Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 75 (1934)
- Issue
- Heft 16 (19.4.1934)
- Date
- 1934-04-19
- Page
- – (sequence 7)
- Language
- German
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19. April 1934 Der Israelit Nr. 16 Seite 7 der Präses der Jerusalemer Abteilung der PAJ., dankte dem Referenten und gab bekannt, daß im Jerusalemer Lokal Abendkurse, Gemorostünden und gesellige Zusammenkünfte stattfinden,' die sich stets größer Beteiligung erfreuen. All die Veranstaltungen zusammengenommen, haben großen Eindruck in der Stadt gemacht und den ersten Beweis für das Erwachen der orthodoxen Arbeiterbewegung im Lande erbracht. : » *: * ■ Im' Weiteren geht uns ein Bericht vom Sekretär der Poale Agudas Jisroel in Pet ach Tikwah, S. S. Moses, über Wesen und Programm der Organisation zu, dem wir folgendes entnehmen: Der Zustrom religiöser Elemente und besonders junger Kräfte macht sich auf allen Gebieten des gesetzestreuen Lebens in Erez Israel bemerkbar, so daß die langersehnte Sammlung der Charedim insbesondere der Arbeiter vor sich gehen kann. Die Arbeiterorganisation Poale Agudas Jisroel stellt eine straffe Organisation dar im Vergleiche zu der Arbeiterschaft auf der linken Seite, die in vielen Strömungen und Schattierungen, die sich feindlich gegenüberstehen, zersplittert ist. Während bis jetzt orthodoxe Olim, die von der zionistischen Organisation nichts zu erwarten hatten, ohne Rat und Hilfe im; Lande nach Arbeit herumirrten, finden sie jetzt sofort Anschluß an einen Kreis von Gesinnungsfreunden, die sie aufnehmen und ihnen mit Rät und Tat zur Seite stehen. . Die Arbeitsvermittlungsstellen „Lischkoth Awodah'der P. A, J." im. Lande entfalten eine rege Tätigkeit zur Beschaffung von Arbeit und Unterkunft für die neuen orthodoxen Olim. In Tel-Awiw wird das Büro der P. A. J. bekanntlich von Jakob Landau geleitet. In der Mutterkolonie Petach Tikwah wird die Gruppe begeisterter Idealisten von Elie Münk, dem Vizebürgermeister von Petach Tikwah, geleitet. Aus der am Chanukah von ihm gegründeten ersten orthodoxen Poalim-Gruppe wurde in kurzer Zeit eine gut entwickelte Organisation, die heute 150 Mitglieder zählt und einen gut ausgebauten Arbeitsnachweis unterhält. » Ausgiebige Schiurim und Kurse sorgen für Fortbildung und Vertiefung der jüdischen Gesinnung. .Um das geistige Leben in der Kolonie machten sich u. a. verdient die Herreh Dr. Isaak Breuer, Frankfurt a. M., der die Satzungen der P. A.-Organisation ausgearbeitet hat, Dir. Deutschländer, Wien, Rabb. Dr. Carlebach, Köln a. Rh. und zuletzt auch Dr. Moses Auerbach,; indem sie in geistvollen Vorträgen dem orthodoxen Poel zeigten, was der jüdische Aufbau heute von ihm erwartet und erhofft. Man darf auch hoffen, daß das geplante D'3 'TW ^5?13 bald zustande kommt. Es ist zu verzeichnen; daß die P, A, J. die volle Anerkennung aller maßgebender Rabbiner in Jerusalem findet. In einem längeren Schreiben drückt der Rabbiner von P: T.', Rabbi Reuben Katz, seine vollen Sympathien für die orthodoxe Arbeiterorganisation aus. Es ist erfreulich zu sehen, wie viele junge Menschen gerade aus P. T. hervorgegangen sind, die den Geist der orthodoxen Arbeit auch nach anderen Punkten verpflanzten. Wir nennen nur u. a. den Kibbuz ,,Chofez Chajim" in R e c h ob o t h .und den Kibbuz in Kfar Saba. Die Herausgabe eines eigenen orthodoxen Arbeiterorganes ist in Kürze zu erwarten. Es muß nicht erst gesagt werden, daß all die Arbeiten und Pläne nur dann ganz verwirklicht werden können, wenn die Gesinnungsgenossen in der Gola kräftig mitarbeiten, um die Mittel aufzubringen, welche jene Aufgaben, die für Erez Israel und die Diaspora gelöst werden müssen, erfordern. Jetzt schon muß die P. A. J.-Örganisation in Erez Jisroel als eine der stärksten Positionen für das thoratreue Judentum erkannt und anerkannt werden. Korrespondenzen. *1 Deutsches Reich. Die jüdischen Schüler in den höheren und 1 mittleren Schulen Preußens. Berlin, 16. April. Der Preußische Unterrichtsminister hat am 7. April .1934 an die zuständigen Behörden einen neuen Erlaß izur Durchführung des Gesetzes gegen die Ueberfül- Iung deutscher Schulen und Hochschulen gerichtet, der folgenden Wortlaut hat:. Der Preußische Minister für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung. , U. II. G. Nr. 3073. 1, U. IL. C. U. II. J. ."/'1K -USr.. ::<-.., " i ■ ■; Durch. 4en; Erlaß -desGesetzes;;gegen' /die Ueberfüllung deutscher Schulen -unc| : Hochschulen -Vonr'.2Öj April11933 hat die Reichsregierung.'zum Ausdruck, ge^ bracht, vSie^notwendig es ..ist, , rechtzeitig den Zugang «ur höheren , Schule); und zum: Studium so zu begrenzen, daßdem gegenwärtigen Ueberangebot an ^akademischen Kräften, das zu einer weitgreifenden Notlage geführt hat, wirksam begegnet wird. Es hat dann auch die allgemeine Einsicht in die Notwendigkeit weitgehender Beschränkung des Zugangs zu den durch den Besuch der höheren und mittleren Scnulen eröffneten Berufen bereits dazu geführt, daß die Zahl tder Neuanmeldungen, zu .diesen Anstalten in.,den letzten' zwei Jahren erheblich! gesunken ist! ' Die;ihir vorliegenden Berich-fe rechtfertigen die Annahme, daß( zum beyprs(ehenclen ^Beginn des neuen Schuljahres mit einer Weiteren Ab.nahme der Neuanmeldungen zur Sextai 'der höheren Schulen zu rechnen ist. In der Erwartung, daß diese Entwicklung anhält, nehme ich für das bevorstehende Schuljahr davon Abstand, besondere zahlenmäßige Beschränkungen für die einzelnen Anstalten der Aufsichtsbezirke von mir aus vorzunehmen. Ich glaube, dies um so eher tun zu können, als ich darauf vertraue, daß die Anstaltsleiter sich ihrer Verpflichtung bewußt sind, durch ausreichende Anforderungen die gebotene Auslese unter den Anmeldungen vorzunehmen. Die für die vom Staate unterhaltenen und vom Staate verwalteten Schulen in meinem Erlaß U. II. 300. 1. vom 25. Februar 1931 (Z. B1. U. V. S. 84) getroffenen Anordnungen über die Beschränkung der Klassenzahlen werden durch diesen Erlaß nicht berührt. Gleichzeitig mache ich darauf aufmerksam, . daß die zur Ausführung des Reichsgesetzes gegen die Ueberfüllung deutscher Schulen und Hochshculen ergangenen Erlasse betreffend die Aufnahme von Nichtariem in höhere und mittlere Schulen (U. II. G. 969, U. II. C. 1. vom 8. Mai 1933, U. IL G. 1416, U.. II. C. vom 10. Juni 1933 und II II. G.. 1572, U. II. G. vom •28i-Qv 1933) selbstverständlich!a'Uch fernerhin und 'zwar sowohl für('Öffentliche1:)wie vjjEb\ private Anstalten in Geltung ' Dieijben. J£ur-weiteren Durchführung des genannten.. Gesetzesbestimme :ioh: sodann; daß auch' bei der.-Neuaufnahme von ^Nichtäriem.'-die' den 'Beschränkungen des Gesetzes vorn 25.' April' 1933 untefworc ., - . Iii i . .; ' ' l fön" sjndjj die" Abstanimung angemessene Berücksichtigung zui finden .hat. Unter den Anmeldungen ist; soweit die hinreichende Begabung für einen erfolgreichen Besuch einer höheren oder mittleren Lehranstalt anzuerkennen ist, den Nichtariern mit nachgewiesenemarischen, ,Bluteinschlag. der Vorzug vor Nicht-- ariern und den". Kindern ^äus1 seit längerer Zeit in Deutschland';angesessenen1 Familien^ der Vorzug,nvor { den'j Kindern erst seit kurzer, Zeit(l, insbesondere: seit 1914, eingewanderter nichtarischer Familien zu geben. Ich gebe der Erwartung Ausdruck, daß die Anstaltsleiter in scahgemäßer Anwendung der hiermit gegejbenen Richtlinie dafür; Sorge ^tragen,, daß yon,.den;Anmeldungen:. der., unter die Beschränkung des'c Gesetzes j fallenden Nichtarier iir erster Liniediejenigen 'Be-1 rücksichtigungfinden; denen vom Standpun'kt einer im3 nationalsozialistischen Geiste geführten ( Gemein-:•' Schaftserziehung die verhältnismäßig geringsten Bedenken entgegenstehen. Dabei ist darauf zu achten, daß dort, wo die Zahl der angemeldeten aufnahmereifen Schüler größer .als die Zahl der verfügbaren Plätze ist, Kinder arischer Abstammung auf keinen Fall hinter solchen nichtarischer Abstammung zurückgesetzt werden. Zum Besuche der höheren und mittleren Lehranstalt geeignete Kinder arischer Abstammung verdienen vielmehr den Vorzug bei der Aufnahme, selbst wenn dann die Zahl der zur Aufnahme kommenden Nichtarier hinter der Verhältniszahl zurückbleiben sollte. 1 Neuaufnahmen an höheren und mittleren Lehranstalten, die ihrer besonderen Zweckbestimmung nach gerade für den Besuch der jüdischen Schüler(innen) bestimmt sind, dürfen in diesem Jahre, gleich ob es sich um öffentliche oder private Lehranstalten handelt, nicht erfolgen. gez. Rust. Der Titel „Rechtsanwalt a. D." für ehemalige nichtarische Rechtsanwälte unzulässig. Berlin, 10. April. Die „Deutsche Justiz", das amtliche Organ des Reichsjustizministers, des Preußischen und des Bayerischen Justizministers, veröffentlicht in Nr. 13 einen Artikel von Ministerialrat Kunisch, in dem die Frage erörtert wird, ob auf Grund des Gesetzes über die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft ausgeschiedene Rechtsanwälte sich „Rechtsanwalt a. D." oder ,-, früherer Rechtsanwalt" nennen dürfen. Die Unzulässiglteit dieser Titelfükrung" bei Recktsanwälten, die aus politischen Gründen ausgeschieden wurden, steht für den Verfasser von vornherein fest. Aber auch den auf Grund ihrer nichtarischen Abstammung ausgeschiedenen Rechtsanwälten kommt nach Ansicht von Ministerialrat Kunisch die Beibehaltung des früheren Titels nicht zu. Dies sei daraus zu schließen, daß das Gesetz über die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft eine dem § 4 des Berufsbeamtengesetzes entsprechende Bestimmung über Weiterführung des Titels nicht enthält. Daß hier eine Absicht des Gesetzgebers vorgelegen habe, gehe auch daraus hervor, daß das Schriftleitergesetz ausgeschiedenen Nichtariern ausdrücklich gestattet, die Bezeichnung „Schriftleiter" mit dem Zusatz „a. D." oder „i. R." zu führen. Es kommt; heißt es in dem Artikel von Ministerialrat Kunisch, weiter hinzu, daß der Titel „Rechtsanwalt a. D." oder ähnliche auf die frühere Rechtsanwaltseigenschaft bezügliche Bezeichnungen in den allermeisten Fällen von solchen früheren, Rechtsanwälten auf Firmenschildern oder 'bei Anmeldungen zum Telefonbuch geführt werden, die auch weiterhin sich als Rechtsbeistände oder dergleichen der Bearbeitung von Rechtsangelegenheiten anderer widmen oder widmen wollen. Praktisch, würde es also darauf hinauslaufen, daß derartige sich weiter als Rechtsbeistände oder dergleichen betätigende früher nichtarische Rechtsanwälte bei dieser- Berufsausübung geradezu gefördert würden, wenn man ihnen gestattet wollte, den Titel „Rechtsanwalt" — sei es auch mit Zusätzen, die auf ihr Ausscheiden aus der Rechtsanwaltschaff hinweisen — zu führen. Die Betreffenden^iühreh* diese Bezeichnung nur, um. das Publikum auf ihre besondere Sachkenntnis hinzuweisen, um sich, also besonders vertrauenswürdig hinzustellen, vielleicht-; auch in der Hoffnung, daß in manchen Fällen der-nicht allzu auffällige Zusatz übersehen wird. Es kann nicht zweifelhaft sein, daß dieser von den früheren nichtarischen Rechtsanwälten beabsichtigte Erfolg auch eintritt. Das ist einmal deswegen zu verurteilen, weil die früheren nichtarischen Rechtsanwälte nunmehr den Standesvorschriften und der besonderen Standesaufsicht nicht mehr unterworfen sind. Zu besonderem Vertrauen zU diesen Rechtsberatern von seiten des Publikums.fliege deshalb, da sie nunmehr keinerlei Standesrücksichten und' Standesbindungen unterliegen, k'ein: A.nlaß'vor' ,;' '1; " ' ' Ausschlaggebend ^dürfte jedoch die .Tendenz des Gesetzes über, die, .Zulassung zur Rechtsanwaltschaft vom 7. April 1933 sein. Die ganz klare Tendenz des Gesetzes ist der! Ueberfremdung des deutschen Rechtslebens mit fremdrassigen Juristen abzuhelfen. — Die; •: i ■ .; durch dieses Gesetz betroffenen Rechtsanwälte . sollen aus der deutschen; Rechtspflege ausgeschieden