Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 75 (1934)
- Issue
- Heft 12 (22.3.1934)
- Date
- 1934-03-22
- Page
- – (sequence 2)
- Language
- German
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Seite 2 Nr. 11 Der Israelit 22. März 1934 ie Joden im deutschen Wirtschaftsleben. Widerstreitende Tendenzen in Verwaltung und Volksieben* I. Zur Warenhausfrage. Berlin, 20. März. Der ,,Ueberblick", das Organ des Reichsverbandes der Groß- und Mittelbetriebe im Einzelhandel, gibt folgende anläßlich eines Vortrages vor der Zentrale der Hausfrauenvereine Groß- Berlins getane Aeußerung des Staatssekretärs Feder wieder: Nach der Reinigung des Warenhauses werde In jüngster Nummer brachten wir an dieser Stelle einen Aufruf der N. S, Hago-Kreisleitung Aschaffenburg in der „Aschaffenburger Zeitung", wonach die Werbeaktion für das deutsche Handwerk, Gewerbe und den Einzelhandel vom 28. März bis zum 7. April vornehmlich als eine Aktion gegen den jüdischen Handel und gegen die jüdischen Geschäftsleute aufgezogen werden sollte. Wir konnten uns demgegenüber auf eine grundsätzliche Verfügung des- Reichsministers Fr ick gegen Anwendung des Rassen prinzipesauf diefreie Wirtschaft berufen, sodann aber auch auf eine Verlaubarung des Deutschen Nachrichtenbüros, wonach der Sinn der Aktion einzig eine Stärkung des Leistungsprinzips des Handels und Handwerks sei. Erfreulicherweise erläßt nun die Oberste Leitung der P. 0., Abteilung Propaganda, eine Bekanntmachung, die jedes Mißverständnis München, 19. März. Im Staatsanzeiger" wird eine Erklärung des Treuhänders der Arbeit für das Wirtschaftsgebiet Bayern 'veröffentlicht, in der dieser gegen die Verfügung der NSBO. der Deutschen Arbeitsfront in Mittelfranken, daß jüdische Betriebsinhaber einen arischen Vertreter als Betriebsführer namhaft zu machen haben, Stellung nimmt. In dieser Erklärung heißt es: „Die Gauleitung der NSBO. der Deutschen Arbeitsfront in Mittelfranken hat vor einigen Tagen in der Presse bekanntgegeben, daß im Bereich des Gaues Mittelfranken Juden als Betriebsführer nicht in Frage kommen, und daß jüdische Geschäftsführer einen arischen Vertreter zu benennen haben. Diese Bekanntmachung und Anordnung entbehrt der gesetzlichen Grundlage, weil das Gesetz zur Ordnung der Berlin, 21. März. Auf einer Führertagung des Reichsverbandes deutscher Makler, die auf Burg Ranis in Thüringen stattfand, teilte der Leiter des Ueberwachungsstabes mit, daß ein für den ganzen Verband verbindliches Aufnahmeverfahren in Vor- [ allerdings der Nationalsozialismus seine Hand halten müssen über die Organisationsform des Warenhauses, über die noch nicht das letzte Wort i gesprochen sei. Die Nachteile hätten sich daraus ergeben, daß der Jude sich zwischen Erzeuger und Verbraucher einges c h 1 i c h e n% und so einen unnatürlichen Zustand geschaffen habe. über den Sinn der Aktion ausschließt. Die Bekanntmachung lautet: ,,In der ausländischen Presse versucht man mit allen Mitteln, den Sinn unserer großen Frühjahrsaktion ,,Die Tat der Gemeinschaft dient dem Aufbau" zu verfälschen. Wir stellen noch einmal eindeutig fest: Die Aktion hat einzig und allein den Sinn, Handel und Handwerk zu bester Leistung und vorbildlicher Bedienung anzuspornen und andererseits das Unverständnis zu beseitigen, das bisher von Seiten der Käuferschaft wie auch aus den Kreisen des Handels und Handwerks kommend, den Ladentisch zum Kampfplatz engstirniger Interessen gestempelt hatte. Alle Versuche, unserer großen von der nationalsozialistischen Weltanschauung getragenen Erziehungsarbeit einen anderen Sinn zu unterlegen, kennzeichnen sich selbst." Damit ist einer falschen Auslegung der Werbeaktion jeder Boden entzogen. nationalen Arbeit keine Bestimmung enthält, auf die sie gestützt werden könnte. Außerdem steht diese Veröffentlichung i m Widerspruch zum Inhalt der a m tliehen Mitteilung über die Bildung der Vertrauensräte vom 12. März 1934, in der hinsichtlich der Frage, wer Führer eines Betriebes sei, folgendes festgestellt wurde: „Die erforderlichen Vorschriften über den Führer des Betriebes sind bereits im Gesetz (gemeint ist das Gesetz zur Ordnung der nationalen Arbeit) getroffen. Von der Aufstellung besonderer Voraussetzungen ist dabei auch hinsichtlich der Staatsangehörigkeit und der Rassenzugehörigkeit abgesehen worden. Auch nichtarische Unternehmer können Führer des Betriebes sein. Das entspricht den Verlautbarungen der Reichsregierung, nach denen die Bestimmungen des Gesetzes über das Berufsbeamtentum für das Gebiet der Wirtschaft keine Anwendung finden." bereitung sei, das unter anderem den Nachweis der arischen Abstammung vorsehe. In den auf der Tagung gehaltenen Reden wurde zum Ausdruck gebracht, daß nur derjenige ein guter Makler sein könne, der ein guter Nationalsozialist sei. V.' Offerten nichtarischer Firmen werden nicht entgegengenommen. Nürnberg, 19. März. Die Bezirksg uppe Aschaffenburg der A d e f a, Aibeitsgemeinschaft deutscher Fabrikanten der Bekleidungsindustrie, hat, laut „Aschaffenburger Zeitung", beschlossen, ab 1. April 1934 keine Offerten von nichtarischen Vertretern oder Fabrikanten anzunehmen. Von dieser Maßnahme sind die bisherigen jüdischen Vertreter ausgenommen, die an der Front mindestens eine Kriegsverletzung erlitten haben. Eine derartige Kriegsverletzung ist beim Führer der Adefa, Bezirksgruppe Aschaffenburg, durch Vorlage des Militärpasses nachzuweisen. VI. Eine Erklärung des bayrischen Staatsministers Esser, Nürnberg, 19. März. In der Industrie- und Handelskammer Nürnberg erklärte der bayerische Staatsminister Esser in einem vor Führern der mittelfränkischen Wirtschaft gehaltenen Vortrag über wirtschaftspolitische Fragen u. a., das deutsche Wirtschaftsleben lasse sich nicht durch revolutionäre Maßnahmen neugestalten. Die der bayerischen Staatsregierung unterstellten Behörden und Organisationen müßten nach den Richtlinien der Reichsregierung arbeiten. Sie seien gegeben durch das übersichtliche Programm des Reichswirtschaftsministers. Die Organisationen der Bewegung, die Deutsche Arbeitsfront, die Organisation des Mittelstandes unterstützten den Staat in seinem schweren Amt der Ueberwachung des Wirtschaftslebens. Ueberwachen heiße aber noch nicht selbständig eingreifen. Die Willkür sei der Anfang vom Ende, Zur Frage der Rückführung des jüdischen Kapitals in die deutsche Wirtschaft äußerte Staatsminister Esser nach dem Bericht des DNB., daß es feststehe, daß der Jude aus dem politischen Leben in Deutschland ausgeschaltet sei, daß er keine öffentlich-rechtlichen Funktionen mehr ausübe, daß aber der Jude, der bei uns kaufen wolle, im Interesse der deutschen Wirtschaft daran nicht gehindert v/erden solle. Auflösung einer Versammlung des Verbandes nationaldeutscher Juden in Leipzig. Leipzig, 19. März. Eine vom Verband nationaldeutscher Juden einberufene Versammlung in Leipzig ist polizeilich aufgelöst worden. Anlaß zu dieser Maßnahme boten folgende Vorgänge: Der Referent Dr. Max Naumann hatte u. a. erklärt, die „sogenannte Reichsvertretung der deutschen Juden maße sich in hochstaplerischer Weise an, die Rechte der deutschen Juden zu vertreten. Diese Leute wagten es, sich den Behörden gegenüber als berufene Vertreter der gesamten Judenheit aufzuspielen." Als bei dieser Aeußerung Zwischenrufe wie „Unerhört" fielen, wurde der bekannte Rabbiner Dr. Felix Goldmann, der eine leise Bemerkung zu seinem Nachbar gemacht hatte, durch den Saalschutz aus der Versammlung gewiesen. Als der Landesverbandssyndikus des C. V., Kurt Sabatzky, hiergegen protestierte, wurde er ebenfalls durch den Saalschutz hinausgeführt. Gegen dieses Vorgehen des Saalschutzes richtete der überwältigende Teil der Erschienenen so scharfen Protest, daß sich der überwachende Polizeibeamte veranlaßt sah, die Versammlung zu schließen. (Siehe Wochenrundschau.) IL Die Frühjahrsoffensive des deutschen Handwerks, Gewerbes und Einzelhandels. HL Juden als Betriebsführer. IV, Ausschaltung der Juden als Grundstücksmakler?