Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 75 (1934)
- Issue
- Heft 16 (19.4.1934)
- Date
- 1934-04-19
- Page
- – (sequence 1)
- Language
- German
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Frankfurt a. M. 19, April 1934 4. Ijar 5694 Nummer 16 Gegenüber den etwas einseitig gefärbten Nachrichten, welche die palästinensische Presse und nach ihr auch die „Jüdische Telegraphen- Agentur" über die seitens der palästinensischen Regierung mit großem Eifer weitergeführten Verhandlungen wegen Neugestaltung des Oberrabbinats veröffentlicht, sei im folgenden der Stand der Angelegenheit in ihrem letzten Stadium auf Grund authentischer Mitteilungen kurz dargestellt. Der Vorschlag der Regierung geht dahin,, daß der äußeren Form nach die Verfassung der ,,Kneses Israel" nicht geändert wird und formell ein einheitliches Oberrabbinat weiterbesteht, in Wirklichkeit jedoch und insbesondere in allen inneren Fragen der jüdischen Gemeinschaft ein vollkommen autonomes Oberrabbinat der Agudas Jisroel in das bestehende Oberrabbinat eingebaut wird. Die beiden bisherigen Oberrabbirier behalten ihren Titel als „Oberrabbiner für Erez Jisroel". Der neu Hinzutretende Oberrabbiner führt den Titel „Oberrabbiner der Agudas Jisroel", Die Gerichtshöfe der Agudas Jisroel erhalten dieselbe Kompetenz wie diejenigen der Kneses Israel und solche Gerichtshöfe müssen errichtet werden, wenn eine bestimmte Anzahl von Mitgliedern der Agudas Jisroel an einem Orte des Landes vorhanden sind. In allen allgemeinen prinzipiellen Fragen, an denen Agudas Jisroel irgendwie interessiert ist, kann das Oberrabbinat nur dann irgend einen Beschluß fassen, wenn der beschlußfassenden Mehrheit mindestens zwei Mitglieder des Oberrabbinats der Agudas Jisroel zugehören- Ebenso kann das Oberrabbinat sich weder schriftlich noch mündlich in derartigen Angelegenheiten an die Regierung wenden, ohne die Unterschrift bezw. die Beteiligung eines Mitgliedes des Oberrabbinats der Agudas Jisroel. Geht das Oberrabbinat von Erez Israel über ein Veto der Mitglieder des Oberrabbinates der Agudas Jisroel hinweg, so darf der betreffende Beschluß nicht im Namen des Oberrabbinats von :Erez Jisrael veröffentlicht werden, sondern nur im Namen der Kneses Israel. Weitere Bestimmungen regeln die Wahl des Rates des Oberrabbinates. Hierbei ist scharf daran festgehalten, daß die Mitglieder des Oberrabbinates der Agudas Jisroel vollkommen, autonom von den Mitgliedern der Agudas Jisroel gewählt werden, ebenso wie umgekehrt diejenigen des Oberrabbinats der Kneses Israel nur von deren Mitgliedern. Es ist offensichtlich, daß die Regierung bei ihren Bemühungen vor allem eine Entscheidung der Gemeindefrage durch die Mandatkommission des Völkerbundes in Genf vermeiden will. Daher sieht das Abkommen vor, daß für den Fall seines Zustandekommens Agudas Jisroel ihre Forderung auf öffentlich-rechtliche Anerkennung als getrennte Gemeinschaft für die Dauer eines Jahres zurückstellt, um zu erproben, ob durch das jetzt getroffene Abkommen die gleichen Ziele erreicht werden, die jener Forderung auf öffentlich-rechtliche Anerkennung zugrunde liegen. Nach einem Jahre ist „Agudas Jisroel" berechtigt, den Kampf in London und Genf fortzusetzen. Das ganze Abkommen soll 5 Jahre in Kraft bleiben, kann aber auch innerhalb dieser Frist von jedem der beiden Teile mit einer Kündigungsfrist von 6 Monaten wieder außer Kraft gesetzt werden. Die Exekutive der „Agudas Jisroel-Weltorganisation" hat im übrigen, wie wir erfahren, an den High Commissioner telegraphisch das Ersuchen gerichtet, den endgültigen Abschluß der Verhandlungen um 6 Wochen zu verschieben, damit inzwischen der Rabbinische Rat der Agudas Jisroel-Weltorganisation Gelegenheit habe, zu der Angelegenheit, an der ja keineswegs bloß die palästinensische Judenheit interessiert ist, Stellung zu nehmen. Aus dem Inhalt: Um das Schicksal der höheren jüdischen Schulen Preußens.......Seite 3 Internationales Abkommen über die Behandlung staatenloser Einwanderer Seite 3 Unseren Führern, Von Rabbiner W, S. Jacobson . Seite 4 Misrachi und Agudas Jisroel. Von Rabbiner M. A. Amiei . Seite 5 Erste Landeskonferenz der Poale Agudas Jisroel in Jerusalem......Seite 6 Die schöpferische Idee des Judentums ..........Seite 6 Der Titel Rechtsanwalt a. D. . . Seite 7 Für den inneren Frieden in Palästina Seite 9 Brief aus Erez Jisroel......Seite 10 Das Phänomen Spinoza. Von Oberrabb. Dr. Adolf Altmann......Seite 13 Die Pflanzenwelt und das Judentum S. 14 Das Gebet der Gebete. Ein Erlebnis in Holland . . Seite 12 Die Sidra spricht zu uns......Seite 5 Kanzel, der Ort jüdischer Lehre und Von Rabbiner Dr. Auerbach in Würzburg. Im Nachfolgenden sei es mir gestattet, zu einem Thema Stellung zu nehmen, das immer wieder und besonders stark wiederum in den letzten Monaten die Gemüter beschäftigt. Ich sehe ab von denen, die glauben, auf die Kanzel, d. h. die Predigt im G'ttesdienst verzichten zu können, die in ihr nur eine Konzession an die Reform sehen. Mit dieser Meinung will ich mich im Folgenden nicht auseinandersetzen. Meine Zeilen sollen der Frage gelten: Sollen von der Kanzel herab Fragen der Gegenwart, Tagesfragen, behandelt werden oder nicht? Diese Frage wird vielfach verneint aus der bangen Sorge, die Synagoge könne zum Streitplatz der Meinungen werden, und aus dem ernsten Bestreben, dies zu verhüten. Ich glaube, daß diese Befürchtung gar zu ängstlich ist und bin der Meinung, daß der Rabbiner wohl ex cathedra zu Tagesfragen Stellung nehmen soll. Einmal, weil er große Teile seiner Gemeinde nur von der Kanzel aus erfassen kann. Dann aber auch, weil die Antwort des Judentums zu allen Fragen des Lebens gehört werden muß. Denn Judentum, richtig verstanden, faßt alle Betätigungen und Aeußerungen des Lebens als Religion. Darum ist gerade die Kanzel der Ort, Fragen des Tages zur Sprache zu bringen. Wo die Religion zu sprechen hat, darf, sie nicht aus kleinlichen Rücksichten schweigen; sie würde sich sonst selbst aufgeben. Wer das Leben beherrschen, meistern und erheben will — und das ist Sinn und Aufgabe jeder Religion und des Judentums ganz besonders — darf keine Scheu kennen, wo es zu reden gilt. Allerdings, in der Art, die Dinge zu behandeln, muß sich die Kanzel vom Vortragsraum oder Konferenzsaal unterscheiden. Auf der Kanzel kann das Für und Wider nur nach rein religiösen Gesichtspunkten erwogen werden, darf nur geprüft und erörtert werden, ob eine Antwort auf diese oder jene Frage des Tages sich mit den Grundprinzipien des Judentums vereinbaren läßt. Eine derartige Stellungnahme zu den Dingen, bei der es sich dann nur selten um fertige Lösungen der Probleme, meist nur um Wege zu einer Lösung handelt, kann m. E. überhaupt nur von der Kanzel aus erfolgen. Denn nur von dieser Stelle aus