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Der Israelit · 1933-07-28 · Heft 30 (28.7.1933) · page 5

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Journal
Der Israelit
Volume
74 (1933)
Issue
Heft 30 (28.7.1933)
Date
1933-07-28
Page
– (sequence 5)
Language
German
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Nr. 30 Seite 5 28. Juli 1933 Der Israelit und midraschischeil Schrifttum tausendfältig zum Ausdruck gebracht ist, zeigt auch hier feine wissenschaftliche Besonnenheit. Lr geht — ungleich denpolitikern — n i ch t, soweit, alle wissenschaftliche Währcheit^ wie die objektiven Werte des Logischen, FLthi schen und Aesthetischen, die über das Volkhaft-Orga nifche weit hinausragen, zu leugnen oder zu baga tellisteren, sondern er erkennt sie als Selbstwerte durchaus an. In annähernd gleicher Weise verhält sich Bavink -auch in der Stellungnahme zur Iudenfrage. Immerhin kommt er den heute in der praktischen Politik zuin guten Teil bereits durchgeführten Naßnahmen weiter entgegen, : als man erwarten sollte. Vavink stellt zunächstfest, daß die Deutschen eben so wenig wie die Juden eine r ein e Rasse dar stellen, daß insbesondere das deutsche Volk aus der Mischung zweier Rassen, einer nordischen und einer alpinen entstanden ist und gerade aus'die- . ser Mischung seine Kulturfähigkeit geschöpft hat. Was aber die Juden betreffe, so handele es sich bei ihnen gar nicht um eine andere Rasse, sondern 'um ein anderes Volk. Rach Bavinks Ansicht ist 'die vorderasiatische Rasse, der die Juden angehöten, ebenso wie die orientalische genau so hochstehend wie die nordische oder alpine. Sie hat in der Geschichte ewige Werte und große Kulturen geschaffen und es könnte gar keine Rede davon sein, daß eine Beimischung von 1 proz. jüdischen Blutes dem deutschen volkskörper alterieren oder gar „verschlechtern" würde. Line Gefahr erblickt Bavink jedoch in dem Volksbewußtsein der Juden, in der Ueberzougung der Juden, ein auserwähltes Volk zu fein, die durch die christliche Religion bis heute gestützt worden sei. Bavink wendet sich gegen die schematischen Paragraphen der bisherigen deutschen Iudengesetzgebung macht aber aus seiner durchaus nationalsozialistischen Einstellung heraus zur „Vermeidung unbilliger Parten" folgende Vorschläge, die unsrer bescheidenen Meinung nach im e r st e n Punkte und in manchen weiteren Linzelheiten allerdings an Härte nichts zu wünschen übrig lassen: 1. Alle seit dem Jahre 1914 zugewanderten jüdischen Familien haben binnen einer gewissen, nicht allzu knapp zu bewegenden Frist das Land wieder zu verlassen. . 2. Die in dem Zeitraum von etwa 1890 bis 1914 (vielleicht auch schon von 1870 an) Zugewanderten und deren Nachkommen haben aus öffentliche Aemter aller Art im allgemeinen keinen Anspruch. Nur in besonderen Fällen, vor allem bei nachgewiesenen bedeutenden Fähigkeiten und Verdiensten um Wissenschaft, Kunst und bergt., sowie im Falle aktiver Teilnahme am Weltkriege und dort erhaltener Auszeichnungen wegen wirklicher militärischer Verdienste wird aus Antrag durch Beschluß der Reichskanzlei eine Ausnahme gemacht. Dem Anträge ist die Stellung zweier reinblütig deutscher und unzweifelhaft national gesinnter angesehener deutscher Staatsbürger als Bürgen hinzuzufügen. Bestechung solcher wird mit sofortiger Ausweisung des betr. Juden und Gefängnis für den schuldig gewordenen Deutschen bestraft. 3. Nachkommen jüdischer Familien, die seit mindestens drei Generationen in Deutschland ansässig waren, können zu einem ihrem Prozentsatz in der Bevölkerung entsprechenden Anteil (unter Anrechnung der nach Nr. 2 hinzugefügten) zu den öffentlichen Aemtern zugelassen werden. Ihre öffentliche rednerische oder schriftstellerische Betätigung unterliegt jedoch der Kontrolle und 'kann uötigenfalls durch Verordnung der zuständigen Behörden untersagt werden. Zu den freien akademischen Berufen können solche Juden in einem etwas höheren Prozentsatz, jedoch nicht mehr als bis zum Dreifachen des Prozentsatzes in »der Bevölkerung zugelassen werden. Hierbei sind die Prozentsätze nicht nur generell für das ganze Reich, sondern auch relativ für bestimmte einzelne Bezirke zu berechnen. 4. Angehörige jüdischer Familien, deren Ahnen mindestens zu einem Drittel seit länger als 200 (150?) Jahren in Deutschland ansässig waren und unter deren Nachkommen erwiesenermaßen besonders tüchtige Menschen vorkamen, werden wie bisher den Deutschen völlig gleichgestellt, mit einziger Ausnahme dev Ernennbarkeit bezw. Wählbarkeit zu den höheren Regierungsstellen (vom Reg.-Präses aufwärts), zu dem höheren Offizierkorps (vom Major auswärts) und zu Abgeordneten. 5. Ehen zwischen Deutschen und Juden sind von nun an nicht mehr gestattet, außerehelicher Geschlechtsverkehr wird mit Gefängnis beider Teile, bei nachgewiefenem Mißbrauch wirtschaftlicher Ueberlegenheit des Mannes mit Zuchthaus für diesen bestraft: in diesem Falle geht das die Anzeige erstattende Mädchen straflos aus,;.. , 6. Ehen von Halbjuden mit Volljuden sind nur mit besonderer Genehmigung erlaubt, die Nachkommen solcher werden den Juden nach Nr. 3 gleichgestellt. Ehen von Halbjuden mit Reindeutschen sind ohne weiteres erlaubt, wenn der jüdische Elternteil bereits auf seine Zugehörigkeit zum jüdischen'Volkstum öffentlich verzichtet hatte (durch Uebertritt zum Christentum). In diesem Falle sind die Kinder solcher Ehen den Juden ' nach Nr. 4, weitere Nachkommen den Deutschen völlig gleichzustellen, falls keine neue jüdische Zumischung-stattfindet. Im anderen Falle bedarf die Eheschließungeiner besonderen Genehmigung durch das Rassenamt, die u. a zu versagen ist, wenn es sich um einön jüdischen Clternteil nach Nr. 1, 2 oder 3 handelt. 7. Merteljuden, die bei Erlaß dieses neuen Gesetzes bereits geboren und christlich getauft, sowie christlich erzogen waren, gelten vor dem Gesetze in jeder Hinsicht den Deutschen gleich. Sie können jedoch Üuf Antrag zuständiger Behörden vom Rassenamt den Juden zu Nr. 3 zugeteilt werden, wenn sie sich an politischen oder ideellen Bestrebungen beteiligen, die sich gegen den völkischen oder ideellen Bestrebungen beteiligen, die sich gegen den völkischen Staat richten. Wenn man auch zugeben muß, daß Bavink bemüht ist, objektiv zu bleiben, so schmerzt es doch ganz besonders, wahczunehmen, wie trotz dieses Strebens eine intellektuell hochstehende Persönlichkeit gar nicht zu sehen scheint, daß die Stellung, die sie mit ihren Vorschlägen den Juden in Deutschland änweisen will, für Menschen von Ehre ebenso unerträglich ist wie die Verwirklichung der weitergebenden Entrechtungöpläne, denen Bavink selber aus Gründen der Sittlichkeit entgegentritt^ Immerhin wollen wir ihm dankbar dafür sein, daß er neben inanchen kränkenden Benrerkungen gegen Lude seiner Ausführungen folgenden Satz seinen Parteigenossen ins Stammbuch schreibt: „Daß im übrigen dann aber der unter uns weilende Jude, solange er sich nichts zuschulden kommen läßt, den gleichen Schutz und das gleiche Gastrecht genießen muß, wie jeder sich ordentlich betragende Ausländer sonst, das sollte selbstverständlich Ehrenpflicht eines auf feinen Ruf als Kulturvolk haltenden Volkes fein, und Verstöße dagegen sollten gerade seitens der nationalen Behörden unerbittlich geahndet werden, da sie mit ihren folgen geeignet sind, das nationale verbundenheitsgefühl zu lockern und zahlreiche an sich gutgesinnte Deutsche für die Gefahren, die uns immer vom Judentum drohen, blind zu machen." Zu diesen Gefahren, die Deutschland angeblich vom Judentum drohen, seien uns noch einige Bemerkungen gestattet. Bavink bewegt sich in diesem Punkte in einem seltsamen Widerspruch. Die Gefahr, von der er spricht, kann nur entweder eine eugenische oder eine kulturelle sein. Daß eugenische Gefahren nicht vorliegen, Hai Bavink, wie bereits oben ausgeführt, ausorücklich anerkannt, indem er einerseits auf die Geringfügigkeit der jüdischen Bevölkerungsziffer in Deutschland, andererseits auf die sittliche und kulturelle Gleichwertigkeit der jüdischen Rasse Hinweis:. Folglich kann in Ucbereinstimmung mit der Lhamkterisierung der deutschen Juden als Träger eines besonderen historischen v o l k s b e w u ß t s e i n s nur von kulturellen Gefahren die Rede sein. Man fragt sich nun vergebens, wo hier in der Anschauung Bavinks selber die Gefahr stecken soll. Diejenigen Inden, die wegen ihrer allzu weit getriebenen Asstinilation an die Moderne, wegen ihres übersteigerten Intellektualismus, oder ihrer sittlichen Ungcbundenheit als zersetzende Llemente betrachtet werden können, haben ganz gewiß das Bewußtsein ihres jüdischen Volkstums, das Bewußtsein ihrer Auserwäbitheit als Träger des G'ttesgedankens, l ä n g ft p r e i s gegeben. Die anderen aber, die von diesem Bewußtsein erfüllt sind, sie können doch in der Anschauung Bavinks unmöglich als ein Faktor angesehen werden, der für das organische Staatsbewusstsein eine Gefahr darstcllt. Sie werden in weitgehender weltanschaulicher und ethischer Ueb e r e i n st i m m u n g mit dem Staatsvolke ihr geistiges Sonderdasein leben, fern von allem Streben nach rassischer und kultureller A s s i m i I a t i o n. Wo also, so möchten wir Prof. Bavink fragen, liegt hier irgendwelche Gefahr vor? Rühmt er ja selber die in den alten süddeutschen Kulturzentren wie Frankfurt, Rnrnberg usw. wohnenden hoch- und höchst kultivierten | deutschen Juden und bemerkt, daß das sittliche Gefühl sich empören müsse, wenn man solchen Juden nun plötzlich ihre auf ehrlichem Wege erworbenen Rechte nehmen und sie zu Menschen zweiter Klaffe erklären wollte. Wenn, das richtig ist, dann bleiben auch die praktischen Vorschläge, die Bavink selber macht, unverständlich, denn sie verwandeln die Belastung jener Rechte in Gnadenbeweise und drücken d.en von diesen Gnadenboweisen Bedachten unter allen Umständen in den Augen der Heranwachsenden Jugend uird des allgemeinen Volksbewußtseins den Stempel der Minderwertigkeit auf. Agudistische Erez-Zisroel-Arbeik. Aus dem Tätigkeitsbericht der Palästina-Zentrale der Agudas Iisroel für das letzte Vierteljahr. Die Tätigkeit der Palästina-Zentrale der Agudas Iisroel hat im letzten Vierteljahr eine kaum zu schildernde Intensivierung erfahren. Reben dem Hauptbüro in Frankfurt a. Ri. unb bcn agudistischen Lrez- Iisroel-Zentralen in den einzelnen Landern unterhält dje Aguda in Jerusalem ihr Hauptbüro für Trez Iisroel und ein wirtschaftliches Informationsbüro in Tel-Awiw, das unter Leitung der Herren Jakob Landau (früher Frankfurt a. M.) und Benjamin M ü n z (früher Warschau) steht. Aufgabe dieses wirtschaftlichen Büros ist vor allem der Lmpfang und die Betreuung der neu ankoininenden agudistifchen Einwanderer, sowie Iuformationserteilung auf Grund fachmännischer Unterlagen au sämtliche agudistische Lrez-Iisroel-Intereffenten in der Diaspora. Das Büro wird außerordentlich stark in Anspruch genommen. Die agudistische Arbeiter-Organisation, die unter Leitung des Vizebürgermeisters von Petach-Tikwah, Elias Munk, steht, hat Zweigabtellungen in Jerusalem, Tel-Awiw und Petach-Tikwah. Die Errichtung eines „Beth-Oliin" in Tel-Awiw und Jerusalem soll in allernächster Zeit erfolgen und ans den Lrgebniffen der „Drei-Wochen-Aktion für den Kereu- Hajischuw" bestritten werden. Die Arbeitsvermittlungsstelle der Poale Agudas Iisroel konnte in letzter Zeit einer großen Zahl gelernter und ungelernter Arbeiter Arbeit vermitteln und ist es zu hoffen, daß durch diese Tätigkeit und durch die Organisierung der agudistischen Jugend in unseren Jugend- und Arbeitergruppen die gesetzestrcuc Jugend restlos vor dem Aufgehen in der zionistisch-sozialistischen „Histadruth Haöwdim" behütet, werden wird. Zur Vorbereitung für Lrez Iisroel wurden gemeinsam mit dem Wirtschaftsamt der Agudas Iisroel Hachschorohstellen eingerichtet, und zwar in Frankreich (Tolmar), Holland (Lnschcdc), Polen (Rcustadt), Litauen (Svile, Ioniskis und Robiskis), Tschechoslowakei (Ritra), Jugoslawen (Subotice) und Rumänien (Ternauti). Folgende Hachschorohstellen sind noch in ihren Anfängen, teilweise in bearbeitenden Stadien? Handwerksmäßige Ausbildung in Hevde bei 'Antwerpen, gärtnerische 'Ausbildung in Homburg v. d. H. In England ist gegenüber einem Gesuch der 'Aguda, auch dort eine Hachschorohstelle einzurichten, vom Oandwirrschaftsminister eine wohlwollende Haltung eingenommen worden. Die Frage ist einer Reibe lokalen Agrarkommissioncn vorgelegt worden. Die in Betracht kommenden Organisationen haben der Unterbringung landwirtschaftlicher Lehrlinge, insbesondere solcher aus Deutschland, auf der Wales-Lehrfarm des Grafschaftsrates für Last Güster in plubton bereits grundsätzlich zugestiimnt. Für die Ansiedlung in Lrez Iisroel kommen in erster Reihe landwirtschaftlich oder handwerksmäßig ausgebildete junge Menschen in Betracht. Die Hachschorobstcllcn sollen der 'Ausbildung dieser jungen Leute dienen, bevor diese nach Lrez Iisroel kommen. Die zweite Gruppe der Einwanderer bilden die Angehörigen des Mittelstandes. So sehr es einerseits Zutrifft, daß Linzelheiten über eine Lristenzgründung nur bei persönlicher Anwesenheit im Lande bis aufs letzte festzustellen sind, so ist es andererseits ein unabweisbares Bedürfnis, der Fülle dem Mittelstand angehöriger Reflektanten schon v o r ihrer Ueberstedlung Möglichkeiten genauer Auskünfte geben können. Außerdem ist es selbstverständlich, daß die zur Verfügung notwendigen Mittel für eine Ansiedlung in Lrez Iisroel erheblich reduziert werden können, wenn es sich nicht um einzelne, sondern um eine Kollektivsiedlung handelt. Auch aus anderen als wirtschaftlichen Gründen sind Kollektivst cdlungen von homogenen Gruppen der eiin einen Siedlung vorzu- ":\3

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