Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 74 (1933)
- Issue
- Heft 33 (17.8.1933)
- Date
- 1933-08-17
- Page
- – (sequence 6)
- Language
- German
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Seite 6 Nr. 33 Der Israelit gen die Regel — und da die schlichten Arbeiter- und Handwerkecberufe im Lande weniger Achtung als die anderen Berufe genossen und auch nicht mehr als den täglichen Verdienst gaben, so war es nur natürlich, daß die Juden ihre Intelligenz und Kraft auf den Handel konzentrierten. Dem Handel erwuchsen aber mit den Vervollkommnungen der Technik immer weitere Ausöebnungsmöglichkoiten, Der Industrie als einem Kind des Handwerks widmeten sie sich selten. Run erheben sich im Legriff des Judentums der Handwerker und der Arbeiter ü b e r den Händler, den Kaufmann. Das Judentum schätzt den Segen der körperlichen Arbeit. Sie kräftigt den Körper» hält die Rerven gesund und spannt nicht ab, so daß nach dem getanen Tageswerk mit Freude und freiem Kopf zu geistiger Tätigkeit gegriffen werden kann. Die größten Talmudweisen waren Arbeiter und Handwerker. Im jüdischen Lande war der Kenaani der Kaufmann und galten kenaani und Kaufmann als ein Legriff. Man spürte, daß für den Kaufmann die Gefahr, Macht und Erfolg über das Recht zu stellen, sehr groß ist. Der Prophet Secharja schließt seine Schilderung der gewaltigen Umwälzungen vor der mosstanischcn Zeit und des Eintritts der mefstanifchen Zeit mit den Worten: „An jenem Tage wird es im Hause G'ttes der Schöpfungsscharen keinen Kenaani (d. h.: keine Krämerseele, die Geld höher als Menschenpflicht setzt) geben." Im Ghetto hatte der Jude sich noch für alle Fragen des Lebens in den Büchern des Judentums zu informieren gesucht. Darum hatte es meist nur geringen Einfluß auf feine Denkweise, daß eine Wirtschaft mit Rimcod'scher Vormacht der Habe und ein Volksleben ägyptischer Kastengliederung ihn umgaben. Jetzt aber fing der Jude an zu teilen. Immer weniger Zeit ließ er für die jüdischen Bücher und immer mehr für die Bücher der Weisheit des Volkes, dem er zugehörte. Cr empfand gar nicht, wie wenig ein Jude ln das individualistische Bürgertum Hineinpaßt, wenn er ein Jude gleich seinen Vätern bleiben will. So gewöhnte sich in Westeuropa selbst die Mehrheit der frommen Juden daran, ihr Judentum eine schöne Theorie sein zu lassen, aber nach einer anderen Wirklichkeit ihr Denken und Tun einzustellen, — und dieser Widerspruch war es, der heute zu solch furchtbarer Katastrophe geworden ist. Die Besten ahnten wohl den Widerspruch, doch wollten sie an das problent herantreten, dann fandm sie kein Verständnis und blieben Rufer in der Wüste. Soziale Ungleichheit dominierte. Die in der sozialen Stufenleiter Höheren bekamen im Hause G'ttes die Ehren und in der Gemeindestube das Wort. Da die christliche Gesellschaft Verschlossen blieb, gründete man Logen für die sozial oberen Schichten. Auch der gesellige verkehr der Gemeinöemitglieder unter einander zeigte diese Grenzen. Dem bürgerlichen Idol zur Liebe war man selbst gegen die eigenen Kinder ungerecht und zwang sie in einen verfehlten Lebensberuf, wenn sie sich nicht zum Kaufmann und auch nicht zum Studium der freien akademischen Berufe eigneten, aber durch die elterliche Unvernunft dennoch Kaufmann werden mußten. Früher war der Beruf da, „weil man doch loben mußte." Jetzt aber war er Selbstzweck geworden. So ging man in die Tretmühle des Berufs» sann in feiner Frohn Tag und Rächt und vergaß, daß der Jude Herz, Seele und vermögen der Sorge weihen soll, seinen Tag und seine Rächt nach G'ttes wort zu gestalten. Damit der Jude sittlich rein in die Ehe trete, empfehlen feine großen Lehrer: „Mit achtzehn Jahren zur Ehuppohl" Webe aber dem Rabbiner der Reuzeit, der sich mit diesem Ruf aus die Kanzel gestellt hätte! Mit dreißig Jahren heiratete der jüdische Mann jetzt frühzeitig, und häufig schon mit fünfzig Jahren hatte er in der Hast und dem Uebermaß der Berufsarbeit feine Kräfte so verbraucht, daß Arzt, Arzeneien und Badereisen in sein regelmäßiges Programm Aufnahme finden inußten. Da ihm Geld ein Selbstwert geworden war, verstand er es auch nicht, mit ihm Segen zu gestalten. Er gab nach Stimmung und Gunst, zwei täuschenden Beratern. G'ttes Stimme ist in der Ruhe und Stille» — und diese Ruhe und Stille kannte der Jude unserer Tage in seinem Hasten nicht mehr, — und doch möchte sein Judentum sie ihm geben. Wenn jetzt die Katastrophe hcreinbrach, so geschah es, weil G'tt das Verderbenbringende -schafft, damit aus ihm neues Leben erstehe. Dieses neue Leben muß dem alten jüdischen gleichen. Unser altes ewiges Judentum unterdrückt den Individualismus nicht, sondern adelt ihn durch Gerechtigkeit» Menschenliebe und Gleichachtung aller Menschen, — und nur auf diesen drei Säulen kann sich die wirkliche Gleichberechtigung aufbauen, die wir erst b e i uns selber durchführen müssen, ehe wir sie für uns fordern dürfen. In diesem Sinne soll die Tauroh-Iudenheit für den Sozialismus der Tauroh in ihrer eigenen Mitte wirken, dann wirkt sie für die Parole „Tauroh im Decech- Trez", daß die „Tauroh" den „Derech-Erez" leite. Qlbec dann wird es auch wieder besser in ihrer Mitte und auch um sie herum werden. Korrespondenzen * Nachrichten. Deutsches Reich. Arische und nichtarische Aerzte dürfen einander nicht vertreten. Berlin, 15. August Auf Anordnung des Kommissars für die ärztlichen Spitzenverbände, Dr. Wagner, ist es, wie die Korrespondenz Brammer" mitteilt, in Zukunft verboten: 1. daß deutschstämmige und fremdrassige Aerzte einander vertreten. 2. daß deutsch stämmige Aerzte Ueberweisungen an stemdrassige Aerzte vornehmen oder Ueberweisungen von ihnen annehmen. 3. daß deutschstämmige Aerzte fremdrassige zu Konilien zuziehen oder sich von ihnen Anziehen lassen, soweit nicht die durch die Reichsversicherungsordnung vorgeschviebene ordnungsmäßige ärztliche Versorgung der Versicherten und ihrer Angehörigen durch diese Maßnahmen gestört wird. Es werden in allernächster Zeit zum Gebrauch fiir die Mitglieder der Allgemeinen Ortskrankenkasse und anderer Krankenkassen und der ärztlichen Hilfe -bedürftige Wohlfahrtsempfänger Verzeichnisse der zu gelassenen 'remdrassigen und der arischen Aerzte herausgegeben werden, so daß Aerzte sowohl wie Patienten sich jederzeit unterrichten können, - welcher Arzt als arisch und welcher als fremdrassig anzusehen ist. Wolle ein Patient aus der Behandlung eines fremdrassigen Arztes ausscheiden und einen deutsch stämmigen Arzt aufuchen, so könne er sich von der Kasse kostenlos einen neuen Krankenschein (Duplikat) ausstellen lassen. Nationalsozialistischer Juristenbund gegen Prozeßvertretung von Ariern durch jüdische Rechtsanwälte. Kassel, 11. August Rechtsanwalt Dr. Oswald Freister, der Gauobmann des Nationalsozialistischen Deutschen Juristenbunües, Gau Kurhessen, und Bruder des Staatssekretärs, wendet sich in der „Hessischen Volkswacht" dagegen, daß arische Prozeßparteien sich jüdischer Prozeßvertreter bedienen. Er bezeichnet dies als ein Verhalten, das mit den Grundsätzen und Richtlinien der völkischen Wlederaufbauarbeit unvereinbar sei. Der Nationalsozialistische Deutsche Juristenbund werde derartige Vorkommnisse fortlaufend veröffentlichen. Diejenigen prozeßführenden Parteien, die den Sinn der nationalen Erhebung heute noch nicht verstanden hätten, würden dann erkennen, daß sie ihre Rechtsangelegenheiten besser durch arische Prozeßoertreter wahren sollten. Die „Vossische Zeitung" weist mit Recht daraufhin, daß diese Einwirkung auf die Freiheit der Anwaltswahl im Widerspruch steht mit den von hohen amtlichen Stellen tagtäglich ergehenden Warnungen vor unberechtigten Eingriffen nichtbeamteter Personen. Das Blatt meint, es fei mit dem Begriffe des totalen Staates nicht in Einklang zu bringen, wenn neben seinen amtlichen , 17. August 1933 Organen Einzelpersonen und Personenver-einigungen ihre- Ansichten zur Geltung bringen. Nachdem der Staat festgelegt habe, wer vor den Gerichten Parteien vertreten darf und dabei eine Anzahl nichtarischer Rechtsanwälte zugelassen hat, seien diese Anwälte öffentlich bestellte Organe der Rechtspflege, deren feiner Organismus nicht sicher funktionieren könne, wenn Dritte darin eingreisen. Damit werde die Rechtspflege selbst und damit die Autorität des Staates nicht gefördert. Zur Bekräftigung des Standpunktes, den die „Vossische Zeitung" .hier vertritt, sei darauf hingewiesen, daß. in einer neuerlichen Besprechung im preußischen Justizministerium der Staatssekretär Dr. Freister nochmals ausdrücklich als die Auffassung des Staates betont hat, daß nach Durchführung des Reichsgesetzes nur noch eine Kategorie Anwälte bestehe und daß das Ministerium und die ihm untergeordneten Behörden, soweit siedazu gesetzlich in der Lage sind, darauf hinwirken werden, daß kein Unterschied'zwischen arischen und nichtarischen Anwälten gemacht wird. Die Grenze dieser Einwirkung bestehe natürlich einerseits in der richterlichen Unabhängigkeit und ferner.im Standesrecht, auf dessen Fortbildung das Ministerium keinen Einfluß habe. Handwerksorganisationen und ihre jüdischen Mitglieder. Berlin, 13. August Aus eine Anfrage des Gewerbevereins Nassau beim Reichsverband des deutschen Handwerksüber die Zugehörigkeit Mischer Mitglieder zu Handwerkerorganisationen, hat der Reichsverbandgeantwortet, daß an der Zugehörigkeit nichts zu ändern sei, soweit zwingende gesetzliche Vorschriften bestchen. Es solle aber vermieden werden, daß jüdische Mitglieder Vorstandssitze oder Aemter bekleiden dürfen. Soweit die Zugehörigkeit zur Handwerkerorganisation nicht gesetzlich vorgeschrieben sei, bleibe es den einzelnen Organisationen überlassen, die Zugehörigkeit jüdischer Mitglieder zu regeln. Der Reichsoerband der P u tz ma ch e r - Zw a n.gsinnung teilt in seinem Organ „Damenputz" mit, daß. von der Organisation auch alle jüdischen Firmen im Reichsgebiet erfaßt und eingegliedert werben sollen. Indessen können Borftandsämter usw. nur Mitgliedern der NSDAP, oder ihrer Nebenorganisationen übertragen werden. In einer weiteren Ankündigung wird mitgeteilt, daß der „Arische Ausschuß" gemeinsam mit der Damenschneider-Innung am 31. August auf der Rennbahn in Karlshorst eine Modeschau veranstaltet. An der Vorführung, so heißt es, können sich alle -arischen Mitglieder der Innung beteiligen. Arierparagraph auch in Gehörlosenvereinen. Berlin, 13. August Auf Anordnung der Reichsfachschaftsle-iter für die deutschen Gehörlosen sind alle gehörlosen jüdischen Mitglieder aus den Vereinen auszuschließen. Es handelt sich zum Teil um Mitglieder, die viele Jahrzehnte ihrem Verein angehört, leckende Vorstandsposten inn-egöhabt und sich Verdienste um den Verein erworben hatten. In Berlin beispielsweise wurden aus dem Allgemeinen Unterstützungsvereine 33 jüdische Gehörlose ausgeschlossen, darunter eine Anzahl verdienter Vorstandsmitglieder. Eine ganze Anzahl der Ausgeschlossenen, die über 20 Jahre Mitglieder waren, darunter eins -alle gehörlose Frau, die schon 57 Jahre, seit 1876, Mitglied ist, werden durch diese Maßnahme besonders hart betroffen, da sie in vorgerücktem Alter ihrer durch Beitragszahlung erworbenen Rechte auf laufende Monatsunterstützung verlustig gegangen sind. Der seit 37 Jahren in Berlin bestehende Verein zur Förderung der Interessen der israelitischen Taubstummen in Deutschland, e. V., der Mitglieder aus allen Teilen Deutschlands aufnimmt, fordert die ausgeschlossenen Gehörlosen und hochgradig Schwerhörigen jüdischen Glaubensbekenntnisses auf, sich ihm anzuschließen. — Nähere Auskünfte und Anmeldungen beim Vorsitzenden Erwin Kaiser, Berlin NO. 55, Drunselweg 1. Büro- und Sprechstunde jeden Dienstag abend 7.30 Uhr im israelitischen Gemeindehaus, Rosenstraße 2—4. Jüdische Angestellte. Frankfurt a. M., 14. August Die „Frankfurter Zeitung" veröffentlicht -eine Reihe von arbeitsgerichtlichen Entscheidungen, aus denen her-