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Der Israelit · 1934-04-12 · Heft 15 (12.4.1934) · page 7

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Journal
Der Israelit
Volume
75 (1934)
Issue
Heft 15 (12.4.1934)
Date
1934-04-12
Page
– (sequence 7)
Language
German
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12. April 1934 D e r; I s r a e 1 i t Nr. 15 Seite 7 vermeiden und möglichst viel Geld für konstruktive Aufgaben verfügbar zu machen. Ueberschneidung von Tätigkeitsgebieten habe man' zu verhüten gesucht. Nie habe es in seinem Komitee, das zur Hälfte aus Nichtzioriisten und Zionisten zusammengesetzt war, inall den 45 Sitzungen, die das Komitee abgehalten hat, Meinungsverschiedenheiten über die Verwendung der Gelder gegeben. Er könne nicht genug darauf hinweisen, wie notwendig diese zweite Aktion sei. Er sei sicher, daß der Appell an die Großherzigkeit der englischen Judenheit nicht vergeblich sein wird. . Korrespondenzen- Deutsches Reich. Erlaß des Reichsinnenministeriunis über das Schlachten von Geflügel. Stuttgart, 15. März. Auf einen Antrag des Oberrats der Israelitischen Religionsgemeinschaft Württembergs, die Tötung von Geflügel ohne Betäubung unter Durchschneiden des Halses mittels eines besonders gehärteten Messers nicht zu beanstanden, hat der Reichsminister des Innern folgendes zu erkennen gegeben: Nach § 4 der Verordnung über das Schlachten von Tieren darf mit der Blutentziehung beim Schlachten erst nach vorangegangener vollständiger Betäubung begonnen werden. § 8 dieser Verordnung sieht für das Schlachten von Geflügel noch eine Sondervorschrift insofern vor, als die Betäubung von Geflügel vor der Schlachtung nicht erforderlich ist, wenn das Schlachten durch schnelles, vollständiges Abtrennen des Kopfes vom Rumpfe erfolgt. Diese besondere Bestimmung wurde getroffen, um die vielerorts *m Deutschland übliche Schlachtmethode für Geflügel zu berücksichtigen, bei der dem unbetäubten Tier mit einem Beilhieb der Kopf, der auf einer hölzernen Unterlage aufliegt, abgeschlagen wird. Diese Tötungsart ist, da das Tier in keinerlei gewaltsame Zwangshaltung gebracht zu werden braucht, durchaus human und wirkungsvoller als der sonst anzuwendende Betäubungsschlag auf den Kopf. Der Tötungsakt erfolgt sehr schnell und somit ohne Schmerz für das Tier. Diese Methode ist in allen Fällen wirksam, da mit dem Beilhieb auch der stärkste Geflügelhals sicher durchtrennt wird. Lediglich wegen dieser einwandfreien Methode der Geflügeltötung ist die Vorschrift des § 8 in die genannte Verordnung; aufgenommen worden. Die vom Bezirks-Rabbinat M. vorgeschlagene Methode ist der Tötung durch Beilhieb keineswegs gleichzustellen. Wie die durchgeführten Versuche gezeigt haben, ist das Durchschneiden des Halses in verschiedenen Fällen nur dann . geglückt,. wenn der. Hals gestreckt wird, d, h. langgezogen wird. Diese Ueberdehnung ist .natürlich* für das Tier-, schmerzhaft. Trifft das Messer gerade .eine ,Zwischenwirbelknorpel-, scheibe,. und di^s is,t nur möglich bei,starkem Auseinanderziehen, der Halswirbel, sof,wird der Schnitt .gelingen,, trifft, es. aber auf iden Knochen, so wird, zumal bei älteren [undr größeren Tieren, der eine Schnitt nicht genügen, sondern es werden mehrere Schnitte nötig sein, die dem Tiere große Schmerzen bereiten. Die besondere Härtung des verwendeten Stahls mag zum Teil deswegen erfolgt sein, um eine bessere Schnitt Wirkung zu erzielen; der Hauptzweck cjürfte aber sein, zu verhüten, daß das Messer, bei der Durchschneidung der. Halswirbelknochen schartig wird, weili dannj; das Tier nach der jüdischen . Speisegesetzvorschriftt, als ,-,trefa" erklärt,; werden müßte. Di*2 er-, wähnte, Methode :ist nach der ivon mirin Uebereinstimmung mit dem Reichsgesundheitsamt vertretenen Auffassung also, weder geeignet, mit Sicherheit Tierquälereien zu vermeiden, noch, entspricht sie dem Sinne, und; der Absicht der Vorschrift des § 8, :der Verordnung über das Schlachten von Tieren. , . Es sprachen noch Chiefrabbi Dr. Hertz, der sich besonders warm für die Erhaltung der jüdischen wissenschaftlichen und religiösen Anstalten in Deutschland einsetzte, der Vorsitzende des Board of Jewish Deputies Neville L a s k i, der auf die Schwierigkeiten für deutsche Juden auf wirtschaftlichem Gebiete hinwies, der Vorsitzende des Verbandes der Synagogengemeinden M. H. Davis und der soeben aus Palästina zurückgekehrte Rabbiner M, L. Perlzweig, der erklärte, der High Commissioner habe die Arbeit des Central British Fund und der Zuteilungs-Kommission mit Interesse und Sympathie verfolgt. Mazzoth für die jüdischen Gefangenen in Preußen. Berlin, 29. März. Die Zulässigkeit der Versorgung der jüdischen Insassen der Gefängnisse während des Passahfestes mit Mazzoth ist in diesem Jahre zum Teil verneint worden. Das Preußische Justizministerium hat auf Antrag der „Vertretung der Unabhängigen Jüdischen Orthodoxie Deutschlands" an alle Generalstaatsanwaltschaften eine Versügung ergehen lassen, auf deren Grund die Mazzoth, die von den jüdischen Gemeinden der Gefänignisverwaltung übersandt werden, den darauf reflektierenden Gefangenen ausgehändigt werden sollen. Eine gleiche Genehmigung ist von der Geheimen Staatspolizei betreffend die Konzentrationslager erteilt worden. Sicherung der Sterbegeldansprüche jüdischer Kriegsopfer. Berlin, 22. März. Nach langen Verhandlungen der Kriegsopferabteilung .des Reichsbundes jüdischer Frontsoldaten mit der Nationalsozialistischen Kriegsopferversorgung und der Allianz- und Stuttgarter Lebensversich e r u n g s b a n k A. G. ist am 15. März zwischen diesem Institut und der Nationalsozialistischen Kriegsopferversorgung eine Abmachung zustandegekommen, der auch der Reichsbund jüdischer Frontsoldaten beigetreten ist und durch die die Sicherung der S t e r b e geldansprüche jüdischer Krieg sopferermöglicht wird. Danach können die Sterbegeldversicherungen^ die nichtarische Personen am 1. März 1933 bei einem gleichgeschalteten Kriegsopferverbande hatten, von der Allianz- und Stuttgarter Lebensversicherungsbank übernommen wurden, falls sie durch den Reichsbund jüdischer Frontsoldaten in den neu abzuschließenden Vertrag überführt werden. Die Nachzahlung von Beträgen, die aus technischen Gründen an die NSKOV nicht ordnungsgemäß entrichtet werden konnten, wird bis zum 30. Juni 1934 gestattet. Ueber Einzelheiten der Abmachung geben die Ortsgruppen des Reichsbundes jüdischer Frontsoldaten Auskunft. Arierprinzip bei Annahmestellen für Ehestands- Bedarfsdeckungsscheine. '>"'. Berlin, 5. April. ■ Im Zusammenhang mit der Neuregelung der Bestimmung ' für die Gewährung von Eheständsdarlehen werden im ,,Reithsanzeiger" auch die Richtlinien "in neuer Fassung veröffentlicht, nach denen die\Gemeinden die Anträge auf Gewährung von Ehestandsdarlehen zu behandeln und die Zulassung von Verkaufs? stellen zur Entgegennahme von Bedarfsdecküngsscheinen zu regeln haben. Nicht zugelassen sind danach u. a. alle Verkaufsstellen, deren Inhaber nichtarischer Abstammung sind. Ist der nichtarische Inhaber Schwerkriegsbeschädigter, so kann die Verkaufsstelle von der Gemeindebehörde zugelassen werden. Befindet sich eine Verkaufsstelle zum Teil in arischem, zum, Teil in nichtarischem Besitz, so hat die Gemeindebehörde nach' Lage des Falls zu entscheiden. -! ',[.}{■: ' .i■ ii- ' ' ... i :.. ni " Reichsausschuß der jüdischen Jugendverbände. B e r 1 i n , 2. April. ,.Der . .R.ei c.h s aus s c huß : der jüdischen J u g e,n d v,e r b ä n d e teilt folgendes mit: ,1. Auf \tfunsch der. R^icfysjugendführung weisen wir'nochmals ausdrücklichst darauf hin, daß das Tragen von Uniformen oder uniformähnlichen Bekleidungsstücken für alle jüdischen Jugendbünde verboten ist. 2. Auslands- und Grenzlandsfahrten bedürfen der Genehmigung durch die Reichsjugendführung. Die Anträge sind über den Reichsausschuß, >. der die vorgeschriebenen Antragsformulare zur Verfügung hält, bei der Reichsjugendführung einzureichen. 3. Die bevorstehende Wanderzeit gibt der Frage der Unterbringung von jüdischen Jugendwanderern erhöhte Bedeutung. Wir richten daher an alle jüdischen Gemeinden und Organisationen die dringende Bitte, uns möglichst rasch Uebernachtungsmöglichkeiten — auch einfachster Art — mitzuteilen. Die Reichsjugendführung hat sich mit der Errichtung von Unterbringungsmöglichkeiten für die im Reichsausschuß organisierten Jugendbünde grundsätzlich einverstanden erklärt. Zur Beratung im Einzelfalle stehen wir jederzeit gern zur Verfügung. (Adresse: Berlin- Charlottenburg, Kantstr. 158). Genossenschaftlicher Viehhandel. Herborn, 3. April. In einer Bauernversammlung in Herborn wurde, wie die Zeitung „Rhein-Main-Neckar" berichtet, die Gründung einer Viehverwertungsgenossenschaft für den D i 11 k r e i s beschlossen, nachdem alle Bedenken durch Aussprache mit der Obermeister der Metzgerinnung zerstreut werden konnten. Zu'Beginn betonte Kreisbauernführer T r i e s c h (Hohenroth) mit aller Schärfe, daß kein Bauer mit Juden Geschäfte machen dürfe. Diplomlandwirt H a r e k teilte mit, daß in jedem Ort Vertrauensmänner ernannt werden sollten, die den Handel zu überwachen haben. Der Geschäftsführer der Viehverwertung"sgenossenschaft des Kreises Biedenkopf, Fischbach, bewies die Notwendigkeit der Genossenschaft für den Kreis Dillenburg an dem letzten schlechten Marktergebnis in Herborn, das auf die „beherrschende Stellung jüdischer Viehhändler" auf dem Herborner Markt zurückzuführen sei. Rumänien, Das Urteil im Prozeß gegen die Duca-Mörder. Bukarest, 7. April. Angesichts der Bemühungen gewisser Kreise, den Freispruch der Führer der Eisernen Garde zu antisemitischer Propaganda auszunutzen, sind die Ausführungen zur Judenfrage bemerkenswert, die der Verteidiger der Hauptangeklagten, Advokat Solomonescu, in seinem Plädoyer machte. Adv. Solomonescu erklärte u. a.: „Ich bin kein Antisemit. Ich erkenne an, daß die Juden in Rumänien in allen schweren Augenblicken ihre patriotische Pflicht voll erfüllt haben. Ich weiß, daß Tausende von Juden im Kriege für das Vaterland gefallen sind und daß es Tausende von jüdischen Invaliden gibt." Palästina. Die Tagung des zionistischen Aktions-Komitees. Jerusalem, 5. April. Die Generaldebatte wurde am 27. März eröffnet von dem Misrachi-Führer Rabbi Meir Berlin, der die Erklärung abgab, der Misrachi-Verband werde sich so lange nicht an der Exekutive beteiligen, als seine , religiösen Forderungen; i n s b e s o ndere diejenigen betreffend d:ie Beobachtung des Sabbat und der Kaschruth- Vorschriften im gesamten Jischuw, nicht erfüllt werden würden. Werde man diesen Forderungen nicht entsprechen, so werde Misrachi nicht nur gegenKeren Hajessod und Jüdischen Na-' tionalfonds arbeiten, sondern darüber hinaus einen Re 1 igio nskri eg erjt f;a chen. Namens der A 11 g e me inen Z i o n isten richtete Dr. Benzion Mossinsohn an die Exekutive die Frage, warum sie nicht die ganze Wahrheit betreffend die Verschlechterung der Haltung der Regierung, wie sie besonders seit November festzustellen sei, bekannt gebe. Andererseits appellierte er an das Aktionskomitee, sich gegenüber der, Exekutive, die rechtmäßig gewählt sei, loyal zu verhalten..

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