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Der Israelit · 1934-03-15 · Heft 11 (15.3.1934) · page 7

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Journal
Der Israelit
Volume
75 (1934)
Issue
Heft 11 (15.3.1934)
Date
1934-03-15
Page
– (sequence 7)
Language
German
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15. März 1934 Der Israelit Nr. 11 Seite 7 nicht: auch in Erez Isröel fehlt in dieser Beziehung eine Organisation, die die Sauphrim und die Händler mit Tefillin und Mesusoth prüfen sollte, am Spreu von Kofri abzusondern. In Deutschland i bemüht sich seit jeher die. „Freie Vereinigung für die Interessen des orthodoxen Judentums", einen jeden, der es will, rmit koscheren Tefillin, Mesusoth und Zizith zu versorgen. Ab er gerade dieser Wille des Hinz einen, der zwar mit der Einhal-;'.' ' ' ' i ' tung der erwähnten Gebote sehr jjenau ist, bei der Anschaffung von Tefillin, Mesüsoth urid Ziziths aber sehr leichtfertig, oder richtiger, sehr leichtsinnig zu Werke geht, hat den heutigen himmelschreienden Zustand herbeigeführt. Den Bale battim in den Gemeinden fehlt teilweise Kenntnis der richtigen Sachlage, teilweise auch die religiöse Energie, aber auch die religiöse Gleichgültigkeit ist vielfach daran schuld, daß die letzten Reste thoratreuer Jehudim ihren Rabbiner nicht veranlassen, für zuverlässige Tefillin, Mesusoth und Zizith durch Errichtung einer beaufsichtigten und zuverlässigen Verkaufsstelle Vorsorge zu treffen. So geht die Masse noch mizwaustreuer Jehudim in jede beliebige Buchhandlung, versorgt sich mit billiger ^löö-Ware, meint so die Mizwaus erfüllen zu können und belädt sich mit der furchtbaren Schuld unzähliger mo^l« Die Masse besorgt ihren Bedarf an Tefillin, Mesusoth und Zizith nur in seltenen Fällen bei der Freien Vereinigung, ja sie vermißt überhaupt nicht das Fehlen einer zuverlässigen Verkaufsstelle der „Freien Vereinigung". ■. , Seit vielen Jahren versuchten, wir auf den Rabbinerversammlungen die Aufmerksamkeit der. orthodoxen Rabbiner auf diese großen Schäden In einer Mitteilung an die ITA. stellt der Verband jüdischer Organisationen für Auswandererhilfe Hias-Ica-Emigdirect (Hicem) fest, daß er sich in der Hilfsarbeit zugunsten jüdischer Emigranten vom Augenblick des Einsetzens der jüdischen Auswanderungsbewegung aus Deutschland an in stärkstem Maße betätigt hat, In enger Zusammenarbeit mit den für die Hilfsarbeit in Frankreich, Belgien, England, der Schweiz, Luxemburg, Oesterreich, der Tschechoslowakei usw. gebildeten besonderen Komitees und mit seinen eigenen in zahlreichen Ländern bestehenden Komitees hat Hicem alles, was ihm mit Rücksicht auf die gegebenen Verhältnisse möglich war, getan, um die Vorarbeiten für die Weiterleitung jener Emigranten zu leisten, denen dauernde Niederlassung in den Ländern, in denen sie eine ( ers^e Zuflucht gefunden .-hatten, nicht möglich war. Systematisch wurden Einwan-., derungsmöglichkeiten für diese Emigranten . gesucht. Es wurden Schritte unternommen, nicht nur in der Richtung der Zulasung von Emigranton in verschiedene überseeische Länder, sondern auch,- um ihre Niederlassung in einigen europäischen Ländern, insbesondere Frankreich, Jugoslavien und Spanien, wo Hicem im Interesse Ciar Einwanderer neue Zweigstellen errichtet hat, zu ermöglichen. Diese Tätigkeit war besonders v ichtig im Hinblick auf die die Einwanderung veitgehend drosselnden Maßnahmen, die von den Hnwanderungsländern nach dem Umschwung in Deutschland getroffen worden sind. Bis zum 31'. Dezember 1933 waren von den erschiedenen Komitees die Fälle von 5237 Emigranten behandelt worden. 2270 wurden nach verschiedenen Ländern weiterbefördert. Dies gein der Ausübung der Mizwaus hinzuweisen. Von allen Seiten wurde diese traurige Tatsache, die den Rabbinern wohl bekannt ist, bedauert. Leider ist bis nun etwas Richtiges, wodurch dieser Fehler beseitigt werden könnte, unsres Wissens nicht geschehen. Man bemüht sich wohl um Herbeischaffung zuverlässiger Lebensmittel und beaufsichtigt die Verkaufsstellen dieser Dinge, nirgends oder wenigstens sehr selten wird aber darauf geachtet, daß Tefillin, Mesusoth und Zizith in zuverlässigem Zustande an die Masse gelangen. In. einer ernsten Zeit, wie der unsrigen, in der der Jehudi frühere Fehler zu beseitigen sucht, sollte nicht eine jede Gemeinde, nicht ein jeder Rabbiner sein Sinnen und Trachten darauf richten, daß ein jedes Gemeindemitglied, das den Arbeitstag mit Gebet in Tefillin und Zizith beginnt, und hiermit täglich neue sittliche Kraft für den schweren und dornenvollen Kampf von G'tt, dem Gesetzgeber von Tefillin, Mesusoth und Zizith, erhofft, diese Gebote mit zuverlässigen Ritualien erfüllt? Sollte denn unser tägliches Flehen um g'ttlichen Beistand, unsre tägliche Bitte um himmlische Hilfe uns nicht geradezu zwingen, auf die ü">atP ''Xsn auf die g'ttlichen Anliegen mehr Wert und Augenmerk zu legen? Wenn nur der reine Wille vorhanden ist, werden sich in jeder Gemeinde Mittel und Wege finden, eine zuverlässige Verkaufsstelle für Tefillin, Mesusoth und Zizith einzurichten. In einem talmudischen Ausspruch heißt es: wer Tefillin an seiner Hand und an seinem Haupt trägt, wer Zizith an seinem Kleide hat und eine Mesusoth an seiner Tür besitzt, der ist von g'ttlichen Engeln umgeben, die ihn auf seinen Wegen behüten. Dieser himmlischen Begleiter bedarf Israel heute mehr denn je; mögen wir uns ihrer würdig erweisen. . schah hauptsächlich zum Beginn der Auswanderungsbewegung, in einem Zeitpunkt, da . eine richtige Regelung noch nicht möglich war und die Emigranten planlos auf der Suche nach Niederlassungsmöglichkeit von einem Land ins andere reisten. Gegen ein solches Herumreisen hat Hicem von Anfang an Stellung genommen und die Londoner Hilfskonferenz hat sich später ebenfalls entschieden gegen diese Erscheinung gewandt, die heute bereits fast vollständig verschwunden ist. Gegenwärtig werden Auswanderer nur dann weiter befördert, wenn vorher auf Grund einer sorgfältigen Untersuchung festgestellt werden konnte, daß in den Ländern, in die sie sich begeben, diee Möglichkeit ihrer dauernden Niederlassung vorhanden ist, daß sie entweder von dort ansässigen Verwandten empfangen jwerden oder sich eine dauernde Anstellung gesichert haben. Nach überseeischen Ländern .wurden 472 Auswanderer zu dauernder Niederlassung .geschickt. 1075 Auswanderer wurden in verschiedenen europäischen Ländern untergebracht. 1440 Personen, die keine Aussicht zur Niederlassung in den Ländern hatten, in die sie gekommen waren, wurden in ihre Heimatländer, hauptsächlich nach Osteuropa, zurückgesandt. Die Kosten dieser Umsiedlungen betrugen 1,097.717 Francs, abgesehen von den zum Teil durch deutsche Organisationen getragenen Kosten der Ausreise. Die Mittel für diese Aktion sind vom Central British Fund, vom American Joint Distribution Committee und von dem inzwischen aufgelösten International Central C~o m m i 11 e e , das von der Jewish Colon isation Association (ICA), dem Joint Distribution Committee und der Alliance Israelite gebildet worden war, zur Verfügung gestellt worden. Die Leitung von Hicem konstatiert, daß man es heute mit einer besser geregelten und geordneten Auswanderungsbewegung zu tun habe. Zum Zwcek, die verschiedenen Aktionen zu koordinieren, wurde eine ständige Emigrationskommission gebildet, die unter dem Vorsitz von Sir Osmond d'Avigdor Goldsmid und Otto Schiff steht. Aus ihrer Bezeichnung „German Jewish Emigration Council-Anglo-Hicem" ist die enge Verbindung dieser neuen Organisation mit Hicem zu ersehen, eine Verbindung, die auch durch die Eröffnung des Anglo-Hicem- Büros in London verstärkt wurde. Schließlich wird hervorgehoben, daß die Arbeit zugunsten jüdischer Emigranten < aus Deutschland Hicem keineswegs davon abgehalten hat, seine der normalen jüdischen Auswanderung gewidmete Arbeit fortzusetzen. In den ersten zehn Monaten des Jahres 1933 hat Hicem die Beförderung und Fürsorge von 3748 Emigranten übernommen. Korrespondenzen* Deutsches Reich, Die Bildung der Vertrauensräte nach dem neuen Arbeitsgesetz, Frankfurt a. M., 13. März. Der Reichsarbeitsminister hat eine zweite Durchführungsverordnung zum Gesetz zur Ordnung der nationalen Arbeit erlassen. Darin wird mit aller Deutlichkeit und ohne Einschränkung nochmals unterstrichen, daß die Grundsätze der Ariergesetzgebung keine Anwendung auf die Wirtschaft finden sollen, daß also bei den Führern des Betriebes zwischen Ariern und Nichtariern kein Unterschied zu machen ist. Das Gleiche gilt für die Frage der Staatsangehörigkeit. Dagegen schließt die „Frankfurter Zeitung" aus der Bestimmung, daß Mitglied des Vertrauensrates der Arbeiter und Angestellten nur sein könne, wer der Deutschen Arbeitsfront angehört, daß Nichtarier für das Amt des Vertrauensmannes nicht in Betracht kommen. Ob diese Schlußfolgerung der „Frankfurter Zeitung" zutrifft, dürfte noch festzustellen sein sowohl hinsichtlich der, Zugehörigkeit zur Deutschen Arbeitsfront selbst, als auch in Bezug auf die Frage, wie vorzugehen ist, wenn in einem Betriebe überhaupt nur nichtarische Arbeitnehmer vorhanden sein sollten. Neuregelung der Schutzhaft, Berlin, 12. März. Eine Verordnung des Preußischen Ministerpräsidenten bestimmt neue Grundsätze für die Schutzhaft. Die Anordnungen der Schutzhaft kann fortan nur von den höchsten staatlichen Verwaltungsstellen ausgehen und ihre Aufrechterhaltung ist vom Erlaß eines richterlichen Haftbefehls oder einer persönlichen Anordnung des Ministerpräsidenten abhängig. Mehrere Konzentrationslager im Lande wurden dieser Tage nach Entlassung zahlreicher Schutzhäftlinge im ganzen Reiche geschlossen. „Deutsche Justiz" zum Auftreten von Nichtariern auf deutschen Bühnen. Berlin, 11. März. Die „Deutsche Justiz", das amtliche Organ des Reichsjustizministers, des Preußischen Justizministers und des Bayerischen Justizmimsters schreibt in der Wochenschau ihrer letzten Nummer: Ebenso wie auf dem wirtschaftlichen Gebiete versuchen auch auf dem Gebiete der Kunst und Unterhaltung Kreise, denen die nationalsozialistische Haltung nicht paßt, wieder andere Einflüsse zur Geltung zu bringen. So sah sich der Reichsminister für Volks- Regelung und Ordnung der Auswanderungsbewegung deutscher Juden.

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