Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 74 (1933)
- Issue
- Heft 47 (23.11.1933)
- Date
- 1933-11-23
- Page
- – (sequence 2)
- Language
- German
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Seite 2 Nr. 47 2er Israelit 23. November 1933 Hein verwaltungstechnisch gesprochen: Wo bleiben Logik und Gerechtigkeit, wenn man einerseits in die bewilligte Zahl der Zertifikate schon die „Touristen mit Ansiedlungsabsichten" einkalkuliert und auf der anderen Seite die gleichen Touristen als „Gesetzcsübertreter" aus dem Lande schickt? Drängen schon .die Verhältnisse, was wir bezweifeln, die Tinwanderungsgesetze zu verschärfen und die Hintertüre des „Touristenvisums" für die Zukunft zu schließen, so würde es England gut anftehen, großzügig zu sagen: W a s g c s ch c h e n i st geschehen, und wer im Lande ist, sich bewährt hat und bleiben will, bleibe da; für die Zukunft müsse es aber anders werben! And dann könnte England auch dem „Tonristcnnnwofon", — von ihm so enrpfunden — am besten dadurch abhelfen, daß den Konsulatbehöröen der Auftrag erteilt wird, denen, die allen Voraussetzungen für die Ansicdlun-g in jpa* lästina entsprechen, den Weg etwas z u orte i ch t e r n und sie nicht durch ein Schlingnetz von Formalitäten und unerträgliches Hinhalten zu zwingen, von dem Rotoingang (Touristenpaß) Gebrauch zu machen. Zu all diesen unser Recht so wenig wie unsere Ehre wahrenden Maßnahmen, kommt aber jetzt noch eine, die allen früheren die Krone aufsetzt und die, wie wir hoffen, auch noch ein wenig bas Weltgewissen, sofern dieses noch hie und da eine Instanz haben sollte, beschäftigen muß. wir meinen die in jüngster Rümmer unter all den anderen drakonischen Linwandecungsbestimntungen veröffentlichte Maßnahme, daß den sogenannten Staatenlosen, auch den Besitzern von R a n s e n p ä s s c n , das Tourist e n v i s u nr gänzlich versagt und somit der weg nach Palästina vollends versperrt sein soll. Die Staatenlosen, Menschen, die ohne Heim und Halt sich als blinde Passagiere durch die Welt schlagen, sie waren seit dem Kriege und seit der Reuordnung der europäischen Karte, die ihnen ohne jegliches verschulden die Heimat und das Staatsbürgerrecht genommen hat, eine Zeitlang Gegenstand des Mitleides der Welt. Im Reiche G'ttes ist schließlich jeder, der Menschenantlitz trägt, irgendwie und irgendwo heimatberechtigt und hat Anrecht auf ein bescheidenes Plätzchen an der Sonne, die über alle Grenzen hinaus das Weltall beleuchtet. So dachte,in großer schöner Menschlichkeit Raufen, der geniale Rordpolfahrer, der die Welt aus der Vogelperspektive sehr klein und zusammengehörig sah. Aus seiner Initiative entstanden die sogenannten R a n s e n p ä s s e, die den Staatenlosen immerhin so etwas wie einen Hoimatsschcin in ihrer Heimlosigkeit sicherten. Ls war eine kleine Lösung, aber immerhin eine Lösung. Raufen lebt nicht mehr, und seine große Idee schrumpft zu einem leeren Akzeptbogen zusammen, der die Staaten zu nichts verpflichtet und die Heimatlosen zu nichts berechtigt. Gerade den Staatenlosen wirb von den meisten Ländern die Einreise v e r w e i g e r't, auch von solchen Ländern, die Staatsbürger anderer Länder ohne weiteres über die Grenze lassen. Und der Grund? Den Fremdbürger kann man, wenn er lästig wirb, ausweisen, den Staatenlosen nicht, so läßt man ihn lieber gleich nicht herein. Das den Staatenlosen seinerzeit vom Ransenkomitee besonders zugedachte und zuerteilte Privileg, nicht lieblos in die düstere Leere hinausgestoßen zu werben, wird ihnen jetzt zum Verhängnis. Man sicht, nicht die Gesetze sind gut oder schlecht, sondern die Menschen, die sie handhaben, sind es. Man kann, wie in diesem Falle, eine große Wohltat in ein Unheil für das (Objekt der Wohltat umbiegen. So die anderen Staaten. Aber nun koimnt England, England, das mit Mutterhand Palästina betreut und zu allen Zotten wahres Verständnis für die Tragik des jüdischen Volkes hatte wie für die Uot alter Enterbten in der Welt, und wendet j e n e D o k t r i n auch a u f die st a a t e n l o s e n Palästina auswander-er an', verwandelt ihren Paß, mit dem ihnen der große Uanfcn den weg durch die Welt und das Leben ein wenig erleichtern wollte, in einen Uriasbricf, der sie just an -die Stelle bannt, wo sie dem Lebenskampf erliegen müssen. Richt einmal den Kajinspaß, der immerhin zurnttV'Zk2-Dasejn berechtigte, haben sie damit in Händen. Das kann England nicht wollen, wenn es erst über die gesetzlichen und moralischen Verpflichtungen, die ihm bas p a l ä st i n a m a n b a t auferlegt, ernstlich nachdenkt. Das Palästina-Mandat verpflichtet England, e i n „nationales Heim" für die Juden in p a l ä st i n a aufzurichten. Dieses nationale Heini i it Palästina mag — im Gegensatz zu dem umsonst geforderten Palästina als Rationalheimat der Indem— zu noch so bedeutungsloser Kleinheit hinabinterpretiert werden: denen wenigstens müßte cs zur H e ü m a t werden, 6 i e nirgen d s, i n d e r Welt kraft eigenen Rechtes ihr Haupt a u f c i ii e m Fleckchen C r ö e niederlegen können! Der Ausschluß staatenloser, das heißt heimatloser Juden von der Einwanderung nach Palästina ist ein Faustschlag ins Gesicht der elementarsten Menschlichkeit, ist aber auch ein Hohn auf Geist und Sinn des Mandats, das ja gerade der Heimatlosigkeit der Juden ein Ende bereiten und, wie es in der Präambel heißt, dabei der alten historischen Verknüpfung der Juden mit ihrem Lande Rechnung tragen will. Wir meinen, daß sich hier eine Aufgabe für den vom Völkerbunde eingesetzten F l ü ch t l i n g s k o inm i s s a r und bas ihm beigegebene Beratungsk o nl i t c e auftut. Sie werden nicht umhin können, bei der Behandlung der Flüchtlingsfrage sich auch dem Problem der Staatenlosen zuzuwenden. Und wir zweifeln keinen Augenblick, baß der Flüchtlingsoberkommiffar, ein vornehmer Amerikaner, im Einvernehmen mit der englischen Regierung und dem Völkerbünde gerade diesen Teil — nicht der kleinste Bezirk im weiten Reiche des Flüchtlingselends — so regelt, wie es im Sinne des großen Raufen gelegen hat, ,als er den Heimatlosen mit seinen Pässen wenigstens einen kleinen papiernen Halt zu sichern glaubte. parallel damit muß allerdings bas Bestreben mit aller Kraft fortgesetzt werden, den Staatenlosen, die durchwegs aus Polen, Litauen oder Lettland stammen, und nur durch Versäumnis im gegebenen Augenblicke die (Option verpaßt haben und so um ihren Paß und ihr Bürgerrecht gekommen sind, wieder den Anschluß an die alte Heimat zu erwirken. Die polnische Regierung hat wiederholt ihre Reigung bekundet, solche Staatenlose, die in Polen geboren sind und nie aufgehört haben, sich als polnische Staatsbürger zu fühlen, in den polnischen Staatsverband wieder aufzunehmen. Hier wäre ein weg, die große Schar der Haltlosesten unter den Heimlosen wesentlich zu vermindern. Aber zuallernächst muß bas Gewissen En gl a n d s, das in der Geschichte noch nie lange geschlafen hat, geweckt werden. England muß einschen, daß es besonders mit der S t a a t e n l o s e n k l a usel seinem ganzen Emigrantengesetz und der von ihm inspirierten - Einwauderungspolitik der Palästinaregierung den wl a k e l der Lieblosigkeit ausdrückt. Wochenrundschau. Aeuhebräisch. Reuhebräisch ist infolge der Reugestaltung der jüdischen Lage in Deutschland zu einer Konjunkturware geworben, mit der, beinahe so wie mit Grundstücken in Tel-Awiw, Geschäfte gemacht werben. Die Lehrbücher, Lehrhefte und Lehrblätter für Reuhebräisch wachsen wie Pilze nach dem Regen. „Reuhebräisch in zehn Stunden", „Reuhebräisch in Briefen zum sofortigen Gebrauch", „Vokabularium für alles, was man auf den Straßen und im Gefchäftsleben von Jerusalem und Tel-Awiw braucht". So werben die Reuerscheinungen . angepriesen, und Hebräisch, die Aus dem Tischgebet. Von Rabbiner Dr. Kaalz in Hindenburg (Ö.-S.) Diese kurzen Ausführungen gelten dem Segenswort, das nach unserm Ritus in der pinn 0212 gesprochen wird: »nby iib2«® m inh® b§i mn man nana nana nb®’ «in pnin „Der Barmherzige sende reichen Segen über dieses Haus und über diesen Tisch, an dem wir gegessen haben." Es ist wohl schon oft gefragt worden, wie es sich mit diesem Segenswort verhält, wenn man nicht in einem Haus und an einem Tisch gegessen hat, sondern auf der Wanderung, im Wagen, im Auto, in der Bahn, im Freien usw. Kann man auch in diesen Fällen den Segen für „dieses Haus" und „diesen Tisch" erbitten, oder wäre man berechtigt oder vielleicht sogar verpflichtet, diesen Satz wegzulassen oder abzuändern? Hierzu möchte ich im folgenden einiges sagen: Das Tischgebet besteht aus vier 01217. über deren Zusammensetzung mannigfache talmudische und midrafchische Ueberlieferungen sowie gaonäische und andere rabbinische Aussprüche berichten. Die p7an 71213 im eigentlichen und ursprünglichen Sinne ist nach diesen Berichten abgeschlossen mit 1212m brr- Unsere Weisen haben aber geboten (Berachot 46a), daß, wer als Gast speist, noch einen Segen für die Gastgeber hinzufügen soll. Daher kodifiziert Maimonides (H.'Berachot 2, 7): „Der Gast, der beim Hausherrn speist, fügt noch einen Segen für den Haus-, Herrn hinzu . . . und es steht ihm frei, Niese Hinzufügung j des Segens für den Hausherrn zu ergänzen." Der in , unseren Gebetbüchern festgelegte Text des Tischgebetes! widmet nun dieser Pflicht drei Sätze und zwar um larnn! 121 nb®' sowie '121 -pa’ sin ]amn ferner nab’ anaa- Nach ihrer ursprünglichen Bedeutung für den Gast zur Segnung des Gastgebers bestimmt, verschmolzen diese Sätze seit Jahrhunderten in unseren Gebetbüchern mit dem Grundtext der pran 7121a, mit dem sie fortan eine Einheit bildeten und gewannen als eine von autoritativen Instanzen sanktionierte Textformulierung die erweiterte Bedeutung, daß sie nicht nur ein Gebet des Gastes für den Gastgeber darstellen, sondern daß in gleicher Weise auch der Hausherr uni) seine Angehörigen durch das Aussprechen dieser Gebetsworte den Segen, wie für die Gäste, so auch für das eigene Haus und den eigenen Tisch, sowie für die Wahrung des Friedens der eigenen Familie erbitten. Und es dürste wohl kaum einen geben, der etwa unter Berufung' auf die urprüngliche Bedeutung des Satzes '121 nb®’ sin pnm das Berechtigte der erweiternden Sinngebung bestritte. Wie ist es nun aber, wenn man in einem Wirtshaus gegen Bezahlung speist? Oder wenn man im Hotel oder sonst irgendwo in einem fremden Zimmer mitgebrachtes Brot verzehrt? Nun, die Antwort dürste für einen „guten Gast" (Berachot 58a) — und ich denke, daß ein Jude, der den Anspruch erhebt, gesetzestreu zu sein, selbstverständlich ein „guter Gast" im Sinne des Talmuds zu fein sich bestrebt — nicht zweifelhaft sein: Hier ist ein! Haus, in dem du ausruhen, hier ist ein Tisch, an dem du dich erquicken durstest. Mit welchem Recht wolltest du diesem Haus und diesem Tisch den üblichen Segen ' vorenthalten? Aber wie steht es dort, wo kein Haus und kein Tisch da ist? Auf der Wanderung, in einem Wagen, i im Freien? Nun, eben so wenig wie jemand, der im! eigenen oder in einem fremden Hause nicht am Tisch, i j sondern irrt Veit oder aus dem Sofa feine Mahlzeit hält, > den Ausdruckfmb®, der nicht bloß das betreffende Möbel-! stück, sondern sinngemäß überhaupt die Stätte des Mahls! bezeichnet, zu urgieren braucht, eben so wenig braucht man es in den in Rede stehenden Fällen zu tun. Auch der Ausdruck im darf nicht so eng genommen werden. So wird z. B. in Schir Haschirim rabba zu 8, 7 ein Weinberg 012 rva, ein Feld rrbpn ma, ein Oelbaumplatz n»a ktvt genannt. Gibt es doch zahlreiche Städtenamen, die mit tt>2 zusammengesetzt sind, z. B. Bethlehem „Brotstadt" wegen der Fruchtbarkeit seiner Felder, „Vethkerem" Weinbergstadt wegen feiner Weinberge, also ohne daß dabei an das einzelne Haus gedacht wäre. Auch dort, wo das Mahl nicht in einem Hause oder an einem Tische eingenommen wird, verliert der Satz nb®' «in pnin 'iav nicht seine sinnvolle Bedeutung. Diffiziler freilich wäre die Frage, wie es sich mit demjenigen ^erhielte, der etwa im Gefängnis oder im Konzentrationslager säße. Könnte auch dieser den Segen für Haus und Tisch erbitten? Auch dese Frage wäre zu bejahen, und es ließen sich dafür mannigfache Gründe anführen, die jedoch hier nicht erörtert werden sollen. Im Anschluß an diese Ausführungen. fei noch eine weitere, die pran 7121a und zwar den Satz nab' anaa betreffende Bemerkung hinzugefügt: S. Baer in seinem klasischen Siddur Awodat Israel nimmt hier als. Subjekt nnxban an. Er sagt: -71127 W'bsr iL'b' aiö D’S’ban ansban Ohne dieser Erklärung widersprechen zu wollen, glaube ich, daß als Subjekt auch die im vorangehenden Satze genannten Stammväter Abraham, Jsak und Jakob gemeint sein können, sowie überhaupt die Seelen der Heimgegangenen Ahnen. Es ist der Begriff Tna« 7,127, mit dem der Inhalt des Satzes in Zusammenhang stehen dürfte. Was den Ausdruck 'ib® 7na®ab betrifft, der von den Erklärer» in verschiedener Weise aufgefaßt wird, so ist er