Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 74 (1933)
- Issue
- Heft 36 (7.9.1933)
- Date
- 1933-09-07
- Page
- – (sequence 7)
- Language
- German
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7. September 1933 nicht erleiden kann. Zudem erfolgt, im Gegensatz zu allen anderen Ländern, wo die Orange eine Sommerfrucht ist, in Palästina die Ernte im Spätherbst und kommt in die Welt gerade im Winter, da die Konkurrenzanderer Länder ganz ausscheidet. Also keine Furcht, aber lernen sollten die palästinensischen Pflanzer von dem Bankrott der spanischen und südafrikanischen Frucht immerhin. Spanien bestätigt die uralte salomonische Weisheit: pi Genügsamkeit und Selbstbeherrschung müssen dem Eifer in den Plantagen folgen. Cs hat alles seine Grenze, und die Höchstgrenze im Verhältnis von Angebot zur Nachfrage ist mit den heutigen Orangerien in Palästina erreicht. Palästina ist am Grangenmarkt der Welt mit 20 Millionen Kisten im Fahre beteiligt. Auf einen größeren Export ist bei der heutigen Weltkrise und der Konkurrenz der anderen Länder nicht zu hoffen. Soll auch zur Zeit an eine Sperre für Anlegung oder Ankauf neuer Orangerien nicht gedacht werden, so ist doch Vorsicht dringend geboten. Die spanische Ueberproduktivn und ihre Folgen „mahnen zur Sclbstbeschränkung. Weniger Genügsamkeit ist aber zu empfehlen bei der Ausgestaltung der bestehenden pardessim und bei dem Bemühen, mit Liebe, Eifer und Sachkenntnis die b c st m ö g l i ch e Oualität zu erzielen und damit den Ruf der Faffaorange in der Welt auch in der Zukunft zu erhalten. Gerade in dieser Beziehung habe man von Südafrika zu lernen, wie wir es nicht machen dürfen. Hat der spanische Export feine Niederlage der Uebersteigerung und der Ueberfülle zuzuschreiben, so rührt der Tiefstand des südafrikanischen Orangenhandels von dem schlechten M a t e r i a l her, das von dort auf den Markt geworfen wird. Da in Palästina zur Zeit quantitativ die Grenze der Absatzmöglichkeit wohl erreicht, aber noch nicht überschritten ist, auf der anderen Seite die palästinafrucht die schönste und best gepflegte d e r w e l t ist, so droht für den Moment den pardessim keine Gefahr. Sie kann aber für die Zukunft nur dann beschworen werden, wenn die Mahnung nach beiden Seiten: nach Abstinenz und qualitativer Höchstleistung genau beachtet wird. Bezeichnend und wohltuend ist auch die 2leusterung eines anderen Sachverständigen auf einer Sitzung der Pflanzer in Tel-Awiw in Bezug auf der: Export nach Deutschland. Cs liegen keine Anzejchen dafür vor, sägte der Redner, daß, Deutschland gesonnen sei, den Import der Palästinaorangen zu erschweren. Denn einmal weiß inan in Berliii, daß sich die verantwortlichen Stellen in Palästina dem Boykott g e g e n D e u t s ch l a n d nie a n g e s ch l o s s e n haben, dann aber wird die deutsche Regierung der notleidenden deutschen Schifffahrt nicht auch noch diesen Verdienst nehmen wollen, was aber die Aufnahmefähigkeit des deutschen Marktes betrifft, so ist dort unter dem neuen Regime, das in weiten Kreisen neuen Mut und neue Lebenshossnung geweckt hat, eher eine S t e i g e r u n g d e s v e r b r a u ch e s zu erwarten. . wir halten all diese Ausführungen für wichtig genug, uin sie auch der in Deutschland wachsenden Schar derer, die ein unmittelbares Interesse an Palästina haben, zur Kenntnis zu bringen. homsponaeilren * Nachrichten. Deutsches Reich. Regelung der Vermögensübertragung deutscher Juden nach Palästina. Berlin. 3. Sept. Der „Berliner Börsenkurier" veröffentlicht den vollen Text einer vom Reichswirtschaftsminister erlassenen Verordnung, in der auf Grund der Vereinbarung mit interessierten jüdischen Kreisen die Möglichkeiten des V e r m ö g e n s t r a n s fe r s deutscher Juden nach dem Auslande, hauptsächlich nach P ai) t i 2 lae > > i lästina, geregelt werden. Der umfangreiche Runderlaß ist in acht Abschnitte gegliedert und erstreckt sich sowohl auf die Vermögensüberführung nach Palästina zum Zwecke der Auswanderung wie aus Einzahlungen für Investierung bei späterer Auswanderung. Es sind im Erlasse auch Bestimmungen über die Zurückbleibenden Guthaben der Auswanderer enthalten. Einsicht in den Wortlaut der Bestimmungen wie auch genaue Auskunft über alle Einzelheiten können Interessenten auf dem Büro .der Palästina-Zentrale der Agudas Jisroel, Frankfurt a. M., Schwanenstraße 12 erhalten. was ist eine „deutsche Firma"? Berlin, 3. Sept. Die Zeitschrift „Die deutsche Volkswirtschaft" hat sich in ihrer neuesten Ausgabe mit den verschiedenen, in der öffentlichen Diskussion vertretenen Auffassungen von dem Begriff „deutsche Firma" beschäftigt. Nach den vor einiger Zeit von der Reichsregierung veröffentlichten Richtlinien für öffentliche Aufträge stellt die Zeitung die Konsequenzen dieses amtlichen Standpunktes folgendermaßen dar: „Als Niederschlag der Neuordnung in der Auftragserteilung von Behördenliefsrungen hat sich die Gewohnheit herausgestellt, ausschließlich das Produkt in den Vordergrund zu stellen. Es muß der Reichsregierung, die in den letzten Monaten all ihre Macht darauf konzentriert hat, durch Arbeitsbeschaffung die Millionen der Erwerbslosen zu aktiven und bewußten Deutschen und .Gliedern des nationalsozialistischen Staates zu machen, vor allen Dingen darauf ankommen, den bestehenden Wirtschaftsapparat voll und ganz auszunutzen und Störungen auch geringer Art, die das Arbeitsbeschaffungsprogramm durch Arbeiterentlassungen beeinträchtigen können, aüszuschalten. Rach den Richtlinien d?r Reichsregierung sind daher deutsche Waren unter allen Umstärrden zu bevorzugen. Als deutsche Waren sind anzusehen solche, die von deutschen Arbeitern aus deutschen Rohstoffen hergestellt werden." Abschließend bemerkt der Verfasser des Artikels, es müsse sich im organischen Wachsen ein Umbau vollziehen. Es werde also eine gewisse Zeit vergehen, bevor die notwendige und gewünschte Beschneidung des Einflusses des Judentums in der deutschen Wirtschaft und Zurückführung auf einen - entsprechend kleineren Anteil durchgeführt sein wird. Auch Chrenbeamte von Gemeinden müssen ihre eigene und der Gattin arische Abstammung Nachweisen. Berlin, 23. Aug. Der preußische Innenminister weist in einem. Runderlaß darauf hin, daß die Richtlinien für den Nachweis der arischen Abstammung bei Einberufung in das Be-! amtenverhältnis auch für d.ie Gemeinden gelten. Wer I als Beamter der Gemeinden berufen werden soll, hat demgemäß nachzuweisen, daß er und sein Ehegatte arischer Abstammung sind. Wenn ein Gemeindebeamter eine Ehe eingehen will, hat er den Nachweis zu erbringen, daß die Person, mit der er die Ehe eingehen will, arischer Abstammung ist. In Zukunft sind nicht mehr wie früher Fragebogen, sondern lediglich Urkunden vorzulegen und darüber hinaus Nachweise, insbesondere hinsichtlich der Großeltern, nur beizubringen, wenn Zweifel an der arischen Abstammung bestehen. Der Nachweis arischer Abstammung des Beamten und der Ehefrau ist bei Ehrenbeamten der Gemeinden in gleicher Weise zu führen wie bei besoldeten Beamten. Gegen die Vertretung arischer prozeßpartcien durch jüdische Anwälte. Berlin, 1. Sept. Wie die Telegraphen-Union aus Elberfeld meldet, hat Reichstagsabgeordneter Schroer, Gauführer des Bundes nationalsozialistischer deutscher Juristen, Gau Düsseldorf, folgenden Aufruf erlassen: „Die jüdische Greüelpropaganda ist zwar dank den energischen Gegenmaßnahmen der nationalsozialistischen Regierung niedergekämpft worden. Immer wieder versucht aber die jüdische Hetze, mit neuen Vorstößen die friedliche Aufbauarbeit in Deutschland zu stören und die Beziehungen zu anderen Völkern zu trüben. Der Auf- Nr. 36 Seite 7 bau des neuen deutschen Staates erstrebt zudem die Zusammenfassung aller Volkskreise und aller produktiven Kräfte im Volke unserer heutigen Zeit und die Mitwirkung aller Volkskreise zur Verwirklichung dieser Bestrebungen. Wer sich der Zielsetzung der nationalen Regierung in seiner persönlichen Einstellung widersetzt, sabo- , tiert die Bestrebungen der Regierung und damit den Aufbau des neuen deutschen Staates. Ausschaltung jeder artfremden Beeinflussung oder gar Beherrschungdeutschen Volkstums, deutschen Wirtschaftslebens und deutschen Rechtslebens ist aber einer der richtunggebenden Gesichtspunkte der nationalen Wiederaufbauarbeit. Es ist leider wiederholt festgeftellt worden, daß arische Prozeßparteien sich jüdischer Parteivertreter bedienen, ja daß deutsche Prozeßparteien sogar nach der Zeitwende der nationalen Erhebung jüdische Anwälte mit Führung ihrer Prozeßangelegenheiten beauftragt haben. Ein solches Verhalten ist auch dem heute überwiegenden Volksempfinden unverständlich. Der Nationalsozialistische Deutsche ■ Juristenbund wird mit allen zulässigen Mitteln ' darauf hinzuwirken bestrebt sein, daß derartige Fälle in Zukunft verschwinden." Hierzu bemerkt die „Frankfurter Zeitung": Es handelt sich um einen gleichartigen Aufruf, wie jenen aus Kassel, von dem hier mehrfach schon die Rede war. Angesichts der Ausbreitung solcher Maßnahmen wird man immer erneut vor die Frage gestellt, ob die Regierung ein so offenbares Ignorieren der von ihr in den erlassenen Gesetze gezogenen Grenzen für zulässig und angebracht hält." Esrogim. Berlin, 1. Sept. Der Vorstand der Vereinigung traditionell-gesetzestreuer Rabbiner Deutschlands schreibt uns: Das Herannahen der Feiertage gibt uns Veranlassung, daraus hinzuweisen, daß es Pflicht eines jeden Juden ist, am Su k k au s - F e st e nur E sr a ug i m zu benutzen, die aus dem heiligen Lande st a m m e n. Erez Jisrael ist in den Mittelpunkt des Interesses gerückt; es ist für Tausende eine Hoffnung und eine Zuflucht geworden. Wer durch Benutzung solcher Esraugim die Arbeit des Jischuw Erez Jisroel unterstützt, erfüllt nicht nur die Mizwah in besonders würdiger Weise, er hilft auch zu seinem Teil am Aufbau des heiligen Landes und an den Bemühungen, unseren existenzlos gewordenen Brüdern eine Möglichkeit der Betätigung zu verschaffen. (Siehe Leitartikel.) Bopkottbestrebungen in Darmstadt. Darm st ad t, 30. Aug. Die RS.-HAGO.-Führung veröffentlicht in der „Hessischen Landeszeitung" folgenden Aufruf: „Noch immer müssen wir die Feststellung machen, daß Parteimitglieder in den hiesigen jüdischen Geschäften ihre Einkäufe machen. Wir weisen nochmals auf die parteiamtlichen Verordnungen hin, die ausdrücklich besagen, daß kein Parteimitglied in einem jüdischen Geschäft kaufen darf. Wer trotzdem dabei betroffen wird, oder wer auch nur versucht, auf Uinwegen Waren aus diesen Geschäften in seinen Besitz zu bringen, wird rücksichtslos ohne Ansehen auf Person und Stand zum Ausschluß aus der Partei gemeldet. Es ist nationale Pflicht eines jeden Deutschen, auch wenn er kein Parteimitglied ist, diese Geschäfte zu meiden. Von Parteimitgliedern betrachten wir dies als Sabotage und werden in irgendwelchen festgestellten Fällen den Namen des Betreffenden in der Oesfentlichkeit bekanntgeben. Die NS.- HAGO. wird eine Kontrolle der Parteimitglieder durchführen, die den Versuch machen, in jüdischen Geschäften ihre Waren zu erstehen. Wegen disziplinwidrigen Verhaltens wird der Friseurmeister Karl Zimmer, Darmstadt, aus der NS. HAGO. ausgeschlossen." Die Schule in Burgpreppach. Asch affenburg, 3. Sept. Herr Rabbiner Dr. Vloch, Aschaffenburg, schreibt uns: Die kurze Anzeige, daß die Handels- und Bürgerschule „Talmud-Thora" in Burgpreppach auch Schüler ausnimmt, die sich ausschließlich dem Lernen widmen wollen, wäre der Beachtung aller der Kreise würdig, denen die Sorge für die Erziehung unserer Jugend am Herzen liegt. Es ist bereits in diesen Blättern (Leitartikel