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Der Israelit · 1934-02-01 · Heft 5 (1.2.1934) · page 8

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Journal
Der Israelit
Volume
75 (1934)
Issue
Heft 5 (1.2.1934)
Date
1934-02-01
Page
– (sequence 8)
Language
German
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Seite 8 Nr. 5 Der Israelit l. Februar 1934 erfordert — auf die Ansiedlung und Erziehung der ausgewanderten Kinder und die Sorge für die Emigranten in den Ländern, in welche sie einwandern mögen, konzentrieren muß." Soweit das offizielle Organ der englischen Judenheit, das von seinem grünen Tisch in der Londoner City aus keine Ahnung zu haben scheint von dem heldenmütigen, mit Riesenkräften geführten Kampf der deutschen Judenheit um die Erhaltung ihrer die jüdische Lebensexistenz bedeutenden Institutionen. Wir erachten es hier als heiligste Pflicht, die ungeschminkte Wahrheit in der Oeffentlichkeit zu sagen. Und wir möchten bemerken, daß wenn dem ,,Jewish Chronicle" noch nicht der überzeugende Beweis vorliegt, daß die deutsche Judenheit ihr Bestes zur Selbsterhaltung getan hat und Tag für Tag tut, daß wir den Herren den wohlmeinenden Ratschlag erteilen wollen, beispielsweise einen Blick auf die Bilanz der in der ganzen jüdischen Welt berühmten, die Erziehungssynthese von Thora und Derech Erez in seltener, idealer Weise verwirklichenden Samson Raphael Hirsch-Schule in Frankfurt a. M. oder des Realgymnasiums der Adaß Isroei in Berlin zu werfen. Die Herren werden dann nicht von Anerkennung, sondern eher von Ehrfurcht erfüllt sein, wenn sie gewahr werden, wie man da die letzten Lebensenergien, gleich einem sich an das Leben bis zuletzt klammernden Totkranken, mit übermenschlicher Kräfteentfaltung aufrafft, um die Schule, solange es eben geht, den Hunderten von Schülern und Schülerinnen und den vielen jüdischen Lehrkräften, die fast alle Frau und Kinder zu ernähren haben, zu erhalen. Man soll sparen?! Nun, wir möchten die Miene der Redakteure des „Jewish Chronicle" sehen, wenn man den Vorschlagmachen würde, daß diese Herren, die sich sicher alle als sehr gute Juden fühlen, sich mit dem Hungergehalt für 1—2 Monate einverstanden erklären sollten, mit dem die Studienräte der jüdischen Schulen in Deutschland ihr Leben fristen müssen, um den Rest für irgendwelche jüdische Zwecke, und wenn es sogar für den Keren Hajessod ist, zur Verfügung zu stellen. Wir glauben, daß dieser Vorschlag kaum eine Verwirklichung während der nächsten 50 Jahre finden dürfte! Und deshalb wäre es die ehrliche Journalistenpflicht des „Jewish Chronicle", seinem Leserkreis Korrespondenzen. Deutsches Reich. Entscheidendes zur Er^ge der Kündigung nichtarischer Angestellter. Berlin, 25. Jan. Wie „B. Z. am Mittag" meldet, wird das Reichsgericht demnächst in seiner amtlichen Sammlung die für die Frage der fristlosen Kündigung nichtarischer Angestellter maßgebende Entscheidung des Reichsarbeitsgerichtes veröffentlichen. In Uebereinstimmung mit Aeußerungen des Reichsministers Frick und mit Erlassen des Reichswirtschaftsministers sowie des Reichsarbeitsministers geht das Reichsarbeitsgericht von folgendem Gesichtspunkt aus: Für das Gebiet des Wirtschaftslebens besteht kein allgemeiner Grundsatz, daß bei der veränderten Einstellung des nationalen Staates und des deutschen Volkes gegenüber dem Judentum jeder Angestellte nichtarischer Abstammung fristlos entlassen werden könne. Nur unter besonderen Umständen sei eine Weiterbeschäftigung des nichtarischen Angestellten dem Arbeitgeber nicht zuzumuten, es komme dabei auf den einzelnen Tatbestand an. (d. h. die englischen Juden schlechthin) über die wirkliche Sachlage, unabhängig von zionistischen Parteiinteressen, zu berichten. Und die Wahrheit in diesem Falle ist, daß die deutschjüdischen Kulturinstitutionen, ohne die der Bestand der deutschen Judenheit undenkbar ist, dem Zusammenbruch in naher Zeit zu verfallen drohen, wenn die Juden, die Führer der britischen Juden, auf die nun als letzte Hoffnung der Blick von Deutschland aus gerichtet ist, nicht in letzter Stünde den SOS-Ruf ihrer verzweifelten deutschen Brüder erhören. In diesem Geiste war die Rede gehalten, die der bekannte englische Agudistenführer Harry A. Goodman wahrend der bedeutsamen Sitzung des Board of Deputies am Sonntag, den 14. Januar hielt. In Erwiderung auf die Goodman'sche Rede ergriff der Vorsitzende des Central Allocations Committee und der Jewish Agency, Sir 0 s - mond d'Avigdor Goldsmid, das Wort, der eingangs erwähnte, daß die Bemerkungen von Mr. Sacher in seiner persönlichen Eigenschaft gemacht worden seien. Durch die im Sommer 1933 erfolgte Auszahlung von Lst. 10.000 für deutsch-jüdische Schulen habe das Committee seine wahre Gesinnung dokumentiert und, soweit der Redner wisse, sei eine diesbezügliche Kursänderung nicht geplant. Wenn wir auch noch nichts Definitives darüber vorliegen sehen, so haben wir dennoch das Gefühl, daß hinter den Kulissen ein latenter Kampf zwischen den noch religiös und den freidenkerisch eingestellten Führern der englischen Judenheit sich abspielt. Die religiösen Elemente bei den englischen Juden sind, g'ttlob, qualitativ un.d quantitativ, in der überwiegenden Mehrheit, was wir als einen wohltuenden Trost betrachten. Es ist dringend zu hoffen, daß die zionistischen Egoismus-Politiker —■ nicht alle Zionisten gehören unter diesen Begriff, so vor allem Weizmann nicht — diesesmal ihre Ziele nicht erreichen werden, auch wenn sie mit ihren Köpfen gegen die Wand der Vernunft zu rennen versuchen werden. * Welche Stellungnahmen aber seitens der englischen Zionisten zu diesem Problem laut werde, die deutsche Judenheit hat und wird ein Recht haben, im Namen G'ttes die Hilfe ihrer englischen Glaübensgenossen zu fordern. Und diese Forderung muß erfüllt werden! Das Reichsarbeitsgericht kommt in seiner Entscheidung zu diesem grundsätzlichen Ergebnis mit folgender Erwägung: Die Reichsregierung habe genau bestimmt, in welchen Fällen Dienstverhältnisse mit nichtarischen Personen zu lösen seien, so bei Reichs-, Staats- und Kommunalbeamten, den Angestellten und Arbeitern der öffentlichen Unternehmungen. Weitere Bestimmungen seien für die Rechtsanwälte und Patentanwälte, Aerzte, Zahnärzte,/ Zahntechniker, Handelsrichter, Schöffen, Geschworene, Arbeitsrichter, Steuerberater und andere Berufszweige erlassen, bei denen die Oeffentlichkeit des Berufslebens eine besondere Rolle spielt. Es sei aber unzulässig, diese gesetzlichen Bestimmungen analog auch auf völlig anders geartete Arbeitsverhältnisse ohne weiteres anzuwenden. Hierin würde ein gesetzgeberischer Akt liegen, für den allein die Reichsregierung selbst zuständig ist. Die Betreuung der jüdischen Kriegsblinden. Berlin, 26. Jan. Auf Grund schriftlicher Verhandlungen des Reichsbundes jüdischer Frontsoldaten mit der Nationalsozialistischen Kriegsopferversorgung, Fachabteilung Bund erblindeter Krieger, ist folgendes festgestellt worden: a 1. Jüdische Kriegsblinde können nicht weiter Mitglied des Bundes erblindeter Krieger sein, da es sich um eine Fachabteilung der N. S. K. O. V. handelt. Die jüdischen Kriegsblinden werden aber sachlich weiter von der genannten Fachabteilung betreut. 2. Die-Haftpflichtversicherung durch den Bund erblindeter Krieger für diejenigen Kameraden, welche als Führhundbesitzer gemeldet sind, bleibt bestehen, 3. Auch die Betreuung der jüdischen gesiedelten Kameraden erfolgt nach wie vor durch die genannte Fachabteilung. 4. Die jüdischen Kriegsblinden können auch nach wie vor die Zeitung des Bundes erblindeter Krieger beziehen und sich so über alle wichtigen Bestimmungenusw. Kenntnis verschaffen. Der Bund ist auch bereit, ihnen sonst' jede Auskunft zu erteilen. 5. Auch die Vergünstigungen zum Besuche der Opernhäuser und des staatlichen Schauspielhauses in Berlin können durch den Bund erblindeter Krieger nachgesucht werden. I 6. Der Bund erblindeter Krieger hält es mit Rücksicht auf die weiter gewährte Betreuung der jüdischen Kriegsblinden für angebracht, daß die jüdischen Kriegsblinden sich durch Erstattung eines Unkostenbeitrages in der gleichen Höhe wie bisher den Bezug der Zeitung des Bundes usw. sichern. Auswanderung von Nichtariern nicht im Interesse Deutschlands. Berlin, 30. Jan. " Ein Berliner jüdischer Rechtsanwalt, der infolge seiner Gleichschaltung seinen Wohnsitz nach dem Ausland verlegte und vom Finanzamt zur Entrichtung der Reichsfluchtsteuer herangezogen wurde, legte dagegen Beschwerde ein, mit der Begründung, daß er zur Auswanderung gezwungen sei und daher die Fluchtsteuerverordnung bei ihm keine Anwendung finden könne. Der Reichsfinanzhof forderte beim Reichsfinanzminister ein Gutachten ein, und dieser entschied, daß die Reichsfluchtsteuer in diesem Falle wie allgemein bei Auswanderung von Nichtariern, in vollem Maße zu entrichten sei. Wenn das Ariergesetz einen Nichtarier zur Umstellung und Berufswechsel zwinge, so ist er damit noch nicht zur Auswanderung gezwungen, da sich nach dem Kriege viele Menschen in Deutschland, so Militärangehörige, umstellen mußten. Ein I n - teresse Deutschlands an der Auswanderung von Nichtariern besteht, sofern dieses in bestimmten Fällen nicht betont wird, i m allgemeinen nicht. Aerzteauswanderung aus Deutschland i. J. 1933. Berlin, 30. Jan. Regierungsrat Dr. H. Dornedden hat im „Aerzteblatt für Berlin" vom 27. Januar 1934 eine Statistik über die Auswanderung von Aerzten aus Deutschland ins Ausland während des Jahres 1933 nach den bisher vorliegenden Meldungen veröffentlicht. Danach sind 284 Berliner Aerzte in das Ausland ausgewandert; aus dem übrigen Deutschland liegen bisher nur 128 Meldungen über ärztliche Auswanderer vor; davon waren 70 Aerzte in Großstädten ansässig. Von den Berliner Aerzten'wurde als Wanderungsziel angegeben: in 118 Fällen: Palästina; Frankreich: 25; England: 22; Schweiz: 13; Italien oder Spanien: 13; Oesterreich, Tschechoslowakei oder Polen: 11; neunmal Skandinavien und Nordosteuropa; achtmal Holland und Belgien; fünfmal Südosteuropa; einmal: Luxemburg; 30mal außereuropäische Länder ausschließlich Palästinas, während bei 30 Aerzten das Auswanderungsziel nicht bekannt ist. Bei weiteren 40 Aerzten, die im Jahre 1933 aus Berlin fortgezogen sind, war Näheres nicht zu ermitteln, zweifellos sind sie auch im Ausland, Von je 100 Aerzten mit bekanntem Auswanderungsziel, sind*' abgemeldet: nach Palästina von Berlin 46,1, vom übrigen Deutschland 37,1; nach Frankreich 9,8 bezw. 11,1; nach England 8,7 bezw. 6,2; nach der Schweiz 5,1 bezw. 8,6; nach Italien 3,5 bezw. 6,2; nach anderen europäischen Ländern 15,0 bezw. 22,2; nach außereuropäischen Ländern 11,8 bezw. 8,6. Schleswig-Holstein'scher Gemeinde verband. Hamburg, 25. Jan. Die Ausschüsse des „Verbandes der jüdischen Gemeinden Schleswig - Holsteins und d«e r Hansastädte" hielten am 14.

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