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Der Israelit · 1933-10-19 · Heft 42 (19.10.1933) · page 5

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Journal
Der Israelit
Volume
74 (1933)
Issue
Heft 42 (19.10.1933)
Date
1933-10-19
Page
– (sequence 5)
Language
German
Belongs to
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Nr. 42 Seite 3 19. Oktober 1933 Der Israelit ten hat und die sich direkt gegendie „germanischen" Religionserneuerer richtet. Die Rede schlägt gegenüber diesen Kreisen zwar einen sehr milden und liebevollen Ton an und verwirft jeden Versuch einer Bekämpfung durch die Kirche. Aus der anderen Seite wird jedoch der Gegensatz zwischen Christentum und Judentum scharf herausgearbeitet, der unbeschadet der Nationalität der biblischen Schriftsteller nicht verkannt werden dürfe. Das Christentum sei im Kampfe gegen das Judentum geworden, das heute noch „der erbittertste Feind des Christentums" fei. Wir behalten uns vor, auf diese für die religionsgeschichtliche Entwicklung außerordentlich bedeutungsvollen Kundgebungen in größerem Zusammenhang zurückzukommen. Zur Wiederherstellung des wirtschaftsfriedens. Frankfurt a. M.. 13. Okt. Die „Mainzer Tageszeitung" veröffentlicht zum Thema „NSDAP, und Warenhausfrage" folgende Bekanntmachung des Gauleiters Bürckel: „Ich erhalte wiederholt Anfragen über unsere Stellungnahme zur Warenhausfrage und der Behandlung jüdischer Geschäfte. Man bringt irgendwelche Erlasse damit in Zusammenhang, die zu Mißverständnissen führen könnten. Dazu diene folgendes: 1. Das Warenhaus war vor der Machtergreifung für uns der . Ramschladen, der dem kleinen Geschäftsmann den Ruin brachte. Bei dieser Beurteilung bleibt es für alle Zukunft. Es erscheint mir verwunderlich, daß man überhaupt hierzu noch, ein Wort verliert. Das gleiche gilt für die Behandlung der Indenfrage. 2. Uns alten Nazis gehen die Auslassungen irgend eines Renommiernazis gar nichts an. Für uns gibt es nichts anderes als die Erfüllung des Programmes, so wie es der Führer will." Demgegenüber fei auf einen im Ministerialblatt für die Preußische Jnnenverwaltung vom 4. Oktober erschienenen Runderlaß 'des Preußischen Ministeriums für Wirtschaft und Arbeit hingewiesen, in dem angeordnet wird, daß Eingriffe Unbefugter in Einzelhandelsbetriebe mit allen Mitteln zu verhindern find und daß gegen Personen, die sich solcher Eingriffe schuldig machen, mit polizeilichen Zwangsmaßnahmen oder Strafanzeigen vorzugehen ist. In der,gleichen Anordnung wird auf einen früheren Runderlaß des Reichswirtschaftsministers vom 1. Dezember Bezug genommen, der sich mit aller Schärfe gegen Boykott und andere Maßnahmen gegenüber Warenhäusern, Einheitspreisgeschäften usw. wendet. Es wird dort verboten, schwarze oder weiße Listen aufzustellen, den betreffenden Firmen die Aufnahme in Bezugsquellenregister zu versagen, ferner Jnseratensperre, Abschrecken der Kundschaft durch Postenstehen, Flugblätter, Plakate Warnungen, photographische Aufnahmen der Käufer oder deren Belästigung in anderer Form. Eingriffe dieser Art sind im übrigen allen Angehörigen Dienststellen und Einrichtungen der NSDAP, durch Befehl des stellvertretenden Führers Rudolf Hetz vom 8. 7. und 8. 8. 1933 nachdrücklich untersagt worden. Wie die „Frankfurter Zeitung" meldet, hat der Gauwirtschaftsberater für die Pfalz unterm 11. Oktober eine Bekanntmachung erlassen, in der es heißt, daß jeder einzelne Pfälzer feine Einkäufe weiterhin in den Geschäften seiner Heimatstadt vornehmen könne, in, denen er bisher gekauft habe, da jeder Boykott einzelner Geschäfts nicht im Interesse des Wirtschaftsfriedens liege. Um die „Akeda". - Berlin, 16. Okt. Der „Israelit" hat in. seiner Nummer vom 28. September 1933 die Beiordnung des Regierungspräsidenten von Schleswig besprachen,' der vor einiger Zeit die Behandlung des biblischen Kapitels von der Akeda im Religionsunterricht verbot, weil diese Erzählung undeutsch sei. Unter Berufung auf Artikel 21 des Reichskonkordats verlangt die katholische Zeitschrift. „Zeit und Volk" vom 30. September die Zurücknahme des regierungspräsidialen Erlasses, da die Fr^age des Religionsunterrichtes Sache der Kirche beider ^Bekenntnisse sei und nicht in den Kompetenzbereich des Regierungspräsidenten falle. In der Kölnischen Zeitung wendet sich Prof. D. Hermann Schuster tn Hannover in einer ausführlichen Darlegung gegen den erwähnten Erlaß des Regierungs- Die Woche. PerUn. Im umlllchen Teil des Vündesorgans des Deutschen Reichskriegerbundes „Kyffhäufer" ist der Wortlaut der Führeranordnung des Bundespräsidenten erschienen, derzufolge die jüdischen Kriegsteilnehmer den Kriegervereinen nicht mehr angehören dürfen. Aus der Anordnung ist zu ersehen, daß die Bunüesleitung gleichzeitig den Eintritt der aus den deutschen Vereinen Ausscheidenden in den R e i ch s b u n d jüdischer Frontsoldaten befürwortet. — Wie der „Völkische Beobachter" mittellt, sind am 30. September die letzten jüdischen Aerzte aus dem Berliner Rettungswesen ausgeschieden. — Auf Aeranlassung des preußischen Kultusministers ist das „Mendelssohn-Zimmer" der preußischen Staatsbibliothek in Berlin fetzt umbenannt worden in „Meistersaal der Musikabteilung". — Das neue Mitgliederverzeichnis des Vereins selbständiger Handwerker jüdischen Glaubens und des R e i ch s Verbundes des jüdischen Mittel st a n - des ist erschienen und kostenlos durch die Geschäftsstelle Louis Wolfs, Berlin W. 50, Nachodstraße 8 zu beziehen. Hamburg. Unter den 58 Sportvereinen, die im Gebiete der freien Stadt Hamburg ausgelöst wurden, befindet sich auch der jüdische Sportklub „Hagibor", Weimar. Zu der Meldung, daß Marburg die einzige Stadt ohne jüdische Anwälte sei, wird der „Frankfurter Zeitung" aus Thüringen'mitgeteilt, daß in Thüringen 47 Amtsgerichte keine jüdischen Anwälte mehr aufweisen. Aulda. Entgegen einer irreführenden Mitteilung der „Futdaer Zeitung" weiß die ITA. mitzuteilen, daß die S ch ä ch t v e r - suche bei elektrischer Betäubung in Frankfurt und anderen Städten noch kein positives Ergebnis gebracht hätten. Die Versuche werden fortgesetzt. Hameln. Gelegentlich des Erntedankfestes hatte der Oberbürgermeister der Stadt Hameln angeordnet, daß der Geschäftsverkehr in offenen, nichtjüdischen Verkaufsstellen während gewisser Stunden am Sonntag zugelassen werde. Auf Beschwerde an den Oberpräsidenten in Hannover ist diese Verfügung auf Veranlassung des Ministers aufgehoben und eine abgeänderte Verfügung erlassen worden, in der das Offenhalten der Läden an dem betreffenden Sonntag für sämtliche Geschäfte, d. h. also auch für die jüdischen, zugelassen wurde. Amsterdam. Der Wirtschaftsminister Verschnür gibt bekannt, daß unter den jetzigen Verhältnissen ein unbeschränkter Zufluß ausländischer Geschäftsleute nicht erwünscht sei. Aus diesem Grunde werde die Regierung der Niederlassung ausländischer Geschäftsleute in den Niederlanden ihre besondere Aufmerksamkeit widmen und sie, falls erforderlich, einschränken. Bukarest. Mit Hinblick auf die verschärfte antisemitische Propaganda und zu befürchtenden Ausschreitungen soll für Anfang November für ganz Rumänien wieder der Belagerungszustand proklamiert werden. Diese Maßnahme deutet weniger auf eine Verschlimmerung der Lage hin, als auf den festen Willen der Regierung, dem antisemitischen Terror einfür allemal ein Ende zu bereiten. Warschau. Zu Beginn des Wintersemesters kamen .in Warschau wie auch in anderen Universitätsstädten wieder antisemitische Unruhen vor^ denen die Polizei überall mit größter Energie entgegentrat. — 700 jüdische Auswanderer und Touristen sind dieser Tage vom Warschauer Hauptbahnhof über Konstanza nach Palästina abgereist. Tel-Awiw. Nach einem veröffentlichten Bericht besitzt die Stadt Tel- Awiw hundert Synagogen und Lehrhäuser, von denen 42 in eigenen Gebäuden untergebracht sind. Für die hohen Feiertage mußten noch außerdem 70 Privatg'ttesdienste eingerichtet werden. Die Zahl der Schulen und Erziehungsanstalten beträgt 103. Sie umfassen 15 318 Schüler und 570 Lehrkräfte. Für das Schulwerk wurde im abgelaufenen Jahre die Summe von 100 453 Pfund ausgeworfen. — Unter den Polizeioffizieren, die in den letzten Tagen die Polizeioffiziersschule verlassen haben und ins Amt eingesetzt wurden, befindet sich. Herr Marcus S ch i m m e I aus Frankfurt a. M., der den Posten in Ramath Gan bei Tel-Awiw bezog. Jerusalem. Wie aus Amman berichtet wird, hat die Regierung von Transjordanien ein Gesetz erlassen, -wonach der Verkauf oder die Verpachtung von Grundstücken im Werte von über 3000 Pfund an Ausländer.ohne Zustimmung der Behörden nicht erfolgen darf. j präfib'enten. Unter Berufung auf den Hebräer-Brief, der die Gtaudenstüt Abrahams aufs stärkste hervorhebt und auf die innige zwcitausendjährige Verknüpfung der Akeda | mit der Geschichte der Kirche wendet sich Prof. Schuster gegen ene Beseitigung dieser Erzählung aus dem Religionsunterricht. Auch die pädagogischen Bedenken gegen die Behandlung der Erzählung vor kleinen Kindern feien unberechtigt. Gerade eine deutsche G'ttesauffassung müsse den hier zum Ausdruck kommenden Gedanken des Opfers stark würdigen, an dem nur weichliche und sentimentale Zeitalter, wie das der Aufklärung, Anstoß genommen hätten. Gerade die harte deutsche Gegenwart, die den altgermanischen heroischen Gedanken wieder betont und ein abgehärtetes opferbereites Geschlecht erziehen will, sollte diese Geschichte lebhaft begrüßen, die den Glauben als einen opferwilligen Gehorsam schildert. Ucber die Spruchpraxis bei Entlassungen wegen Zugehörigkeit zur jüdischen Nasse. Berlin, 15. Okt. In der von Reichsjustizkommissar Dr. Frank herausgegebenen „Juristischen Wochenschrift" beleuchtet der Vorsitzende beim Berliner Arbeitsgericht, Dr. Nohlfing, die Spruchpraxis der Arbeitsgerichte bei Klagen wegen fristloser Entlassung jüdischer Angestellter. Dabei handelt es sich um Entlassungen, die aus Veranlassung der NSBO. erfolgten. Am 18. Mai hatte der Führer der Arbeitsfront augeordnotz daß Eingrisse in Privatbetriebe zu unterlassen seien. Rach diesem Zeitpunkt konnte eine fristlose Kündigung jüdischer Angestellter auf Verlangen der NSBO. nicht mehr als gerechtfertigt erscheinen. In der Beurteilung solcher fristloser Entlassungen während der Zest zwischen dem 1. April und dem 18. Mai hat z. B. das Berliner Arbeitsgericht anders entschieden als einzelne westdeutsche Arbeitsgerichte. Nach der westdeutschen Auffassung wäre auch die Entlassung vor dem 18. Mai mit Rücksicht auf die später erfolgte Anordnung des Führers der Arbeitsfront unzulässig; nach der Berliner Auffassung dagegen kommt es auf die Verhältnisse an, die zur Zeit der Kündigung geherrscht haben. Bei der fristlosen Entlassung wird in der Rechtssprechung zwischen jüdischen und arischen Netri'ebon unterschieden. Soweit es sich nicht um Einwirkungen der NSBO. auf den Arbeitgeber handelte, konnte der jüdische. Arbeitgeber seinen jüdischen Angestellten nicht mit Rücksicht aus die Boykottbewegung fristlos entlassen. Beim arischen Betrieb wird die Stellung des Angestellten innerhalb des Betriebes berücksichtigt. Bei kurzen Kündigungen soll dem Arbeitgeber die Innehaltung der Kündigungsfrist zugemutet werden. In offenen Verkaufsgefchästen, die evtl, mit Rücksicht auf ihre arische Kundschaft an der Entfernung jüdischer Angestellter interessiert sein können, soll versucht werden, diese nach Möglichkeit an einer anderen Stelle im Betrieb unterzubringen, falls es sich nicht um einen ganz kleinen Betrieb handelt. Bei leitenden Angestellten, bei Reisenden in exponierten Stellungen, bei Geschäftsführern von Vereinen und Verbänden ist zu berücksichtigen, ob dem Arbeitgeber aus der Weiterbeschäftigung ein Schaden erwachsen könnte. In allen Fällen durfte die fristlose Kündigung nur in einem angemessenen Zeitraum, nach dem Einsetzen der Boykottbewegung, ausgesprochen werden. Falls der Arbeitgeber den jüdischen Angestellten noch längere Zeit danach behalten oder ihn erst nach dem 30. Januar ds. Js. eingestellt hat, kann er die fristlose Kündigung nicht mehr mit dem Boykott begründen. Bei Einspruchsklagen jüdischer Angestellter gegen fristgemäße Kündigung kann sich der jüdische Angestellte nach Ansicht von Amtsgerichtsrat Rohlfing nicht auf den Schutz des Betriebsrätegesetzes berufen. Das Betriebsrätegesetz schütze den Angestellten gegen Entlassungen, die wegen seiner Konfession oder mit Rücksicht auf seine politische Ueberzeugung erfolgt seien. Die Iudenfrage sei aber keine Bekenntnis-, sondern eine Rassenfrage; das Betriebsrätegesetz habe die Rassenfrage nicht in den Streck hineingezogen: infolgedessen werde die. Rassenzugehörigkeit dadurch auch nicht geschützt. In letzter Zeit ist auch die Frage der Prozeßvertretung vor den Arbeitsgerichten im Zusammenhang mit der Zulassung oder Ablehnung jüdischer Berbanüsvertreter erörtert worden. Eine Kammer des Berliner Arbeitsgerichts hat entschieden, dqh in solchen Fällen die gleichen Grundsätze arrzuwenden seien, die der Gesetzgeber bei der Zulassung zum Anwaltsberuf angewendet habe. Das Zulassungsverbot bezieht sich aber nur aus angestellte Berbandsvertreler, die ja nach

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