Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 75 (1934)
- Issue
- Heft 16 (19.4.1934)
- Date
- 1934-04-19
- Page
- – (sequence 2)
- Language
- German
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Seite 2 Nr. 16 Der Israelit 19. April 1934 erscheint es mir möglich, Tagesfragen vollkommen leidenschaftslos und. von der für das Judentum unbedingt notwendigen ewigen Schau herleitend zu berühren. Auch für das Publikum ist die der Kanzel eigene Art der Ausführung nur von Vorteil. Die Unmöglichkeit, jedes falsch erscheinende Argument sofort widerlegen zu können, läßt den Zuhörer sich nicht in eigene Gedanken verlieren, sondern zwingt ihn, dem Prediger bis zum Schluß mit der gleichen Aufmerksamkeit zu folgen und die auf der Kanzel vorgebrachten Ansichten in ihrer Gesamtheit zu betrachten. Daß der Rabbiner hinsichtlich der Form, in die er seine Ausführungen kleidet, auf alle Teile seiner Zuhörer Rücksicht nimmt, ist selbstverständlich; denn wer belehren will, darf nicht verletzen. In der Möglichkeit, daß bei Behandlung ein und derselben Frage ein Rabbiner ex cathedra eine Ansicht vertritt, die mit der von einem anderen Rabbiner öffentlich vertretenen nicht übereinstimmt, erblicke ich keine Gefahr. Auch dann nicht, wenn für beide Rabbiner das gleiche Prinzip religiös-weltanschaulicher Auffassung gilt. Wer mit den Dingen nur etwas vertraut ist, weiß, daß durch die Verschiedenheit menschlichen Denkens und Betrachtens auch in manchen der einfachen halachischen Fragen keine Uebereinstimmung der Meinungen herrscht, was gelegentlich im P'sak seinen sinnfälligen Ausdruck findet. Daran ist das Judentum bisher nicht zu Grunde gegangen und wird es m. G. H. auch in Zukunft nicht. Aber auf eine andere Gefahr soll in diesem Zusammenhang hingewiesen werden. Es ist nicht angängig, daß, wie dies vor einiger Zeit in einer führenden jüdischen Zeitung geschah, Predigten der Rabbiner, noch dazu mit deren Namensnen nung, einer der üblichen Zeitungskritiken unterzogen werden. Prediger und Predigt sind keine Künstler und Kunstwerke in dem Sinne, daß man sie und ihre Darbietungen durch derartige Kritiken dem Publikum nahebringen oder von diesem ablehnen lassen will, was, vielleicht ungewollt, dadurch geschieht. Das ist eine Gefahr für die Predigt und den Rabbiner, auf die man nicht laut genug aufmerksam machen kann. Die Predigt, die als solche nicht erst eine Erscheinung des letzten Jahrhunderts ist, ist uns eine heilige Institution und kann darum verlangen, in Ehrfurcht gewertet zu werden. Agudistische Zertifikatsempfänger in Deutschland. Wie bekannt, hat die Palästina-Regierung vorläufig als erste Rate der April Schedule 1350 Zertifikate bewilligt. Von dem auf Deutschland entfallenden Teil hat auf Grund des Abkommens mit der Agency die Palästina-Zentrale der Agudas Jisroel zunächst 20 Zertifikate an agudistische Chaluzim abgegeben, vor allem sind die in den agudistischen Hachscharastätien in Holland und Elsaß ausgebildeten Chaluzim berücksichtigt worden; ferner eine Reihe von Handwerkern. Die agudistischen Zertifikatsempfänger werden am 25. April auf dem Schiffe „Carnaro" ab Triest die Reise nach Erez Jisroel antreten, Herr Elias M u n k in Petach Tikwa hat in dankenswerter Weise übernommen, die Arbeitsstellenvermittlung der Poale Agudas Jisroel für die neu angekommenen Chaluzim in Gemeinschaft mit der Leitung der Agudas Jisroel zu leiten. Keine Anrechnung von jüdischen Wohlfahrtspflege auf die öffentliche Fürsorge. gen Dresden, 16. April. In einer Beschwerdesache des Sächsischen Israelitischen Gemeindeverbandes hat das Sächsische Arbeits- und Wohlfahrtsministerium in einer Entscheidung vom 21. März 1934 ausdrücklich festgestellt, daß Zuwendungen der freien Wohlfahrtspflege, die zur Ergänzung der öffentlichen Fürsorge gewährt werden, von den städtischen Fürsorgeämtern auf die öffentlichen Unterstützungssätze nicht angerechnet werden dürfen. Die Beschwerde hatte eine Verfügung der Kreishauptmannschaft Zwickau zur Grundlage, welche die Anregung mit der Begründung gebilligt hatte, daß „eine besondere sittliche Verpflichtung der Israelitischen Religionsgemeinde zur Unterstützung ihrer Gemeindemitglieder bestehe, zumal wenn es sich wie im vorliegenden Fall um die Unterstützung eines als Gast in Deutschland wohnenden Ausländers handelt." Die bemerkenswerte Entscheidung des Sächsischen Wohlfahrtsministeriums hat Bedeutung für die gesamte jüdische Wohlfahrtspflege in Deutschland. Nur für Arier. Berlin, 12. April. Der nReichsYerband Deutscher Handelsvertreter und Geschäftsreisender (R. D. H. G.) e. V." zu dem sich der „Bund Nationalsozialistischer Handelsvertreter", der „Centraiverband Deutscher Handelsvertretervereine" und der „Verband reisender Kaufleute Deutschlands" zusammengeschlossen haben, teilt den bisherigen Mitgliedern dieser drei Organisationen in einem Rundschreiben unter § 3, Ziffer l seiner Satzung mit, daß ihre Eingliederung in den „RDHG" „unter der ausdrücklichen Voraussetzung erfolgt, daß sie arischer Abstammung sind." Das Krefelder Stadttheater gibt sog. „Groschenkarten" aus, die wenig bemittelten Beziehern erhebliche Preisermäißgungen gewähren. In den Richtlinien der Theaterverwaltung für die Spielzeit 1934—35 Wird als Vorbedingung für die Preisermäßigung gefordert: „Der Antragsteller muß arischer Abstammung sein." Nach Verhandlungen zwischen deutschen und österreichischen Filmherstellern haben sich diese bereiterklärt, in deutschsprachigen Filmen j ü - dische Schauspieler nicht mehr zuzulassen. Sie können nur noch in den wenigen fremdsprachigen österreichischen Filmen auftreten. Die neuen Schutzhaftbestimmungen, Berlin, 18. April. Die Bestimmungen über die Verhängung der Schutzhaft sind, wie wir kürzlich berichtet haben, nach preußischem Vorbild vom Reichsinnenministerium neu g e regelt worden. Ueber die Neuordnung wird jetzt von zuständiger Stelle noch mitgeteilt, daß in regelmäßigen Abständen von drei Monaten jeder Fall von Schutzhaft nachgeprüft werden soll, Eine Nachprüfung soll auch bei den 2ur Zeit noch in Schutzhaft befindlichen Personen vorgenommen werden. Die Schutzhaft darf nur in staatlichen Gefängnisanstalten und Konzentrationslagern vollzogen werden. Für Zuwiderhandlungen gegen diese Bestimmung sind schwere Strafen wegen Freiheitsb eraubung angedroht worden. Der Erlaß des Reichsinnenministeriums führt im übrigen nicht nur die beiden allein zulässigen Gründe für eine Schutzhaft an — Schutzhaft zum e i g e n e n Schutz des Häftlings und Schutzhaft, wenn der Häftling durch sein Verhalten die öffentliche Sicherheit und Ordnung im Staat unmittelbar gefährdet —, sondern zählt umgekehrt auch jene Fälle ausdrücklich auf, die nicht als ausreichender Grund zur Verhängung der Schutzhaft betrachtet werden dürften. Kein Badeverbot für die Juden in Mannheim. Nach Zeitungsmeldungen wäre am Eingang des- Mannheimer städtischen Luftbades im Stadion eine Tafel angebracht, die Nichtariern den Zutritt versagt. Der Mannheimer Korrespondent der „Frankf. Ztg." berichtet dazu, daß eine derartige Tafel an keinem der städtischen Bäder angebracht ist und daß Nichtarier nach wie vor Zutritt zu allen Bädern haben. Oberkommissar Macdonald über Berufsumschichtungs- und Auswanderungsfragen. Wien, 15. April. Der Oberkommissar für Auswandererfürsorge: James G. M a c d o n a 1 d ist in Begleitung Prof. Norman Bentwichs in Wien eingetroffen, um mit Mitgliedern: der österreichischen Regierung und den in Betracht kommenden Korporationen Fragen der Organisierung des Auswandererhilfswerks zu besprechen. Wie der Wiener ITA-Vertreter erfährt, wurde seiens des Präsidiums der Wiener Kultusgemeinde in den Verhandlungen mit Oberkommissar Macdonald auf die Notwendigkeit verwiesen, größere Hilfsmittel zwecks Erleichterung des Loses der Auswanderer aus Deutschland zu beschaffen (ihre Zahl beträgt in Oesterreich gegenwärtig 800; von ihnen sind 300 österreichische Staatsbürger, 200 deutsche Staatsangehörige, etwa 70 Staatenlose, die übrigen Angehörige verschiedener Staaten.) Die Wiener Gemeinde hat bis jetzt gegen 300.000 Schilling für die Auswanderer-Fürsorge ausgeben müssen, hierfür jedoch von auswärts bloß zweimal je 1000 Pfund, insgesamt ca. 56.000 Schilling erhalten, während der Betrag von ca. 244.000 Schilling den eigenen Notstandsgeldern entnommen werden mußte, wodurch die Leistungsmöglichkeit für alle anderen Notstandsfälle in Oesterreich sehr eingeengt wurde, Oberkommissar J. G, Macdonald verwies auf den Umstand, daß die ausländischen Komitees nur für konstruktive Zwecke, wie Berufsumschichtung und dergleichen, Mittel beistellen können, nicht aber für das reine Unterstützungswesen, wenn es sich nicht um produktive Aufgaben handelt. In Wiener Kultusgemeindekreisen macht man jedoch auf die Unmöglichkeit, von dem Unterstützungswesen vollständig abzugehen,, aufmerksam. Umschichtung sei in unzähligen Fällen nicht nur unmöglich, wie in Fällen des vorgerückten Alters usw., sondern bei der herrschenden großen Arbeitslosigkeit in allen manuellen Berufen auch zwecklos, da die Flüchtlinge hier weder eine Anstellung noch auch Arbeitsbewilligungen erhalten können.