Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 74 (1933)
- Issue
- Heft 38 (20.9.1933)
- Date
- 1933-09-20
- Page
- – (sequence 6)
- Language
- German
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Seite 6 Nr. 38 DerJ-rraelit 20. September., 1933 MASSKONFEKTION auf den eigenen Iicrper" verkündet und unter dieser Fahne erstrebte man sexuellen Genus; ohne den natürlich damit verknüpften Kindersegen. Geburtenvcrhütung und Jlbtreibnna waren die Zeichen dieser Entwicklung. Die Flucht vor dem 'linde erzeugte jene Vevölkernngskrise, die die Knltnrwelt in den Abgrund zu reißen droht. Die Zäune der Sittlichkeit wurden eingerissen, das außereheliche Sexualleben wurde sanktioniert, die Familie in ihren Grundlagen erschüttert. Die deutsche Iudcnheit erkannte zwar die Gefahr, der „Untergang der deutschen Juden" wurde bereits vor dem Uriege prophezeit, man berief bevölkerungspolitische Tagungen ein und der Effekt war: untaugliche ITiittcl am untauglichen Objekt. Denn die Massen der deutschen Indenheit, ebenso wie deren Führer, einschließlich der jüdischen Rationalisten, waren viel zu sehr selbst in der Begrisfswell individualistischen Eigenlebens versunken. Sie konnten sich nicht aufraffen, dorthin zu folgen, wohin die wenigen orthodoxen Stimmen riefen: grundsätzliche weltanschauliche Umstellung vom egozentrischen Individualismus zur religiösen Verpflichtungswelt: das Individuum sei nur Träger gütlichen Werkzeugs mit voller generativer Verantwortung gegenüber der religiös-nationalen Gemeinschaft. Der neue Staat hat mit feinen rassenhygienischen Tendenzen die sittliche generative Verpflichtung des Individuums für das Ganze neu statuiert, und so das vermeintliche souveräne „Recht auf den eigenen Körper" gestürzt. Die eheliche Verbindung ist keine rein private Vandlnng mehr, sie ist eine emi* n e n t b e d e u t n n g s v o l l e öffentliche A ngelegenheit. Denn Zukunft von Volk und Staat ist an sie geknüpft. Das Streben nach erbgesundem Nachwuchs, das Ziel der C u g e n i k, ist in den Vordergrund des Interesses gerückt — allerdings unterbesonderer Berücksichtigung der Reinerhaltung der arischen Rassebestandteile. Die ans diesen Motiven stainmenden Verbote für IN i s ch e h e n kann man restlos begrüßen. Alle jene Faktoren, die einem erbgefunden Rachwuchs hinderlich sind, sucht man nunmehr auszuschalten. Die bisher so stark verbreitete C m p f ä n g n i s- Verhütung aus wirtschaftlichen Motiven, die schuld ist am Bcvölkeruugsschwuud, wird bekämpft und in enge Grenzen gewiesen, die Abtreibung wird als das geächtet, was sie ihrer Ratur nach ist: ein verbrechen am keimenden Leben. Die Familie wird in ihrer Bedeutung für den Einzelnen und für den Staat wiedercingefetzt. Es wäre allerdings töricht, wenn man erwarten würde, die aus dieser nationalen Ideenwelt stammenden Forderungen würden sich restlos mit den sittlichen Forderungen, die die Religion, insbesondere die jüdische Religion, aufstellt. (Eg mag s ch o n m i t L e f r i e d i g n n g k o n st a t i e r t w e r d e n, d a ß d i e E r z i e h n n g s b a h n c n von Staat und Religio»r parallel gehen, ja sogar auf einander z u st r e b e n. Aus diese Problematik der Grenzen zwischen Staat und Religion wird man insbesondere durch das kürzlich erlassene „Gesetz zur v e r h n tn n g e r b k r a nk e n R a ch w u ch s e s " gelenkt. Um die Dualität des Nachwuchses zu heben, sollen bei bestimmten erblichen Krankheiten die Träger der Einlage künstlich! unfruchtbar gemacht und so von der Fortpflanzung1 ausgeschaltet werden. Der engenische Forscher, der sich nicht von bestimmten religiösen Vorstellungen gebunden fühlt, wird eine solche Bestrebung nur gutheißen. Zwar wird er sich selbst den Einwand machen, daß bei manchen der angeführten Krankbeiten die Vererbung keine zwangsmäßitze ist. Z. B. bei der angegebenen Geisteskrankheit der Schizophrenie kommt selbst bei den Individuen, die bestimmt in ihrer Keimmasse die Anlage zur Krankheit enthalten, nur in ca. SO proz. der Fälle die Krankheit wirklich zur Erscheinung. Und selbst dies ist nur ein - extremer Falst wie wir ihn durch Beobachtung des Schicksals eineiiger Zwillinge feststellen können. Im praktischen Leben wird im CinzelsaU nur sehr schwer zu entscheiden sein, ob wirklich eine krankhafte Keimanlage überhaupt vorltegt, und so kann für den einzelnen Reugeborenen nie vorausgesagt werden, daß er mit Bestimmtheit den Krankheitskeim in sich trägt. Doch solche Bedenken werden den religiös nicht gebundenen Cugeniker nicht hindern, ein Steril!fationsgesetz zu fordern, weil er auf das ganze Volk, auf die große Maste seinen Blick richtet und hier eine statistisch höhe Prozentzahl krankhafter Rachkommen den Ausschlag gibt. Wahrscheinlich krankhafte Crblichkeitslinien sollen zwangsweise ausgemerzt werden, um solchen Linien den platz einzuränmcn, die gesündere Rachkommenschaft versprechen. - Einen abweichenden Standpunkt nimmt unter den positiven Religionen besonders die katholische Kirche ein. Der bekannte katholische Gelehrte Pro f e s s o r IN a v -c r, Paderborn stellt die religiöse Forderung auf: keine Körperverletzung, erst recht keine Verstümmelung ohne persönliche Schuld. In analoger Meise widerspricht die künstliche Unfruchtbarmachung dein j ü dischen Religionsgesetz, für den Mann besteht ein direktes Thora-Verbot. Mit Recht betont aber Mayer, daß mit dieser Feststellung des religiösen Verbots der Sterilisation nicht zugleich die Tendenz des vorliegenden Gesetzes abgclehnt sein kann. Das Gesetz heiße ja nicht „Gesetz zur Unfruchtbarmachung Minderwertiger", sondern „Gesetz zur Verhütung erbkranken Rachwuchses." Dieses Ziel, erbkranken Nachwuchs zu verhüten, sei ein von der Religion gebilligtes, sittlich durchaus hochstehendes Ziel. In der Tat hat das Judentum von sich aus diese engenische Forderung ausgestellt und eheliche Verbindung mit kranken, insbesondere nervenkranken Personen war schon zu Zeiten des Talmuds verpönt. Lugenische Tendenzen liegen ja ganz im Sinne des Judentums.*) Wenn auch das eine Mittel der Sterilisierung aus anderen Prinzipien heraus vom Judentum nicht akzeptiert würde, so können und müssen wir doch das große engenische Ziel der Regierung g u t b e i ß c n und in den bescheidenen Grenzen, die uns gegeben sind, a n d e f f e n v e r w i r k l i ch u n g Mitarbeiten. Diese prinzipielle Uebereinstimmung von Religion und Staat müssen wir im Auge behalten, wenn wir an den Gegensatz zwischen wissenschaftlicher und religiöser VrewirMchnng der Eugenik in der Praxis denken. Ministerialrat Dr. G ü t t **) berichtet uns, daß das neue Gesetz einen Ausgleich in diesem Gegensatz gesucht hat und man hat den Eindruck, daß der angestrebte Ausgleich bei sinngemäßer Bandhabnng des Gesetzes auch durchaus gelingen kann. Das Gesetz stellt eine Mischung von Freiwilligkeit und Zwang-dar. Auf der einen Seite will es Verständnis der Notwendigkeiten des Staates wecken und die Beteiligten, deren Angehörige und Aerzte zur freiwilligen Uebernahme der Sterilisation erziehen. Damit ist wohl der von einem der Väter des Gesetzes, dem Cugeniker Fischer, besonders gewürdigten Forderung der Freiwilligkeit Rechnung getragen. Ein Zwang durch die Organe des Staates ist wohl nur als ultimo ratio für die Situationen gedacht, wo mangelndes verständuis oder Leichtsinn das Ziel des Gesetzes gefährden. IN a y c r hofft, daß durch entsprechende Ausführungsbestimmungen Gewähr dafür geboten werde, daß ein Gewissenszwang bei religiösen Motiven nicht ausgeübt werde, namentlich dann nicht, wenn das offenkundige Bestreben vorläge, das Ziel des Gesetzes auf anderem, religionsgemäßem Wege (Internierung nsw.) zu erreichen. In dieser Einsicht appelliert er an -die katholischen Anstaltsleiter, die erblich Kranke betreuen *) Siehe hierüber: Jacob Levy „Eugenik und Weltanschauung" in „Sonalhygiene und Weltanschauung". Monatsschrift Nachlath Zwi 1933. **) „Unser Weg in die Zukunft" in „Neues Volk" Nr. 3 1933. und von deren Initiative die Durchführung des Gesetzes vielfach abhängig.ist. Auch wir orthodoxe Juden haben zu den positiv religiös eingestellten Anstaltsleitern das vertrauen, daß sie unter Wahrung des Staatsgesetzes den Einzelnen nach Möglichkeit nicht in einen Gewissenskonflikt bringen werden. Zu einer solchen Lösung bietet das Gesetz selbst offenbar Möglichkeiten. Rach der maßgeblichen Auffassung von G ii t t wird man ans die Ausführung der Operation selbstverständlich verzichten, wenn Dauerbewahrung erbkranker Personen aus bestimmten Gründen notwendig ist. Wenn auch im Allgemeinen eine durch den Staat erzwungene religiös verbotene Handlung das Gewissen nicht voll belastet, wäre es-doch sehr zu begrüßen, wenn auf dem von Mayer angedouteten staatsgesetzgemäßem Wege religiöse Seelenkonslikte nach Möglichkeit ausgeschaltet würden. Statuiert man den Gegensatz „Individualismus — Gemeinschaftsgewissen", so wird man zweifellos das religiöse Gewissen in den Begriff „Gemeinschaftsgewissen" einreihen. Gerade die neue Zeit Hai durch die Reberwindung des Individualismus für das „Gemeinschaftsgewissen" optiert. Korrespondenzen * ßaebriebten. Deutsches Reich. Wieder eine neue „Reichsvertretung". Berlin, 18. Sept. Die R e i ch s v e r t r e t u n g der jüdischen Landesverbände Deutschlands verlautbart: Am Sonntag, den 17. September, traten aus Einladung des Vorsitzenden des Vorstandes der Jüdischen Gemeinde Berlin, Herrn Dir. Heinrich Stahl, die Mitglieder der Reichsvertretung mll der Konferenzgemeinschaft der Grohgemeinden und den Vertretern der großen jüdischen Organisationen zusammen, um die Aufgaben der nächsten Monate zu beraten. Es wurde ein Einvernehmen erzielt und in Uebereinstimmung mit dem bisherigen Reichsvertretungspräsidium die Leitung übertragen: Herrn Rabbiner Dr. Vaeck als Präsidenten und einem Ausschuß, dessen Vorsitzender 2r. Otto Hirsch- Stuttgart, dessen stellvertretender Vorsitzender Dr. Siegfried Moses-Berlin und dessen weitere Mitglieder Dr. Rudolf Eallmann-Köln, Rabbiner Dr. Hoffmann-Frankfurt a. M., Dr. Landenberger-Nürnberg, Dr. Franz Meger-VreslaNf Dr. Julius L. Seligsohn-Berlin sind. Außerdem hat der Vorsitzende der Berliner Jüdischen Gemeinde, Herr Direktor Stahl, sich bereit erklärt, in oen Ausschuß einzutreten. Für die Wahrnehmung seiner Tätigkeit wird Herr Dr. Hirsch regelmäßig einen Teil der Woche in Berlin sein. Die Vertreter der großen Organisationen Eentral- Verein, Reichsbund jüdischer Frontsoldaten und Zionistische Vereinigung für Deutschland haben durch ihre Vorsitzenden, Justizrat Dr. Brodnitz, Dr. Leo Loewenstein und Dr. Siegfried Moses, feierlich erklärt, daß sie diese Leitung der deutschen Inden anerkennen, ihr volles Vertrauen entgegenbringen und zu treuer loyaler Zusammenarbeit mit ihr bereit sind. Inzwischen hat auch der Vorsitzende der Vereinigung für das liberale Judentum in Deutschland eine gleiche Zusicherung für seine Vereinigung abgegeben. * * * Seit Wochen herrscht stärkste Unzufriedenheit mit der ..Reichsvertretung" in allen jüdischen Kreisen. Man ries nach starken Führerpersönlichkelten und die liberalen Großgemeinden kämpften mit den Zionisten um die Führung. Der jetzt bekanntgegebene Beschluß bedeutet einen offensichtlichen Sieg der Zionisten über die Berliner Jüdische Gemeinde, - zugleich aber auch eine st arte Brüskierung der Orthodoxie, die damit gezwungen wird, ihre Interessen fortan selbständig und außerhalb der „Reichsvertretung" zu wahren. Wir erklären, daß diese „Reichsvertretung" zur alleinigen Führung nicht berufen ist.