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Der Israelit · 1934-04-19 · Heft 16 (19.4.1934) · page 3

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Journal
Der Israelit
Volume
75 (1934)
Issue
Heft 16 (19.4.1934)
Date
1934-04-19
Page
– (sequence 3)
Language
German
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19. April 1934 Der Israelit Nr. 16 Seite 3 Um das Schicksal der höheren jüdischen Schulen Preußens. Wir veröffentlichen im Nachrichtenteil dieser Nummer einen soeben bekannt gegebenen neuen Erlaß des preußischen Unterrichtsministers zur Durchführung des „Gesetzes gegen die Ueberfüllung deutscher Schulen und Hochschulen", in dem nach einleitenden Ausführungen allgemeiner Natur ergänzende Richtlinien zu den Bestimmungen über die Aufnahme von Nichtariern in höhere und mittlere Schulen gegeben werden und in dem schließlich verfügt wird, daß in diesem Jahre in die bestehenden jüdischen höheren und mittleren Lehranstalten, einerlei ob es sich um öffentliche oder private Lehranstalten handelt, Neuaufnahmen von Schülern und Schülerinnen nicht erfolgendürfen. Zur Würdigung dieses Erlasses ist zunächst darauf hinzuweisen, daß es sich bei der Sperrung des Zugangs zu den höheren jüdischen Schulen Preußens zunächst um eine provisorische, nur für dieses Jahr geltende Maßregel handelt. Man darf aus diesem Wortlaute wohl schließen, daß noch Erwägungen darüber schweben, wie das hier in Frage stehende Problem im Einklang mit den maßgebenden schulpolitischen Tendenzen ohne allzugroße Härten für das ganze Reich endgültig gelöst werden könne. Einstweilen ist durch den Erlaß den höheren jüdischen Schulen Preußens die Bildung neuer Sexten, also die Aufnahme der die Grundschulklassen verlassenden und für die höheren Schule angemeldeten Schüler und Schülerinnen verwehrt, wobei die Frage offen bleibt, ob, da der Erlaß erst jetzt, Mitte April, erschienen ist, er sich auch rückwirkend auf diejenigen Klassen erstreckt, die in einzelnen Teilen Preußens — je nach der Ferienordnung — bereits gebildet worden und im Betriebe sind. Da es sich, wie gesagt, um eine zunächst provisorische Maßregel handelt, so dürfte es um so mehr Recht und Pflicht der jüdischen Presse sein, sich mit dem Erlaß in der nächsten Zeit eingehend zu beschäftigen und den maßgebenden Regierungsinstanzen — unter Berücksichtigung der für diese nun einmal maßgebenden allgemeinen schulpolitischen Gesichtspunkte — zweckdienliche Vorschläge für eine allzugroße Härten vermeidende endgültige Lösung des Problems zu unterbreiten. Nachdem die Länderregierungen im Einklang mit der Reichsregierung die allgemeine Tendenz verfolgen, den Zugang zu den höheren Schulen nach Möglichkeit einzudämmen und dadurch letzten Endes eine veränderte berufsständische Schichtung der deutschen Gesamtbevölkerung herbeizuführen, läßt es sich begreifen, wenn da-' bei der Bestand besonderer höherer' jüdischer Schulen, in welche die jüdischen Kinder, soweit sie die allgemeine Reife besitzen, unbegrenzt Aufnahme finden können, in Berücksichtigung gezogen werden muß. Es könnte theoretisch sonst der Fall eintreten, daß unter der jüdischen, oder, wie man heute sagt, der nichtarischen Bevölkerung ein bedeutend größerer Prozentsatz des Nachwuchses höhere Schulbildung mit den dadurch bedingten Berechtigungen erwirbt, als es im Durchschnitt bei der arischen Bevölkerung der Fall wäre. Damit kann sich die Regierung heute schon deshalb nicht ohne weiteres abfinden, weil Beschwerden aus der Bevölkerung heraus die unausbleibliche Folge sein würden. Allein es ist zu bedenken, daß die Lage der jüdischen Bevölkerung in keiner Weise mit der Durchschnittssituation der Deutschen arischer [ Abstammung verglichen werden kann. Diesen letzteren stehen in der Tat alle Berufe gleichmäßig offen. Sie können ihre Kinder je nach Neigung, Begabung und sonstigen für sie in Betracht kommenden Voraussetzungen dem Handwerk oder der Landwirtschaft, der Industrie - Arbeiterschaft oder den freien akademischen Berufen, der Künstlerlauf bahn, oder der Schriftstellerei zuführen, ohne irgend welchen Begrenzungen, außer dem geltenden Numerus clausus für das Universitätsstudium, unterworfen zu sein. Für die Juden besteht dagegen zunächst einmal, über die gesetzlichen Begrenzungen hinaus, tatsächlich heute fast die Unmöglichkeit, ihre Kinder in größerer Zahl dem Handwerk, der Landwirtschaft oder der Industrie-Arbeiterschaft, für die Volksschulbildung genügt, zuzuführen. ' Es ist allgemein bekannt, daß allen Versuchen nach dieser Richtung von Seiten der in der Wirtschaft maßgebenden Instanzen, den Handwerkskammern, den landwirtschaftlichen Behörden, oder aus der Bevölkerung selbst vielfach Schwierigkeiten bereitet werden. Tausende möchten in Handwerk und Landwirtschaft hinein, aber es gelingt ihnen nicht. In Bezug auf den Besuch der allgemeinen höheren Schulen selbst existiert für die Nichtarier eine Prozentnorm, die (abgesehen von der Vergünstigung für Frontkämpfer) errechnet ist auf Grund des allgemeinen Anteils der Juden an der Gesamtbevölkerungsziffer des Deutschen Reiches, nicht aber in jeder einzelnen Stadt und injedem einzelnen Orteden Prozent an teil der jüdischen BevölkerunginBerücksichtigungzieht, Wenn beispielsweise in einer Stadt 8—10 Proz. Juden wohnen und nur ll/> Proz. zu den höheren Schulen zugelassen werden, so kann es den hier ausgeschlossenen Kindern verzweifelt wenig nützen, daß an hundert anderen Orten des; Deutschen Reiches Plätze für jüdische Kinder in höheren Schulen frei sind, von denen mangels einer jüdischen Bevölkerung kein Gebrauch gemacht werden kann. Unter diesen Umständen würde eine allmähliche Beseitigung der höheren jüdischen Schulen den fast völligen Ausschluß der Juden von der grade für Kaufleute oder zuj Auswanderung Gezwungene unentbehrlichen Aneign u n g höherer Bildung bedeuten, eine Wirkung, die unter keinen Umständen von der Regierung gewollt wird. Wir glauben von unserem religiösen Standpunkte aus diese Feststellung um so objektiver treffen zu dürfen, als wir an und für sich in einer stärkeren Konzentration der jüdischen Schulbevölkerung auf die Volksschulen durchaus kein Unglück sehen, sondern vielmehr die Gelegenheit, auf dem Fundament einer guten Volksschulbildung ein autonomes jüdisches Bildungssystem — oline alle staatlichen Berechtigungen — aufzubauen, in dessen Mittelpunkt die altjüdische religiöse Kultur, Limud Hathora, steht und das unseren Kindern bei freier Gestaltung des Lehrplanes: diejenige Ertüchtigung fürs Leben; geben könnte, deren sie, 'Sei es in Deutschland"selbst, sei es in der .Welt draußen, bedürfen. Aber eine solche Entwicklung muß vorbereitet und kann nicht überstürzt werden. Zunächst muß und darf wohl .von all den jüdischen Eltern, die ihre Kinder in diesem Jahre in die unterste Klasse ider höheren jüdischen Schulen einschulen wollten — auch von den Frontkämpfern — erwartet werden, daß sie den von den Gemeinden und jüdischen Schulpatronaten zu treffenden Maßnahmen willig folgen und nicht etwa in einem zügellosen, nur das unmittelbare Scheininteresse des Einzelnen berücksichtigenden Individualismus nun einen u n - w ü r d i g e n W e 11la u f um die in den allgemeinen höheren.Schulen für jüdische Kinder etwa noch freien Plätze beginnen. Mögen die jüdischen Eltern die ersten Sein, die, 5chon im Gefühl ihrer jüdischen Würde, der Tendenz des Gesetzes gegen die Ueberfüllung der höheren Schulen gerecht werden und ihre Kinder lieber der. jüdischen Volksschule anvertrauen als sie der religiös, seelisch und pädagogisch überaus gefährlichen Situation einer verschwindenden rassischen Minderheit in der ausgeprägt arischen höheren Staatsschule preiszugeben. Zweierlei Maß in der Tel Awiwer Schulpolitik. Nach der von den zwei gesetzestreuen Mitgliedern in der Tel Awiwer Irijah schwererrungenen Erhöhung des Budgets für die religiösen Schulen (Talmud - Thora - Schulen, Chedarim) beläuft sich, nach einer Berechnung des „Hajessod", der Betrag für jedes Kind, das religiöse Erriehung erhält, auf weniger als ein Pfund im Jahre. Für die allgemeine, d. h. nationale und religiös desinteressierte Erziehung gibt die Irijah mehr als vier Pfund jährlich für je ein Kind aus. Damit, so meint das Blatt, dürfte die Tel-Awiwer Stadtverwaltung die einzige Kommune der Welt sein, die solch krassen Unterschied in der Behandlung ihrer Steuerzahler auf dem Gebiete von Kultur und Erziehung macht. Die Irijah protestiert gegen den Bruderkampf in der Arbeiterschaft und die beständigen gegenseitigen blutigen Ueberfälle, und sie führt selber den Bruderkampf — etatmäßig gegen die religiös Gesinnten bis zur geistigen Vernichtung. Es ist so weit gekommen, daß Kinder gesetzestreuer Schulen Büchsensammlungen in den Synagogen für ihre Lehrer, deren Gehälter nicht für das tägliche Brot ausreichen, veranstalten. Beschämend! Aber eigentlich weniger für die unter Not und Sorgen auf ihrem Posten ausharrenden Lehrer, als für diejenigen in der Führung, die diese Männer bewußt zu Bettlern reduzieren! Beschämend das System an sich: Nach einem Vertrage mit Misrachi dürfen religiöse Schulen nur dann und da neu eröffnet werden, wenn eine große Mehrheit der Elternschaft solche Schule wünscht. Man hat an manchen Punkten bereits bestehende Misrachischulen wieder geschlossen, mit der Behauptung, die „Majorität der Wünsche sei nicht auf ganz legale Art zustandegekommen." Also ist die areligiöse Schule stillschweigende Norm und die Schule religiösen Charakters die Ausnahme, deren Bedürfnis erst nachgewiesen werden muß — um endlich so erhalten zu werden, daß von Seiten der Schüler mit dem Kingelbeutel nachgeholfen werden muß . . . Wie wird es erst mit den Schulen im L a n d e bestellt sein, um die sich gar keine Irijah kümmert! — Es wäre wahrlich an der Zeit, daß die unabhängige Orthodoxie in Erez Jisroel mit Hilfe der Golah zeigt, was sie kann und wie sie zu Opfern bereit ist für diese innere A 1 i - j a h , für die religiösen Schulen, die sie auch für die enttäuschten und mählich erwachenden Gesinnungsfreunde innerhalb der zionistischen Organisation in angemessener Zahl zu gründen und zu erhalten hätte. Tin"'« vwjv ttV üK- Ein internationales Abkommen über die Behandlung staatenloser Einwanderer. Ein vom Völkerbundsekretariat ausgearbeitetes internationales Abkommen über die Behandlung Staatenloser wäre nach einer Veröffentlichung im ,,Manchester Guardian" wohl geeignet, leidliche rechtliche Zustände für die große Kategorie von Menschen, die ohne ihr Verschulden bei der Neuorientierung der europäischen Karte Heimat und Paß verloren haben, zu schaf-

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