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Der Israelit · 1933-08-10 · Heft 32 (10.8.1933) · page 5

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Journal
Der Israelit
Volume
74 (1933)
Issue
Heft 32 (10.8.1933)
Date
1933-08-10
Page
– (sequence 5)
Language
German
Belongs to
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Nr. 32 Seite 5 10. August-1933 nahm Me christliche Gesellschaft Me Juden nicht einmal getauft bereitwillig in ihre Arme auf. So verlangsamte sich der Asstmilierungsprozeß-bei dem jü- .dischen Zustrom in die Städte. Auch in den kleinen Städten strebten zuerst die .Juden mit Vermögen und einer gewissen Allgemeinbildung nach gleichberechtigtein Anschluß an Me christliche Gesellschaft, — doch sie fanden meist Wiöerstnnd und mußten sich mit einem Gruß auf -der Straße bescheiden. Die Aufnahme eines Inden in das sogenannte Kasino der Honorationen bedeutete einen Ausnahmefall und machte dem Aufgenommenen vielleicht die einzige Freude, daß er in den Augen seiner jüdischen Aiitbürger gestiegen war. Auch in das Ghetto hatte bereits die Atmosphäre der nichtjüdischen Außenwelt einzudvingen versucht, j Aber -das Ghetto war eine in sich fest gefügte eigene Welt. Die in ihm noch bestehende jüdische Gerichtsbarkeit gab in seinem Alltag den jüdischen Rechtsbegriffen praktische Bedeutung. Strikte Wahrung der im Schulchan-Aruch aufgeführten Gesetze war Selbstverständlichkeit. und der Uebertreter hätte das Le- - wußtsein. vor G'tt eine Sünde begangen zu haben. Der wahrhaft Fromme und der in den Büchern des Judentums Bewanderte galten in der öffentlichen! Meinung des Ghetto mehr als der nur durch Reichtum hervorragende. Der alte soziale jüdische Geist beugte sich dem nichts als Reichen nur aus Zwang; i war dieser aber gleichzeitig ein Zaddik und ein Talmiö-Lhochom, dann freilich zollte er ihm die höchste Anerkennung. Alle Arten menschlicher Typen bevölkerten das Ghetto, hart stießen die egoistischen Inj teressen auf einander, skrupellos wurde nicht selten das j Recht gebeugt und die Bruderpflicht vernachlässigt,! — aber, die Luft des Ghetto war dennoch von den j .Imponderabilien des Judentums erfüllt. > Als die Ghettomauern fielen und das Geschenk der Emanzipation beschert wurde, lebten vorerst die - meisten Inden, als wäre nichts geschehen, in ihren alten Häusern weiter. Doch bald brachte die neue Zeit ein noch verhängnisvolleres Geschenk als die! Emanzipation, nämlich die Volksschulpflicht. Die Iu- 1 den sollten nicht mehr nach ihrer Fasson aufwachsen. | sondern die gleiche Schulbildung wie die christlichen! Landeskinder empfangen. Bis dahin hatten ihnen ihre j alten hebräischen Schriftzeichen und die Weisheit ihrer Thora genügt. Die Geschichte dieser Umstellung bedarf noch einer! kundigen Feder, woher die jüdischen Lehrkräfte nehmen, fragte man. Und mußte aus Alangel an geeigneten Persönlichkeiten nicht auch zu assimilatorisch anj gekränkelten Lehrern gegriffen werden? Aber kamen I nicht bald auch Eltern, die sagten: Der jüdische Lehrer I ist nicht gut. ich gebe mein Kind in die chnistliche Volks-; schule oder aufs Gymnasium? Das hinabgleiten aus dem jüdischen Denkkreis, wie er noch im Ghetto bestand. hatte seinen Anfang genommen. I , (Schluß folgt.) t - __ Korrespondenzen * Nachrichten. Deutsches Reich. Widerruf der Einbürgerung vor: Gstjuden in Deutschland. Berlin, 7. August Im „Reichsverwaltungsblatt" kommentiert Ministerialdirigent Geheimer Regienungsrat Hering das Reichsgesetz über den Widerruf von Einbürgerungen und über die Aberkennung der deutschen Staatsangehörigkeit. Er erklärt, das Gesetz vom 14. Juli stelle sich nicht die Aufgabe, die Grundlagen des geltenden Rechts anders .zu formen; sein Ziel sei nur eine Bereinigung des Reichsvolks von zwei Personengruppen, deren eine bei ordnungsmäßigem Verlauf der Dinge nie der Zugehörigkeit zum Reichsvolk hätte teilhaftig werden können, deren andere diese Zugehörigkeit durch schweren Verstoß gegen die Pflicht der Treue zu Volk und Reich moralisch mr- Awirkt habe. Der Israelit Die Woche.? ' Frankfurt a. TR. Das Frankfurter Sondergericht verurteilte einen 1922 aus dem Judentum ausgetretenen Journalisten wegen unberechtigten Tragens des Abzeichens der NSBO. zu 2 Monaten Gefängnis. Berlin. Nach einer Meldung der „Vossischen Zeitung" wird das im Hamburger Stadtpark stehende Denkmal Heinrich Heines nach einem- Beschluß des Senats von seinem bisherigen Platz entfernt und in einen Schuppen eingelagert werden. — Die durch Verordnung des Reichsarbeitsministers ins Leben gerufene „Kassenärztliche Vereinigung Deutschlands" wird mit Wirkung vom 1. September ab die Zulassung nichtarischer Aerzte zu den Krankenkassen für beendet erklären, sofern sie nicht unter die bekannten Ausnahmebestimmungen fallen. — Das Arbeitsgericht hat der Klage eines wegen seiner jüdischen Abstammung fristlos entlassenen Angestellten mit der Begründung, stattgegeben, daß die von der Regierung bloß geduldete, nicht aber auf Grund gesetzlicher Bestimmungen durchgeführte Boykottbewegung eine fristlose Entlassung jüdischer Angestellter nicht begründen könne. — Nach einer Meldung der Vossischen Zeitung ist aus einem Nebenarm der Oder die Leiche des Stettiner Rechtsanwaltes und Notars, Dr. Marcufe, gelandet worden. Es ist mit Sicherheit Selbstmord anzunehmen, da äußere Verletzungen nicht sestgestellt werden konnten. Nürnberg. Wie die „Fränkische Tageszeitung" meldet, hat der Gemeinderat von Oberroßbach im Bezirk Neustadt - a. ü. Aifch eine Bekanntmachung veröffentlicht, wonach „Fremdrassige" die Ortschaften Oberroßbach, Unterroßbach und Rimbach nicht mehr ohne Genehmigung des Bürgermeisters betreten dürfen. Die gleiche Zeitung berichtet aus D e - berndorf, der dortige Gemeinderat habe einstimmig beschlossen, durch öffentliche Bekanntmachung den Handel mit Juden zu untersagen. — Wie das V. d. Z.-Büro meldet, hat die Stadt Nürnberg angeordnet, daß Juden der Zutritt zu den Schwimmbädern sämtlicher städtischer Badeanstalten verboten ist. Auf die Wannen- und Brausebäder erstreckt sich das Verbot nicht. Stuttgart. Wie die „Frankfurter Zeitung" meldet, wurde in Rottweil das jüdische Schuhgeschäft „Öko" polizeilich geschlossen und der Inhaber in Schutzhaft genommen, nachdem eine große Menschenmenge vor dem Geschäft wegen des Verkaufs von Ramschware eine Protestdemonstration veranstaltet hat. Breslau. Der bekannte Gelehrte, Seminarrabbiner Prof. Michael G u t t m a n n , wurde als Rektor au das neologe Landesrabbinerseminar in Budapest berufen. Die ungarische Regierung verlieh ihm aus diesem Anlaß den Titel Hofrat. Gießen. Aus Stadt und Kreis Gießen wurden laut amtlicher Meldung 9 Personen in das Konzentrationslager Osthofen gebracht. Einer W. S. M.-Meldung zufolge befinden sich unter diesen ein- Gießener Geschäftsmann, der seinen Angestellten das Tragen von nationalsozialistischen Abzeichen und die Werbung für die NSBO. nicht gestatten wollte, und ein Jude, der sich hinsichtlich der Beziehungen zu christlichen Mädchen abfällig geäußert haben soll. Erlangen. Der Bürgermeister von Erlangen macht bekannt, es sei zu befürchten, daß, nachdem in Nürnberg und anderwärts den Juden der Zutritt zu den Bä Lern verboten worden sei, nunmehr das Städtische Röthelheimbad von Juden besucht werde. Er ordnet deshalb an, daß zur „Aufrechterhaltung der Ruhe und Ordnung" Juden der Zutritt zum Röthelheimbad mit sofortiger Wirkung verboten sei. Paris. Das französische Innenministerium schätzt die Zahl der gegenwärtig in Frankreich sich aushaltenden deutschen Flüchtlinge auf 40 000. In den französischen Grenzstätten macht sich eine gewisse Beunruhigung geltend hinsichtlich der Möglichkeit der Verschärfung der Konkurrenz in manchen Berufen durch die Einwanderung aus Deutschland. Warschau. Polnische Juden, die in Deutsch-Oberfchlesien wohnen, haben der Schiedsger-lchtskoinmission in Beuthen eine Beschwerde gegen das Schächtverbot überreicht. Das polnische Außenministerium will die in der Beschwerde erhobenen Forderungen -unterstützen. Jerusalem. Der bisherige Chefredakteur des „Doar Hajom", Jtamar den Awi, der das Blatt vor 15 Jahren gegründet hat, scheidet aus der Redaktion aus. — Zahlreiche ägyptische Juden sind in diesem Jahre aus Urlaubsreise nach dem Libanongebiet statt nach Palästina gereist, weil die britischen Konsulate in Aegypten die Vorschriften für den palästinensischen Touristenverkehr allzu rigoros handhaben. Die Frist, innerhalb deren Einbürgerungen widerrufen werden können, läuft bis zum 15. Juli 1935. Der Referent weift darauf hin, daß die laxe Einbürgerungspraxis der vergangenen 14 Jahre eine große Zahl höchst unerwünschter Elemente in die Volksgemeinschaft hineingelangen ließ, wo sie teils als Schädlinge, teils als Fremdkörper empfunden werden. Allein in Preußen wurden in den Jahren von 1922 bis 1933 rund 10.300 Ostjuden eingebürgert. Die Zahl aller Fremdstämmigen, die von 1919 bis 1931 in Preußen eingebürgert worden sind, wird auf 15.500 ohne Angehörige geschätzt. In Ausführung des Reichsgesetzes vom 14. Juli werden die Behörden die Gesamtheit der Einbürgersteuer der vierzehn Jahre nachzuprüfen und aus ihnen die für den Widerruf in Frage kommenden herauszusuchen haben. Der Widerruf führt zum Verlust jeder deutschen Staatsangehörigkeit. Der Betroffene wird somit staatenlos, wenn er nicht noch die Zugehörigkeit zu einem fremden Staat besitzt. Eine rückwirkende Kraft hat der Widerruf nicht. Er wird erst wirksam mit der Zustellung der Widerrussverfügung. Ausscheidung von Richtern, Löschung von Rechtsanwälten. Berlin, 7. August Aus Grund des Gesetzes zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums und des neuen Gesetzes über die Rechtsanwaltschaft wurden im Laufe der letzten Woche zahlreiche Richter, Staatsanwälte, Notare, Rechtsanwälte und Gerichtsassessoren entlassen. In Berlin sind neuerdings 2 Senatspräfidenten am Kammergericht, 5 Kammergerichtsräte, 17 Landgerichtsdirektoren und 56 Land- und Amtsgerichtsräte ausgeschieden. Der frühere Ministerialdirigent im Justizministerium, Dr. Rosenfeldt, wurde in den Ruhestand versetzt. 36 Justizbeamte traten mit Ruhegehalt, 124, darunter eine große Anzahl von Assessoren, ohne Ruhegehalt in den Ruhestand. Ferner wurden 21 Notare, davon 10 in Berlin, aus dem Amt entlassen. In der Liste der Rechtsanwälte wurden 185 Rechtsanwälte gelöscht. Davon waren 47 Notare, so daß mit der Löschung als Rechtsanwalt gleichzeitig ihr Amt als Notar erloschen ist. Unter den 185 gelöschten Rechtsanwälten sind etwa 130 aus Berlin. „Gemeiiidervablcn in der sächsischen Hauptstadt". Berlin, 9. August Herr Moritz A. L o e b in Berlin bittet uns um Veröffentlichung folgender Erklärung: „Ich habe anläßlich der Gemeindewahlen in Dresden in der Nr. 6 des „Israelit" vom 5. Februar 1931 unter dem Titel „Gemeindewahlen in der sächsischen Hauptstadt" einen Artikel veröffentlicht, durch dessen Inhalt sich Herr Dr. Schornstein in seiner Ehre schwer gekränkt fühlte. - Ich habe mich seither, insbesondere durch die von mir beantragte Einvernahme von Kopenhagener Zeugen, davon überzeugt, daß ich bei Abfassung dieses Artikels falsch informiert war. Insbesondere habe ich mich davon überzeugt, daß Herr Dr. Schornstein sein Amt als Oborrab-! Oirvcr in Kopenhagen infolge Erkrankung freiwillig anfgegeben und nichts getan hat, was moralisch angreifbar wäre. Ich nehme daher die in dein genannten Artikel von mir ausgesprochenen beleidigenden Aeußerungen mit Bedauern zurück." Richtlinien für künftige Einbürgerungen in Deutschland. Karlsruhe, 6. August In einer Veröffentlichung der Pressestelle des Badischen Staatsministeriums werden die Richtlinien mitgeteilt, die künftighin bei Einbürgerungen in Deutschland gelten sollen. Rach einem Hinweis darauf, daß voraussichtlich in absehbarer Zeit mit einer Neufassung des Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetzes zu rechnen fei, wird betont, daß für die Zwischenzeit im Rahmen des noch gültigen Gesetzes die Einbürgerungspolitik im Sinne der nationalen Regierung geregelt werden müsse. Es sei davon auszugehen, daß der Staat grundsätzlich kein Interesse daran hat, nichtdeutfche Personen in seine Gemeinschaft aufzunehmen. Einbürgerungen müßten also besonders begründete Ausnahmen sein. Bon den 11 für die Prüfung von Einbürgerungsgesuchen aufgestellten Richtlinien beschäftigt sich die erste mit der arischen Abstaminung. Der Staat lege aus Bevölkerungszuwachs von Nichtariern keinerlei Wert. Zwecks Verhütung einer

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