Mannheim
Compact Memory

Der Israelit · 1934-01-25 · Heft 4 (25.1.1934) · page 2

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der Israelit
Volume
75 (1934)
Issue
Heft 4 (25.1.1934)
Date
1934-01-25
Page
– (sequence 2)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
97% known words query
IRI
…/2446951-2450807-2450811--80144-2537941
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

Mentioned entities

OCR text

4 entity mentions

Seite 2 Nr. 4 Der Israelit 25. Januar 1934 Der Reichsarbeitsminister für die nichtarischen Arbeitnehmer. Der Reichsminister des Innern, Dr, F r i c k , hat kürzlich, wie berichtet, im Rahmen grundsätzlicher Ausführungen über die Rassengesetzgebung in Deutschland auf die Grenzen aufmerksam gemacht, welche der Ariergesetzgebung insbesondere auf dem Gebiete der Wirtschaft gezogen seien. Dr. Frick hat auf Uebertreibungen hingewiesen, wie sie in Anwendung des Arierparagraphen in der Wirtschaft vorgekommen seien, und er hat dazu erklärt: „Derartige Bestrebungen verkennen, daß es auch in der Ariergesetzgebung Grenzen gibt, die beachtet werden müssen, und sind deshalb auch von der Regierung schon wiederholt mit Nachdruck abgelehnt worden." Auch der Reichsarbeitsminister hat, wie jetzt bekannt wird, unter dem 24. November 1933 in einem Schreiben an die Treuhänder der Arbeit Richtlinien für die Behandlung nichtarischer Arbeitnehmer in der Wirtschaft gegeben. Der Erlaß, in welchem auch auf den Reichsminister für Volksaufklärung und Propaganda, den Reichswirtschaftsminister und den preußischen Ministerpräsidenten Bezug genommen wird, hat folgenden Wortlaut: ,,Der Reichsarbeitsminister III b Nr. 14872/33 Berlin NW. 40, den 24. Nov. 1933 Scharnhorststr. 35 An die Herren' Treuhänder der Arbeit. Betr. Vorgehen gegen nichtarische Arbeitnehmer. Aus verschiedenen Teilen des Reiches und auch von Treuhänderseite sind mir zahlreiche Fälle bekannt geworden, in denen Betriebsvertretungen die Entfernung von jüdischen Arbeitnehmern gefordert bezw. die Einstellung solcher Arbeitnehmer unterbunden haben. In anderen Fällen ist die Entlassung sämtlicher jüdischen Angestellten vor der Entlassung ir- Noiwendigkeit jüdischer Berufs- Umschichtung auch in Amerika. Ein Referat des Hochkommissar iür Emigration. Chicago, 19. Jan. Unter dem Vorsitz des Präsidenten des American Joint Distribution Committee Felix M. Warburg fand in Chicago eine Konferenz des Zentralrates der jüdischen W o h 1 f a h r t s v e r b ä n d e und Wohlfahrtsfonds der Vereinigten Staaten statt, in der der Hochkommissar für Emigrantenfragen, James G. MacDonald, ein Referat erstattete. Er sagte u. a., die Bemühungen der Mitarbeiter des internationalen Emigrantenhilfswerks seien bisher in erster Linie . rauf gerichtet gewesen, eine internationale Orisation aufzubauen, die fähig wäre, die Arbeiten privater Organisationen zugunsten von Auswanderern aus Deutschland wirksam zusammenzufassen. Er selbst werde als Hochkommissar neben der Förderung dieser Arbeit Verhandlungen mit verschiedenen Regierungen führen mit dem Ziele, sobald als möglich eine Anzahl von Auswanderern in Gebieten unterzubringen, wo ihre Eingliederung in das Wirtschaftsleben ihrer neuen Umgebung möglich ist. Alle diese Bemühungen würden die dauernde aktive Teilnahme und Mitarbeit jüdischer und anderer interessierter Organisationen erfordern. Solange eine solche Zusammenarbeit nicht zustandegekommen sei, werde es unmöglich sein, den Erfordernissen dieser außerordentlich schwierigen Situation vollkommen gerecht zu werden. Er habe indessen allen Grund zur Erwartung, daß diese Zusammenarbeit erzielt werden wird. Die Notwendigkeit, auch in Amerika an die Berufsumschichtung der jüdischen Begendeines arischen Angestellten verlangt worden. Betriebsvertretungen haben außerdem versucht, ihren Forderungen durch Androhung körperlicher Angriffe Nachdruck zu verleihen. In allen diesen Fällen haben die Betriebsvertretungen gegen die wiederholten Verlautbarungen der Regierung verstoßen. Der Herr Reichswirtschaftsminister hat sich mit seinem Schreiben vom 8. September an den Deutschen Industrie- und Handelstag g e g e n die Boykottierung nichtarischer Firmen gewendet. Hieraus kann ohne weiteres abgeleitet werden, daß auch den nichtarischen Angestellten und Arbeitern der Schutz der Regierung zusteht. Der Herr Reichsminister für Volksaufklärung und Propaganda hat sich in ähnlichem Sinne geäußert und ausdrücklich festgestellt, daß ja bekanntlich auch für die Juden keinerlei Ausnahmegesetze auf wirtschaftlichem Gebiete bestehen. Endlich verweise ich auf die Mitteilung vom 21. Oktober d. J., die von dem Herrn Reichswirtschaftsminister und nur im Einvernehmen mit dem Herrn preußischen Minister des Innern erlassen worden ist, in der nochmals ausdrücklich gegen Eingriffe von unberufener Seite in die Verhältnisse der einzelnen Betriebe Front gemacht wird. Die obenbezeichneten Fälle werden hiervon betroffen. Im Einvernehmen mit dem Herrn Reichswirtschaftsminister ersuche ich die Herren Treuhänder der Arbeit, gegen Eingriffe der geschilderten Art seitens der Betriebsvertretungen und anderer Stellen vorzugehen und für unbedingte Aufrechterhaltung der Ruhe in den Betrieben auch weiterhin zusorgen. gez. Franz Seldt e." völkerung heranzugehen, betonte Felix M. Warburg in seiner Ansprache. Die jüdische Jugend müsse dahin beeinflußt werden, sich anderen Berufen zuzuwenden als denjenigen, in denen Juden bereits in allzu großer Zahl vertreten sind. Es werde die Frage gestellt werden, in welcher Weise die amerikanischen Juden sich an der wirtschaftlichen Wiederaufbauarbeit beteiligen; man müsse dafür sorgen, daß auf diese Frage eine befriedigende Antwort erteilt werden könne. Schließlich befürwortete Warburg warm die Verwendung öffentlicher jüdischer Mittel zu Erziehungszwecken und erklärte, mit. der Gewohnheit, die Budgetposten für Erziehungszwecke zu kürzen, müsse Schluß gemacht werden, Einteilung Palästinas in nationale Kantone? Jerusalem, 10. Jan. Die arabische Tageszeitung „Falastin" berichtet, die palästin ensich-arabischen Führer hätten in ihren Besprechungen mit dem Direktor im Colonial Office A. C. C. Parkineon und anderen Beamten des Kolonienministeriums Vorschläge betreffend die Errichtung jüdischer und arabischer Kantone in Palästina unterbreitet. Diese Vorschläge, erklärt das Blatt, würden von den jüdischen Führern abgelehnt, insbesondere von den Führern der jüdischen Arbeiter, da ihre Durchführung mit einer Begrenzung der jüdischen Einwanderung verbunden wäre. Die arabischen Führer hingegen bestünden auf rascher Lösung des Problems, bevor noch das gesamte Land von der jüdischen Kolonisation erfaßt sei. Den Angaben des „Falastin" zufolge, stellen sich die arabischen Vorschläge auf Einführung des Kantonesystems folgendermaßen dar: Palästina soll in zwei unabhängige politische Einheiten geteilt werden, einen arabischen Kanton, zu dem die , Gebiete von Beer Sheba, Gaza, Mejdel, Jaffa, Ramleh, Nablus, Yenin, Tulkerem, Acco, die Jordan-Ebene und Beisan gehören sollen, und einen jüdischen Kanton, der sich von Tel-Awiw längs der Küste nach Haifa erstrecken soll, östlich begrenzt durch die Eisenbahnlinie,* weiters von Haifa nach Beisan, nördlich der-Hedschas-Eisenbahn und dann hinauf nach Tiberias und zum Huleh-Gebiet. Jerusalem, Hebron, Bethlehem, Nazareth und Safed sollen als internationale religiöse Zonen außerhalb dieser geschlossenen Gebiete bleiben. Haifa soll zum Freihafen Gesamtpalästinas erklärt werden. Juden soll im allgemeinen der Erwerb von Land in der arabischen Zone nicht gestattet sein. Auch sollen sie dort kein Niederlassungsrecht erhalten. Jene Juden, die dennoch in diesem Gebiet Landbesitz haben oder dort wohnen, sollen den dort maßgebenden arabischen Gesetzen unterworfen sein. Dasselbe gilt für die Araber im jüdischen Gebiet, die dort unter jüdischem Gesetz stehen sollen. Für das gesamte Land soll eine Zentralregierung eingesetzt werden, bestehend aus Arabern und Juden im Verhältnis ihrer zahlenmäßigen Stärke in beiden Gebieten. Der Zentralregierung soll die Regelung der Gesetzgebung für das gesamte Land, die Leitung von Post und Telegraph, des Zollwesens, des Verkehrswesens, der Währung, der öffentlichen Sicherheit und der Grenz Verteidigung übertragen werden, Jeder der beiden Kantone soll Autonomie auf dem Gebiet des Erziehungswesens, des Gesundheitswesens, der lokalen Polizei und der Verwaltung erhalten. Hebräisch soll nur im jüdischen, Arabisch nur im arabischen Kanton als offizielle Sprache gelten. Als zweite Amtssprache soll für beide Gebiete Englisch eingeführt werden. In jedem der beiden Gebiet soll für eine bestimmte Zeit eine Anzahl britischer Beamter als Berater Verwendung finden, die dauernde Anstellung englischer Beamten aber wird in dem Vorschlag als dem Geist des Mandats zuwiderlaufend erklärt. Für die arabische Zone soll ein arabisches, für die jüdische Zone ein jüdisches Parlament errichtet werden. Ein Exekutivrat, bestehend aus Vertretern beider Parlamente, soll mit der Verwaltung der allgemeinen und gemeinsamen Interessen beider Teile des Landes -betraut werden. Der britische High Commissioner hätte die Rolle eines Mittlers zwischen den beiden Teilen des Rates zu spielen, Fragen, die, nachdem sie dem High Commissioner unterbreitet wurden, keine Lösung finden konnten," sollen dem englischen Obersten Gerichtshof oder dem Völkerbund zur Entscheidung vorgelegt werden. An die Mandatarmacht soll das Ersuchen gerichtet werden, Bemühungen zum Anschluß Transjordaniens an den arabischen Kanton einzuleiten. Für den arabischen Kanton wird die Bezeichnung „Südsyrien", für den jüdischen „Erez Israel" vorgeschlagen. Einschränkung des Schiffsverkehrs nach Palästina. Wie der ITA-Vertreter erfährt, hat sich die Direktion der Schiffsgesellschaft Lloyd Triestino an die italienische Regierung um die Erlaubnis gewandt, den Schiffsverkehr nach Palästina auf die Hälfte des bisherigen Umfanges einschränken zu dürfen, da infolge der durch die Palästina- Regierung vorgenommenen Einwanderungseinschränkung die Zahl der jüdischen Schiffspassagiere auf der Linie Triest-Haifa auf 50 Proz., zu alerletzt sogar auf 30 Proz., gesunken ist. Die Direktion des Lloyd Triestino möchte die Einschränkung vorläufig nur über die „tote Saison" hinaus, d. h. bis Ende Februar gelten lassen,

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.