Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 74 (1933)
- Issue
- Heft 38 (20.9.1933)
- Date
- 1933-09-20
- Page
- – (sequence 7)
- Language
- German
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20, September 1933 Der Israel, t t Nr. 38 Seite 7 Auch die Enkel getaufter Großeltern gelten als nichtarisch. Berlin, 17. Sept. Der Reichsinnenminister hat eine ergänzende Erläuterung zu dem Begriff „nichtarisch" für die Durchführung des Verufsbeamten-Gesetzes gegeben. Es wird darin festgestellt, daß, wenn in dem zur Entscheidung stehenden Fall einer der Großväter des Beamten unbestritten von der Raffe nach jüdischen Eltern abstammt, dieser Beamte selbst dann als nichtarisch im Sinne des Gesetzes anzusehen ist, wenn der Großvater der jüdischen Religionsgemeinschaft niemals angehört hat und außerdem der Vater des Großvaters, also der Urgroßvater, bereits getaufter Christ gewefsn ist. Der Minister unterstreicht, daß bei Auslegung des Begriffes der arischen Abstammung nicht die Religion maßgebend fei, sondern daß vielmehr entscheidend sei die Abstammung, die Rasse, das Blut. Das Gesetz schließe keineswegs aus, daß eine nichtarische Abstammung auch dann vvrliege, wenn alle Eltern- und Großelternteile zwar der jüdischen Religion nicht angehört haben, wenn aber die nichtarische Abstammung anderweitig sestgestellt wird. Irreführung des jüdischen Publikums. Berlin, 18. Sept. Zu Roschhaschono erlassen sieben jüdische Metzger im „Jüdischen Gemeindeblatt" und in der Berliner „Jüdischen Rundschau" folgendes Inserat: „Kos che r Koscher Zur Aufklärung! Wir Unterzeichneten jüdischen Fleischermeister geben hiermit bekannt, daß wir nur Flerschwaren verkaufen von Tieren, welche dem Reichsgesetz entsprechend e l e k trifch betäubt und dann von erprobten Schächtern geschachtet und auf koscher untersucht werden." Dieser Dreistigkeit, Fleisch von Tieren, die vor dem Schächten elektrisch betäubt werden, als koscher anzupreisen, wird von Gemeindewegen nicht nur kein Riegel vorgeschoben, sondern sie wird noch dadurch gefördert, daß im offiziellen „Gemeindeblatt" den Herren, die aus dem Schächtverbote ein „Koschergeschäst" machen, der Annoncenteil zur Verfügung gestellt wird. Die „Jüdische Rundschau" hält es ebenfalls mit ihrer nationalen Selbsterhaltung für vereinbar, solche Anzeigen aufzunehmen. Es muh daraus hingewiesen werden, daß das „Gemerndeblatt" vom Steuerobolus der Gesamt gemeinde erhalten wird, innerhalb deren viele religiös gesinnte Mitglieder mit Entsetzen das „Koscherfleisch" von elektrisch betäubten Tieren zur Kenntnis nehmen werden. Wer sind die „erprobten Schächter", die nach dem Vetäubungsschächten, das als S ch e - ch i t a zu erklären,' nicht einmal die liberalen Geistlichen bisher gewagt haben, die Untersuchung vornehmen; wer hat sie approbiert und autorisiert? Was sagen die konservativen R a b b i n e n, D a j a n i m und Kaschruthbeamten der Berliner Großgemeinde zu diesem unerhörten Fall der Irreführung und des Mißbrauches eines religiösen Begriffes für geschäftliche Zwecke? Die zuständigen Gemeinüestellen, die mit Hilfe ihres offiziellen Organes dem als koscher deklarierten Tr e fasle is ch e den Absatz sichern, haben die Pflicht, auf diese Fragen Auskunft zu erteilen. Arierparagraph für Unternehmer von Privatlotterien. Berlin, 13. Sept. Der preußische Innenminister hat,, wie TU. meldet, die Oberpräsidenten ersucht, die Bestimmungen des Gesetzes für hie Wiederherstellung des Berufsbeamtentums sinngemäß auch auf die zur Durchführung von Privatlotterien zuzulallenden Unternehmer anzuwenden. Hinsichtlich der staatlichen Lotterieeinuehmer hat bekanntlich eine Nachprüfung über das Vorliegen der Voraussetzungen dieses Gesetzes bereits stattgefunden. vermerkung der Religionszugehörigkeit auf den Steuerkarten. Berlin, 12. Sept. Wie der Parlamentsdienst der TU. meldet, hat der Reichsfinanzminister den Landesfinanzämtern das Muster für dis Steuerkarte 1934 übersandt. Neu ist gegenüber den Vorjahren, daß bei den Personalien des Inhabers der Steuerkarte die Frage nach seiner Zugehörigkeit zu e in er Reli g i o ns g e s ellsch a f t gestellt Die Woche. 8 Berlin. In den ergänzenden Bestiimnungen § die der Reichswirtschaftsminister zu den Richt- X . linien über die Vergebung öffentlicher Aufträge erlassen hat, wird betont, daß die Bescheinigung als ,,deutsches Unternehmen" ufw. gleichgültig, von wem sie erteilt wurde, mit den Richtlinien vom 19. Just ds. Zs. gegenstandslos geworden ist. Bescheinigungen dieser Art sollen daher von amtlichen Stellen nicht erteilt werden. — Der Deutsche E s p e-!ranto-Bund hat in seinen Reihen die I Gleichschaltung vollzogen. Es ■ sei daran erinnert, daß der Erfinder des Esperanto Dr. L. L. Za m e n h o f ein I u d e war. —Die!über hundert Jahre bestehende Synagoge in Perleb erg wurde geschlos'en, nachdem die dortige Gemeinde durch Fortzug oder Tod Iber Mitglieder so zusammengeschmolzen war, das; die Erhaltung der Synagoge nicht mehr möglich war. Die Kuligeräte werden der Gemeinde Berlin übergeben. Nürnberg. Die Gemeinderäte der mittelfränlischen Ortschaften B er th o ld sd ors .Wollersdorf und Veitsaurach haben beschlossen, an sämtlichen Ortseingännen Tafeln mit der Inschrift anbringen zu lassen: „Juden ist der Zutritt verboten!" Gießen. Wagners Süd westdeuts scher Nachrichtendienst meldet aus | SS lt n a e n , di; Generalversammlung der dor- I j iiyen Molkereigenossenschaft habe be- »; schlos'en, alle Jnden ans der Genas- 3! s o n l ch a f t a u s z u s ch l i e ]g e n. Außerdem sei 3 | schlossen worden, auch alle diejenigen Mitglieder 8 non der Milch'ieferung auszuschließcn, die m i t § Inden geschäftlichen Verkehr unter-! halten. Die Generalversammlung war von etwa 500 Genossenschaftsmitgliedern besucht. .Wien. Auf einer Versammlung der zionistischen Arbeiterpartei. auf der die Parteiführer Berl Katzenelson und Meremiuski aus Palästina über den 16. Zkonkstenkongreß berichteten. kam es?u heftigen Zusammenstößen zwischen Revisionisten und Mitgliedern der Arbeiterpartei. Fünf Personen wurden leicht verletzt. Ern Revisionist und ein Mitglied der i Arbeiterpartei wurden verhaftet, später aber wieder srergelassen. — Die Brüder Louis und Dr. Alfons Rothschild haben dem oesterreichischcn Bundes schab ihre niederoesterreichischen Güter Grvtz-Hvllenstein an der Pübs feinschließlich Buchmais, Rothmoos und Hochkaar) und Eaming. insgesamt etwa 14 000 Hektar samt l totem und lebendem Inventar als freiwillige j Beitragsleistung zur Deckung der dem Staat aus derKriese der oesterreichischen Kreditanstalt erwachsenen Verluste geschenkt. In einem Re- | gierungskomunique wird ausdrücklich hervorge- » hoben, daß der Staat keinerlei rechtliche Ent- I I'chädigungsansprüche an die Wiener Roth'ch'lds. 3 die die Hanptaktionäre der Kreditanstalt waren. 3 befaß. Budapest. Die Budapester medizinische 3 Fakultät hat von 60 jüdischen Bewerbern nur 3 7 für das kommende Semester neu ausgenommen. 3 Gleichzeitig wurden 158 nichtiüdische Hörer an 3 der Fakultät inskribiert. Der Numerus 3 clausus geaen jüdische Studenten wird somit an der Budapester medizinischen Fakultät auch weiterhin schärfsten^ eingehatten. Amsterdam. Der holländischen Delegation zu der 14i Tagung des Völkerbundrates, die demnächst in Genf eröffnet wird, gehören auch zwei Juden. . und zwar das Mitglied des Staatsrates Dr. I. Limburg und' der ehemalige Vizepräsident des Rates von Holländisch-Indiern Professor Dr. F. M o r e s c o an. Wilna. Anläßlich einer großen religiösen Feier in Augustow die von vielen Tausenden Menschen, darunter einer großen Zahl von Geistlichen, besucht war. hielt der Erzbischof von Wilna Jal- Ivszloivski eine Ansprache, in der er erklärte, das polnische Volk dürfe sich an dem Rassenhaß anderr Länder kein Beispiel nehmen und müsse allen Bürgern des Landes ohne Unterschied des Bekenntnisses und der Nationalität mit Achtung und Liebe begegnen. Warschau. Die in Warschau erscheinende ..Volkszoilnng", das Organ des „Bund", kündigt an, daß sie in diesem 8 Jahre auch zu Rosch-Ha-Schono und Jom Kip- 8 pur erscheinen wird. Es ist dies der erste Fall « außerhalb Sowjetrußlands, daß eine jüdische 3 Zeitung an den hohen Feiertagen Ausgaben 8 veranstaltet. — Der Verein jiddischer Schriftsteller in Warschau beabsichtigt die Herausgabe eines „Buches der hundert Dichter" und lädt jüdische Schriftsteller aller Länder zur Mitarbeit ein. Der Erlös aus dem Verkauf dieses Werkes ist zum Ausbau einer . Schriftsteller- und Künstlerkolonie bestimmt, die den Namen des vor kurzem verstorbenen Mosche Leib Halpern tragen soll. Täglich Eingang der neuesten Herbstu. Wintermodelle S. SICHEL, Liebfrauenstr. 6 Spezialhaus für Damenu. Kinderkleidung wird. Die Maßnahme wird damit begründet, daß die Kirchenbehörden vielfach dazu übergegangen sind, auf Grund der Steuerkarte die Kirchensteuer zu veranlagen. Aufnahme jüdischer wohlfahrtskranker in jüdische Krankenhäuser. Berlin, 15. Sept. Im Juni ds. Is. war der Vertrag, nach welchem Wohlfahrtskranke auf Kosten der Berliner Wohlfahrtsverwaltung in das Israelitische Krankenheim, Elsassersttaße 85, eingewiesen werden durften, vom Berliner Magistrat zuin 20, September 19-33 gekündigt worden. Wie uns das Israelitische Kranken!) ei in mitteilt, ist diese Kündigung jetzt in der Hauptsache zurückgenommen worden. Es dürfen danach, wie der Magistrat schreibt, künftig jüdische hilfsbedürftige Kranke auf Kosten des Bezirkssürsorgeverbandes der Stadt Berlin überwiesen werden. Mir Rücksicht auf die in den städ^ tischen Krankenhäuern freien Betten darf es sich aber nur um besonders begründete und eingehend geprüfte Einzelfälle handeln. Insbesondere hat die Einweisung in ein städtisches Krankenhaus zu erfolgen, wenn von vornherein mit einer Krankenhausbehandlung von mehreren Monaten Dauer zu rechnen ist. Anfechtung der Ehen zwischen Juden und Ariern. Leipzig, 16, Sept. Im neuesten Heft der „Juristischen Wochenschrift" finden wir einen Artikel von Gerichtsassessor Wöhrmann, in dem die Frage geprüft wird, ob das geltende Recht die Möglichkeit gewähre, rassisch gemischte Ehen a u s z u t v s e n. Der Verfasser bejaht diese Frage. Zunächst geht er davon aus, daß der neue nationale Staat ein Interesse daran habe, daß solche Ehen aufgelöst werden. Dies wird aus Stellen in Büchern von Alfred Rosenberg und aus einem Anträge, der am 13. März 1930 von der nationalsozialistischen Fraktion im Reichstag eingebracht wurde, bewiesen. Zwar sei eine Ehescheidung wegen rassischer Verschiedenheit nicht auf Grund von 8 1568 BGV. möglich, weil dieser ein Verschulden, begangen während der Ehe, voraussetze. Dann heißt es weiter: „Dagegen ist die Anfechtung der Ehe auf Grund des 8 1333 BGB. möglich. Es handelt sich um persönliche Eigenschaften des anderen Ehegatten, wenn die Ehe deswegen aufgelöst werden soll, weil er Jude ist. Diese Eigenschaften sind auch solche, die den arischen Ehegatten bei Kenntnis der Sachlage unter verständiger Würdigung des Wesens der Ehe von der Eingehung der Ehe abgehalten haben würden. Zwar wird man einwenden, daß der arische Ehegatte ja vor der Eheschließung schon gewußt hat, daß der andere Ehegatte Jude war. Dieser Einwand greift nicht durch, denn noch bis vor. kurzer Zeit war allgemein im Volke die Anschauung verbreitet, daß der Jude sich vom Arier nur durch seine Religion unterscheide, nur wenige Volksgenossen kannten die inneren Zusammenhänge der Rassenfrage, wußten um die Bedeutung des sog. Rassenverrats. Erst jetzt durch die neue Regierung, durch die neuen Gesetze zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums, die Gesetze über die Aushebung der Zulassung jüdischer Rechtsanwälte und Kassenärzte, durch die allgemein bekanntgewordene Welthetze des Judentums gegen das erwachende Deutschland ist jedem Deutschen das Bewußtsein von der Notwendigkeit der eigenen Nassenreinheit gekommen. Hätte der arische Ehegatte die Bedeutung des Judenttuns erkannt, hätte er gewußt, daß im Dritten Reich die von ihm mit dem jüdischen Ehegatten erzeugten Kinder unter Fremdenrecht stehen und nicht die vollen Staatsbürgerrechte genießen würden, dann hätte er nie die Ehe geschloffen. Diesen dem deutschen Gatten erst jetzt zum Bewußtsein kommenden Irrtum muß er berichtigen können um seiner selbst und seiner Kinder willen, aber auch um des deutschen Volkes und seiner rassischen Verbesserung willen." Es fragt sich hiernach, ob auch dem jüdischen Ehsterl das Recht der Anfechtung auf Grund von § 1333 BGB. von den Gerichten zugestanden würde, falls sie sich die hier vorgetvagene Rechtsauffassung zu eigen machen.