden, daß die Abwanderung in deutschem Interesse liegt oder volkswirtschaftlich gerechtfertigt ist. „Würden schon die hier vorgebrachten Gründe zur Erteilung der Bescheinigung für die Befreiung führen müssen, so ist kaum ein Fall denkbar, in dem sie versagt werden könnte. Der Gesetzgeber wollte aber nicht die Befreiung von einer einschneidenden Steuer so leicht erfüllbar machen, wie der Antragsteller hier offenbar angenommen hat." Juden als Käufer und Gäste unerwünscht. Krefeld, 10. April. Auf der Vorderseite eines nichtamtlichen Orts- Telefonbuches für Krefeld (Verlag OTB.-Verlag, Georg Härke, Düsseldorf) erläßt der Generalvertreter für Wanderer-, Röhr- und Hanomag-Automobile folgende Anzeige: „Gebot der Stunde! Schafft Arbeit durch Kauf deutscher Qualitätserzeugnisse. Besichtigen Sie die neuen Modelle in meiner Ausstellungshalle. Judenbesuch verbeten!" Blankenburg, 10. April. Der Hotelbesitzer P. Beck in Thale im Harz teilt auf die Frage der Aufnahme von Juden in seinem Hotel mit: „Wir nehmen erst dann wieder Juden auf, wenn sie sich gebessert haben." Oesterreich. Die Stellung der Juden in Oesterreich. Wien, 11. April. Der „Morgen" berichtet über die voraussichtliche Zusammensetzung der „Wiener Bürgerschaft" u. a. folgendes: „Als Vertreter der Israelitischen Religionsgesellschaft wird im Einvernehmen mit der Leitung der Israelitischen Kultusgemeinde ein Wiener Rabbiner, vermutlich Oberrabbiner Dr. Feuchtwang, berufen werden. Auf keinen Fall kommt für diese Stelle ein weltlicher Funktionär, also auch nicht der Präsident der Kultusgemeinde, in Betracht." Eine Falschmeldung der „Reichspost". Wien, 11. April. Das Organ der österreichischen Regierung, die „Reichspost", bringt unter dem Titel „Jüdische Ju- Die Woche. herangezogen Volksvermögen Am 11. April Berlin. Wie die Schulverwaltung der Jüdischen Gemeinde mitteilt, ist die Genehmigung zur Erweiterung des Gemeindeschulwerkes erteilt worden. Es ist geplant, je vier achte und vierte Klassen an den Gemeindeschulen zu eröffnen. — In einem Berichte der „Gubener Zeitung" wird mitgeteilt, daß zahlreiche Juden vom Winterhilfswerk bedacht wurden. In Berlin allein seien 8791 Juden deutscher Staatsangehörigkeit und 2496 ausländische Juden vom Winterhilfswerk unterstützt worden. — Die allbekannte Israelitische Taubstummenanstalt in Berlin-Weißensee sieht auf ihr sechszigjähriges Bestehen zurück. Der die Anstalt erhaltende Verein „Jedide Ilmim" besteht seit fünfzig Jahren. — In einer Sonderveranstaltung des Kulturbundes Deutscher Juden „Die kunstschaffende Frau" findet eine Kunstgewerbeschau statt. Die Kunstgewerblerinnen, die sich beteiligen wollen, werden gebeten, sich schriftlich unter Angabe der Art ihrer Arbeiten bis zum 30. April er. an das Büro des Kulturbundes, Charlottenstraße 90—92, Abt. Kunstgewerbe zu wenden. Hamburg. Das „Hamburger Fremdenblatt" teilt mit, daß der Reichsbund für Volkstum und Heimat dem Zentralausschuß Hamburger Bürgervereine mit einem Schreiben zur Kenntnis gebracht hat, daß der Arierparagraph für alle angeschlossenen Verbände genau so wie für die einzelnen Mitglieder Verbindlichkeit hat. Braunschweig. Das Polizeipräsidium in Braunschweig warnt mit Rücksicht auf bestimmte Vorkommnisse vor Beschädigung von Schaufensterscheiben durch Anbringen von Schimpfworten und Aufschriften. Wohl werden solche Schäden von den Versicherungsgesellschaften nicht ersetzt, da aber durch die- Aetzsäure die Bruchgefahr erhöht wird, so müssen am Ende doch die Versicherungsgesellschaften werden, wodurch deutsches verrichtet werde. Stettin, v/urde in Stettin die Jüdische Schule der Stettiner Synagogengemeinde mit einer Feier eröffnet. Die Schule, die gegenwärtig drei Grundklassen hat, wird von ca. 65 Kindern besucht und ist vorerst in den für diesen Zweck entsprechend hergerichteten Räumen der Vereinigung Bne Brith untergebracht. Warschau. Durch das Gesetz, alle in Polen geschlossenen religiösen Ehen nun nachträglich ins zivile Ehestandsregister einzutragen, werden schätzungsweise 50.000 jüdische rein religiöse Ehen auch amtlich legalisiert. Fürderhin wird eine religiöse Trauung ohne vorhergegangene Eintragung auf dem Standesamt auch in Polen nicht mehr vorgenommen werden dürfen. Rom. Bei dem Empfange der ausländischen Pressevertreter durch Papst Pius XI. widmete der Papst auch dem Vertreter der ITA. besondere Aufmerksamkeit und erkundigte sich bei ihm eingehend nach den Aufgaben und der Organisation des jüdischen Nachrichtendienstes. Es fiel angenehm auf, daß der Papst bei der Erteilung des päpstlichen Segens an die Pressevertreter bemerkte: „Die Herren, die einer anderen Konfession als der katholischen angehören, mögen die Benediktion als einfachen Freundesgruß empfinden und empfangen. — Dieser Tage tritt das Exekutiv-Komitee des Verbandes der orientalischen Student en an europäischen Hochschulen, der im Januar 1934 gegründet wurde, in Rom, dem Sitze der Hauptleitung des Verbandes, zu einer Beratung zusammen. Bukarest. In dem jüdischen Städtchen Frumusica bei Botosani brach ein Großfeuer aus, durch das 24 von Juden bewohnte Häuser vernichtet wurden. Unter den obdachlosen Familien, von denen keine einzige versichert war, herrscht bitterste Not. Sie wurden in Notquartieren untergebracht. Lemberg. Im Klublokal der revisionistischen Jugendorganisation in der ostgalizischen Stadt S a s o w explodierte am 8. April mitternachts eine Bombe. Das Klubgebäude v/urde vollständig zerstört. Jaffa. Das Haupt verfahren im Prozeß gegen die des Mordes an Dr. Chaim Arlosoroff angeklagten jugendlichen Revisionisten, dessen Beginn für den 16. April erwartet worden war, ist auf unbestimmte Zeit verschoben worden. Man nimmt an, daß die Vertagung mit Rücksicht auf die Levante- Messe in Tel Awiw erfolgt ist. gend für religiöse Erneuerung" folgenden Antrag, der in der Generalversammlung der Agudas Jisroel-Jugendgruppe eingebracht und dem Bundeskanzler Dollfuß sowie der Israelitischen Kultusgemeinde mitgeteilt wurde, zur Kenntnis der Oeffentlichkeit: Der Vorstand wird aufgefordert, an die Führer der religiösen Judenheit Wiens mit folgendem Ansuchen heranzutreten: 1. Beim Vorstand der Israelitischen Kultusgemeinde Wien vorstellig zu werden und ihm nahezulegen, nachdem er fast durchwegs aus Männern besteht, die nach dem Schulchan' Aruch ein unreligiöses Leben führen, ihr Amt niederzulegen und durch Ernennung oder Wahl solche Personen in den Kultusvorstand zu entsenden, die durch ihren traditionstreuen Lebenswandel geeignet erscheinen, der Kultusgemeinde vorzustehen. 2. Sollte diese Vorsprache ohne den angedeuteten Erfolg bleiben, so werden die Führer der religiösen Judenheit Wiens aufgefordert, bei Herrn Bundeskanzler Dr. Dollfuß vorzusprechen und, nachdem der Herr Bundeskanzler über die Verwaltung der Zustände in der Kultusgemeinde entsprechend informiert wurde, an ihn die Bitte zu richten, es möge ein Gesetz ausgearbeitet werden, wodurch nur solche Personen als Kultusvorstände gewählt werden können, die durch ihren einwandfreien, dem Religionsgesetz (bei Juden der Schulchan Aruch) entsprechenden Lebenswandel geeignet erscheinen, die Kultusgemeinde in wahrhaft religiösem Sinne zu führen, damit auch ein wirklich religiöses Geschlecht herangebildet werde. Zu dieser Mitteilung der „Reichspost" geht der ITA. von der österreichischen Zentrale der Agudas Jisroel folgende offizielle Erklärung zu: „Das Präsidium der „Agudas Jisroel" hat lediglich eine anonyme Zuschrift mit dem in Rede stehenden Antrag einer nichtoffiziellen Gruppe Jugendlicher erhalten. Der Antrag wurde in den Papierkorb geworfen. Die offizielle Jugendgruppe der „Agudas Jisroel" steht der Veröffentlichung vollkommen ferne." Eine Folge des „Christlichen Kurses" in Oesterreich. —- Taufepidemie setzt wieder ein. Wien, 12. April. Wie der I. T. A. - Vertreter erfährt, hat die Wiedereintrittsbewegung bei der Israelitischen Kultusgemeinde erheblich nachgelassen. Hingegen kann man in zahlreichen privaten Kreisen die neuerwachte Tendenz, doch lieber bei einer christlichen Religionsgemeinschaft unterzuschlüpfen, schon sehr deutlich wahrnehmen. Das trifft zunächst bei den Eltern schulpflichtiger Kinder zu, die sich zu erkundigen beginnen, was für die Kinder „besser" wäre, ob sie sie der altkatholischen, der evangelischen oder gleich der römisch-katholischen Religionsgemeinschaft zuschreiben lassen sollen, wenn sie sich für eine Religionsgemeinschaft überhaupt entschließen müssen. Haben diese Leute so wenig gelernt? Schweiz- Interparlamentarische Union für Verallgemeinerung des Minderheitenschutzes. Genf, 10. April. Der Rat der Interparlamentarischen Union hat in Genf eine kurze Tagung abgehalten und die Einberufung des nächsten Kongresses der Union für den 24. September 1934 nach Konstantinopel beschlossen. Die Kommission für Minderheiten-, Mandats- und Kolonialfragen, die aus Vertretern Frankreichs, Englands, Polens, Spaniens, Ungarns, der Tschechoslowakei, Rumäniens und der Schweiz zusammengesetzt war, hat in einem einstimmigen Beschluß, in Anlehnung an Entschließungen früherer Kongresse der Interparlamentarischen Union, die Notwendigkeit einer Verallgemeinerung der Minderheitsschutzverträge auf alle europäischen Staaten unterstrichen. Wie der ITA. aus zuverlässiger Quelle mitgeteilt wird, hat auch die polnische Regierung offiziell beim Völkerbundssekretariat beantragt, daß die Frage der Verallgemeinerung der Minderheitenschutzverträge auf die Tagesordnung der nächsten Völkerbundsversammlung gestellt werde, die im September d. J. stattfinden wird.