Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 74 (1933)
- Issue
- Heft 52 (29.12.1933)
- Date
- 1933-12-29
- Page
- – (sequence 2)
- Language
- German
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Seite 2 Nr. 52 Der Israelit 29. Dezember 1933 OIL PAROLE FÜR SIE: STEIN WEG 9 Strümpfe, Handschuhe, Tricotagen, Modewaren Strickmoden, Blusen, Kurzwaren stets preiswert Wochenrundschau. Das jüdische Palästina möge auf der Hut sein! ... vor 5en Arabern, auch nicht vor den geheimen und offenen Polizisten, oder Agenten und Spitzeln, die diesen das Edelwild in die. Hände treiben, sondern vor den „Einwanderern aus Deutsch-/ land" und vor der von ihnen eingeschleppten „Muk scheu Sprache!" So die Warnung eines palästinensischen Blattes in einer Ieremiade über die „Verdeutschung von Tel-Awiw". Ls seien gewiss nicht mehr als Z0O2 Einwanderer aus Deutschland in die Stadt gekommen, aber ihr Einslus; zeige sich auf allen Gebieten, ihre Sprache beherrsche die Straße. Polen habe viel mehr Einwanderer geschickt, die jiddisch reden, aber sic tun es in stiller unauffälliger Weise, während der Deutsche angeblich laut und ausdringlich seine Kultur zur Schau trage, immer die Aase rümpfe und immer etwas zu mäkeln habe. Das Restaurant finde er dürftig, das Kino fei ihm nicht künstlerisch genug, die Autos nicht ganz sauber, die Häuserfronten geschmacklos; in der Post, behauptet er, herrsche eine „jüdische Ordnung". Er verlangt, daß IN6N sich mit ihm in seiner Sprache verständige, und schon fangen die Krämer und Kleinhändler von Tel-Awiw wirklich an, deutsch zu radebrechen, ohne daß der „Sprachschatz" (eine Art linguistische Wach- und Schließgesellschaft) in Aktion tritt. Das jüdische Palästina möge aus der Put sein! . . . Und weiter: Die Juden aus Deutschland haben nicht allein ihr Mobiliar und ihre Sprache mit hergebracht, sondern auch ihren Klasse ngei st. Sie wollen beisammen bleiben, als Ldelkaste, die die Tragik, in eine Wüste verschlagen zu sein nur durch .enges Beisammensein wettmachen könne. Die jugendlichen Arbeiter aus Deutschland freilich haben sich sofort in den Ärbeits- und. Aufbauprozeß eingereibt und.wurden vom Milieu restlos absorbiert, die älteren Bürger aber kommen oder wollen sich nicht akklimatisieren. Zwei größere Restaurationen künden mit großer Schrift an, daß hier „deutsch gesprochen" und „deutsch gegessen" werde. Zwei deutsche G ' t t e s d i e n st e wurden eingerichtet, und nun gehe inan daran, auch einen R e f o r m g ' t t e s - dienst mit Orgel und gemischtem Ehore für „Deutsche", die gewöhnt sind, „G'tt in Schönheit zu dienen", zu organisieren. Ein junges Mädchen aus Berlin erzählte dem Berichterstatter, daß ste dem-- nächst ihre alte Berliner Tätigkeit hier in Tel-Awiw wieder aufnehmen würde. Sie war in Berlin L h o r i st i n im Tempel der Johannisst r a ß e , es störe sie werter nicht, daß hier der Sonntag auf Sabbat verlegt sei . . . Man könnte das alles von der heiteren Seite nehmen, wenn es nicht in manchem auch ernstlich zu denken gäbe. Daß sich die deutschen Juden im neuen Palästina durch gemeinsame Sprache und Traditionen einander angezogen fühlen und sich bis zum gemeinsamen G'ttesdienste zusammenschließen, ist menschlich begreiflich, und auch weiter gar kein Unglück. Was den Bucharen, Jemeniten und sonstigen Landsmannschaften recht ist, kann den Deutschen billig sein. Zu einem überheblichen Bei seitestehen darf freilich dieser Zusammenschluß m f.t führen, und wir wollen gern hoffen, daß in dieser Beziehung der Berichterstatter einen allzugroßen Schuß von Dichtung in die Wahrheit gemengt hat. Bedenklich aber stimmt die Mitteilung von den R e f o r m b e st r e b u n g e n in Tel-Awiw, die leider auch von anderer Seite bestätigt wird. Wir wissen zwar, daß im neuen Palästina so wenig Beden für die, kirchlich getarnte Spnagoge vorhanden ist, wie im Osten, dieweil die Jugend, die glaubt, das „Schma Isroel" überwunden zu haben, noch viel weniger Sinn für Orgel und Thora! bat und in ibr-cin starken nationalen Bewußtsein' eine Rachäfsmig fremder Kulte noch entschiedener ablehnt, als die alten jüdischen, von ihr leider als überlebt' angesehenen Traditionen. Aber immerhin, man kann bei Strömungen mrd Strebungen, die, abseits von der Thora, dem Wandel der Zeit unterworfen sind, nie misten, wo das Ende ist. In Deutschland hat man in letzter Zeit eine sichtliche Annäherung der beiden Extreme erlebt, der nationalen und individuellen Assimila-; iioit, und es wäre nicht undenkbar, daß mit der dcutj scheu Einwanderung auch das Verständnis für diese „heilige Allianz" ins Land hineingeschmuggelt wird. In dieser Beziehung möge das neue jüdische.Palästina wirklich aus der Put sein! Volksfeindliche Rassen? Die Frage der Anfechtbarkeit der Mischehen zwischen Juden und Ehristen. oder, wie man honte formuliert, zwischen Richtariern und Ariern, beschäftigt die deutschen Juristen seit geraumer Zeit. Während das Kammergericht, ebenso wie auch ein süddeutsches Landgericht, dabin entschieden hatte, daß eine Anfechtung solcher Mischehen von Seiten des arischen Ehetcils wegen Irrtums über die Bedeutung des nichtarischen Eharakters seiner Ehehälfte nidi! möglich sei, ist, wie in der vorigen Rümmer gemeldet, in jüngster Zerr ein Urteil des Landgerichts Köln ergangen, das der Ehraascchiungsklagc eines avtschen Ehemannes gegen seine jüdische Ehefrau stattgegcbeir hat. Dem Kläger sei zwar die Tatsache, daß seine Ehefrau Jüdin sei, bei der Eheschließung an sich bekannt gewesen, sodaß in dieser Hinsicht ein Irrtum nicht vorlag, es habe ihm aber damals noch die Erkenntnis der wesentlichen Bedeutung der Rassefrage gefehlt, die erst durch die Aufklärungsarbeit des nationalsozialistischen Staates herbcigeführt wurde. Die sechsmonatliche Frist, innerhalb deren 'Me Anfechtung wegen Irrtums erfolgen muß, sei gewahrt, weil erst lange nach der Machtergreifung 'durch die nationalsozialistische Partei eine volle Aufklärung über die Bedeutung von Rasse, Blut und Volkstum erfolgt sei. So sei die volle Erkenntnis der Sachlage dem Kläger erst im Laufe des Sommers dieses Jahres zum Bewußtsein gekommen. Große praktische Bedeutung Hai Me ganze Frage nicht mehr, weil die Ansechtungsfrist auch) nach den Voraussetzungen des Kölner Urteils jedenfalls spätestens bis Ende dieses Jahres abläuft. Eben so wenig liegt es and; an sid) im Rahmen des Interessenkreises unseres Blattes, bei allem menschlichen Mitgefühl mit den Opfern der aus dieser Entwicklung entstehenden Familientragödien, nun grade für die Partner der Mischehen in die 'Schranken zu treten, die wir von jeher itidd minder scharf perhorresziert haben und perhorreszicren wie es der Rationalsozialismus tut. Das Kölner Urteil enthält aber in der Begründung eine Wendung, die nicht unwidersprochen bleiben darf. Das Kölner Gericht hat sid) nicht darauf beschränkt, festzustellen, daß der arische Ehegatte die Ehe mit der Angehörigen einer „o o l k sfremde n" Raste bei voller Kenntnis der Sachlage nicht abgeschlossen haben würde, sondern es hat dieser Raste zugleich die Bezeichnung „volksfeindlich" beigelegt. Die jüdische Raste wird also hier in einem gerichtlichen Urteil in Bausd) und Logen als Feind des deutschen Volkes charakterisiert. Man fragt sich vergeblich, von welchen talsä chlid)en Unterlagen das Gericht bei der Aufstellung Kleines Feuilleton. Kardinal Jault)aber über das Zudentum. Wie bereits kurz gemeldet, hat der Münchener Erzbischof, Kardinal Faul Haber, in den letzten Wochen drei bedeutungsvolle Predigten gehalten, die sich mit der Bibel, der jüdischen Lehre und dem jüdischen Volke befassen, und die nach verschiedenen Richtungen das besondere Interesse gerade heute wachrufen. Es ist natürlich, daßi der Erzbischof mit starker Eindringlichkeit den Bestrebungen entgegenlrat, die christliche Kirche vom Alten Testament zu trennen und die übernationale Bedeutung der Kirche sowie der Religion überhaupt zu verengern. Der .Kardinal trat der bekannten Methode entgegen, das Alte Testament zu verkleinern und ihm, wie es heute leider in der Tagespreise vielfach üblich ist, sittliche Inferiorität anzudichten. „Wir reichen den getrennten Brüdern," so rief er aus, „die Hände, um gemeinsam mit ihnen die heiligen Bücher des Alten Testaments zu verteidigen und dem deutschen Volk dies kostbare Glaubensgut für die christlichen Schuten zu erhalten." Blutbeziehungen allein, so heißt es an einer anderen Stelle, genügen nicht im Reiche G'ttes, schwerer als die Sünde wider das Blut ist die Sünde wider den Glauben. Mit großem Freimut trat der Kardinal den Tendenzen entgegen, de im eigenen Volke nichts als Lichter und an anderen Rassen nichts als Schatten finden. Der Haß sei keine christliche Tugend. Nachdem in den ersten beiden Predigten der G'ttesbegriff und die sittlichen Wette des Alten Testaments ent- I wickelt und in ihrer Bedeutung für die religiöse Entj wicklung der ganzen Menschheit dargölegt worden waren, | wanbte sich der Kardinal in der dritten Predigt insbesondere den Rechts- und Moralvorschriften und der sozialen Gesetzgebung des Fünf-Buches zu. Das Armenrscht der Bibel mit seinen Vorschriften über die Nachlese auf den Feldern, den Weinbergen und aus den Oelbäumen, mit ihrer Zehntgesetzgebung und ähnlichen Bestimmungen gelangte zur Darstellung. Das christliche Gebot, liebe Deinen Nächsten wie Dich selbst, so hob der Kardinal hervor, sei nicht erst vom Stifter des Christentums aufgestellt, sondern von ihm aus dem mosaischen Gesetzbuch übernommen worden. Das mosaische Gesetz ordnet den einzelnen Menschen in das Staatsganze ein, aber es statuiere auch das Recht eines jeden auf persönliche Freiheit, auch dem Staat und den Großen des Staates gegenüber. Besonders charakteristisch sei das mosaische Arbeitsrecht: „Du sollst den verdienten Lohn nicht in der Hand behalten bis zum andern Morgen." Damit verkünde die Heilige Schrift die sittliche Würde der Arbeit bereits zu einer Zeit, in der sonst überall nur Sklavenarbeit bekannt war und rage so über die Gesetzgebung aller anderen Völker des Altertums hinaus. In der Rechtspflege verbietet das Alte Testament bereits ausdrücklich jede Rechtsungleichheit vor Gericht, etwa zu ungunsten des Arms«, nur weil er arm sei. Gerechtigkeit, erhöhe ein Volk, aber Ungerechtigkeit sei das Verderben der Völker. Niemand solle sich scheuen, die Wahrheit zu sagen; auch den Großen ihrer Zeit, den Königen und Priestern hätten die Propheten scharfe Worte mitten ins Gesicht gesagt, wenn sie die Gerechtigkeit vernachlässigt hätten. — Unter besonderen Schutz stelle das mosaische Gesetz die.Fremden und Armen, Witwen und Waisen. Vielfache Anklänge an modernes soziales Empfinden weise das mosaische Gesetz auch in seinen Bestimmungen gegen wucherische Tendenzen des Großgrundbesitzes auf. Auch die Art, in der das mosaische Gesetz gegen Zinsknechtschaft und Wucherzins Stellung nimmt, mute heute durchaus nicht fremd an: nur vom Fremden, vom phönizischen Handelsmann etwa, war Zins zu nehmen gestattet, und zwar nur, wenn das Darlehen gegeben war, um Geschäfte zu machen, nicht wp einen Notstand zu beheben. Aus feinen Ausführungen zog der Kardinal die Schlußfolgerung, daß jedes soziale Unrecht nur auf dem Mangel an G'ttesglauben basieren könne. Jede Rechts- und Gesellschaftsordnung könne nur dann Bestand.haben, wenn sie auf den Grund geboten vom Sinai fuße. Darum sieht der Kardinal in befer mosaischen Gesetzgebung auch nicht Geist vom Geiste des Volkes Israel, sondern eins Eingebung d e s G e i st e s G o t t e s : ö i e Inspiration des Heiligen Geistes. Es gebe hier keine Wahl: entweder müsse man an diese Inspiration glauben, oder aber müßte man in den mosaischen Büchern ein Werk der vorchristlichen Juden sehen u n d d a m i t d t e f e für ein Uebervolk. fürdas genial ste Volkder Weltgeschichte erklären. Eugenik uud Judentum. In der Gesellschaft für jüdische Familienfvrschung in Berlin sprach in einer unter dem Vorsitz von Archivar Dr. Jacobson abgehaltenen Sitzstng Dr. A. C z e l l i tz e r über „ E u g e n i k u n d Judentum". Er ging davon aus, daß bekanntlich in Bibel und Talmud eine überaus große Zahl von hygienischen Vorschriften gegeben wer-