Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 74 (1933)
- Issue
- Heft 37 (14.9.1933)
- Date
- 1933-09-14
- Page
- – (sequence 6)
- Language
- German
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Seite 6 Nr. 37 14. September 1933 Der Zsraeitl größerer Löbensvollendung sich zu sichern. Sie entläßt ihre Schüler mit dem heißen Wunsch, daß sie mit ihrem Leben Mekarew Hageula, d. h. beitragen mögen, daß durch ihr Leben unsere jüdischen Zukunftshoffnungen endliche Erfüllung finden. Dieser Wunsch hat durch die Tatsache, daß weite Kreise unserer Jugend in Deutschland entschlossen sind, in Erez Jisroel ihr jüdisches Leben aufzubauen, erhöhte Bedeutung erhalten. Erez Jisroel erwartet, daß eine jüdische Jugend, soweit sie diesen Namen verdient, ihre heilige Heimat als deren würdige Söhne aufsucht. Nicht unvorbereitet darf sie diesen Entschluß zur Ausführung bringen. Große, schwere Aufgaben harren dort ihrer. Zur Hachschara für die körperliche Lebenserhaltung muß die g e i st i g e Hachs ch a r a treten. Die Frankfurter Jeschiwa hat die ihr unter diesen Umständen winkende große Aufgabe aufgegriffen und im Bewußtsein der auf ihr lastenden Verantwortung die zur Leistung dieser Aufgaben erforderlichen Maßnahmen ergriffen. Mit dem Beginn des kommenden Wintersemesters wird das ordentliche Lehrprogramm eine weitere Bereicherung dadurch erfahren, daß, soweit notwendig, Sonderschiurim für die Bachurim eingerichtet werden, die die Absicht.haben, in Kürze nach Erez Jisroel zu übersiedeln. Hinzu kommen Arbeitsgemeinschaften, in denen die künftigen Aulim Orientierung über alle Erez Jisroel betreffenden brennenden Tagesfragen empfangen sollen. Schließlich sollen hebräische und englische Sprachkurse eine schnelle Einführung in die in Erez Jisroel herrschenden Umgangssprachen vermitteln. In wachsendem Unrfang erkennen die Organisationen, denen die verschiedenen Hachscharoth unterstehen, die Notwendigkeit, daß Anwärter auf solche Stellen in der Regel verpflichtet werden müssen, erst durch einen Besuch der Jeschiwa den Nachweis ihrer geistigen Vorbereitung und Reife für ihr Vorhaben zu erbringen. Aber auch junge Leute, die bereits in einer Hachschara arbeiten, werden in den kommenden Wintermonaten sich frei zu machen haben für einen, wenn auch nur auf die Wintermonate sich erstreckenden Jeschiwabesuch. Die organisatorischen Maßnahmen der Jeschiwa geben die Gewähr, daß auch ein relativ kurzer Besuch die gewünschten Erfolge zu zeitigen vermag. Die in Betracht kommenden Organisationen werden auch einen solchen zeitlich beschränkten Jeschiwabesuch in jeder Hinsicht fördern und ihn in den Gesamtplan eingliedern. Die Frankfurter Jeschiwa ist auch unter den schwierigsten Verhältnissen unablässig bemüht, ihren großen allgemeinen, sowie den durch die Zeitverhältnisse ihr erwachsenden Sonderausgaben gerecht zu werden. Sie darf erwarten, daß eine Jugend, die sich ihrer jüdischen Pflicht bewußt ist, die Zeichen der Zeit begreift und aus der Jeschiwa das Rüstzeug sich holt, das sie befähigt, den schweren Forderungen des Lebens als aufrechte und starke Jehudim zu entsprechen. Anmeldungen sin dan den Rektor der Jeschiwa, Rabbiner Dr. Joseph Breuer, Rückertstr. 50, zu richten. An die jüdischen Frauen! Berlin, 10. Sept. Der Jüdische Frauenbund Deutschlands erläßt folgenden Aufruf an alle jüdischen Frauen: „In dieser Schrcksalszeit ist die äußere und innere Haltung jeder jüdischen Frau bedeutsamer denn je. Sie verlangt erhöhtes Verantwortungsbewußtsein und Besinnung aus echtes jüdisches Wesen. Sie fordert Einfachheit der Formen, Abstimmung aller Töne auf die Stimmung der Zeit, ein Auftreten, das der Würde des Judentums entspricht. Alles, was hinausdrängt aus wahrer Schlichtheit, schädigt den Einzelnen und die Allgemeinheit, macht verächtlich und unbeliebt, stößt ab und fördert feindliche Einstellung, gibt Anlaß zu Ausschluß und Sonderstellung Einzelner, wie der Gemeinschaft! Darum wahre die Jüdin in dieser Zeit Schlichtheit und Zurückhaltung." Richtarrsche Nrchtschüler zur Reifeprüfung nicht mehr zugelaffen. Berlin, 9. Sept. Der preußische K u l t u s m i n i st e r hat verfügt, daß Nichtarier, die sich selbst auf das Abiturientenexamen vorbereitet haben, sogenannte N i ch t s ch ü l e r, künftig zur Reifeprüfung nicht mehr zu gelassen.-,sind. Dissidenten, die die arische Abstammung einwandfrei Nachweisen, können einstweilen zur Nichtschüler-Reifeprüfung auch weiterhin zugelassen werden. Durch einen Erlaß vom 7. August 1928 war auch das Neu hebräische als Ersaß für eine der beiden neueren Fremdsprachen bei der Reifeprüfung der Nrchtschüler zugelassen worden. Dieser Erlaß wird jetzt gleichzeitig vom Kultusminister wieder aufgehoben. Ausschaltung nichtarischer Aerzte abgeschlossen. Berlin, 11. Sept. In einer Mitteilung des VDZ-Büros über das Inkrafttreten des Abkommens zwischen dem Hartmann- Bund und dem Verband der privaten Krankenversicherungen über die Ausschaltung nichtarischer Aerzte und die Einstellung der Rückerstattung von Beträgen für Behandlungen durch nichtarische Aerzte nach dem 1. September wird erklärt, die Ausschaltung nichtarischer Aerzte aus dem deutschen Aerztestand sei nunmehr im wesentlichen abgeschlossen. Eine einheitliche Zulassungsordnung zum Aerztestand für das ganze Reich fei aber erst nach Errichtung.der Reichsärztekammer zu erwarten. „wer spielt mir die Orgel?" Berlin, 7. Sept. In der „Jüdisch-Liberalen Zeitung" läßt sich ein Mitarbeiter über das Verbot an die christlichen Organisten, in der Synagoge die Orgel zu spielen, in längeren Ausführungen aus. Er schreibt u. a.: „Die Organisten der Synagogen sind nämlich meist auch Organisten der Kirchen. Da der jüdische G'ttesdienst am Sonnabend, der christliche am Sonntag stattfindet, so haben sie Zeit dazu. Nur wenn einmal ein jüdischer G'ttesdienst auf einen Sonntag fällt, oder wenn christliche und jüdische Feiertage zusammenfallen, nur dann entstehen Schwierigkeiten. Aber keineswegs unüberwindliche. Denn die musikalische Gestaltung der christlichen G'ttesdienste ist meist relativ einfach, das Zusammenfallen der Feiertage ist lange vorher bekannt, und so läßt sich leicht ein Vertreter für die Bedienung der Orgel in der Kirche finden. Der G'ttesdienst in der Synagoge dagegen, mit seinen musikalischen Abwandlungen an dem jeweiligen Sabbat, Neumond (?) Feiertag usw., mit seinen Einschaltungen und Auslassungen, wenn ein Feiertag zugleich Sabbat ist usw., — das alles ist derartig kompliziert, daß nur ein genauer Kenner der jüdischen Liturgie die Orgel fehlerfrei zu bedienen vermag und eine Vertretung des Organisten durch eine Hilfskraft schier unmöglich ist. So erklärt es sich, daß die Organisten mit den jüdischen Gemeinden meistens kontraktlich vereinbaren, beim Zusammenfallen jüdischer und christlicher Feiern sich in den letztgenannten vertreten zu lassen. Die technischen Notwendigkeiten erfordern das, irgendwelche „jüdische Arroganz" liegt wahrhaftig nicht in dieser Regelung, und doch wird es wohl jeder als grotesk empfinden, wenn der christliche Organist, wie es vor einigen Jahren kalendermäßig sich ergab, am Karfreitag sich in der Kirche vertreten läßt, weil er gerade zum Peßachfest in der Synagoge spielen muß. Es liegt auf der Hand, daß diese Dinge sich heute gründlich geändert haben. Und so sehr wir sonst den Umschwung beklagen, der sich in bezug auf die Bewertung alles Jüdischen ergeben hat — hier geschieht Gutes. Es ist nicht unsres Amtes, darüber zu urteilen, wieweit in der christlichen Kirche völkische und religiöse Gesichtspunkte einander durchdringen dürfen. Wenn aber heute christliche 'Kirchengemeinden ihren Organisten das Orgelspiel in der Synagoge untersagen und die Lösung bestehender Kontrakte verlangen, so glauben wir, daß dies sowohl im christlichen wie im jüdischen Interesse zu begrüßen ist. Die jüdischen Gemeinden geraten dadurch in Verlegenheit, aber im recht verstandenen jüdischen Interesse kann uns diese Verlegenheit nur freuen. Die jüdischen Orgelkünstler 'werden leben, werden — für sich und für uns — schaffen können, die jüdischen Gemeinden aber werden zum jüdischen Prediger, zum jüdischen Vorbeter, zu den jüdischen Chorsängern und ihrem Dirigenten hinzu ihren jüdischen Organisten haben." Auch wir begrüßen diese amtlicherseits vorgenommene Trennung von Kirche und Synagoge. Freilich nicht im Interesse der jüdischen Organisten, die jetzt anstelle ihrer christlichen Kollegen die Orgel am Sabbat spielen sollten, sondern in der Hoffnung, daß nach diesem Fingerzeig der Vorsehung, im Zusammenhang mit allem anderen, was über die deutsche Judenheit hereingebrochen ijt, .tote Orgel im jüdischen G'tteshnuse nunmehr überhaupt verstummt. Es wäre h ö ch st e Z e i t! Reichsausschuh der jüdischen Zugendverbände C. v. Berlin, 12. Sept. Vom Reichsausschuß der jüdischen Jugenöverbände wird uns geschrieben: „Die jüdischen Jugenüverbänöe und Jugendgruppen haben entsprechend der bekannten Anordnung der Jugendführung des Deutschen Reiches zum 15. Juli 1933 ordnungsgemäß ihre Anmeldungen vollzogen. Im Organ des Reichsjugendführers („Das junge Deutschland" vom August 1933) wird hierüber innerhalb eines Aufsatzes über die Anmeldungen der gesamten deutschen Jugendoerbänüe folgendes mitgeteilt: „Den jüdischen Jugendverbänden muß nachgesagt werden, daß sie sich einer besonders genauen und sauberen Meldung befleißigt haben. Man geht wohl nicht fehl in der Annahme, wenn man dieses Bemühen daraus zurückführt, auf jeden Fall eine Unterlassungssünde auszuschalten, die vielleicht einen Ausfall hätte zur Follge haben können. Noch weifen die jüdischen Jugendverbände mit ihren verschiedenen Richtungen eine äußerste Zersplitterung auf, aber in allernächster Zeit schon soll auch hier eine alle Verbände und Gruppen umfassende Dachorganisation geschaffen werden." Aus dieser Mitteilung geht hervor, daß die angemeldeten Bünde ihre Arbeit ungestört weiterführen können. Von interessierter Seite ist in einzlenen Bezirken verbreitet worden, daß nur Jugendgruppen des Reichsbundes jüdischer Frontsoldaten (R. I. F.), bezw. öiefer Organisation angeschlossene Gruppen, ihre Arbeit fortiühren dürfen. Diese Darstellung ist unrichtig und entbehrt jeder tatsächlichen Begründung. Nichtarier in Fachverbänden zugelassen. Verl in,. 12. Sept. Wie der Pressedienst des deutschen Einzelhandels meldet, hat der Reichsstand des Handels in einem Rundschreiben folgendermaßen zur Nichtarier- und Ausländersrage Stellung genommen: „Es besteht Veranlassung, eine grundsätzliche Stel lungnahme' der Juden- und Ausländerfrage hinsichtlich der Zugehörigkeit zu Verbänden den dem RDH. angeschloßenen Organisationen und Firmen bekanntzugeben. Die nationalsozialistische Bewegung betrachtet die Juden als Gastvolk, denen es gestattet ist, in Deutschland Handelsgeschäfte zu betreiben. Aus dieser Einstellung ' ergibt sich logisch, daß Juden und Ausländer nicht in dis Leitung deutscher Handelsverbänüe, auch nicht als Geschäftsführer, hineingehören,' wohl aber als Mitglieder in die Fachverbände. Solange seitens der Regierung keine anderen Richtlinien gegeben werden, sind Ausnahmegesuche ausländischer und jüdischer Firmen in die Fachverbände nicht abzulehnen; es fei denn, daß man ihnen von vornherein schon unehrenhafte Handlungen Nachweisen kann. Mitglieder jüdischer oder ausländischer Herkunft sind auch zu den Mitgliederversammlungen ein- - zuladen. Sachliche Anfragen sind zu beantworten, evtl, vorkommende Uebergrisfs unsachlicher Art zu unterbinden und derartige Missetäter aus den Versammlungen zu entfernen." (Es hätte nichts geschadet, wenn in dieser Kundgebung die Worte „von vornherein schon" weggeblieben, wären. Muss e n denn die deutschen Juden immer beleidigt werden, auch dann wenn man ihr Lebensrechk respektieren will? Red.). Gegen unberechtigte Eingriffe. München, 12. Sept. Gegen unberechtigte Eingriffe richten sich zwei Erlasse des bayrischen Justizministers und Reichsjustizkommifsars Dr. Fr a n k. Der eine Erlaß betont, daß sich immer noch.nichtstaatliche Organisationen oder Einzelpersonen das Recht anmaßen, in die staatliche Befehlgewalt einzugreifen, indem sie von den Beamten direkt oder indirekt den Eintritt in irgendwelche Organisationen, Beitragsleistungen oder sonstige Spenden dafür, Verzicht auf Dienstbezüge, Theaterabonnements usw. fordern. Der Minister erklärt, daß er solche Eingriffe in den Hoheitsbereich der Justizverwaltung unter keinen Umständen dulden werde und verbietet den Beamten, solchen unberechtigten Anordnungen Folge zu leisten. Er erwartet von ihnen, daß sie allen Versuchen, ihre persön-