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Der Israelit · 1933-10-04 · Heft 40-41 (4.10.1933) · page 5

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Journal
Der Israelit
Volume
74 (1933)
Issue
Heft 40-41 (4.10.1933)
Date
1933-10-04
Page
– (sequence 5)
Language
German
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4. Oktober 1933 Nr. 40/41 Seite 5 erklärte, die Verantwortung für die Erziehung im Kibbuz Rodges den deutschen Agudisten gegenüber zu übernehmen. Infolge des oben erwähnten Einpruchs haben wir den Leiter des Kibhuz Rodges veranlaßt, sich selber mit Herrn Dr. Moses Auerbach in Verbindung zu setzen und erhalten von ihm Kenntnis von folgendem hier im Wortlaut wiedergegebene Schreiben des Herrn Dr. Auerbach: Berlin, 19. Sept. „Bezugnehmend auf Ihr. gefch. Schreiben vom 5. ds. Mts. und unser heutiges telefonisches Gespräch erkläre ich Ihnen: In Aeußerungen einflußreicher Mitglieder der Zerre Misrachi und des Vrith Chaluzim Dathiim ist mehrfach -das Ueberwiegen des Nationalen gegenüber dem Religiösen betont, dagegen ist meines Wissens nach niemals öffentlich seitens der beiden gn. Gruppen erklärt, daß das Religiöse das Konstitutive im Judentum ist und sich das Nationale ihm einzuordnen habe. Ich muß danach damit rechnen, daß die Mitglieder der beiden Gruppen -im Sinne der ersten Auffassung beeinflußt werden und daß im Kibbuz Rodges sich ähnliche- Einflüsse geltend machen. Aus diesem Grunde glaube-üch es nicht verantworten zu -dürfen, orthodoxe Eltern zu veranlassen, ihre Kinder dem Kibbuz Rodges zur Erziehung zu übergeben. Irgend ein konkretes Faktum, das mich veranlassen könnte, an der praktisch-religiösen Lebensführung im Kibbuz Rodges zu zweifeln, ist mir nicht bekannt. Mit hochachtungsvoller Begrüßung bin ich Ihr erg. .. . Moses Auerbach." An der praktisch-religiösen Lebensführung im Kibbuz Rodges haben auch wir nie gezweifelt und daran keinen Zweifel ausgesprochen. Aber daß es mit der Ausübung der praktischen Mizwos getan ist, daß es Vielmehr für die Erziehung daraus ankommt, welcher Geist in der Gemeinschaft lebt; ob das „religiöse" Moment (besser gesagt die nun im Mittelpunkt steht oder die Herzen zuerst für die nationale Renaissance schlagen, ob der Ehofez Ehajim oder Theodor Herzt als nationaler Heros verehrt wird, das dürste klar sein. In dieser Hinsicht aber werden unsere zur Vorsicht mahnenden Ausführungen durch Herrn Dr. Auerbach vollinhaltlich bestätigt. Cin Gruß zum Laubhüttenfest. Frankfurt a. M.i 26. Sept. Wir lesen unter der ^leberschrift „Laubhütten-- fest in christlichen Häusern" in der von Julius Streicher herausgegebenen „Fränkischen Tageszeitung" in Rürnberg folgendes: „Demnächst feiern die Juden ihren Laubhüttentag. Es ist selbstverständlich, daß kein christlicher Hausbesitzer oder Mitbewohner eines Hauses zu dulden braucht, daß die Juden 'uns zum Trotz vor unseren Augen ihre Laubhütten ausschlagen und den Triumph feiern, daß sie es immer noch wagen können, zu provozieren. Die Mischpoke ergreift nämlich gerne jede Gelegenheit, zu provozieren. Wenn sie ihre Laubhütten ausschlagen wollen, dann mögen sie das in ihrem Synagogenpakast tun aber nicht in christlichen Häusern." Die Errichtung von Laubhütten ist bekanntlich ein im 3. Buch Moses, Kapitel 23, Vers 42 uiedergelegtes biblisches Gebot, das von jedem gläubigen Juden als eine Aeuherung des G'tteswillens selber betrachtet und in liebevoller Freude erfüllt wird. Die Erfüllung eines solchen religiösen Gebotes durch gläubige Menschen als eine ..Provokation" hinzuftellen, dürste nicht im Sinne der nationalen Regierung Deutschlands liegen. Bisher hat man sich mit vollem Rechte mit Entrüstung gegen die hie und da im Ausland aust.au-- chende hetzerische Behauptung gewandt, es herrsche in Deutschland eine „Religionsverfolgung". Wir selber sind diesen Verleumdungen immer mit großer Entschiedenheit entgegen getreten. Wir dürfen darum aber auch erwarten, daß die Reichsregierung die Polizei-Organe anweisen wird, überall in Deutschland dafür zu sorgen, daß die gläubigen Inden sowohl hinsichtlich der,Erfüllung des Laubhüttengebotes, als auch bei Benutzung der im Shnagogeng'ttesdienste zur Verwendung kommenden Palmenzweige, die vielfach über die Straße getragen werden müssen, unbelästigt bleiben. Es kann nicht im Sinne Der Israelit der nationalen Politik liegen, den Juden die Erfüllung ihrer religiösen Verpflichtungen und die Ausrechterhaltung ihrer überlieferten Religiosität unmöglich zu machen und sie dein Llnglauben und dem Bolschewismus in die Arme zu treiben und es liegt noch viel weniger im Interesse des deutschen Reiches, heutzutage durch Veröffentlichungen, wie sie hier in der Fränkischen Tageszeitung erfolgt ist. den übelwollenden Kritikern im Ausland erwünschte Gelegenheit zu geben, von Religionsverfolgungen .in Deutschland zu reden. ' Die Woche, Berlin. Im Neichzgesetzblatt wird jetzt das Patentanwaltsgesttz vom 28. September d. I. veröffentlicht. Das Gesetz enthält u. a. die Bestimmung, daß die Eintragung in die beim Reichsvatentamt eingerichtete Liste der Patent- .anwältä Personen, die im Sinne der für Reichs-- : beamte geltenden entsprechenden Bestimmungen nichtanscher Abstammung sind, versagt werden kann. — Die nationalsozialistische Zeitung „Rote Erde" gibt in einem Erlaß der Staatspolizeistelle Dortmund bekannt, nach dem es in letzter Zeit in Lokalen.wiederholt zu Auseinandersetzungen gekommen sei, weil Mädchen arischen Blutes sich, man Juden hatten aussühren lassen oder mit Juden tanzten. „Die Staatspolizeistelle wird in Zukunft solche verantvortunglosen Volksgenossen in Schutzhaft nehmen, um ihnen die Schwere ihres Vergehens gegen deutsches Volkstum zum Bewußtsein zu bringen." — Hier wurde ein „Reich sb u n d israelitischerErtaubter und Schwerhöriger" gegründet. Interessenten richten ihre Beitrittserklärung an den Vorsitzenden L. Goldschmidt, Charlottenburg, Sichelstraße 23. Budapest. Die drei ungarischen Antisemitensührer Boeszermenyi, Olah und Lengyel hatten sich vor Gericht wegen Aufreizung gegen die jüdische Konfession zu verantworten. Sie wurden zu je 11 Wochen Gefängnis verurteilt. Genf. Der Kongreß der europäischen Minderheiten in Bern, an dem bckanntlih die jüdische Nationalität nicht vertreten war wählte wieder Dr. Leo Motzkin zum Vorsitzenden, er ninlmt jedoch die Wahl nicht an. Kapstadt. Znm B ü r g e r m e i st e r von Kapstadt in Südafrika wurde Herr Louis E r a b n er , ein aus Vialistik ftaiumender Jude, gewählt. Albuquerque. Am 25. September ist in. einem Hotel in Albuquergue der Gouverneur des Staates M ex t! o Arthur § eligmanu plötzlich gestorben. Gouverneur Seligmann war eines der vier jüdischen Slaätsolechäuvtec nordamerikamscher Staaten. Kulturbund deutscher Juden. Verl i n , 29. Sept. Mit Erlaubnis der Preußischen Regierung wurde ein „Kulturbund deutscher Juden" gegründet, der auch das Recht erhalten hat, ein eigenes jüdisches Theater spielen zu lassen. In einem Gespräch mit dem Chefredakteur des CNB. wies der Stautskommissar und Kulturreferent im preußischen Staatsministerium Hinkel darauf hin, daß es sich hier um eine rein jüdische kulturelle Angelegenheit handelt, die von solchen Juden gefördert werde, die nicht Deutschland verlassen haben, um im Ausland jene bösartige Greuelpropaganda zu betreiben, und die sich gegen jede antideutsche Einstellung verwahren. So konnte man diesen größtenteils feit Jahrzehnten in Deutschland ansässigen Juden die Möglichkeit eigener kultureller Arbeit geben. Diese Arbeit steht, wie Staatskommissar Hinkel betont, unter der Voraussetzung, daß sie n i ch t in der Oetfentlichkeit in Erscheinung tritt, und wie die Träger der Orgamsatiött selber es wünschten — als eine kulturelle Tätigkeit von Juden nur für Juden bestimmt ist. Die Grundvoraussetzung: eine kulturelle Tätigkeit von Juden nur für Juden, ist vollkommen gewährleistet. Die Mitglieder des. Kulturbundes deutscher Juden haben einen mit Bild ausgeftatteten Personalausweis, von dem sie jeweils ein Duplikat bei der zuständigen Behörde einreichen. Das dem Kulturbund zugestandene 'eigene Theater ist ein vollends geschlossenes und kann also nur von dem mit einem solchen Ausweis versehenen Mitglied besucht werden. Selbstverständlich dürfen in dem Theater, was überhaupt für den ganzen Kulturbund gilt, nur Angehörige der jüdischen Rasse tätig sein. Irgendwelche Propaganda für den Kulturbund oder sein Theater in der Oeffentlichkeit ist nicht zu-gelassen, aber in einer Reihe jüdischer Zeitungen ist naturgemäß Mitteilung über die Tätigkeit des Kulturbundes und das Programm seines Theaters gestattet, so daß die beteiligten Kreise jederzeit unterrichtet sind. Nach diesem Prinzip ist z. V. weiterhin bestimmt worden, daß den Kritikern der Tageszeitungen der Zutritt nicht gestattet ist, sondern nur den rein jüdischen Blättern Vorbehalten bleibt. lieber diese Regelung haben sich die Gründer des Kulturbundes deutscher Juden sehr - befriedigt geäußert, denn sie erlaubt ihnen, die Ziele ihrer eigenen Kultur zu verfolgen und in einem von der Regierung genehmigten Rahmen zu verwirklichen. Im übrigen wies Staatskommissar Hinkel noch darauf hin, daß den Angehörigen der jüdischen Rasse wie Ausländern jede Möglichkeit des freischaffenden Künstlers gegeben sein soll. Das gilt auch für die Werke jüdischer Autoren, die auf Privatbühnen zur Aufführung gelangen. Für jede Betätigung in amtlichen Positionen gelten die entsprechenden Bestimmungen des Beamtengesetzes. Jedwede kulturelle Zerstürungsarbert werde allerdings auf keinen Fall geduldet und mit allen zu Gebote stehenden Mitteln verhindert werden. Das Theater des Kulturbundes deutscher Juden wurde am 1. Oktober mit einer Aufführung von Lessings „Nathan der Weise" eröffnet, die großen Erfolg brachte. Der Neichswirtschaftsminister gegen die Boykottierung nichtarischer Firmen. Berlin. 25. Sept. . Wie der Parlamentsdienst der T. Ll. meldet, hat der Reichswirtschaftsminister einen Erlaß an den Industrie- und Handelstag gerichtet, in dem er gegen die Boykottierung nichtarischer Firmen Stellung nimmt. In dem Erlaß heißt es u. a.: „Eine Unterscheidung zwischen arischen und nichtarischen oder nicht rein arischen Firmen innerhalb der Wirtschaft, insbesondere bei dem Eingehen geschäftlicher Beziehungen, halte ich nicht für durchführbar. Eine solche Unterscheidung mit dem Zwecke einer Boykottierung nichtarischer Firmen müßte notwendig zu erheblichen Störungen des wirtschaftlichen Wiederaufbaues führen, da ungünstige Rückwirkungen auf den Arbeitsmarkt durch Betriebseinschränkuugen der von dem Boykott betroffenen Firmen und nachteilige Folgen für die Lieferanten dieser Firmen und deren Arbeitnehmer unvermeidbar wären. Im übrigen bin ich ebenso wie der Herr Reichsininister für Bolksausklärung und Propaganda der Auffassung, daß keine Veranlassung besteht, gegen eine Firma vorzugehen, solange ihre Inhaber nicht gegen gesetzliche Vorschriften oder gegen die Grundsätze der kaufmännischen Ehre verstoßen." Jüdische Apotheker. Berlin. 25. Sept. Rach einem von der „Franks. Jtg." wiedergegehenen Bescheide des preußischen Innenministers an den Preußischen Gemeinöetag werden voraussichtlich nunmehr in Preußen alle diejenigen nachweisbar zugunsten von Aichtariern betriebenen Apotheken von den W o h k f a h r t s l i e f e ru ngen ausgeschlossen werden, deren nichtarische Inhaber nicht der Ausnahmebestimmung der Teilnahme am Weltkrieg genügen und deren Ausschaltung keine erhebliche Benachteiligung der betreffenden Patientenschaft mit sich bringen würde. Wie die Standesorganisation deutscher Apotheker dazu erfährt, werde in absehbarer Zeit nur noch den-

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