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Der Israelit · 1934-03-22 · Heft 12 (22.3.1934) · page 6

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Journal
Der Israelit
Volume
75 (1934)
Issue
Heft 12 (22.3.1934)
Date
1934-03-22
Page
– (sequence 6)
Language
German
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Seite 6 Nr. 11 Der Israelit 22. März 1934. Die neue polnische Konstitution und die Juden. >MA Von Rabbiner Tobias Hbrovitz in Sanok. Der polnische Sejm hat, wie bereits gemeldet, den Entwurf der neuen polnischen Verfassung mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit genehmigt. Es handelt sich dabei jedoch nur um die Grundthesen und nicht um den Wortlaut der Konstitution, der noch nicht bekannt ist und bei dem es unter Umständen zu ganz neuen Formulierungen kommen kann. Schon aus diesem Grunde war die ablehnende Einstellung eines Teiles der ausländischen jüdischen Presse gegenüber der neuen Verfassung jedenfalls verfrüht, zum Teil auch beruhte sie auf ungenügender Kenntnis der Verhältnisse in Polen. Die Grundidee der Verfassung ist, die Entscheidung über das Schicksal des Volkes nicht der Masse anzuvertrauer " idern verantwortungsbewußten und verdi ollen Bürgern des Staates. Auf den ersten h\--. . scheint es, als ob der Staatspräsident Dikta . verde. Die weiteren Bestimmungen beweisen aber, daß dies nur in Fällen äußerster Not praktisch der Fall sein wird und daß die normale Staatsführung der Kontrolle der verantwortungsbewußten Burger des Staates unterliegt. Es ist im Sinne der bisher schon betätigten Staatsführung durch den Marschall Pilsudski: eine Synthese von Demokratie und Autorität. Die Gesellschaft ist von der Staatsführung nicht ausgeschaltet, ohne daß die Regierung jedoch ihre Autorität durch Parteidemagogie beeinträchtigen läßt. Auf diese Weise bleibt in Polen der Parlamentarismus erhalten und das Volk wird zu Wahlen herangezogen. Einfluß hat aber nur der, der etwas leisten kann und will.- Diese glückliche Synthese hat es ermöglicht, die Ordnung und die öffentliche Sicherheit aufrecht zu erhalten, in schwerster Krisis das Gleichgewicht des Budgets und die Valuta zu sichern und, ihr verdanken wir auch, daß der antisemitischen Bewegung, die auch in Polen in gewissen Kreisen fortwirkt, Halt geboten wurde. Antijüdische Ausschreitungen und öffentlicher Boykott gegen die . Juden sind durchaus Ausnahmeerscheinungen von geringer Bedeutung. Das Judentum des Auslandes kann der heutigen polnischen Regierung mehr als allen früheren das Vertrauen schenken, daß sie keine bedenklichen Experimente auf Kosten der jüdischen Rechte unternehmen wird. Wie die heue Konstitution, die noch manchen Wandlungen. unterliegen wird, auch aussehen möge, auf alle Fälle wird sie dem Geiste des gegenwärtigen Regierungssystems entsprechen und deshalb von jüdischer Seite mit durchaus wohlwollenden Augen angesehen werden müssen. Die wirtschaftlichen Sorg e n der Juden in Polen, die trotz allem viel schwerer sind als in den anderen Ländern, haben mit den Verfassungsfragen nichts zu tun. Denn Ausnahmebestimmungen für die Wirtschaft wird die Verfassung gewiß nicht enthalten. Ein mit noch stärkeren Tropfen demokratischen Oeles gesalbtes Parlament würde auch auf wirtschaftlichem Gebiete nur stärkere antisemitische Tendenzen zeitigen. Man sollte also in weiten jüdischen Kreisen vielmehr um das wirtschaftliche Wohl der polnischen Juden besorgt sein, als um ihre rechtliche Lage, die gegenwärtig befriedigend ist. Korrespondenzen. Deutsches Reich. Programm und Zusammensetzung des Reichsbundes jüdischer Frontsoldaten. Berlin, 18. März. Zu den Ausführungen Dr. Max Naumanns in der am 14. März in Berlin abgehaltenen Versammlung des Verbandes nationaldeutscher Juden (Siehe Wochenrundschau) teilt der Reichsbund jüdischer Frontsoldaten folgendes mit: Die Behauptung des Herrn Naumann, daß der R. j. F. weder ein klares deutsches noch ein klares jüdisches Programm besitze, ist durch zahllose Veröffentlichungen im „Schild", durch Reden in unseren Versammlungen, durch unsere Ausführungen in Eingaben an Behörden und überhaupt in allen unseren Verlautbarungen als offensichtlich unrichtig dargetan. Wir haben in all diesen Fällen immer wieder nachdrücklichst betont: unser rückhaltloses Bekenntnis zur deutschen Heimat unter schärfster Ablehnung jeglicher Fremdstellung sowie unser Festhalten an jüdischem Glauben und Stamm unter Ablehnung aller jüdisch-nationalen Bestrebungen und eine Erziehung der Jugend auf dieser Grundlage in wehrhaftem Geiste, Die weitere Behauptung des Herrn Naumann, daß der Frontbund zu einem großen Teil gar nicht aus Frontkämpfern zusammengesetzt sei, ist ebenso unrichtig. Nach § 4 der Satzungen kann Mitglied des Bundes ,,nur ein jüdischer Kriegsteilnehmer deutscher Reichsangehörigkeit werden, der zur kämpfenden Truppe gehört und in der Gefahrenzone Dienst getan hat, wobei ein Frontdienst von nur vorübergehender Dauer nicht in Betracht kommt." An diese Auf nahm ebestimmungen haben sich unsere Ortsgruppen stets strikt gehalten. Danach zählt der Frontbund rund 30,000 ehemalige Frontsoldaten als ordentliche Mitglieder in 16 Landesverbänden mit 356 Ortsgruppen. Die Behauptung des Herrn Naumann kann daher nur mit folgender Verwechslung erklärt werden. . Herr Naumann rechnet offenbar die Mitglieder des Sportbundes beim R. j. F. dazu, der in einer besonderen Organisation selbständig geführt wird. Dieser Sportbund umfaßt in über 100 Vereinen rund 12.000 Sportler, welche als solche nicht ordentliche Mitglieder des R. j. F. sind, auch, nicht seine Nadel, sondern eine besondere Nadel tragen. Der Vorsitzende dieser Sportorganisation ist der Bundesvorsitzende des Frontbundes. Land- und Handwerk. j B e r 1 i n , 19. März. Unter dem Titel „Land- und Handwerk, Kreis deutscher jüdischer Selbsthilfe" ist eine Organisation ins Leben gerufen worden, die den Zusammenschluß aller deutschjüdischen Umgeschichteten zum Ziele hat. Mit dem äußeren Zusammenschluß der vom gleichen Schicksal Betroffenen soll über die Wahrung der materiellen Interessen hinaus die Organisation aller Umgeschichteten, die sich zu Deutschland bekennen, geschaffen werden. Fürs erste werden Wohngemeinschaften geplant. Die Mitglieder, die Träger der Organisation, zahlen keinen Beitrag, sondern arbeiten für die Gemeinschaft. Anmeldung und Fragebogen durch das Büro des Land- und Handwerk, Berlin C 2, Burgstraße 30. Telefon: Weidendamm D 2/8484. Keine jüdischen Betriebsführer in Mitteliranken? Nürnberg, 14. März. Der „Fränkische Kurier" veröffentlicht in seiner Nr. 73 vom 15. März unter der Ueberschrift „Bildung der Vertrauensräte" eine Mitteilung, die in offenkundigem Widerspruch zu der anläßlich des Erlasses der zweiten Durchführungsverordnung zum „Gesetz zur Ordnung der nationalen Arbeit" durch den Reichsarbeitsminister amtlich erfolgten Feststellung steht, daß die Vorschriften über den Führer des Betriebs bereits im Gesetz selbst getroffen wurden, wobei von der Aufstellung besonderer Voraussetzungen, auch hinsichtlich der Staatsangehörigkeit und der Rassenzugehörigkeit, abgesehen worden sei, daß demnach auch nichtarische Unternehmer Führer des Betriebs sein können.' Die betreffende Notiz im „Fränkischen' Kurier" lautet: : „Die Gauleitung der NSBO. der Deutschen Arbeitsfront in Mittelfranken erläßt folgende Erklärung: „Wir geben bekannt, daß im Bereich des Gaues Mittelfranken Juden als Betriebsführer nicht in Frage kommen. Jüdische Geschäftsinhaber haben einen arischen Vertreter zu benennen." (Diese .Verfügung der Gauleitung ist bereits aufgehoben worden, (S.'; S. 2. Red.) Jüdische Abstammung kein Grund zur Verweigerung einer Schankkonzession. Karlsruhe, 14. März Der badische Verwaltungsgerichtshof in Karlsruhe hat in einer Entscheidung vom 6. Februar 1934 (Akt.- Z. 186/33] eine Entschließung des Bezirksamts Mannheim vom 17. August 1933 aufgehoben, in der einem jüdischen Schankwirt die E^rjaubnis zum Betrieb einer . Schankwirtschaft verweigert worden war, weil er als Jude zur Führung einer Wirtschaft grundsätzlich nicht geeignet erscheine. Der Badische Verwaltungsgerichtshöf hat sich im Gegensatz zu dieser Entschließung des Bezirksrates auf den Standpunkt gestellt, daß die des Schutzes der deutschen Gesetzgebung überhaupt würdigen Juden in Deutschland diesen Schutz des Gesetzes genießen und gerade auf dem Gebiete der freien Wirtschaft und des Gewerbes ' nicht anders behandelt werden dürfen als nach Maßgabe des geltenden Rechts. Die Eigenschaft des Judeseins könne daher allein nicht die Annahme rechtfertigen, daß ein Jude die für den Gewerbebetrieb eines Schankwirts erforderliche Zuverlässigkeit nicht besitze. Der Verwaltungsgerichtshof sagt weiter, der Umstand, daß das fragliche Lokal fast ausschließlich von;Juden besucht werde, lasse einen Schluß auf eine mangelnde Zuverlässigkeit des Gastwirts — als Wirti-gerade eines solchen Lokals — nicht zu. Der Umstand, daß fast ausschließlich Juden in dem Lokal verkehrten, könne nicht zu der Folgerung führen, daß der Wirt nicht auch Jude sein dürfe, denn damit würde in der Praxis der Erfolg eintreten, daß Nichtarier schlechthin von dem Schankgewerbe ausgeschlossen wären. Bei der heutigen Einstellung des deutschen Volkes würden arische Gäste zu einem jüdischen Wirt kaum in genügender Zahl kommen; wenn ein jüdischer Wirt überhaupt das Gastwirtsgewerbe mit Erfolg ausüben wolle, müsse er eine Wirtschaft wählen, in der seine Rassengenossen zu verkehren pflegen. Solange die Gesetzgebung ein Verbot der Erlaubniserteilung für das Wirtsgewerbe an Nichtarier nicht ausspreche, sei es aus Rechtsgründen nicht möglich, einen Juden lediglich wegen seiner Abstammung von diesem Gewerbe auszuschließen. Gegen Geschäftsverkehr zwischen Bauern . und Juden. Darmstadt, 13. März. Wie die.amtliche „Darmstädter Zeitung" mitteilt, wurde in einer Bauernversammlung in Leeheim im Ried bekanntgegeben, daß die Ortsgruppenleitung der NSDAP, am Rathaus eine schwarze Tafel habe aufhängen lassen, auf der die Namen aller derer verzeichnet werden sollen, die mit Juden Geschäfte tätigten. Wie jeder nationalsozialistische Volksgenosse, so sollten auch die Bauern keine Geschäfte, mit Juden abschließen. ' . .. Zahl der Juden in Mecklenburg' von 1700 auf 670 gesunken. ■ \ G ü s t r o w , 14. März. Auf einer in Güstrow stattgefundenen Generalversammlung der jüdischen Landesgemeinde Mecklenburg-Schwerins wurde berichtet, daß die Zahl der Juden in diesem Gebiete seit der letzten von der Landesgemeinde veranstalteten Zählung von rund 1700 auf etwa 670 zurückgegangen ist. Infolge des katastrophalen Rückgangs der Einnahmen wird es nicht möglich sein, die Selbständigkeit der Ländesgemeinde aufrecht zu erhalten. Es soll vielmehr eine Vereinigung der Landesgemeinden von Mecklenburg-Schwerin und Mecklenburg-Strehlitz mit der Großgemeinde Lübeck stattfanden. Auch aus anderen Gegenden Deutschlands wird eine! außerordentliche Abnahme der jüdischen Bevölkerung in einzelnen Ortschaften gemeldet. So hat sich diejüdische Gemeinde in Butow (Pommern) seit

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