Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 74 (1933)
- Issue
- Heft 42 (19.10.1933)
- Date
- 1933-10-19
- Page
- – (sequence 7)
- Language
- German
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De r Israeltt Nr. 42 Seite 7 49. Oktober 1933 Oesterreich. Einwanderung mittellsser Flüchtlinge nach Oesterreich gesperrt. Wien, 3. Okt. Auf Grund einer Verfügung der österreichischen Behörde wurde in letzter Zeit wiederholt jüdischen Personen aus Deutschland der Grenzübertritt nach Oesterreich verweigert. Das Bundeskanzleiamt hat auf eine Anfrage bestätigt, daß eine entsprechende Grenzverfügung erlassen wurde, erklärt aber, daß sich diese Verfügung ausschließlich gegen Personen richte, deren Dokuments nicht in Ordnung sind oder die mittellos sind. Der Zustrom existenzloser Elemente könnte für das arme Oesterreich eine schwere Belastung bedeuten. Gegenüber Emigranten, die eine gesicherte Existenzmöglichkeit Nachweisen können, werde die Grenzsperre nicht gehandhabt. Schweiz. Jüdische Minderheit und jüdische Flüchtlinge in Genf, Genf, 8. Okt. Die Judenfrag-e kam auch in den letzten Genfer Verhandlungen wiederholt zur Sprache. Am 4. Oktober stand sie im Mittelpunkt der Aussprache über den Minderheitsschutz in der Politischen Kommission. Die Vertreter Frankreichs und Haitis brachten einen Antrag ein, den Minderheitsschutz aus alle Staaten auszudehnen und die Sicherung bürgerlicher Gleichberechtigung international sestzulegen. Der englische Delegierte O r m b s b y - G o r e wandte sich gegen den vom Gesandten von Keller vertretenen Standpunkt (in der jüngsten Nummer wiedergegeben), daß die Frage der jüdischen Staatsangehörigen nichts mit dem Minderheitsrechte zu tun hätte. Er hob im Laufe seiner Anspräche hervor, daß die Engländer, selbst eine Mischrasse, keine Rechtsgrenzen nach Rasse und Religion kennen und dabeit in der Geschichte gut gefahren wären. Nehme man die Rasse als Merkmal des Volkstums, so sei Grund gegeben, die jüdische Frage als Minderheitsproblem zu behandeln. Der Delegierte wies noch weiter auf die Leistungen der Juden im Dienste der allgemeinen Kultur hin. Große Juden in England hätten bewiesen, .daß Treue zur jüdischen Gemeinschaft und volles Bekenntnis zum Staate durchaus vereinbar seien. In der zweiten Völkerbnndskommission wurde über den holländischen Antrag beraten, eine internationale Hilfsorganisation für die deutschen Flüchtlinge unter Aussicht des Völkerbundes zu schaffen. Der holländische Vertreter wies darauf hin, daß von den 50.000 bis 60.000 Flüchtlingen aus Deutschland 6000 bis 7000 in den Niederlanden sich aufhalten. Diese Flüchtlinge seien zum großen Teil mittellos und auf öffentliche Unterstützung angewiesen, die für die jüdischen Flüchtlinge von den jüdischen Organisationen geleistet werde. Da in den Nachbarländern Deutschlands keine Aussicht bestehe, den Flüchtlingen Existenzmöglichkeiten zu bieten, müsse für ihre Unterbringung in anderen Ländern, vor allem in Palästina, gesorgt werden. Zur Regelung der Paßangelegenheiten sei eine internationale Organisation unter Mitwirkung des Völkerbundes notwendig. Große Organisationen seien bereit, bedeutende Mittel für das Hilfswerk für deutsche Flüchtlinge zur Verfügung zu stellen, wenn dieses unter Aufsicht des Völkerbundes zentralisiert werden würde. Auf Vorschlag des Referenten wurde zum Studium des holländischen Antrags eine Unterkommission eingesetzt, der Vertreter der Niederlande, Frankreichs, Englands, Italiens, der Tschechoslowakei, Belgiens und Schwedens, sowie Uruguays als Repräsentanten der südamerikanischen Staaten angehören. Die Vertreter der Tschechoslowakei, Frankreichs, Polens, Italiens, Englands, Spaniens und Portugals gaben Erklärungen ab, in denen sie der von Holland vorgeschlagenen Regelung der Flüchtlingsfrage zustimmten. Die deutsche Delegation hat die Einladung, gleichfalls einen Vertreter in die Unterkommission zu entsenden, abgelehnt. Am 6. Oktober wurde die Minderheltendebatte in der politischen Kommission der Völkerbundsoersammlung zum Abschluß gebracht. Die Unterkommission, die eine gemeinsame Resolution über den Minderheitenschutz ausarbeiten soll, konnte bisher noch keine den in der Debatte zutage getretenen verschiedenen Standpunkten gerechtwerdende Formel finden. In der Beratung über die Schaffung einer internationalen Organisation zur Fürsorge für deutsche Emigranten wurden von vielen Seiten Bedenken gegen den Teil der vorgeschlagenen Resolution erhoben, in dem gefordert wird,, daß die Mitglieder des Völkerbundes, die noch keine oder nur wenige deutsche Flüchtlinge ausgenommen haben, die Niederlassung von Einwanderern aus Deutschland erleichtern sollen. In der Resolution heißt es ferner, daß der Erfolg der Hilfsaktion durch Zusammenarbeit der Regierungen und Organisationen mit dem Völkerbundkommissar gesichert werden soll. Aus der Asinderheitsschutz-Debatte im Völkerbund. Genf, 12. Okt. Aus der langen Aussprache in der VI. Kommission des Völkerbundes, die drei Tage dauerte und 19 Vertreter verschiedener europäischer und außereuropäischer Staaten zu Worte kommen ließ, ist bemerkenswert die Aeußerung des Vertreters der Schweiz, Prof. Nappa r d, der u. a. folgendes ausführte: „Wir begreifen die nationale Idee als eine g e i ft i g e. Das Blut ist Materie, die Sprache ist auch noch eine Jnstinkterscheinung, aber die gemeinsame Bindung an gewisse historische Erinnerungen, die treue Einhaltung gewisser Grundsätze, das sind Dinge moralischer Ordnung. Und unter diesen Grundsätzen ist einer, der ohne Zweifel die stärkste Bindung der tiefgründigen Einheit meines durch Verschiedenheit der Sprachen geteilten Landes ausmacht: die politische Freiheit und die soziale Brüderlichkeit". Der Vertreter Italiens lehnte eine improvisierte Debatte über das schwierige Thema der Rasse und der Nationalität ab, sagte dann «der, die italienische Delegation sei nicht in der Lage, gewisse Grundsätze anzunehmen, die hier von einer Delegation mit großem Nachdruck dargelegt worden seien. Aus der bereits erwähnten Rede des englischen Vertreters, Ormsby-Gore, sind noch folgende Sätze bemerkenswert: „Der deutsche Vertreter hat in seiner Rede dem Zweifel Ausdruck gegeben, ob man die Juden als eine Minderheit betrachten kann. Er bemerkte — und das ist auch ganz richtig —, daß die Juden in Deutschland weder eine sprachliche noch eine nationale Minderheit sind und daß sie in der Ausübung ihrer Religion niemals irgendeiner Einschränkung unterzogen worden sind. Ich möchte gleich erklären, daß Deutschland eine lange Tradition religiöser Toleranz hinter sich hat und dort niemals staatliche Eingriffe die freie Ausübung der Religion behindert haben. Aber wir müssen die Juden nicht nur in Deutschland, sondern auch in den anderen Ländern endgültig als eine rassenmäßige Minderheit betrachten. Der Vertreter Deutschlands hot, bezugnehmend auf Ne Deutschen in der Tschechoslowakei und in anderen benachbarten Ländern, aus die ethnische Grundlage und auf die bewußte rassenmäßige Homogenität hingewiesen. Nun geht es nicht an, zwei verschiedene Mahstäbe an dasselbe Problem anzulegen. Wenn der Vertreter Deutschlands den rassenmäßigen Charakter des arischen Deutschen ins Licht rückt, so muß er zugeben, daß auch der Jude überall eine rassenmäßige Homogenität aufweist und mit allen Juden der Welt durch das gemeiname Blut, durch die gemeinsame Geschichte und durch Familienzusammenhang gebunden ist . . . Es unterliegt keinem Zweifel, daß bei den Juden ein Gefühl ihrer historischen Kontinuität besteht und daß sie eine rassenmäßige Minderheit darstellen, die überall die gleiche Behandlung verdient, wie alle anderen Minderheiten in allen Ländern. Ueberall, wo die Juden gut und liberal behandelt wurden, haben sie sich als die allerloyalsten und allernützlichsten Mitglieder der staatlichen Gemeinschaft erwiesen." Die Ergebnisse der Genfer völkerbundversammlung. Gens, 12. Okt. In der Frage des F l ü ch tl i n g s k o m m i ff a r s hat der Völkerbundrat gemäß der mit Deutschland getroffenen Verständigung bei Stimmenthaltung des deutschen Vertreters eine Entschließung angenommen, wonach ein hoher Kommissar und ein Verwaltungsrat durch den Völkerbundrat ernannt wird. Die Ernennungen werden in einigen Wochen erfolgen. Der Verwaltungsrat, dem der Hohe Kommissar verantwortlich ist, besieht aus Vertretern der Deutschland benachbarten Staaten, ferner aus Vertretern Englands und Italiens, dreier südamerikanischer Staaten und evtl, einem solchen der Vereinigten Staaten von Nordamerika. Außerdem sollen in den Verwaltungsrat die mit Geldmitteln beteiligten privaten Hilfsorganisationen vertreten sein. Die Völkerbundsoersammlung hat den Bericht der VI. (politischen) Kommission über die von der französischen Delegation vorgeschlagene Resolution zur M iuüerste i t s s ch u tz f r a g e entgegengenommeu und i m Sinne der Kommissionsbeschlüsse erledigt. Hiernach ist a n g e n o m m e n der e r st e Teil der Entschließung, der auch in der Kommission einstim - mig Annahme fand und worin in Einklang mit einer entsprechenden Resolution vom Jahre 1922 der Hoffnung Ausdruck gegeben wird, daß „die durch Mindecyeitenverträge nicht gebundenen Staaten ihren Minderheiten der Rasse, der Religion und der Sprache zumindesten das gleiche Ausmaß an Gerechtigkeit und Toleranz werden angedeihen lassen, das in den Minderheitenfchutzoerträgen von deren Unterzeichnern verlangt wird." A b g e l e h n t wurde dagegen der zweite Teil der französischen Resolution, die der Unterausschuß mit allen gegen die Stimme Deutschlands angenommen hatte. Dieser Absatz hatte folgenden Wortlaut: „Die Versammlung ist der Ansicht, daß die im ersten Teile dargelegten Grundsätze sich ohne Ausnahme auf alle Kategorien der Staatsangehörigen beziehen, die sich von der Mehrheitsbevölkerung durch .ihre Rasse, Sprache oder Religion unterscheiden." Der Vertreter Deutschlands hatte feine ablehnende Haltung gegenüber diesem zweiten Absatz der Resolution wie folgt begründet: „Der im Nachsatz der Resolution gegebenen Auslegung muß die deutsche Delegation ihre Zustimmung versagen. Sie ist der Ansicht, daß der Anwendungsbereich der Resolution sich auf die eigentlichen Minderheiten zu beschränken hat. Aus den einschlägigen Verhandlungen in der Sechsten Kommission und in ihrem Unterausschuß hat sich jedoch ergeben, daß mit der Resolution in der Hauptsache bezweckt wird, die Behandlung der Juden in Deutschland in den Anwendungsbereich des ersten Teiles der Resolution einzubeziehen. Dies widerspricht der grundsätzlichen Auffassung der deutschen Delegation, die ich in meinen Erklärungen im Lause der Debatte dieser Kommission dargelegt habe. Hiernach fällt die be^ treffende Frage in den Bereich der inneren Gesetzgebung Deutschlands." Infolge des deutschen Widerspruchs konnte die Vollversammlung gemäß der Verfassung des Völkerbundes diesen zweiten Teil der Resolution daher nicht annehmen. Der dritte Teil der Resolution, der nur formale Bedeutung hat, fand wiederum einmütige Annahme. Spaniens Anerkennung jüdischer Leistung. Genf, 3. Okt. In einer vor dem Plenum der Völkerbundsversammlung gehaltenen Rede brachte der Vertreter Spaniens im Völkerbund, Senor Madariaga, der Vorsitzende der Politischen Kommission, die Anerkennung Spaniens für die Kulturleistung der Juden zum Ausdruck. Senor Madariaga erklärte u. a.: „Im Hinblick darauf, daß die Judenfrage jetzt zur Debatte steht, halte ich es für meine Pflicht, im Namen Spaniens zu erklären, daß wir uns durchaus der Tatsache bewußt sind, daß die edle jüdische Rasse der spanischen Nation hervorragende Männer geschenkt hat, die große Leistungen ans dem Gebiet der Naturwissenschaften, der Medizin, der Staatswissenschaften und auf anderen Gebieten vollbracht haben. Der große römisch-deutsche Kaiser Karl V., der gleichzeitig Karl I. von Spanien war und im 16. Jahrhundert ein Weltreich schuf, hatte sich eine friedliche Organisierung Europas zum Ziele gesetzt, ähnlich dem heutigen Paneuropaplan Briands. Doch ist dieser Versuch gecheitert, weil er sich ausschließlich auf dem Christentum aufbaute und die beiden anderen großen Religionen, den Islam und das Judentum, nicht mit in Rechnung zog." Senor Madariaga hat mit dieser Erklärung nochmals die Kulturgesinnung des neuen Spaniens zum Ausdruck gebracht, wie sie in letzter Zeit wiederholt von hervorragenden spanischen Staatsmännern öffentlich dargelegt wurde. Die spanischen Kulturträger weisen immer wieder darauf hin, daß -das Wesen der spanischen Nation aus drei Wurzeln, einer iberischen, einer islamitischen und einer jüdischen, hervorgegangen ist.